Vatikan/DBK: Keine Hinweise über die Gesprächsinhalte

Heute fand im Vatikan das angekündigte Gespräch zwischen Teilnehmern der Deutschen Bischofskonferenz und Vertretern der vatikanischen Kurie statt.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Vatican News veröffentlichte um 14.07 Uhr einen Artikel mit der Überschrift: Deutsche Bischöfe zur Klärung im Vatikan. Der Artikel von Pater Bernd Hagenkord liefert über den Verlauf und Inhalt des Gespräches keinerlei Hinweise. Stillschweigen!!

Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte am Donnerstagabend einen kurzen Artikel zum Gespräch der DBK-Delegation mit den Vertretern des Vatikans. Wie auch hier zu erwarten war, wird über konkrete Aussagen zum Gesprächsinhalt eigentlich nichts bekannt gegeben. Einzig der letzte Absatz der Erklärung ist relevant. Hier heißt es:

„Bei dem in deutscher Sprache geführten Gespräch erläuterte Erzbischof Ladaria, dass Papst Franziskus das ökumenische Engagement der deutschen Bischöfe würdigt und sie ersucht, im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung zu finden. Im Gespräch wurden verschiedene Gesichtspunkte erörtert: etwa die Beziehung der Frage zum Glauben und zur Seelsorge, ihre weltkirchliche Relevanz sowie ihre rechtliche Dimension. Erzbischof Ladaria wird den Heiligen Vater über den Inhalt des Gesprächs informieren. Das Treffen verlief in einer herzlichen und brüderlichen Atmosphäre.“

Wie es zu erwarten war, lässt sich der Papst die Ergebnisse des Gespräches durch den Pro-Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Ladaria vortragen. Was mit der „Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz geschehen wird, bleibt somit am heutigen Abend noch ungeklärt. (vh – mm)

Deutsche Bischöfe zur Klärung im Vatikan


Mehrere deutsche Bischöfe waren an diesem Donnerstag im Vatikan, um mit hiesigen Stellen über eine Handreichung zu beraten, die den Empfang der Kommunion für nichtkatholische Ehepartner regeln soll.

P. Bernd Hagenkord – Vatikanstadt

Es geht um die beiden Fragen, ob auch nichtkatholische Ehepartner die Kommunion unter bestimmten Bedingungen empfangen dürfen, und ob eine Bischofskonferenz alleine diese Frage entscheiden kann.

An dem Gespräch nahmen die Kardinäle Reinhard Marx (München und Freising) und Rainer Maria Woelki (Köln) teil. Außerdem angereist waren die Bischöfe Felix Genn (Münster), Rudolf Voderholzer (Regensburg, Mitglied der Glaubenskongregation des Vatikan), Karl-Heinz Wiesemann (Speyer, Glaubenskommission der Bischofskonferenz) und Gerhard Feige (Magdeburg, Ökumenekommission der Bischofskonferenz).

Auch der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer SJ, wurde zu dem Treffen in den Räumen der Römischen Glaubenskongregation eingeladen. Die Einladung kommt vom Präfekten der Kongregation, Erzbischof Luis Ladaria. Auf Vatikanseite dabei waren außerdem der für Ökumene zuständige Kardinal Kurt Koch, Pater Markus Graulich, Untersekretär des Rates für Gesetzestexte und Pater Herman Geißler, Leiter der Lehrabteilung an der Glaubenskongregation.

Das Treffen in Rom war vom Vatikan angeregt worden, nachdem sieben deutsche Bischöfe sich brieflich an die für die Ökumene und für die Glaubenskongregation Zuständigen gewandt hatten. Kardinal Woelki, Bischof Voderholzer und weitere fünf Diözesanbischöfe erbaten von Rom eine Klärung darüber, ob eine einzelne Bischofskonferenz eine solche in ihren Augen gesamtkirchliche Frage entscheiden könne.

Verhandelt wird nicht die ganze Grundsatzfrage

Auslöser für den Brief war eine bisher nicht veröffentlichte Handreichung, die in der Bischofskonferenz per Mehrheitsbeschluss verabschiedet wurde und die diese Fragen pastoral regeln soll. Der Brief der sieben wurde danach vor allem deswegen kritisiert, weil er am Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, vorbei nach Rom geschickt wurde.
Thema der Debatte ist die so genannte „eucharistische Gastfreundschaft“, also nicht die Frage, ob grundsätzlich Nichtkatholiken Kommunion empfangen dürfen oder können. Kardinal Kurt Koch hatte beim Papstbesuch 2016 in Lund/Schweden anlässlich des Reformationsgedenktages auf den Unterschied zwischen den beiden Fragen hingewiesen und betont, die Gastfreundschaft sei eine pastorale Frage.

Zur Kommunion sind in der katholischen Kirche grundsätzlich Katholiken sowie Mitglieder der unierten orientalischen Kirchen zugelassen. Protestanten dürfen in Ausnahmefällen – etwa in bestimmten schweren Notlagen – die Eucharistie empfangen. Katholiken ist auch eine Teilnahme an protestantischen Abendmahlsfeiern untersagt.

Franziskus hat Frage aufgegriffen, lässt sie aber offen

Papst Franziskus hatte in seinem Schreiben Amoris Laetitia die Frage aufgegriffen, grundsätzlich aber offengelassen: „Die Probleme bezüglich der konfessionsverschiedenen Ehen erfordern besondere Aufmerksamkeit. (..) Was die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie betrifft, wird in Erinnerung gerufen, dass „die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen [ist], sei es für die orientalischen Christen, sei es für die anderen Christen. Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen, und man muss in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen […] beachten“ (AL 247).

2013 hatte der Papst in seinem Schreiben Evangelii Gaudium (Nr. 23), Papst Johannes Paul II. zitierend, den Bischofskonferenzen „eine gewisse authentische Lehrautorität“ zuerkannt, aber auch hier, ohne genaue Festlegungen zu treffen. (vatican news)

Kommunion-Debatte: Deutsche Bischöfe kommen Donnerstag nach Rom

Der vatikanische Pressesaal hat an diesem Montagmittag mitgeteilt, dass am 3. Mai eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz in den Vatikan kommt, um über das Thema des Kommunionempfangs für nicht-katholische Ehepartner bei gemischt-konfessionellen Ehen zu beraten.

Mario Galgano – Vatikanstadt

Die Kardinäle und Bischöfe aus Deutschland kommen in den Vatikan, um mit Kurienvertretern über den Umgang mit dem Kommunionempfang zu sprechen. Eine mittlerweile fertig gestellte Handreichung hatte zu Diskussionen geführt, einige Bischöfe hatten einen Brief geschrieben, in dem sie die Frage aufwarfen, ob eine Abstimmung über ein solches Thema in einer Bischofskonferenz rechtens sei.

Aus Deutschland reist Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzenden der Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising an. Auch der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und Bischof Felix Genn von Münster werden von dem vatikanischen Presseamt genannt.

Nach einem Brief aus Deutschland

Dazu werden auch der Bischof von Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, als Präsident der bischöflichen Kommission für die Glaubenslehre, sowie den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer anreisen. Als Vertreter der ökumenischen Frage ist der Magdeburger Bischof Gerhard Feige dabei, der die bischöfliche Ökumene-Kommission leitet, außerdem reist der Generalsekretär der Bischofskonferenz an, Jesuitenpater Hans Langendörfer.

Auf vatikanischer Seite nehmen an den Gesprächen der Präfekt der päpstlichen Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer sowie Kardinal Kurt Koch, Präsident des päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen teil. Die beiden waren die Adressaten des Briefs aus Deutschland.

 Zu diesen Kurienleitern kommen der deutsche Salesianerpater Markus Graulich als Mitglied des Vatikanrats für juristische Fragen sowie den österreichischen Geistliche Hermann Geissler, Amtschef der Lehrabteilung in der Kongregation für die Glaubenslehre.

Was sagt der Papst?

Unter dem Titel „Einige komplexe Situationen“ hatte Papst Franziskus sich bereits in seinem Schreiben Amoris Laetitia mit dem Thema Kommunionempfang befasst. „Was die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie betrifft, wird in Erinnerung gerufen, dass „die Entscheidung über die Zulassung oder die Nichtzulassung des nichtkatholischen Teils zur eucharistischen Kommunion in Übereinstimmung mit den bestehenden allgemeinen Normen auf diesem Gebiet zu treffen [ist], sei es für die orientalischen Christen, sei es für die anderen Christen. Dabei ist der besonderen Situation Rechnung zu tragen, die dadurch gegeben ist, dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen. Obgleich den Gatten einer bekenntnisverschiedenen Ehe die Sakramente der Taufe und der Ehe gemeinsam sind, kann die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen, und man muss in jedem einzelnen Fall die oben erwähnten Normen […] beachten““ (AL Nr. 247).

(vatican news)

DBK-Streit: NCR veröffentlicht den Text der sieben Bischöfe

Quelle: NCR (Screenshot am 26. April)

Der amerikanische Vatikanist Edward Pentin veröffentlichte am Mittwoch den vollständigen Text der sieben Bischöfe an den Heiligen Stuhl.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Im Streit um die Interkommunion in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hatten sieben Bischöfe, ohne Wissen des Vorsitzenden Kardinal Marx, einen Brief zur Klärung des Inhaltes der sogenannten „Handreichung“ an den Vatikan geschickt. Wie später bekannt wurde, hat der Papst zunächst die Kardinal Marx, Kardinal Woelki und Bischof Genn für ein klärendes Gespräch nach Rom gebeten. Dieser Teilnehmerkreis wurde, von wem auch immer (?), um Bischof Gerhard Feige aus Magdeburg, Bischof Karl-Heinz Wiesemann aus Speyer sowie den Generalsekretär der DBK den Jesuitenpater Hans Langendörfer erweitert.

Besagter Brief hat in der DBK zu großer Verwirrung gesorgt. Die Vorgehensweise der sieben Bischöfe wurde in dieser Woche vom Ständigen Rat der DBK in Würzburg im Rahmen der finalen Fassung der „Handreichung“ laut einer Pressemitteilung der DBK diskutiert.

Bis zum heutigen Zeitpunkt war und ist weder die erste Fassung noch die finale Fassung der „Handreichung“ veröffentlicht worden. Allerdings wurde gestern durch den Vatikanisten Edward Pentin auf National Catholic Register (NCR) er vollständige Text des Briefes der sieben deutschen Bischöfe an den Vatikan publiziert. Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen,

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Hier der vollständige bei NCR veröffentlichte Text des Briefes der 7 Bischöfe (eigene Übersetzung aus dem Englischen):


 „Ihre Eminenz, meine lieben Mitbrüder,

In der Zeit vom 19. bis 22. Februar 2018 trafen sich die deutschen Bischöfe zu ihrer Frühjahrstagung in Ingolstadt.

Unter Punkt IL.1 der Tagesordnung wurden die Bischöfe von der Ökumenischen Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg der Einheit mit Christus: konfessionelle Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ zur Beratung und Entscheidungsfindung beauftragt. Gemäß dem Text finden gemischt-konfessionelle Paare als „praktisches Laboratorium der Einheit“ in einem Zustand statt, in dem die getrennten Kirchen gemeinsam auf dem Weg zum Ziel sind. Die Aussage respektiere „den Schmerz […derjenigen], die ihr ganzes Leben teilen, aber Gottes heilende Präsenz in der Eucharistie nicht teilen können“. Laut dem gemeinsamen Reformationsgedenken im Jahr 2017 soll die Handreichung eine freiwillige Verpflichtung sein, „jede Hilfe zu leisten zu interkonfessionellen Ehen, um ihren gemeinsamen Glauben zu stärken und die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu fördern, „konkrete Hilfe und Regulierung anzubieten“, wie es gemeinsam mit der evangelischen Kirche in Deutschland in einem ökumenischen Buß- und Versöhnungsdienst am 11. März 2017 in der Michaeliskirche verkündet wurde.

Demnach soll eine Öffnung für protestantische Christen in konfessionellen Ehen zur Aufnahme der Kommunion über Canon 844 (4) CIC 1983 ermöglicht werden,
weil eine „gravis spiritualis necessitas“ [ernste spirituelle Notwendigkeit] gemäß dem Dokument angenommen wird, das über konfessionelle Unterschiede der Ehe präsentiert wird.

Am 20. Februar 2018 wurde der oben dargelegte Text über konfessionslose Ehen und die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der Versammlung abgestimmt. Das Dokument wurde von einer 2/3 Mehrheit der deutschen Bischöfe angenommen. Von den 60 anwesenden Bischöfen stimmten 13 für Nein, darunter mindestens sieben Diözesanbischöfe. Modi (Änderungen) können bis zum 16. März eingereicht werden, aber sie werden die grundsätzliche Annahme des Dokuments nicht mehr in Frage stellen.

Wir persönlich halten die am 20. Februar abgehaltene Abstimmung nicht für richtig,
weil wir nicht glauben, dass das Thema, das wir hier diskutieren, pastoral ist, sondern eine Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche, die keiner Abstimmung unterliegt. Wir bitten Sie, Ihre Eminenz, diese Angelegenheit zu klären.

 1. Ist das hier vorgelegte Dokument eine „pastorales Handreichung“ – wie es von einigen deutschen Bischöfen behauptet wird – und somit lediglich eine pastorale Frage, oder ist der Glaube und die Einheit der Kirche grundsätzlich gefordert, und nicht die hier getroffenen Festlegungen?

2. Verändert Artikel 58 des Dokuments nicht den Glauben der Kirche, nach dem die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche verwirklicht wird [besteht] und ist es deshalb notwendig, dass ein evangelischer Christ, der den katholischen Glauben in Bezug auf die Eucharistie teilt, in diesem Fall auch katholisch wird?

3. Nach Nr. 283 bis 293 wird nicht in erster Linie die Sehnsucht nach der eucharistischen Gnade zum Kriterium für [ernstes geistiges] Leid, sondern die gemeinsame Aufnahme der Gemeinschaft von Ehepartnern verschiedener Konfessionen. Unserer Meinung nach ist diese Not nichts anderes als die Ökumene als Ganzes, das heißt von jedem Christen, der ernsthaft nach Einheit strebt. Aus unserer Sicht ist es daher kein Ausnahmekriterium.

4. Ist es überhaupt möglich, dass eine einzige nationale Bischofskonferenz in einer bestimmten Sprachregion eine isolierte Entscheidung über eine solche Frage über den Glauben und die Praxis der ganzen Kirche ohne Bezug und Integration in die Universalkirche trifft?

Eminenz, wir haben viele andere grundsätzliche Fragen und Vorbehalte gegenüber der vorgeschlagenen Lösung in diesem Dokument. Deshalb stimmen wir dafür, auf eine Ausnahmeregelung zu verzichten und stattdessen im ökumenischen Dialog eine klare Lösung für das Gesamtproblem der „eucharistischen Gemeinschaft und der kirchlichen Gemeinschaft“ zu finden, die für die universale Kirche durchführbar ist.

Wir bitten Sie angesichts unserer Zweifel um Ihre Hilfe, ob der in diesem Dokument vorgestellte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist.

Wir bitten dich und deine verantwortungsvolle Aufgabe in Rom um Gottes Segen und grüßen dich herzlich!

Kardinal Rainer Woelki (Köln)

Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)

Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)

Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)

Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)

Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)

Bischof Stefan Oster (Passau) “


Der Termin des Romgespräches wurde noch nicht bekannt gegeben. Nachdem der Gesprächskreis von drei auf sechs Teilnehmer vergrößert wurde, dürfte es Kardinal Woelki durchaus nicht leicht haben, seine Sichtweise der Dinge vorzutragen.

Es deutet einiges darauf hin, dass Kardinal Marx seine finale Fassung der „Handreichung“ unbedingt beim Heiligen Vater durchsetzen und für das deutsche Episkopat realisieren will. Die DBK ist auf Konfrontationskurs! (vh – mm)

Kommunion-Debatte: Bischof Rudolf Voderholzer äußert sich zum Brief an den Vatikan

REGENSBURG – Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat im Streit um die geplante Handreichung für die Seelsorge konfessionsverschiedener Ehepaare das Vorgehen der sieben Bischöfe erklärt, die als Reaktion darauf einen Brief nach Rom geschickt hatten.

In einem Interview, das gestern auf der Seite des Bistums Regensburg erschien, sagte Voderholzer, dass gerade das Zweite Vatikanische Konzil mit neuer Deutlichkeit herausgestellt habe, dass die Eucharistie Quelle und Höhepunkt des ganzen kirchlichen Lebens ist. Deshalb sei die Mitfeier der Eucharistie immer ein Bekenntnis zur Katholischen Kirche und ihrer Glaubensinhalte, an der folglich nur jene daran teilnehmen, die sich zu diesem Glauben bekennen.

Der Regensburger Bischof gibt zudem Einblicke, wie es zum Brief an den Vatikan kam, nachdem sieben Diözesanbischöfe und sechs Weihbischöfe am Ende gegen den Text der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) gestimmt hatten:

„Wir haben uns dann entschieden, uns – im Hinblick auf die Einmütigkeit mit der Universalkirche – an Rom zu wenden, wie es jedem Bischof selbstverständlich immer möglich ist. Eine Kopie des Briefes haben wir – persönlich/vertraulich – an Kardinal Marx als den Vorsitzenden der Bischofskonferenz gesandt, um ihn über den Inhalt zu informieren.“

Es gehe im Brief darum, so Voderholzer, nach einem Weg zu suchen, der die Not der Menschen ernst nehme und gleichzeitig Hilfen anbiete. Die von der DBK angestrebte „Handreichung“, die dem evangelischen Ehepartner den unter „bestimmten Umständen“ und „im Einzelfall“ einen Kommunionempfang ermöglicht, könne die pastoralen Probleme aber nicht lösen. Der Regensburger Bischof beklagt, dass sie auch nicht der Bedeutung des Sakraments der Eucharistie in der katholischen Kirche gerecht werde: „Die Handreichung berücksichtigt nicht ausreichend das unterschiedliche Glaubensverständnis der einzelnen Konfessionen hinsichtlich der Eucharistie auf der einen und des Abendmahls auf der anderen Seite.“

Eine Gefahr für die Ökumene sieht Voderholzer durch den Brief der sieben Bischöfe indes nicht:

„Ich halte dafür, dass wir in ökumenischer Verbundenheit alles das miteinander tun, was wir längst tun können: Miteinander das Wort Gottes hören, miteinander singen und beten, miteinander für den Lebensschutz, für die Bedeutung der Ehe von Mann und Frau und der Familie und für die Wahrung der Menschenwürde eintreten. Die gemeinsame Eucharistie kann nicht eine Etappe auf dem Weg sein, sondern sie ist das Ziel. Mehr Einheit geht dann nicht mehr. Aber bis dorthin ist noch ein Weg.“

Wie CNA Deutsch berichtete, hatte die Bischofskonferenz einen Text verabschiedet, der die Interkommunion bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren anstrebte. Daraufhin hatten sieben Diözesanbischöfe Protest eingelegt und einen Brief an Papst Franziskus geschrieben. (CNA Deutsch)

D: Geht die DBK auf Konfrontationskurs mit Rom?

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz tagte heute in Würzburg.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) veröffentlichte heute einige wenige Details zur Aussprache der stattgefundenen Sitzung auf ihrer Website. Die Bischöfe befassten sich mit der seit einigen Tagen öffentlich geführten Debatte um die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie im Einzelfall.

Die Bischöfe hatten den Text der Handreichung in ihrer Frühjahrsversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen. Bis zur heutigen Sitzung konnten die Mitglieder Änderungsvorschläge („Modi“) einreichen. Auf der Website der DBK heißt es hierzu am 23. April:

„Diese (Modi, d. Red.) wurden in das Dokument eingearbeitet. Dessen finale Fassung wurde gemäß Beschlussfassung der Vollversammlung von den Vorsitzenden der Glaubenskommission und der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt. Kardinal Reinhard Marx wird die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz und die zuständigen Einrichtungen in der Römischen Kurie informieren.

Der Ständige Rat begrüßt die Möglichkeit zu einem vertiefenden und klärenden Gespräch in Rom. An diesem werden nach jetzigem Stand auf Einladung der Kongregation für die Glaubenslehre neben dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auch der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki und der Bischof von Münster, Bischof Dr. Felix Genn, teilnehmen. Ziel des Gesprächs aus Sicht des Ständigen Rates ist es, die pastoralen Aspekte und den rechtlichen Kontext auch aus weltkirchlicher Sicht zu erörtern und abzuwägen.“

Nachdem die Handreichung von sieben Bischöfen der Vollversammlung, unter Leitung von Kardinal Woelki, an die zuständigen Einrichtungen in der Römischen Kurie weitergeleitet wurden, gab es mit Sicherheit eine Menge Gesprächsbedarf.

Unverständlich ist allerdings, warum der Ständige Rat am heutigen Tag eine finale Fassung der Handreichung beschlossen hat. Nach der öffentlichen Kritik und dem Ansinnen des Päpstlichen Einheitsrates, es bestehe „Erklärungsbedarf“ vonseiten des Leiters der DBK, ist der Beschluss einer finalen Fassung noch kritischer zu bewerten. Dieser Umstand lässt durchaus darauf schließen, dass man sich auf einen Konfrontationskurs mit Rom einlassen will, anstatt die Gespräche in Rom in Ruhe abzuwarten. (vh – mm)

Interkommunion: Vorgehen von Kardinal Marx ist erklärungsbedürftig

Am heutigen Montag findet in Würzburg die Sitzung des ständigen Rates der 27 Diözesen der deutschen Kirchenprovinzen statt.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Man darf davon ausgehen, dass es hier zu einer turbulenten Diskussion, über dass Dokument der „Handreichung zur Interkommunion“ kommen wird. Die Katholische Nachrichtenagentur KNA hat in einem aktuellen Bericht bestätigt, dass neben Kardinal Marx auch Kardinal Woelki und Bischof Genn nach Rom reisen werden. Der Termin der Reise ist derzeit noch nicht bekannt. Somit wurde die erste Verlautbarung von kath.net bestätigt.

Laut KNA sieht man in Rom das Vorgehen von Kardinal Marx beim Päpstlichen Einheitsrat für kritisch und erklärungsbedürftig an.  (vh – mm)

DBK: Nebelkerze und Desinformationspolitik

Die Unklarheit über die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) bleibt derzeit immer noch bestehen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Das österreichische Portal kath.net hat zwar einige neue Details zum Fall veröffentlicht, aber letztendlich bleibt doch vieles im Dunkeln.

Nach kath.net vorliegenden Beweisen soll nun nicht nur Kardinal Marx in Sachen „Interkommunion“ nach Rom reisen, sondern ebenfalls Kardinal Woelki und Bischof Felix Genn. Ferner berichtet kath.net:

„Ein Insider aus Deutschland, der auch den Inhalt des Briefes der Glaubenskongregation kennt, hat gegenüber kath.net am Donnerstag nochmals bestätigt, dass die Berichterstattung von kath.net korrekt ist und darauf hingewiesen, dass in dem Brief der Glaubenskongregation ganz klar der DBK der Wunsch des Papstes übermittelt wurde, derzeit kein Dokument in der Sache zu veröffentlichen. Er bezeichnete die Aussendung der DBK wörtlich als „Nebelkerze“.

Die gestrige Erklärung des Pressesprechers der DBK, Matthias Kopp, scheint eher eine Art Schutzbehauptung in dem Fall zu sein, um Kardinal Marx zu entlasten. Da das mediale Interesse besonders im deutschsprachigen Raum sehr hoch ist, deutet schon einiges darauf hin, dass die DBK hier eine Desinformationspolitik betreibt.

Die Handreichung, davon darf man sicher ausgehen, wird in ihrer jetzigen Fassung, in Deutschland nicht pastorale Praxis werden. Die Beorderung der Beteiligten nach Rom wird Folgen für die Handreichung der DBK haben. Entweder sie muss abgeändert werden oder Papst Franziskus verhindert die Veröffentlichung des Dokuments derzeit komplett. In beiden Fällen ist es eine „Ohrfeige“ für den DBK-Vorsitzenden Kardinal Marx.

Nicht zum ersten Mal wird in verschiedenen Internetportalen der Rücktritt von Kardinal Marx gefordert. Der Alleingang der DBK in Sachen Interkommunion kann nicht nur Kardinal Marx angelastet werden. Auch der Papst trägt hier eine große Mitverantwortung. Die Ursache ist und bleibt das Dokument „Amoris laetitia“. Man kann eben nicht jede Veränderung in der katholischen Kirche mit den Begriffen „pastorale Begleitung“ und „pastoralem Weg“ begründen. (vh – mm)

Dementi: DBK behauptet etwas anderes (Update)

Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp dementiert Pressemitteilungen und gab heute eine Erklärung zur pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie heraus.

Vaticanhistory – Martin Marker

Originaltext der Deutschen Bischofskonferenz am 19. April auf ihrer Website:

1. Über das Schreiben von sieben Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz an verschiedene Dikasterien im Vatikan und seine Reaktion gegenüber diesen Mitbrüdern hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, die Bischofskonferenz informiert. Über letztere hat er auch die Dikasterien im Vatikan in Kenntnis gesetzt.

 

2. Zu der auf der Frühjahrs-Vollversammlung in Ingolstadt beschlossenen Fassung des oben angegebenen Dokumentes konnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz bis Ostern Änderungsvorschläge („Modi“) einreichen. Die eingegangenen Hinweise sind in das Dokument eingearbeitet worden, dessen finale Fassung – so der Beschluss der Vollversammlung – vom Vorsitzenden der Glaubenskommission und dem Vorsitzenden der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt werden. Über den Sachstand wird Kardinal Marx den Ständigen Rat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 23. April 2018 informieren. Das Dokument ist von Kardinal Marx nicht an den Vatikan geschickt worden. Mehr als drei Viertel der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz haben dem Dokument als pastorale Handreichung zugestimmt.

 

3. Den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hat der Wunsch des Heiligen Vaters erreicht, wonach dieser vorschlägt, in der Sache ein Gespräch in Rom zu führen. Diesen Wunsch des Heiligen Vaters begrüßt Kardinal Marx ausdrücklich.

 

4. Meldungen, wonach die Handreichung im Vatikan durch den Heiligen Vater oder Dikasterien abgelehnt worden seien, sind falsch.“

Soweit die Stellungnahme des Pressesprechers der DBK. Matthias Kopp behauptet hier, die Handreichung sei vom Vatikan nicht abgelehnt worden, sondern man habe Kardinal Marx in der Angelegenheit ein Gespräch mit Rom vorgeschlagen. Wenn diese Aussage der Wahrheit entspricht, bleibt allerdings immer noch offen, warum es bisher keine Verlautbarung des Vatikans gibt. Der Verdacht der Geheimhaltung seitens des Papstes steht somit nach wie vor im Raum. Man darf überzeugt sein, dass der Vatikan über die mediale Berichterstattung zu diesem Thema informiert ist.

Weder das offizielle Organ des Vatikans, Vatican News, noch der Pressesaal des Vatikans, hat jedenfalls bis 14.00 Uhr am heutigen Tag keinen Hinweis, geschweige eine Erklärung zu der Angelegenheit verlauten lassen. (vh — mm)

Update: 14.40Uhr:

Vatican News stellt unter dem Titel „D: Handreichung zu Kommunionsdebatte durch Rom „nicht abgelehnt“ den Inhalt der Erklärung der DBK ins Netz. Allerdings, wie so oft, kommentarlos, ohne eine eigene Aussage zum Thema zu machen. (vh – mm)

Interkommunion: Rom widerspricht offenbar dem Vorstoß deutscher Bischöfe

VATIKANSTADT – Die Glaubenskongregation hat offenbar der von der Deutschen Bischofskonferenz angekündigten Handreichung für Seelsorger widersprochen, die eine Zulassung protestantischer Ehepartner katholischer Christen zur heiligen Kommunion zum Thema hat. Wie Quellen in Rom gegenüber CNA bestätigten, hat dabei die Glaubenskongregation offenbar mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus agiert. Die österreichische Website „kath.net“ hatte zuerst von einer Ablehnung aus Rom berichtet.

Wesentliche Details sind zur Stunde jedoch weiterhin unklar, etwa die Frage, ob Rom nur um Nachbesserungen bittet oder den Vorstoß grundsätzlich ablehnt.

Dieser hatte bereits im Vorfeld zu Spannungen unter den deutschen Bischöfen geführt.

Der Streit trat vergangene Woche offen zutage, nachdem bekannt wurde, dass sieben deutsche Hirten, darunter Kardinal Rainer Maria Woelki sowie fünf bayerische Bischöfe, sich mit einem direkten Brief an Rom wandten – ohne vorherige Absprache mit dem Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx. Der Brief ging an Kardinal Kurt Koch, Präsident des Rates der Einheit der Christen, und an Kurienerzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre.

Vorstoß bei Vollversammlung der Bischöfe

Auslöser des Brandbriefs war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar vom Vorsitzenden, Kardinal Reinhard Marx, angekündigte Vorstoß in Sachen Interkommunion in Deutschland: Eine Handreichung für Seelsorger, die regelt, wie in deutschen Bistümern „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Am 22. März 2018 hatten sich daraufhin der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz direkt an den Vatikan gewandt.

Kardinal Marx hatte bereits bei Bekanntwerden dieses ungewöhnlichen Schritts mit einer eigenen öffentlichen Stellungnahme reagiert. (CNA Deutsch)