USA: Mahony reist nach Rom

Cardinali Del Terzo Millennio,edizione 1996 LEVKardinal Roger Mahony plant bereits am Mittwoch nach Rom zu kommen. Er will vor dem Konklave noch an der letzten Generalaudienz von Papst Benedikt XVI. teilnehmen. Das teilte er per Twitter mit. Mahony war wegen seiner Rolle bei der Vertuschung von Missbrauchsskandalen in seinem ehemaligen Erzbistum Los Angeles unter Druck geraten. Medien, aber auch katholische Laienverbände, fordern sein Fernbleiben von dem Konklave. Das vatikanische Staatssekretariat verwahrte sich hingegen in einer Erklärung am Samstag gegen öffentlichen Druck auf die Kardinäle. Dennoch gab der schottische Kardinal Keith O’Brien am Montag bekannt, er werde auf die Teilnahme am Konklave verzichten, um nicht den Fokus der Medien in Rom auf seine Person zu lenken. Priester aus dem Erzbistum Edinburg werfen O’Brien schweres Fehlverhalten vor. (rv)

Der Vatikan während der Sedisvakanz

Sedisvakanz 2013Zunächst das Wichtigste: Das Kardinalskollegium ersetzt während der Zeit der Sedisvakanz nicht den Papst. Es erhält eine ganze Reihe von Vollmachten, aber innerhalb klarer Grenzen. Es befasst sich mit den „ordentlichen Aufgaben“, vielleicht am besten mit „Tagesgeschäft“ zu übersetzen, und außerdem mit Aufgaben, die keinen Aufschub dulden. Die Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis (UDG) von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1996, welche die Regeln zusammenfasst und systematisiert, ist hier eindeutig.

Die wichtigste Aufgabe der Kardinäle während der Sedisvakanz ist die Wahl eines neuen Papstes. Keinesfalls aber dürfen die Kardinäle das festgelegte Verfahren für die Wahl ändern.

Kardinalskongregationen

Die Kardinäle üben ihre Aufgabe durch zwei Gremien aus: Die Generalkonkregation, also die Versammlung aller in Rom weilenden Kardinäle (auch die jenseits des Wahlalters), und die Sonderkongregation. Letztere besteht aus dem Camerlengo, zur Zeit Kardinal Tarcisio Bertone, und drei weiteren Kardinälen, die aus den Wahlberechtigten per Los bestimmt werden und alle drei Tage wechseln. Diese kleine Gruppe behandelt nur Fragen „untergeordneter Bedeutung“, alles, was der Beratung bedarf, muss dem größeren Gremium vorgelegt werden. Den Vorsitz der Generalkongregation führt der Kardinaldekan, die Sitzungen müssen täglich stattfinden.

Sobald die Wahl begonnen hat, werden die Angelegenheiten weiter von diesen beiden Gremien behandelt, nur besteht die Kardinalsversammlung dann nur noch aus den wahlberechtigten Kardinälen, die zur Wahl bereits eingeschlossen sind.

Interessant ist eine Verfügung über den Status der Kirche: Die Kardinäle sollen „zwei in der Lehre, in der Weisheit und in moralischer Autorität“ beispielhaften Klerikern den Auftrag geben, vor allen Papstwählern „wohlüberlegte Betrachtungen über die Probleme der Kirche in jenem Augenblick“ und über die Wahl zu halten. Die Kongregation muss ebenfalls für die Zerstörung des Fischerringes und des Siegels sorgen.

Wer amtiert weiter?

Genaue Vorschriften trifft UDG bezüglich der Ämter, die während der Sedisvakanz bleiben: Camerlengo, Bischofsvikar für Rom, Bischofsvikar für den Vatikan, Großpönitentiar und wenige andere Leitungsämter. Wichtig ist auch, dass die Nuntien – die Vatikanbotschafter – während der Sedisvakanz weiter im Amt sind. Das Gleiche gilt für die kirchlichen Gerichte.

Insgesamt gilt, dass das Kardinalskollegium die Aufsicht über den Vatikan und die Verwaltung des Vatikanstaates übernimmt, dies aber in festgesetzten Grenzen und bei wichtigen Entscheidungen vorbehaltlich einer Bestätigung durch den nächsten Papst. (rv)

Ukraine: Kardinal Husar feiert heute seinen 80. Geburtstag

Kardinal HusarHusar ist seit zwei Jahren emeritierter Groß-Erzbischof der Griechisch-Katholischen Kirche der Ukraine. Am heutigen Tag erlischen seine Berufungen in der Kongregation für die Orientalischen Kirchen, dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen und im Päpstlichen Rat für die Kultur. Mit seinem Geburtstag sind noch 117 Eminenzen im bevorstehenden Konklave wahlberechtigt. (vh)

 

Tschechische Republik: Historischer Vertrag unterzeichnet

TschechienDie tschechische Regierung hat eine historische Vereinbarung mit der katholischen Kirche und anderen 15 religiösen Gruppierungen unterzeichnet, mit der den Religionsgemeinschaften Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe zugesichert werden. Die Zahlungen beziehen sich auf durch das kommunistische Regime enteignete Besitztümer der Kirchen. Die Vereinbarung wurde trotz des Widerstandes des linken Parteispektrums unterzeichnet. Unter den betroffenen Religionsgemeinschaften unterzeichnete nur die Baptistengemeinde die Vereinbarung nicht, da sie, wie aus einem Statement hervorgeht, sich lieber durch Mitgliedsbeiträge finanziere. Laut der Vereinbarung hätte die Baptistengemeinde Anspruch auf circa 228 Millionen Koruna (11,8 Millionen USD), so Milan Kern, der den 2.500 Mitgliedern der Baptist Union in Tschechien vorsteht.

Diejenigen, die die Vereinbarung unterzeichnet haben – unter ihnen Katholiken, Juden und Protestanten – werden enteigneten Besitz, der sich nun in Staatshand befindet, im Wert von etwa 75 Milliarden Koruna (3,9 Milliarden USD) zurück bekommen. Die tschechische Regierung sagte außerdem zu, 3,1 Milliarden USD über einen Zeitraum von 30 Jahren zurückzuerstatten.

Zerstörtes Eigentum

Dieses Geld soll als Schadenersatz für Kirchenbesitz gelten, der nicht mehr rückerstattet werden kann, weil er entweder zerstört worden ist oder an Dritte weitergegeben wurde. Als größte Religionsgemeinschaft steht der katholischen Kirche der Löwenanteil der Zahlungen und Rückerstattungen zu, gleichzeitig geht mit der Vereinbarung einher, dass der tschechische Staat schrittweise die Zahlungen für Priestergehälter und andere Zahlungen an die Kirche über die nächsten 17 Jahre einstellen wird.

Der tschechische Premierminister Petr Necas sagte vor Journalisten, er sei froh darüber, dass der Vertrag nun unterzeichnet sei, mehr als 20 Jahre nach dem Kollaps des Kommunismus. Das sei „ein Akt der Gerechtigkeit“, der die Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat verbessern werde, nachdem sie unter dem kommunistischen Regime schweren Schaden erlitten hätten, so der Premierminister. Er erinnerte daran, dass 1948, als die Kommunisten in der damaligen Tschechoslowakei an die Macht gekommen waren, alle Kircheneigentümer eingezogen worden waren.

Getötete Priester

Das Regime hatte auch kirchliche Führungspersönlichkeiten verfolgt. Mindestens 65 katholische Priester, Mönche und Nonnen waren exekutiert oder in Gefängnissen getötet worden, während andere durch die schlimmen Lebensumstände zum Selbstmord getrieben worden sind, wie Historiker berichten. Kirchen durften ihren Glauben nur unter kommunistischer Kontrolle leben, und Priestergehälter wurden durch den Staat gezahlt.

Obwohl die Schadensersatzzahlungen vergangenes Jahr im Parlament vereinbart worden waren, wurde die Vereinbarung durch die linksgerichteten Sozialdemokraten angefochten. Nach Worten des Parteiführers Bohuslav Sobotka gäbe es „keinen Grund für den Vertrag.“ Die Sozialdemokraten vertreten die Ansicht, dass die Kirchen zu große Rückzahlungen in einer Nation erhielten, die Europas größte Anzahl von Atheisten beherbergt – laut Schätzungen handelt es sich um 30 Prozent der Bevölkerung – und riefen das Verfassungsgericht an.

Popuslismus

Der Präsident des ökumenischen Kirchenrates in der Tschechischen Republik, Joel Ruml, weist diese Sichtweise jedoch zurück. Er nannte die Rückzahlungsvereinbarung einen Weg, um eine „modern Beziehung zwischen den Kirchen und dem Staat“ aufzubauen und erklärte, er bedauere es, dass die Sozialdemokraten den Weg des Populismus einschlügen. Wie Nachrichtenagenturen berichteten, habe ein Sekretär des Verfassungsgerichtes die Regierung aufgefordert, mit der Unterzeichnung der Vereinbarung noch zu warten, nachdem in letzter Minute die Beschwerde der Sozialdemokraten eingegangen war, doch der Premierminister habe dies abgelehnt. Während der Richterspruch des Verfassungsgerichts noch erwartet wird, erklärten die Kirchen, sie hofften darauf, ein neues Kapitel in ihrer oft schwierigen Geschichte zu schreiben. (rv)

Großbritannien: Rücktritt Kardinal O‘Brien – Keine Teilnahme am Konklave

Kardinal O´BrienPapst Benedikt XVI. hat den Rücktritt von Erzbischof Keith Michael Patrick O’Brien angenommen. Die Rücktrittsannahme datiert auf den vergangenen Montag, den 18. Februar 2013, der Heilige Stuhl gab die Nachricht aber erst an diesem Montag bekannt. Grund für den Rücktritt des britischen Kardinals und Erzbischofs von Saint Andrews und Edinburgh sind laut Vatikannote Altersgründe. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

Laut einem Bericht der britischen Zeitung „Observer“ vom Wochenende hatten sich Priester aus O’Briens Diözese in der Woche vor der Rücktrittsankündigung des Papstes beim zuständigen Nuntius über den Kardinal wegen „unangemessenen Verhaltens“ beschwert. Die vier Männer – drei Priester und ein ehemaliger Geistlicher – forderten den sofortigen Rücktritt des Erzbischofs. Nach Informationen des britischen Senders BBC wies die katholische Kirche in Schottland die Beschuldigungen zurück. Sie will den Angaben zufolge rechtliche Schritte gegen die Beschwerdeführer einreichen. Dem Bericht zufolge geht es bei den Vorwürfen um sexuelle Annäherung.

Am Freitag hatte sich Kardinal O’Brien für eine offene Diskussion über eine Heiratsmöglichkeit für Priester ausgesprochen. In einer Erklärung an diesem Montag schreibt der Kardinal, er werde am bevorstehenden Konklave nicht teilnehmen. „Ich will nicht, dass sich die Aufmerksamkeit der Medien in Rom auf mich konzentriert statt auf Benedikt XVI. und auf seinen Nachfolger“, so O’Brien. Er verspricht aber sein Gebet für die Papstwähler. Für das Gute, was er habe tun können, sei er dankbar, für „eventuelle Fehler“ bitte er um Verzeihung. Mit der Absage O’Briens werden nach heutigem Stand 115 der 117 wahlberechtigten Kardinäle am Konklave vom März teilnehmen. Unter ihnen ist kein Kardinal von den Britischen Inseln. (rv)

Motu Proprio: Papst ermöglicht ein Vorziehen des Konklaves

Vatikanisches DokumentDer scheidende Papst hat an diesem Montag ein „Motu Proprio“ veröffentlicht, in dem er die Regeln für die kommende Papstwahl präzisiert. Das neue Motu Proprio solle „den bestmöglichen Ablauf“ einer Papstwahl und „eine sicherere Interpretation und Durchführung einiger Vorschriften“ garantieren, schreibt Benedikt XVI. einleitend in seinem apostolischen Schreiben. Es ersetzte einige Normen der für das Konklave ansonsten gültigen Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis“ von Papst Johannes Paul II. Das Motu Proprio datiert auf den 22. Februar und erinnert damit an die Promulgation von „Universi Dominici Gregis“ am 22. Februar 1996 durch Benedikts Vorgänger. Der vatikanische Vize-Camerlengo Bischof Pier Luigi Celata erläuterte das Motu Proprio an diesem Montag vor der Presse. Wir fassen die wichtigsten Änderungen hier zusammen.

Benedikt überlässt den Kardinälen, den Beginn des Konklaves vorzuziehen. Nach Beginn der Sedisvakanz soll 15 Tage auf die noch nicht angereisten, wahlberechtigten Kardinäle gewartet werden, heißt es in Artikel 37 der Apostolischen Konstitution. Benedikt XVI. fügt den Satz ein: „Ich überlasse aber dem Kardinalskollegium die Möglichkeit, den Beginn des Konklaves vorzuziehen, wenn die Anwesenheit aller wählenden Kardinäle festgestellt wird.“ Entsprechend könnten die Kardinäle das Konklave „für einige Tage“ nach hinten verlegen, so der Papst, „wenn es schwerwiegende Gründe gibt“, schreibt dann wieder die Konstitution Johannes Pauls II. vor. In dem Fall. dass 20 Tage nach Sedisvakanzbeginn immer noch nicht alle wahlberechtigten Kardinäle eingetroffen seien, müsse mit der Wahl begonnen werden, heißt es dort weiter.
Eine weitere Änderung betrifft die seit 2007 für die Papstwahl notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen. Benedikt XVI. vereinfacht im aktuellen Motu Proprio die Regel, indem er festlegt: „Mindestens“ eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Wähler-Kardinäle ist für die Bestimmung des neuen Papstes notwendig. Damit fallen die in der Version von 2007 genannten Rechenspiele im Fall einer „nicht glatten“ Zwei-Drittel-Mehrheit weg.

Für eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht um das Konklave legt der Papst für alle Vatikanmitarbeiter die von selbst eintretende Exkommunikation – die Exkommunikation als Tatstrafe, lateinisch „latae sententiae“ – fest. Bislang war in den Normen nur von „schwerwiegenden Strafen nach Ermessen des künftigen Papstes“ die Rede.

Die Verschwiegenheit betrifft auch einen Zusatz zu Artikel 43 der gültigen Apostolischen Konstitution, in der festgelegt ist, dass die „wahlberechtigten Kardinäle auf dem Weg vom ,Domus Sanctae Marthae’ zum Apostolischen Palast im Vatikan von niemandem erreicht werden können“. Die soll fortan laut Benedikt „auch unter Mithilfe“ von Beauftragten der Apostolischen Kammer garantiert sein.

Wann Kardinäle entscheiden, ist noch unklar

Die Entscheidung über den Beginn der Papstwahl muss von den wahlberechtigten Kardinälen in einer ihrer ersten Generalkongregation gefällt werden. Der Termin werde sicher noch nicht in der ersten Sitzung festgelegt, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi auf der Pressekonferenz. Die Entscheidung dürfte in den ersten Märztagen fallen, so Lombardi; nicht am 1. März, aber vielleicht aber womöglich am 2. bis 4. Erneut stellte Lombardi klar, dass kein Kardinal von der Wahl ausgeschlossen werden könne.

Nach Beginn der Sedisvakanz, die mit dem Amtsverzicht von Benedikt XVI. am Donnerstagabend um 20.00 Uhr eintritt, müssen die Kardinäle zu täglichen Versammlungen zusammenkommen – ab wann und an welchem Ort sei bislang noch nicht entschieden, führte Lombardi aus. Bislang habe Kardinaldekan Angelo Sodano, der diese Einladungen auszusprechen habe, noch keine Ankündigung gemacht. (rv)

Italien: Medien sind unfair gegenüber Vatikan

AvvenireDie italienischen Medien – und nicht nur diese – sind unfair gegenüber der Arbeit der römischen Kurie. Das sagt im Gespräch mit Radio Vatikan der Chefredakteur der italienischen Tageszeitung „Avvenire“, Marco Tarquino. Er verstehe die jüngste Reaktion des vatikanischen Staatssekretariats gut, der in einer Note vom Samstag die aggressive Medienkampagne und die Beeinflussung auf das kommende Konklave anprangerte.

„Ich habe den Eindruck, dass es Journalisten gibt, die Interpretationen aufstellen, die inakzeptabel sind. Deshalb denke ich, dass wir Journalisten uns fragen sollten, wie wir über die Kirche berichten. Ich mache mir keine großen Hoffnungen, dass man auf die tiefe der Texte und Aufrufe Benedikts eingeht. Es wird sicherlich noch weitere Polemiken geben. Dennoch sollten wir zuversichtlich in die Zukunft blicken.“

Besonders kritisch sieht der Direktor der größten katholischen Tageszeitung Italiens die journalistischen Beiträge, die auf anonymen und dubiosen Quellen beruhen.

„Das ist eines der Probleme des Journalismus in unserer Zeit. Das kann ich überhaupt nicht ausstehen. Die Grundregel des Journalismus lautet doch, dass wir unsere Leser informieren und alle prüfbaren Fakten auf den Tisch legen, damit sich dann der Leser selber eine Meinung bilden kann. Das Spiel mit den anonymen Quellen ist ein dreckiges Spiel und führt nur dazu, den Vatikan als Ort eines Thriller-Romans zu betrachten. Das ist ein schlechter Dienst gegenüber der Wahrheit und dem Informationsrecht.“ (rv)

Am Montag kommt ein Motu Proprio

Papst Benedikt XVI.Wahrscheinlich am Montag wird der scheidende Papst Benedikt XVI. ein „Motu Proprio“ veröffentlichen. Das hat Vatikansprecher Federico Lombardi am Samstag vor Journalisten angekündigt. Mit dem Text wolle der Papst einige Regeln zu einer Papstwahl präzisieren. Inhaltliche Angaben zum „Motu Proprio“ machte Pater Lombardi nicht. (rv)

Vatikan wehrt sich gegen Falschmeldungen

Pater LombardiDas Vatikanische Staatssekretariat wehrt sich im Vorfeld der Papstwahl gegen eine Vielzahl von Behauptungen und Falschmeldungen. In einem Statement von diesem Samstag weist es darauf hin, dass der Heilige Stuhl „immer schon die Freiheit des Kardinalskollegiums zur Wahl des Papstes verteidigt“ habe. Nur diese Freiheit der Kardinäle biete die „Gewähr, dass die Papstwahl auf Überlegungen basiert, bei denen es allein um das Wohl der Kirche geht“. Im Lauf der Jahrhunderte hätten Kardinäle „vielfältigen Druck erlebt“; dahinter hätten „politische oder weltliche Logiken“ gestanden. Seien es früher eher Staaten gewesen, die solchen Druck auf Papstwähler ausübten, so werde heute versucht, „die öffentliche Meinung ins Spiel zu bringen“. Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Es ist bedauerlich, dass mit dem Heranrücken des Konklave-Beginns immer mehr nicht verifizierte, nicht verifizierbare oder sogar falsche Nachrichten verbreitet werden, was teilweise erhebliche negative Folgen für Personen oder Institutionen hat.“ Die Katholiken sollten sich jetzt „mehr denn je auf das Wesentliche konzentrieren“, nämlich auf das Gebet für den Papst und dafür, dass der Heilige Geist die wählenden Kardinäle erleuchte. (rv)

Lombardi ungehalten über Druck auf Kardinäle

Pater Lombardi PressekonferenzPapstsprecher Federico Lombardi warnt vor „Druck“ auf das bevorstehende Konklave. Einige versuchten derzeit durch Diffamierungen und Falschinformationen, sich den Moment der Überraschung nach dem angekündigten Rücktritt von Benedikt XVI. zunutze zu machen. Das sagte der Jesuit in einem Editorial für Radio Vatikan.

„Der Weg der Kirche in diesen letzten Wochen des Pontifikats von Papst Benedikt, bis zur Wahl des neuen Papstes, ist sehr fordernd angesichts der Erstmaligkeit dieser Lage. Wir haben zum Glück nicht den Tod eines geliebten Papstes zu beklagen; aber eine andere Prüfung wird uns nicht erspart: dass nämlich vielfach Druck ausgeübt wird und Überlegungen angestellt werden, die nicht dem Geist entsprechen, mit dem die Kirche diese Zeit des Wartens und der Vorbereitung leben will.“

Eine Gruppe von US-Katholiken hat im Internet eine Kampagne gegen Kardinal Roger Mahoney gestartet. Der frühere Erzbischof von Los Angeles, der Fehler beim Umgang mit Missbrauchsfällen eingeräumt hat, soll von einer Teilnahme am Konklave abgehalten werden. Auch der frühere US-Botschafter beim Heiligen Stuhl, Miguel Diaz, hat Mahoney am Samstag aufgefordert, „sich am Papst ein Beispiel zu nehmen“ und von seinem Wahlrecht in der Sixtina keinen Gebrauch zu machen. Vatikanbischof Juan Ignacio Arrieta hatte hingegen am Freitag eine Konklave-Teilnahme Mahoneys verteidigt: Das Kirchenrecht schütze ausdrücklich die Freiheit der Papstwähler gegen „alle möglichen Einmischungen, Widerstände und Wünsche“ von außen. Pater Lombardi:

„Es fehlt nicht an Personen, die sich den Moment der Überraschung und Desorientierung schwacher Geister zunutze machen wollen, um Verwirrung zu säen und die Kirche und ihre Leitung in Mißkredit zu bringen. Da werden alte Machenschaften wie Verleumdung oder Desinformation eingesetzt, da wird unakzeptabler Druck ausgeübt, um das Wahlrecht des einen oder anderen Mitglieds des Kardinalskollegiums zu konditionieren, der aus dem einen oder anderen Grund in Ungnade gefallen ist. In den meisten Fällen haben die Richter, die scharfe moralische Urteile abgeben, nicht die geringste Autorität dazu. Wer vor allem Geld, Sex und Macht im Kopf hat und die Welt an diesem Mass misst, der ist dann auch nicht imstande, in der Kirche anderes wahrzunehmen.“

Daraus ergibt sich nach Lombardis Eindruck „eine zutiefst ungerechte Beschreibung der Kirche und vieler ihrer Führungsmänner“. Das solle aber die Gläubigen nicht verunsichern: Der Herr habe versprochen, sener Kirche beizustehen.

„Wir wollen, dass diese Zeit der Tradition und dem Gesetz der Kirche entsprechend eine Zeit des ehrlichen Nachdenkens über die geistlichen Bedürfnisse der Welt und über die Treue zum Evangelium sei. Eine Zeit des Betens um den Heiligen Geist und der Nähe zum Kardinalskollegium, das sich zur Wahl anschickt, um derentwillen es hauptsächlich existiert. Dabei steht uns vor allem das Beispiel und die spirituelle Geradlinigkeit von Paspt Benedikt vor Augen. Er wollte diesen letzten Teil seines Pontifikates dem Gebet zu Beginn der Fastenzeit widmen.“

Zum Konklave im März werden derzeit 116 der 117 wahlberechtigten Kardinäle erwartet. Nach Angaben Lombardis hat bislang nur der frühere Erzbischof von Jakarta, Julius Riyadi Darmaatmadja, seine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen abgesagt. Allerdings sei es Sache der Kardinalskongregation, eine begründete Abwesenheit zu bestätigen. Diese Versammlung tritt nach Beginn der Sedisvakanz voraussichtlich in den ersten März-Tagen zusammen. (rv)