Bischof Oster: „Dass der Brief öffentlich wurde, war nicht gut“

Passauer Bischof warnt gegenüber KNA vor falschem Eucharistie-Verständnis und lehnte eine Praxis ab, die die Ausnahme zur Regel macht.

PASSAU – Der Passauer Bischof Stefan Oster SDB hat in einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) den Brief der sieben Bischöfe an den Papst verteidigt, der Fragen zum Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) stellte, unter bestimmten Umständen evangelischen Ehepartnern von Katholiken den Empfang der heiligen Kommunion zu ermöglichen.

Zugleich dankte Oster dem Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx, für die Impulse, die ein „intensives Nachdenken“ über die Eucharistie als Zentrum des katholischen Glaubens angestoßen hätten.

Die Glaubenskongregation hatte in einem Antwortschreiben von letzter Woche das Dokument der Bischofskonferenz als „nicht reif für die Veröffentlichung“ zurückgewiesen.

Stefan Oster erklärte am Samstag gegenüber der KNA, dass die Antwort des Papstes den weltkirchlichen Charakter der aktuellen Debatte unterstreiche.

Wie CNA Deutsch berichtete, hatten mehrere Kardinäle und Bischöfe im Ausland sich zum Kommunionstreit geäußert, der – so Bischof Oster – durch die Veröffentlichung des auch von ihm unterzeichneten Briefs der sieben Bischöfe aufgeflammt sei.

„Dass der Brief von uns Sieben öffentlich wurde, war nicht gut. Andererseits wurde unser Brief weltweit wahrgenommen, darin hat sich die weltweite Relevanz des Themas noch einmal gezeigt. Deshalb lag in diesem Schaden aus meiner Sicht am Ende auch noch etwas Gutes.“

Den Vorwurf der „Doppelmoral“, den unter anderem der Magdeburger Bischof Gerhard Feige erhoben hatte, wies der Passauer Oberhirte zurück.

„Es ist richtig, dass wir niemanden von der Kommunionbank zurückweisen“, sagte der Bischof von Passau zu Interviewer Christoph Renzikowski. Dennoch sei es wichtig, mit dem katholischen Eucharistieverständnis ernstzumachen. Eine Praxis, die die Ausnahme zur Regel mache und konfessionsverschiedene Ehen generell als „schwere geistliche Notlage einzelner“ zu bezeichne, lehnte Oster ab.

Abschließend betonte Oster gegenüber der KNA erneut die Bedeutung der Eucharistie als Zentrum des Glaubens: „Ich glaube daher, dass man sich nicht genug darum bemühen kann, sie zu verstehen, zu vertiefen – und sie als unser Allerheiligstes besonders zu ehren“. (CNA Deutsch)

Kardinal Müller: Kommunionstreit war „richtiges deutsches Eigentor“

Vor wenigen Tagen gab Kardinal Gerhard Ludwig Müller der Passauer Neuen Presse ein Interview zum Kommunionstreit der Deutschen Bischofskonferenz.

Vaticanhistory – Martin Marker

Die sogenannte „pastorale Handreichung“, ein Mehrheitsbeschluss des deutschen Episkopats, sorgte international für kritische Reaktionen. Diese können auch dem Papst nicht verborgen geblieben sein.

Kardinal Müller äußerte in dem Interview:

„Aus der ganzen Weltkirche haben sich Stimmen gemeldet, die besorgt waren, über diesen Anspruch der Deutschen Bischofskonferenz, Schrittmacher und Lehrmeister zu sein für die ganze Weltkirche. Dort fühlte man sich gegängelt und bevormundet. Das war mal wieder so ein richtiges deutsches Eigentor.“

„In anderen Ländern sei die ökumenische Frage genauso dringend, etwa in den USA, wo es eine große konfessionelle Vielfalt gibt. Da können wir in Deutschland keinen Sonderweg beanspruchen.“

„Ökumene kann sich nicht darin erschöpfen, dass Repräsentanten auf dieser und jener Seite sich privat gut verstehen. Auch wenn katholische und evangelische Kirche noch nicht vollends vereint seien, gehe man brüderlich miteinander um. Es kann ja nicht das Ziel der Ökumene sein, dass Teile evangelischer und katholischer Christen sich verbrüdern, und dass dann auf katholischer oder evangelischer Seite neue Spaltungen entstehen.“

Müller sprach nicht nur von den ausgelösten internationalen Irritationen sondern verwies auch auf den Streit innerhalb der Bischofskonferenz:

„Sie müssen nur mal den Ton beachten, in dem einige Bischöfe sich jetzt übereinander geäußert haben und wie andere, denen die jüngste Klarstellung aus Rom nicht passt, jetzt wieder ihren antirömischen Affekt hochgewürgt haben.“

Bereits im Vorfeld hatte Kardinal Müller sowohl Papst Franziskus als auch den Vatikan für ihr Verhalten im Kommunionstreit heftig angegriffen (Spiegel online):

„Hier wurde kurz vor dem Abgrund die Notbremse gezogen“, sagte der frühere Chef der Glaubenskongregation. „Entgleist ist der Zug trotzdem, weil Rom zu spät und zu zögerlich reagiert hat. Jetzt kommt es darauf an, den Zug sorgfältig wieder auf die Schienen zu setzen.“


(vh – mm)

Konfessionsverschiedene Ehe und Kerkerhaft – Wozu eine pastorale Handreichung?

Ein Gastkommentar (René Udwari) zu jüngsten Aussagen im Kommunionstreit.

Die Glaubenskongregation hat den Entwurf einer sogenannten pastoralen Handreichung aus Deutschland zurückgewiesen, die es den protestantischen Ehepartnern katholischer Gläubiger ermöglichen soll, erlaubterweise die heilige Kommunion zu empfangen. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte diesen Entwurf zu Beginn des Jahres beschlossen.

Verwunderung, Fassungslosigkeit, Zorn: Das sind die Gemütslagen, mit der sich ein Teil derjenigen deutschen Bischöfe, die diese pastorale Handreichung befürworten, nun zitieren lassen.

Der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper verweist bei „katholisch.de“ auf eine bereits bestehende de-facto-Praxis, dass Protestanten in Deutschland einfach die Kommunion empfingen: Die Entscheidung aus Rom sei für ihn „umso überraschender als in Deutschland, und das nicht nur in München, sondern ebenso in Köln und in anderen Diözesen schon jetzt weitgehend die de-facto-Praxis besteht, wonach nichtkatholische Ehepartner, denen es christlich ernst ist, zur Kommunion hinzutreten, ohne dass von Seiten der Bischöfe, die um diese Praxis ja wissen, bisher deutlich vernehmbarer Widerspruch angemeldet wurde.“

Diese Praxis sollte durch die geplante Handreichung pastoral legitimiert sein. Nun hat Rom dies vorerst aufgehalten. Der Kardinal ist nach eigenem Bekunden zornig. Ist er zornig über diese de-facto-Praxis? Oder darüber, dass er und viele andere Bischöfe die Sakramentenkatechese de facto aufgegeben haben? Es ist so offensichtlich, dass dieses Argument negativ auf das Wirken der Bischöfe in Deutschland zurückfällt, dass es der ehemalige Bischof von Rottenburg-Stuttgart es so nicht gemeint haben kann. Es scheint vielmehr, als wolle der Kardinal den Saustall, den die über Generationen hinweg mangelnde Katechese in Deutschland hinterlassen hat, der Weltkirche präsentieren und zur Nachahmung empfehlen.

De Iure und De Facto

Bereits jetzt ist es im Einzelfall möglich, als Protestant die heilige Kommunion zu empfangen, wenn man den Glauben der Kirche, soweit er das Sakrament und seine Wirkung betrifft, teilt.

Ob ein einzelner Protestant im Grunde die Voraussetzungen zum Kommunionempfange erfüllt, darüber hat der Ortsbischof zu entscheiden, der mit dieser Entscheidung auch seine Pfarrer und Priester von der sicher nicht leichten Erörterung entlastet.

In der Kommunion empfängt der Christ Jesus Christus, der in den eucharistischen Gestalten von Brot und Wein wirklich, wahrhaftig und gegenwärtig ist. Er wird Zeuge an der Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers und verbindet sich mit dem Opfer selbst. Die Kommunion erneuert, stärkt und vertieft daher die Verbindung des Gläubigen mit der Kirche, die in der Taufe ihren Anfang nimmt. Das ist das katholische Verständnis dessen, was sich in der heiligen Messe und im Kommunionempfang ereignet. So drückt es der Katechismus aus (KKK 1396). Die kirchlichen Vorschriften für den Kommunionempfang sind deshalb streng, für Katholiken und erst recht für Nicht-Katholiken. Sie finden sich sowohl in lehramtlichen Texten wie im Kirchenrecht, das zeigt, dass der Kommunionempfang keine liturgische oder disziplinarische Frage darstellt.

Voraussetzung ist nach diesen Vorschriften für den Kommunionempfang durch Protestanten, dass der protestantische Christ sich in Lebensgefahr oder einer gravis necessitas – in einer schweren Notlage – befindet. So regelt es der vierte Paragraph des Kanon 844 des Codex Iuris Canonici von 1983. In jedem Fall muss der Nicht-Katholik aber rite dispositus – in rechter Weise disponiert, „im Stand der Gnade“ – sein, also vor allem frei von schwerer Sünde.

Im Ergebnis empfängt ein Protestant die heilige Kommunion unter Beachtung zusätzlicher Bedingungen somit die Kommunion unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für einen katholischen Christen gelten. Die Vorschrift des Can. 844 stellt das Vorliegen einer schweren Notlage in das Urteil des Ortsbischofs oder der Bischofskonferenz.

Eine genauere Definition, was eine solche schwere Notlage sein soll, findet sich nicht im Kirchenrecht oder in lehramtlichen Texten. Nach der Vorstellung der Mehrheit der Bischöfe in der Deutschen Bischofskonferenz soll offenbar bereits die Tatsache, dass ein Protestant mit einem Katholiken verheiratet ist, eine schwere Notlage begründen und dem protestantischen Ehepartner den Empfang der heiligen Kommunion ermöglichen, wenn er ein „geistliches Bedürfnis“ anmeldet.

Die Ehe mit einem Katholiken – Eine Kerkerhaft?

Dass allein auf das persönliche Empfinden des einzelnen abzustellen wäre, widerspricht der Systematik der kirchenrechtlichen Vorschriften, die eine schwere Notlage stets an objektive Kriterien knüpfen, niemals aber an das persönliche Empfinden des Einzelnen. Ein Protestant, der mit einem Katholiken verheiratet ist, müsste dann gewissermaßen nur eine Notlage behaupten, um zum Kommunionempfang zugelassen zu werden. Eine schwere Notlage ist als kirchenrechtlicher Tatbestand stets an objektive Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die Bestimmungen über eine im Einzelfall erlaubte Generalabsolution in Kanon 961. Auch in den Ausführungsbestimmungen zu Can. 844 § 4 selbst sind ebenfalls nur objektive Kriterien für den erlaubten Kommunionempfang genannt – insbesondere die Instruktion In quibus rerum circumstantiis vom 1. Juli 1972 nennt Kerkerhaft, Gebiete und Zeiten der Christenverfolgung und die christliche Diaspora als Beispiele für eine schwere Notlage.

Ist es für einen Protestanten objektiv eine Notlage, mit einem Katholiken verheiratet zu sein? Ist die konfessionsverschiedene Ehe einer Kerkerhaft vergleichbar?

Die protestantischen Glaubensgemeinschaften teilen nicht den katholischen Glauben in Bezug auf das Altarsakrament, sie lehnen vor allem die wahrhafte, wirkliche und wesenhafte Gegenwart Jesu Christi unter den Gestalten von Brot und Wein ab, auch lehnen Sie die Notwendigkeit ab, dass nur ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi wandeln kann, und sie erachten die Freiheit von schwerer Sünde durch den Empfang des Bußsakraments nicht für eine zwingende Voraussetzung zum gültigen Empfang des Altarsakraments.

Protestantische Glaubensgemeinschaften praktizieren mit dem „Abendmahl“ nichts, was dem heiligen Messopfer der katholischen Kirche und gültigen Messopfern der nicht – katholischen orthodoxen Kirchen vergleichbar ist. Die Abendmahlsfeier stellt nach dem Verständnis der allermeisten protestantischen Gemeinschaften lediglich eine Gedächtnisfeier dar. Die liturgischen Vorsteher dieser Feier sind nicht durch eine besondere Weihe in die Tradition der Apostel der Kirche gestellt. Sie vermögen nach katholischem Verständnis nicht, die substanzielle Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Jesu Christi zu bewirken.

Wer diese Überzeugung in Abgrenzung zum Glauben der katholischen Kirche verinnerlicht hat, ist Protestant. Protestanten nehmen in der Regel in ihrem liturgischen Leben weit weniger häufig an einer Abendmahlsfeier teil, weil die liturgische Feier des Abendmahls in vielen Gemeinschaften auf wenige Tage im Jahr beschränkt ist. Es ist schwer verständlich, wie allein die Tatsache, mit einem Katholiken verheiratet zu sein, für einen Protestanten eine schwere Notlage darstellen kann, die ihn zum erlaubten Kommunionempfang befähigt. Ein Protestant muss all das, was die katholische Kirche über das Altarsakrament und seine Wirkung lehrt, ablehnen. Er wird seiner Glaubensgemeinschaft treu bleiben. In Deutschland jedenfalls sind protestantische Gemeinden für jeden Protestanten schnell und leicht zu erreichen. Und gegebenenfalls wird ein Protestant seinen katholischen Partner zur Konversion anhalten. Es mutet in objektiver Hinsicht – aus katholischer Perspektive – nahezu absurd an, einem Protestanten eine schwere Notlage dadurch zu unterstellen, dass er mit einem Katholiken verheiratet ist.

De iure ist also alles geregelt. Welchen Zweck verfolgt die vorerst verhinderte pastorale Handreichung dann?

Ein Widerspruch in sich

Wenn der protestantische Ehepartner ein „geistiges Bedürfnis“ verspüre, solle er zur Kommunion wegen einer schweren Notlage zugelassen sein. Dem einzelnen Menschen wäre es damit überlassen und aufgebürdet, über den Zugang zum Sakrament zu entscheiden. Die Kirche gäbe die Lehre über Wesen und Wirken des Sakraments damit völlig aus der Hand. Die Kirche lebt aber von der Eucharistie, wie es Papst Johannes Paul II. formuliert hat. Wer der katholischen Kirche das Leben nehmen möchte, der kann kein besseres Mittel finden, als ihr ihr Lebenselixier zu nehmen. Ökumene hin oder her. Sicher hat kein Konzil je gefordert, Glaube und Sakramente zugunsten eines Appeasement an andere Glaubensgemeinschaften aufzugeben.

Der Gedanke, die konfessionsverschiedene Ehe als Tatbestand einer schweren Notlage anzusehen, ist widersinning. Wie hätten Pfarrer und Ordinarien in der Vergangenheit so vielen konfessionsverschiedenen Ehen zustimmen können, mit deren Eingehung sodann gleich eine schwere Notlage eingetreten wäre? Die Geistlichen wären verpflichtet gewesen, einer solchen Ehe ihre Zustimmung zu verweigern und dürften zukünftig auch keiner Eheschließung mit Nicht-Katholiken zustimmen.

Schon mal an Konversion gedacht?

Schließlich bleibt eine weitere Frage an diejenigen offen, die in der Ehe mit einem katholischen Ehepartner für einen Protestanten eine schwere Notlage wittern: Wenn der Empfang der heiligen Kommunion für Protestanten bei Vorliegen einer schweren Notlage oder in Todesgefahr nur unter den sonst auch für Katholiken geltenden Voraussetzungen möglich ist – Freiheit von schwerer Sünde, Annahme des katholischen Glaubens hinsichtlich des Altarsakraments usw. – , was hindert einen solchen Protestanten, der den Empfang der heiligen Kommunion ernsthaft und aufrichtig begehrt, den katholischen vollständig und ausdrücklich anzunehmen?

Im Zuständigkeitsbereich der deutschen Bischöfe jedenfalls ist die Konversion kein gesellschaftlicher oder beruflicher Nachteil mehr. Bischöfe und Priester sowie Laien sollten sich ernsthaft um solche protestantischen Christen bemühen. Aber wahrscheinlich ist Konversion das Schreckgespenst der meisten deutschen Bischöfe. Undenkbar scheint es, katholische Wahrheit zu behaupten gegen den notdürftig dahingeflickten Ausgleich zwischen Katholiken und Protestanten einerseits und zwischen der immer mehr zum Laizismus abdriftenden Gesellschaft und den Christen in Deutschland anderseits.

Vielleicht ist es an der Zeit für einen Teil der deutschen Bischöfe, sich über die schwere Notlage bei der Verkündigung und Bewahrung des katholischen Glaubens in ihren Diözesen noch mehr Gedanken zu machen. Objektiv belegbar ist diese Notlage beispielsweise durch die Gefangenschaft in einem falschen Verständnis des sogenannten Ökumenismus, in der sich viele Bischöfe und Theologen wohl nur allzu gerne gefangen sehen.

René Udwari ist Rechtsanwalt. Er ist in Frankfurt am Main und Köln tätig. (CNA Deutsch)

Bischof Feige: „Unsägliche Entwicklung“ im Kommunionstreit

MAGDEBURG – Der Ökumene-Bischof Gerhard Feige hat die neuesten Entwicklungen im Kommunionstreit scharf kritisiert. In einem beim Online-Portal „katholisch.de“ erschienenen „Nachruf auf eine unsägliche Entwicklung“ erhob er unter anderem den Vorwurf der „Doppelmoral“ und rief die Betroffenen von konfessionsverschiedenen Ehen dazu auf, sich nicht entmutigen zu lassen.

Der Magdeburger Diözesanbischof Gerhard Feige ist Vorsitzender der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und einer der Hauptinitiatoren der Handreichung zum Kommunionempfang konfessionsverschiedener Partner. Als solcher zeigte er sich enttäuscht von der kürzlich erfolgten Antwort aus Rom, die große Bedenken an der Handreichung der DBK anmeldete. Zuvor hatte sich bereits Kardinal Marx „überrascht“ von dem Schreiben gezeigt, welches anmahnte, dass das Dokument noch nicht reif für eine Veröffentlichung sei.

Feige beklagt in seinem Beitrag, dass die Enttäuschung und der Schaden groß sei und sich bei den Beteiligten zunehmend Resignation breitmache. Gleichzeitig kritisiert er – allerdings vorerst ohne Namen zu nennen – dass andere immer wieder die Öffentlichkeit genutzt und Behauptungen aufgestellt hätten, „die den Inhalt und Charakter der erarbeiteten Orientierungshilfe in einem falschen Licht erscheinen lassen“. Der „massive Widerstand“ gegen das DBK-Dokument, dem „mehr als dreiviertel der deutschen Bischöfe zugestimmt hätten“, zeige stattdessen, dass viele der Betroffenen schon längst das ganz selbstverständlich praktizierten, „was der Würzburger Synode bereits vor 42 Jahren in einer Bitte an die Bischöfe um Klärung vor Augen stand und nunmehr hätte empfohlen werden sollen: im Einzelfall unter besonderen Umständen nach geistlicher Beratung und individueller Gewissensentscheidung die Kommunion zu empfangen“.

Für den Ökumene-Bischof sei es außerdem unverständlich, dass ausgerechnet Kardinal Rainer Maria Woelki, der bereits habe verlauten lassen, dass er mit dieser pastoralen Praxis leben könne, sich dagegen sträube, diese Möglichkeit schriftlich zu fixieren. Feige weiter:

„Redlicher wäre es auf jeden Fall, als gewissermaßen in einer Doppelmoral zu verbleiben: höchste Ansprüche für einen Kommunionempfang zu erheben oder dessen Unmöglichkeit zu behaupten, zugleich aber von unzähligen Ausnahmen zu wissen und diese ohne weiteres zu tolerieren.“

Damit spielt der Mageburger Bischof auf die Fronleichnamspredigt des Kölner Erzbischofs an, in der dieser die Frage nach der Zulassung zur Eucharistie als eine Frage „um Leben und Tod“ bezeichnete. Die katholischen Prinzipien des Ökumenismus sei laut Feige „manchen immer noch fremd“:

„Bei einem solchen Schwarz-Weiß-Denken kann es dann auch keine individuellen Lösungen geben. Außerdem werden auf einmal Bedingungen zum Sakramentenempfang erhoben, die man gegenüber den eigenen Gläubigen gar nicht mehr durchzusetzen vermag.“

Abschließend ruft der Ökumene-Bischof, der in seinem Beitrag stets von „konfessionsverbindenden Ehen“ spricht, alle Betroffenen dazu auf, „den Weg“ weiter zu gehen: „Lassen Sie sich nicht entmutigen! Bewahren Sie sich Ihre Liebe und Treue! Vertrauen Sie der Barmherzigkeit Gottes und gehen Sie den Weg, den Christus Ihnen weist!“ (CNA Deutsch)

Vatikan: Papst zieht beim Thema „Interkommunion“ die Notbremse!

Papst Franziskus verbietet die Veröffentlichung der „pastoralen Handreichung“ zum Thema Interkommunion der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).

Vaticanhistory – Martin Marker

Am Montag hat Papst Franziskus durch seinen Pro-Präfekten der Glaubenskongregation, den designierten Kardinal Ladaria Ferrer S. J., dem Leiter der DBK, Kardinal Reinhard Marx unmissverständlich mitteilen lassen, das die „pastorale Handreichung“ zum Kommunionempfang evangelischer Christen in deutschen Bistümern nicht veröffentlicht werden darf.

Diese Verlautbarung aus Rom ist somit, um es bayerisch auszudrücken, die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx. Sie ist mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes gefertigt worden und verwirft die ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland durch die DBK. In ihr heißt es:

„Die geplante “pastorale Handreichung” wirft “Probleme von erheblicher Bedeutung” auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung. Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe. Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, “die nicht unterschätzt werden sollten”.

„Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien“.

Entgegen dem Krisengespräch der deutschen Delegation mit zwei Dikasterien der römischen Kurie am 03. Mai in Rom hat nun Papst Franziskus in Sachen „Interkommunion“ die Notbremse gezogen und das Zepter selbst in die Hand genommen. Hieß es nach dem Krisengespräch am 03. Mai noch:

„Das deutsche Episkopat solle im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung’ finden“

so klingt das mit der Verlautbarung vom Montag deutlich anders.

Die Deutsche Bischofskonferenz und Kardinal Marx als dessen Vorsitzender, hat in Sachen „Interkommunion“ vorerst keine Entscheidungsbefugnis mehr. Das Thema ist nun in der Hand des Papstes und seiner verantwortlichen Dikasterien der römischen Kurie.

Da nützt es auch wenig, wenn der Pressesprecher der DBK, Matthias Kopp die folgende Presseerklärung am gestrigen Abend herausgibt:

„Der Brief des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 hat den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, heute Abend (4. Juni 2018) erreicht.

Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist.

Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“

Die Angelegenheit ist für Kardinal Marx eine weitere Schlappe. Die erste „Watsche“ erhielt Marx, als neben Kardinal Woelki sechs weitere Bischöfe eine klärende Anfrage zum Thema „Interkommunion“ an den Vatikan richteten. Von diesen sechs Episkopaten stammten fünf aus dem bayerischen Bereich, also aus der kirchlichen Heimat von Kardinal Marx. Ihm verweigerten die Obedienz

  • Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)
  • Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)
  • Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)
  • Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)
  • Bischof Stefan Oster (Passau)
  • Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)

Die zweite „Watsche“ folgte umgehend aus Rom. Der Papst hatte zu einem Gespräch an die Römische Kurie geladen. An diesem Krisengespräch nahmen teil:

Für die DBK:

  • Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
  • Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
  • Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
  • Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)

Für die sieben Bischöfe:

  • Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
  • Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)

Für den Vatikan:

  • Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
  • Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
  • Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
  • Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)

Als Konsens aus diesem Gespräch sollte die DBK eine einmütige Regelung in den eigenen Reihen zum Thema finden.

Nachdem der designierte Kardinal Ladaria Ferrer S.J. infolge des Krisengespräches mehrere Gespräche mit Papst Franziskus geführt hatte, erfolgte nun gestern das vorläufige Ende für die „pastorale Handreichung“ der DBK und somit die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx.

Die päpstliche Entscheidung zu dem leidlichen Thema „Interkommunion“ in den deutschen Kirchenprovinzen beruht sicherlich auch auf der weltweiten Reaktion von Kardinälen und Bischöfen zu diesem Thema. (vh – mm)

Kommunionstreit: Kardinal Marx „überrascht über Schreiben aus Rom“

BONN – Über seinen Pressesprecher, Matthias Kopp, hat sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, in einer kurzen Stellungnahme zur Entscheidung von Papst Franziskus geäußert, den Vorstoß für einen Kommunionempfang evangelischer Christen in deutschen Bistümern abzulehnen, die mit Katholiken verheiratet sind.

Wörtlich teilte die DBK soeben mit, Kardinal Marx habe das Schreiben am heutigen Abend des 4. Juni erreicht, und weiter:

„Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist.

Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden Römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“

Mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus hat Erzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Glaubenskongregation, erneut schwere Bedenken in dem heute bekannt gewordenen Brief gegen den Vorstoß angemeldet und die vorgeschlagene „pastorale Handreichung“ als „nicht reif für eine Veröffentlichung“ bezeichnet.

Der Papst selber warnte eine evangelische Delegation aus Deutschland heute persönlich, in der Ökumene könne man „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen„.

Ohne die Endfassung der „pastoralen Handreichung“ gesehen zu haben hatte eine Zwei-Drittel-Mehrheit der deutschen Bischöfe am 20. Februar einer solchen zugestimmt.

Der Schritt löste nicht nur den Brandbrief einiger deutscher Bischöfe aus, darunter fünf bayerische Oberhirten und Kardinal Rainer Maria Woelki, sondern sorgte weltweit für Aufsehen. Mehrere Kardinäle forderten eine Klärung, weitere Beobachter warnten vor einem „deutschen Kommunion-Brexit“. (CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Vatikan meldet erneut schwere Bedenken über Handreichung an (UPDATE)

Schreiben der DBK „nicht reif für Veröffentlichung“ – Papst gegenüber evangelischer Delegation aus Deutschland: In Ökumene-Fragen „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen, sondern gemeinsam geduldig unter dem Blick Gottes“.

VATIKANSTADT – Die Glaubenskongregation hat erneut Bedenken über den Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz angemeldet, protestantischen Ehepartnern katholischer Christen durch eine „pastorale Handreichung“ den Empfang der heiligen Kommunion zu ermöglichen. Das Schreiben könne so nicht veröffentlicht werden, so die Entscheidung aus Rom.

Vatikan-Sprecher Greg Burke bestätigte gegenüber CNA die Echtheit des Briefes, über den mehrere Medien zuvor bereits berichtet hatten.

Demnach hat sich der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria SJ, in einem auf den 25. Mai 2018 datierten Schreiben an Kardinal Reinhard Marx gewandt, das auch an Kardinal Rainer Maria Woelki, Bischof Felix Genn, Bischof Karl-Heinz Wiesemann, Bischof Rudolf Voderholzer und Bischof Gerhard Feige ging.

Dieser Brief sei ausdrücklich mit der Zustimmung von Papst Franziskus gefertigt worden, schreibt der italienische Vatikanist Sandro Magister, der diesen veröffentlichte. Auch die deutsche Zeitung „Die Tagespost“ und die österreichische Website „kath.net“ hatte berichtet.

Erzbischof Ladaria würdigt demnach in dem Brief eingangs die Verdienste der Deutschen Bischofskonferenz in ihren ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands.

Die geplante „pastorale Handreichung“ werfe jedoch „Probleme von erheblicher Bedeutung“ auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung.

Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe, heißt es.

Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, „die nicht unterschätzt werden sollten“.

Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien.

Abschließend betont der Brief an den DBK-Vorsitzenden demnach, dass es dem Papst sehr wichtig sei, „dass der Geist der bischöflichen Kollegialität in der Deutschen Bischofskonferenz lebendig bleibt“.

Wie das Zweite Vatikanische Konzil in Lumen Gentium unterstreiche, könnten die Bischofskonferenzen heute einen vielfältigen und fruchtbaren Beitrag leisten, damit das Kollegialitätsgefühl konkret verwirklicht werden kann, so Ladarias Schreiben abschließend.

An Fronleichnam hatte der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, noch einmal explizit daran erinnert, dass es in Deutschland keine „Nationalkirche“ mit einem Sonderweg geben könne, wenn es um die heilige Eucharistie gehe, also „eine Frage um Leben und Tod„.

Zuvor hatten auch mehrere Kardinäle Klarheit gefordert und Bischöfe aus dem Ausland schwere Kritik an dem Vorstoß geäußert. Beobachter warnen vor einem „deutschen Kommunion-Brexit„.

Warnende Worte des Papstes

Auch Papst Franziskus hat heute bei seinem Empfang einer deutschen evangelischen Delegation auf das Thema angespielt: Der Pontifex dankte zwar für das gemeinsame Gedenken im vergangenen Jahr an die 500. Jährung der Spaltung in der Kirche – von Protestanten als „Reformationsjubiläum“ begangen – und betonte, Ökumene müsse „möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben mit einbeziehen“, statt elitär zu sein.

Gleichzeit warnte der Papst im Gespräch mit den protestantischen Geschwistern, man könne „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen“, sondern müsse „gemeinsam geduldig gehen unter dem Blick Gottes.“ Der Papst weiter:

„Einige Themen – ich denke hier an die Kirche, an die Eucharistie und an das kirchliche Amt – verdienen eingehende und gut abgestimmte Überlegungen. Die Ökumene verlangt auch, nicht elitär zu sein, sondern möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben miteinzubeziehen und so als Gemeinschaft der Jünger zu wachsen, die beten, lieben und verkünden. Auf dieser Grundlage wird uns der ökumenische Dialog helfen, unter der Leitung des Heiligen Geistes im gemeinsamen Verständnis der göttlichen Offenbarung voranzuschreiten.“

Hintergrund

Auslöser des Kommunionstreits war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar in Bewegung gebrachte Vorstoß für Diözesen in Deutschland: Eine „Orientierungshilfe“ sollte darlegen, wie dort „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Die von Kardinal Reinhard Marx angekündigte Orientierungshilfe – in Form einer „Pastoralen Handreichung“ – wurde am 20. Februar mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Teilnehmer beschlossen – wenn auch nach „intensiver Debatte“, und offensichtlich ohne zufriedenstellendes Ergebnis für mehrere Bischöfe: Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Hirten fünf bayerischer Bistümer – der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz wandten sich mit einer Bitte um Klarstellung am 23. März in einem direkten Brief an Kardinal Kurt Koch und Kurienerzbischof Luis Ladaria. Das Schreiben wurde ohne vorherige Absprache mit dem DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx abgeschickt, der wiederum mit einem eigenen Schreiben reagierte.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme zum Schreiben nach Rom.

(LETZTES UPDATE: 13:45 Uhr mit Worten des Papstes.)

(CNA Deutsch)

„Hier geht es um Leben und Tod“: Kardinal Woelki erinnert an Wahrheit der Eucharistie

Erzbischof von Köln bekräftigt angesichts Kommunionstreits die Wichtigkeit der Einheit der Kirche, warnt: „Deutschland ist keine Insel der Seligen“.

KÖLN – In seiner Predigt zum Fronleichnamsfest hat der Erzbischof von Köln vor tausenden Gläubigen an den wahren Sinn der Eucharistie erinnert: Sie ist „das schlagende Herz der Kirche“, betonte Kardinal Rainer Maria Woelki. Die Feier der heiligen Messe mache das Opfer Christi am Kreuz gegenwärtig – und erfordere auch vom Gläubigen seine Teilnahme an diesem Opfer.

Deshalb sei Fronleichnam auch nicht „irgendein Fest. Es ist das Fest der Freude. Ein Fest des Dankes“. Der Erzbischof betonte:

„Von der Eucharistie her wird die Kirche auferbaut. Wer deshalb den Leib des Herrn empfängt und zuvor, am Ende des Eucharistischen Hochgebets, sein zustimmendes ‚Amen‘ gesprochen hat, der sagt ‚Ja und Amen‘ dazu, dass Jesus wahrhaft gegenwärtig ist, und nicht nur in einem übertragenen Sinne“.

Wer zur Kommunion geht, so Woelki zu den auf dem Roncalliplatz versammelten Christen, der sage auch „Ja und Amen“ zum Papst und zum Bischof, zur sakramentalen Struktur der Kirche und zu den Heiligen und ihrer Verehrung.

Wie das „Domradio“ berichtet, ging der Erzbischof nach seiner Predigt in der Ansprache auf die Debatte um einen Empfang der heiligen Kommunion durch Protestanten ein, die mit Katholiken verheiratet sind.

„Manche meinten: ‚Was soll das Ganze. Das ist doch Quatsch.‘ Andere meinten sogar: ‚Das ist doch ein Kasperle-Theater.‘ Ich meine: Hier geht es um Leben und Tod. Hier geht es um Tod und Auferstehung. Hier geht es um das ewige Leben, hier geht es um Christus. Hier geht es um seine Kirche und damit geht es hier um das Eingemachte. Und deshalb müssen wir darum streiten und den richtigen Weg suchen. Nicht irgendeinen Weg, sondern den Weg des Herrn, den er uns weist, denn er allein ist der Weg und die Wahrheit und das Leben.“

Mit Blick auf den Vorstoß aus der Deutschen Bischofskonferenz, in deutschen Bistümern durch eine „pastorale Handreichung“ den Empfang der Kommunion für protestantische Ehepartner einzuführen, erinnerte Woelki daran, dass Deutschland nicht eine „Insel der Seligen“ sei:

„Wir sind keine Nationalkirche. Wir sind Teil der großen universalen Kirche. Alle unsere deutschen Diözesen sind eingegliedert in den großen Erdkreis. Wir alle sind verbunden mit allen anderen katholischen Kirchen auf dem ganzen Erdenrund, geeint unter dem Haupt des Heiligen Vaters. Deshalb gehen wir mit ihm in der Einheit mit allen anderen Teilkirchen Christus entgegen. In der Treue zu dem Glaubensgut, das uns die Apostel überliefert haben.“ (CNA Deutsch)

Kommunionstreit: Was ausländische Bischöfe über den deutschen Vorschlag sagen

PHILADELPHIA – Mit Verweis auf die Folgen für ihre eigenen Ortskirchen haben mehrere Bischöfe im Ausland den Vorschlag kritisiert, in deutschen Diözesen protestantischen Ehepartnern von Katholiken unter „bestimmten Umständen“ den Empfang der Kommunion zu ermöglichen.

Kardinal Reinhard Marx hatte am 22. Februar bekanntgegeben, die Deutsche Bischofskonferenz werde eine „pastorale Handreichung“ herausbringen, die evangelischen Christen, die mit Katholiken verheiratet sind, „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ ermögliche, die heilige Kommunion zu empfangen, sofern sie auch „den katholischen Eucharistieglauben“ bejahten.

Auch wenn die Mehrheit der deutschen Bischöfe bei ihrer Vollversammlung dem Vorstoß – dessen endgültige Form sie noch nicht gesehen hatten – zustimmte: Das Thema hatte bereits im Vorfeld zu Spannungen unter den deutschen Bischöfen geführt.

Der Streit trat offen zutage, nachdem bekannt wurde, dass sich sieben deutsche Hirten – darunter Kardinal Rainer Maria Woelki sowie fünf bayerische Bischöfe – mit einem direkten Brief an Rom wandten. Der Brief ging an Kardinal Kurt Koch, Präsident des Rates der Einheit der Christen, und an Kurienerzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme.

Jedoch auch das Treffen im Vatikan, das am 3. Mai stattfand, brachte keine Klarheit. Stattdessen teilte der Präfekt der Glaubenskongregation mit, Papst Franziskus würdige „das ökumenische Engagement der deutschen Bischöfe“ und ersuche sie, „im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden“.

Ein „Kommunion-Brexit“ aus der Weltkirche?

Seitdem haben mehrere Kardinäle Klarheit in der Kommunionsfrage gefordert, darunter der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Weitere Stimmen warnen vor einem deutschen Sonderweg, und vor den Folgen eines „Kommunion-Brexit“ aus der Weltkirche.

Nun hat Erzbischof Charles Chaput von Philadelphia in einem Essay für das Magazin „First Things“, der am 23. Mai veröffentlicht wurde, schwere doktrinäre Bedenken über den Vorschlag angemeldet.

Chaput erklärt in seinem Aufsatz, dass Bischöfe zwar überall einmal Meinungsverschiedenheiten hätten – seines Erachtens sei jedoch die Situation in Deutschland wegen der „globalen Bedeutung der Kontroverse“ und der Lehrfragen eine andere. Er schreibt weiter: „Was in Deutschland passiert, wird nicht in Deutschland bleiben. Die Geschichte hat uns diese Lektion schon einmal gelehrt“, und verweist auf die Auswirkungen des Schismas durch Martin Luther.

Im Kern sage der deutsche Vorschlag, so Chaput, „dass es eine Teilnahme an der heiligen Kommunion geben kann, selbst wenn es keine wahre kirchliche Einheit gibt“. Der Erzbischof erinnert in diesem Zusammenhang an gravierende Unterschiede zwischen protestantischer und katholischer Theologie.

Chaput erklärt weiter, er sei mit dem Vorschlag nicht einverstanden, da er grundlegend neu definieren würde, „was die Kirche ist und wer sie ist“, da die Eucharistie „das Zeichen und Instrument der kirchlichen Einheit ist“.

Der deutsche Vorschlag würde – „ob nun absichtlich oder nicht“ – somit „der erste Schritt hin zu einer Öffnung der Kommunion für alle Protestanten oder alle Getauften“ sein, warnt Erzbischof Chaput, auch weil eine Ehe an sich keine besondere Begründung dafür leiste, Nichtkatholiken zur Kommunion zuzulassen.

Protestantischen Ehepartnern von Katholiken den Empfang der heiligen Kommunion auf diese Weise zu gewähren hätte zur Folge, dass die katholische Kirche sich „eine protestantische Vorstellung von kirchlicher Identität“ zu eigen machen würde, in der für den Empfang allein schon die Taufe und ein Glaube an Christus ausreichten, warnt der Oberhirte von Philadelphia.

„Protestantisierung der Sakramententheologie“

Chaput fragt weiter: Würde ein evangelischer Ehepartner sich auch zu den anderen Sakramenten bekennen müssen – etwa zur Priesterweihe? Wenn nicht, dann werfe das die Frage auf, ob die deutschen Bischöfe vielleicht nicht daran glauben, dass dieses Sakrament der Apostolischen Sukzession bedarf – was ein „weitaus gravierenderer Irrtum“ wäre, warnt Chaput.

Zudem kappe der deutsche Vorschlag auch „den entscheidenden Zusammenhang von Kommunion und sakramentaler Beichte“, so der Erzbischof in seinem Essay.

Vermutlich werde nicht erwartet, dass evangelische Eheleute vor dem Empfang der Kommunion auch ihre schweren Sünden beichteten.

„Dies steht jedoch im Widerspruch zu der immerwährenden Praxis und der ausdrücklichen dogmatischen Lehre der katholischen Kirche, des Konzils von Trient und des modernen Katechismus der katholischen Kirche sowie des gewöhnlichen Lehramtes. Es bedeutet, in seiner Auswirkung, eine Protestantisierung der katholischen Sakramententheologie.“

In der Praxis, kritisiert Erzbischof Chaput, würde so eine Lüge eingeführt – ausgerechnet dort, wo es um eine tiefgreifende Begegnung mit Christus gehe.

„Eine Lüge in den feierlichsten Moment der Begegnung mit Jesus in der Eucharistie einzuführen, und durch seine Handlungen zu sagen: ‚Ich bin in Kommunion mit dieser Gemeinschaft‘, wenn man nachweislich nicht in Kommunion mit dieser Gemeinschaft ist – stellt eine Lüge dar, und somit ein schweres Vergehen vor Gott.“

Mangelndes Verständnis des Sakraments

Mit deutlichem Unverständnis und einer scharfen Warnung hat Kardinal Willem Jacobus Eijk auf die Entscheidung des Papstes reagiert, die deutschen Bischöfe anzuweisen, eine Regelung zu finden.

In einem Kommentar für den „National Catholic Register“ schrieb der Erzbischof von Utrecht am 7. Mai, die auf ihrem Glauben basierende Praxis der Katholischen Kirche werde nicht dadurch bestimmt, und ändere sich auch nicht statistisch, wenn die Mehrheit einer Bischofskonferenz für so etwas stimme, selbst wenn dies einstimmig geschehe.

Aus seiner Sicht hätte Papst Franziskus deshalb direkter auf die Deutsche Bischofskonferenz reagieren müssen, und „klare Anweisungen geben, die auf der klaren Lehre und Praxis der Kirche basieren“.

Ähnlich wie der niederländische Kardinal äußerte sich Erzbischof Terrence Prendergast aus Ottawa, der am 23. Mai im kanadischen „Catholic Register“ sagte, es sei „rätselhaft“, dass Papst Franziskus die deutschen Bischöfe anwies, zu einer einstimmigen Entscheidung in dieser Angelegenheit zu kommen.

„Diese Art offener Kommunion verstößt gegen die katholische Lehre und nach all dem, was ich in nichtkatholischen Gemeinden so sehe, die einer Disziplin der ‚offenen Gemeinschaft‘ folgen, ist es auch spirituell und pastoral unfruchtbar“, so der kanadische Erzbischof.

Prendergast weist darauf hin, dass Gläubige in seiner eigenen Ortskirche sich bereits nach dem deutschen Vorschlag erkundigt haben. Der Erzbischof von Ottawa betont, es sei wichtig, den Menschen besser zu erklären, dass ein Besuch der heiligen Messe ohne Kommunion-Empfang gut ist – was auch der Regensburger Bischof Voderholzer betont hatte.

Der kanadische Würdenträger warnt, dass auch viele Katholiken nicht mehr gelernt hätten, was die Voraussetzungen für den rechten Empfang der Kommunion sind, einschließlich des Standes der Gnade.

„Wir müssen uns viel mehr darum bemühen, die Sakramente würdig und fruchtbar zu empfangen. Das gilt für die Eucharistie, aber auch für Taufe und Firmung“, fügte Prendergast hinzu.

„In der heiligen Kommunion empfangen wir den Herrn, und deshalb müssen wir, um ihn würdig zu empfangen, ganz offen für Ihn sein und mit Seiner Kirche sichtbar und unsichtbar, institutionell und innerlich verbunden sein. Das – und nichts anderes – ist katholische Lehre.“

Als Ordensbruder von Papst Franziskus – Prendergast ist Jesuitenpater – wendet sich der kanadische Erzbischof auch an den Pontifex und dankt ihm dafür, „dass er uns daran erinnert, dass die Begleitung von Menschen durch ihr Leben, besonders in dunklen Zeiten, wesentlich ist, um Priester zu sein“.

„Wir Jesuiten müssen immer daran denken, dass die meisten Katholiken keine Jesuiten sind – eine Tatsache, die wir manchmal übersehen“, fügt er hinzu.

„Unsere Spiritualität ist nicht jedermanns Sache. Für mich war es eine echte Veränderung, Bischof zu werden, denn dann musste ich das ganze Spektrum der Theologien, Spiritualität, Dienste und Charismen in der mir anvertrauten Diözese anerkennen. Dadurch wurde mir klar, was für ein großartiges Geschenk die Glaubenslehre für die Kirche ist, damit sie eins ist, heilig und katholisch.“

Ausnahme im Kirchenrecht

Generell ist aus katholischer Sicht nur Katholiken, die im Stand der Gnade sind, der Empfang der heiligen Kommunion erlaubt. Allerdings kennt das Kirchenrecht bereits eine Ausnahme:

„Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (c. 844, § 4 CIC).

Richtig „disponiert“ sei ein nichtkatholischer Christ aber nur, so das Bistum Augsburg auf seiner Webseite weiter, „wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia aufmerksam gemacht: ‚Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.‘ (Nr. 46).“

Übersetzt und redigiert aus dem englischen Original. (CNA Deutsch)

Interkommunion: Papst wünscht einmütige Regelung

Das gestern gegen 15.45 Uhr stattgefundene Gespräch zwischen Teilnehmern der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Vertretern des Vatikans, zur Frage des Kommunionempfangs, hat offenbar ein für beide Konfliktparteien unbefriedigendes Ergebnis zur Folge.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Konfliktparteien waren getrennt zur Glaubenskongregation nach Rom gereist. Die Sitzung fand hinter verschlossenen Türen statt und dauerte einige Stunden.

Als Teilnehmer der DBK waren Kardinal Marx und Woelki, Bischof Felix Genn (Bistum Münster), Bischof Wiesemann (Bistum Speyer), Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg), Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg) sowie Pater Hans Langendörfer als Sekretär der DBK dabei.

Von vatikanischer Seite waren Erzbischof Ladaria S.J. (Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre), Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen), Prälat Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte) und Pater Hermann Geißler F.S.O. (Abteilungsleiter der Kongregation für die Glaubenslehre) anwesend.

Zeitgleich veröffentlichte gestern Abend die DBK und das vatikanische Presseamt eine Verlautbarung zum Gespräch. In dieser ist nur der letzte Absatz von Relevanz. Hier heißt es:

„Bei dem in deutscher Sprache geführten Gespräch erläuterte Erzbischof Ladaria, dass Papst Franziskus das ökumenische Engagement der deutschen Bischöfe würdigt und sie ersucht, im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden. Im Gespräch wurden verschiedene Gesichtspunkte erörtert: etwa die Beziehung der Frage zum Glauben und zur Seelsorge, ihre weltkirchliche Relevanz sowie ihre rechtliche Dimension. Erzbischof Ladaria wird den Heiligen Vater über den Inhalt des Gesprächs informieren. Das Treffen verlief in einer herzlichen und brüderlichen Atmosphäre.“

Anfragen verschiedener Medien beim Presseamt des Vatikans, ergaben kein weiteres Statement zum Gesprächsinhalt der Sitzung am Donnerstag.

Aus der Verlautbarung (Bulletin vom 03. Mai 2018) geht hervor, das Erzbischof Ladaria vom Papst vor Gesprächsbeginn die Direktive erhalten hat, die deutschen Bischöfe mögen möglichst eine einmütige Regelung zur Lösung des Dissens finden. Ferner hat man im Gespräch verschiedene Gesichtspunkte erörtert, so die Beziehung der Frage zum Glauben und zur Seelsorge, ihre weltkirchliche Relevanz und ihre rechtliche Dimension.

Diese offizielle Verlautbarung lässt durchaus zwei mögliche Schlussfolgerungen zu.

1. Papst Franziskus will sich in den Streit der Konfliktparteien der DBK nicht einmischen. Im Gespräch hat er durch beide Dikasterienleiter der DBK mitgeteilt, welche Details bei einer Lösungsfindung aus päpstlicher Sicht abzuwägen sind. Die deutsche „Handreichung“ ist in der DBK nochmals zu diskutieren und ein gemeinschaftlicher Konsens zu finden.

2. Nach Berichterstattung durch Erzbischof Ladaria trifft Papst Franziskus eine für die Weltkirche bindende Entscheidung um Thema Interkommunion.

Vorläufiges Fazit:

Unter Berücksichtigung des apostolischen Dokuments „Amoris laetitia“, der Tatsache das Franziskus mehrfach eine Dezentralisierung der Weisungsbefugnis des Vatikans an die Bischofskonferenzen realisieren will und somit den nationalen Bischofskonferenzen mehr Entscheidungsfreiheiten einräumt, erscheint die erstgenannte Schlussfolgerung zuzutreffen.

Der Dissens, um den es im Streit der DBK letztlich geht, ist Ausfluss von „Amoris laetitia“. Papst Franziskus propagierte in den meisten Reden seinen Wunsch nach einem „pastoralen Weg“ und „pastoraler Betreuung“ der Gläubigen. Die „Handreichung“ geht offensichtlich genau in diese Papstrichtung. Bis zum heutigen Tag ist weder die erste Fassung noch die vor wenigen Tagen vom Ständigen Rat der DBK, unter Federführung von Kardinal Marx, beschlossene finale Fassung der „Handreichung“ publiziert worden. Der Inhalt ist also nach wie vor geheim. Franziskus scheint sich im Fall der DBK-Debatte genauso zu Verhalten wie im Fall der Kritik an „Amoris laetitia“. Er bezieht keine klare Stellung und ist damit alleinverantwortlich für die Verwirrung der Gläubigen in der katholischen Kirche.

Der Brief der sieben Bischöfe an den Vatikan hat sein Ziel definitiv erreicht.

Kardinal Marx muss trotz des Mehrheitsbeschlusses der deutschen Bischöfe seine „Handreichung“ überarbeiten lassen. Für Marx ist der Gesprächsausgang ein neuerliches Fiasko. (vh – mm)