Vatikan/Australien: Kardinal George Pell plädiert auf unschuldig

Kardinal Pell beteuerte vor dem Magistrats Court in Melbourne seine vollkommene Unschuld. Sein erster Auftritt vor Gericht war von starker Medienpräsenz und einigen Demonstranten begleitet. Unter Polizeischutz erschien der katholische Würdenträger mit seinem Verteidigungsteam im Gerichtsgebäude. Pell selbst sagte im Gerichtssaal kein Wort. Laut australischen Medienberichten erklärte Top-Anwalt Robert Richter QC vor Gericht:

„Zur Vermeidung von Zweifeln und wegen des Interesses gebe ich bekannt, das Kardinal Pell in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert und seine Unschuldsvermutung beibehält“.

Der Gerichtstermin war bereits nach fünf Minuten wieder beendet. Der leitende Staatsanwalt Andrew Tinney SC ermahnte die Presse zu einer gerechten und fairen Berichterstattung. Staatsanwaltschaftliche Beweisunterlagen werden dem Rechtsteam von Kardinal Pell am 08. September zugestellt. Der nächste Gerichtstermin ist der 08. Oktober 2017.

Beim Verlassen des Gerichtssaals riefen einige Sympathisanten Pell zu „God bless you Cardinal“. Das gesamte Gerichtsverfahren ist für den Heiligen Stuhl besonders unangenehm und Papst Franziskus wird noch länger auf seinen Kurienkardinal verzichten müssen. (vh)

Kardinal Pell vor dem Melbourne Magistrates Court

Am Mittwoch dieser Woche muss sich Kardinal Pell (76) vor dem „Melbourne Magistrates Court“ des sexuellen Missbrauchs verantworten. Die australischen Behörden haben bisher noch nicht bekanntgegeben, was Pell im Detail vorgeworfen wird. Lediglich in den Medien erschienen in den letzten Wochen und Monaten verschiedene Vorwürfe zu seiner Person aus der Zeit als Priester in der Gemeinde Ballarat (1976-1980) und als Erzbischof in Melbourne (1996 – 2001). Der Kardinal hat diese Vorwürfe strikt zurückgewiesen und angekündigt seine Unschuld vor Gericht nachzuweisen. Noch Ende Juni sagte Pell: „Ich bin unschuldig. Die ganze Vorstellung von sexuellem Missbrauch ist abscheulich für mich“. Aus Gesundheitsgründen wurde Kardinal Pell im letzten Jahr von drei Polizeibeamten im Vatikan zu den Vorwürfen vernommen.

Die Ermittlungsergebnisse der Victoria Police sind offenbar so schwerwiegend, dass es nun zu einem ersten „Hearing“ am Mittwoch kommt. Australische Medien rechnen damit, dass die Anhörung nach wenigen Minuten vorüber sein wird und die Gerichtstermine bekannt gegeben werden. Ebenso berichten sie, dass der hochrangige katholische Kleriker gezwungen ist, seine anfallenden Gebühren des Rechtsstreits aus der eigenen Tasche zu bezahlen, nachdem der Vatikan bestätigt hatte, die gesetzlichen Kosten des 76-Jährigen nicht zu übernehmen. Ein zu erwartendes Verfahren dürfte aber lange dauern. Das Australische Recht billigt der Staatsanwaltschaft im Falle sexuellen Missbrauchs eine dreimonatige Ermittlungszeit zu.

Pell hat mehrere Anwälte an seiner Seite. Zu ihnen gehört einer der Top-Strafverteidiger Australiens, Robert Richter, QC (71). Die Melbourner Presse bezeichnet ihn als „The Red Baron“ und „Rolls Royce der Strafverteidiger“ munkelt allerdings auch, dass sein Tagessatz bei etwa $ 11.000 liegen soll.

Kardinal Pell sieht sich in diesen Tagen einer umfangreichen Medienpräsents gegenüber. Medien und Missbrauchsopfer werden Morgen im Melbourne Magistrates Court vertreten sein. Die Anhörung beginnt um 10.00 Uhr. Australische Medien werden über das Verfahren genauso berichten wie die New York Times, Washington Post und andere Weltzeitungen neben TV-Sendern wir CNN, NBC, BBC und Al Jazeera.

Der Beklagte könnte sich zwar durch einen Anwalt am Mittwoch vertreten lassen, laut australischen Medien will Pell jedoch selbst erscheinen. Eine Gerichtssprecherin des Court ließ verlauten, dass Pell behandelt wird wie jeder Andere auch, er muss das Gerichtsgebäude durch den Haupteingang betreten und wird von Sicherheitskräften gescannt. Über weitergehende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen der Victoria Police vor Ort erteilte man keine Auskünfte.

Das ein hoher Würdenträger des Vatikans, einer der ranghöchsten Kardinäle der Kurie, über lange Zeit hinweg sein Amt im Pontifikat von Papst Franziskus ausführen konnte, war für die Missbrauchsopfer ein regelrechter Affront, anderseits konnte man ihm bis heute keine Straftaten nachweisen. Die Zukunft wird sicherlich die Wahrheit ans Tageslicht bringen, solange gilt auch ein Kardinal als unschuldig. (vh)

Italien: Kardinal Scola geht in den Ruhestand

Das größte Bistum Europas hat einen neuen Bischof: Wie der Vatikan an diesem Freitag mitteilt, hat Papst Franziskus den altersbedingten Rücktritt von Kardinal Angelo Scola angenommen und Weihbischof Mario Enrico Delpini zu seinem Nachfolger bestimmt. Delpini war bislang Generalvikar des Erzbistums.

Kardinal Scola gehört zu den profiliertesten kirchlichen Persönlichkeiten Italiens, bei vielen Journalisten wurde er bei der Papstwahl 2013 als einer der Favoriten für die Nachfolge Papst Benedikt XVI. gehandelt. Scola, der unter anderem auch in München und Freiburg (Schweiz) studierte, war in Rom Rektor der Lateranuniversität, bevor er zum Bischof und Patriarchen von Venedig berufen wurde. 2011 ernannte Papst Benedikt ihn zum Erzbischof von Mailand. (rv)

Papst Franziskus und seine fragwürdigen Personalentscheidungen

Der Papst hat Kraft seines Amtes in der Kirche höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt (CIC Can. 331). Er ist also schlicht und einfach höchste Autorität der Kirche. Der Primat des Papstes verhindert so gar, das irgend eine Person gegen Urteile oder Dekrete des Papstes ein Beschwerdeverfahren einleiten oder in Berufung gehen könnte (CIC Can. 333, § 3). Oder anders gesagt, der Papst kann von keiner anderen Instanz zur Verantwortung gezogen werden „Prima Sedes a nemine iudicatus“ (CIC Can. 1404).

Papst Franziskus (80) ist in der Amtsausführung seines Primats in vielen Dingen anders als seine Vorgänger in den vielen Jahrhunderten zuvor, allerdings werfen seine Personalentscheidungen immer wieder Fragen auf, geben dem Beobachter unlösbare Rätsel zu knacken, oder stehen in eklatantem Widerspruch zu bestehenden Dekreten und Richtlinien.

Der jüngste Fall: Gerhard Ludwig Kardinal Müller (69)

Am letzten Freitag eröffnete Franziskus im Rahmen einer Privataudienz Kardinal Müller, dass seine fünfjährige Amtszeit als Präfekt der Kongregation für die Glaubensfragen nicht verlängert werde. Müller hatte dieses Amt seit 02. Juli 2012 inne, nach dem Papst Benedikt XVI. ihn vom Bischofsamt in Regensburg nach Rom geholt hatte. Ein gefundenes Fressen für so manchen Journalisten. Man titulierte Müller, wie so häufig, als Hardliner und Scharfmacher. Laut eigener Aussage war Müller vollkommen überrascht von seiner Abberufung.

„Differenzen zwischen mir und Papst Franziskus gab es nicht“, sagte Müller der Mainzer „Allgemeinen Zeitung“. Der Papst habe aber beschlossen, ab sofort nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zuzulassen. „Ich war der Erste, bei dem er das umgesetzt hat.“

Müllers eigene Aussagen sind sicherlich nicht anzuzweifeln. Die Art und Weise dieser Personalentscheidung ist nicht nur einzigartig in der Kirchengeschichte, sondern stellt in mehrfacher Hinsicht einen Affront dar. Man stelle sich bitte einmal vor, man selbst sei in einer hohen beruflichen Position und man erfährt am Freitag von seinem Chef das man am Montag seinen Posten nicht mehr anzutreten braucht. Allein diese Tatsache beweist, welche Führungsqualitäten Franziskus in Personalentscheidungen praktiziert. Die Krönung der Nichtverlängerung der Amtszeit ist dann noch die Aussage, ab sofort werden nur noch Amtszeiten von fünf Jahren zugelassen. Natürlich kann der Papst die Amtszeiten restriktiv mit fünf Jahren handhaben. Leitende Kardinäle, höhere Prälaten sowie Mitglieder und Konsultoren werden vom Papst ernannt und grundsätzlich für fünf Jahre berufen. Diese Berufung gilt übrigens nicht für den Kardinalstaatssekretär und die Mitglieder des Staatssekretariats, die Apostolische Kammer, die Apostolische Signatur und die Rota Romana. Diese fünf Jahresregel geht zurück auf Papst Paul VI. und dessen Motu proprio „Pro Comperto“ aus dem Jahr 1967. Man findet sie auch in der Apostolische Konstitution „PASTOR BONUS “ über die Römische Kurie von Papst Johannes Paul II. von 1988. Bisher wurden die Amtszeiten der Dikasterienleiter stillschweigend oder durch Veröffentlichung im Bulletin des Presseamts des Heiligen Stuhls um weitere fünf Jahre verlängert.

Diese unbekannte und neue Regel scheint Franziskus im stillen Kämmerlein im Gästehaus Santa Marta gefasst zu haben. Weder der Papst noch sein Staatssekretariat hat bis zum Fall Müller derartiges auch nur im Ansatz publik gemacht. Ein verantwortlicher Personalentscheider gibt modifizierte Regeländerungen bekannt, bevor sie zur Anwendung kommen und nicht mit der ersten Personalentscheidung. Auch ein Kardinal Müller hat das Recht von seinem Papst zu erfahren warum er nicht mehr gebraucht wird. Die Aussage mit der „sofortigen fünfjährigen Amtszeit“ ist eine schwache und fadenscheinige Begründung. Ist dieser Papst nicht Manns genug, Müller die Wahrheit ins Gesicht zu sagen? Bezeichnend waren an diesem Freitag auch die Reaktionen des deutschen Episkopats. Es gab nämlich keine einzige Stellungnahme! Nicht mal der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Marx hatte auch nur ein Wort zu sagen. Soviel zur Kollegialität des Deutschen Episkopats.

Die nahe Zukunft wird zeigen wie Ernst es dem Papst mit dieser neuen Regelung wirklich ist. Der nächste Amtsverlust droht dem Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Kultur, Gianfranco Kardinal Ravasi (74) Anfang September diesen Jahres. Außer der Päpstliche Rat für die Kultur fällt vorher der Kurienreform zum Opfer.

Ernennung von Renato Raffaele Kardinal Martino (84) zum Kardinalprotodiakon

Der Kardinalprotodiakon ist der ranghöchste (d. h. dienstälteste) Kardinal im Ordo der Kardinaldiakone. Entscheidend ist hierbei, die Reihenfolge der Ernennung am Tag der Kreierung. Er ist somit „Primus inter Pares“ (Erster unter Gleichen) seiner Kardinalsklasse. Seine Aufgabe ist es, nach erfolgter Papstwahl von der Benediktionslogge der Peterskirche aus die Nachricht von der Wahl eines neuen Papstes der Öffentlichkeit mitzuteilen.

Am 21. Oktober 2013 endete die Amtszeit des damaligen Kardinalprotodiakons Kardinal Tauran. Die Geschichte dieses Kardinalsamtes reicht über 400 Jahre zurück und Päpste besetzten es immer zeitnah mit einem Nachfolger, nicht so Franziskus. Er lässt acht Monate verstreichen, bevor er einen Nachfolger ernennt und wirft die bis dato geltende Regelung kommentarlos über den Haufen. Er ernennt am 12. Juni 2014 Kardinal Martino, zum Zeitpunkt der Ernennung bereits 80 Jahre alt, zum Nachfolger von Kardinal Tauran. Martino konnte bereits bei seiner Ernennung die Aufgabe des Kardinalprotodikons überhaupt nicht wahrnehmen. Kardinäle über 80 Jahre haben kein Wahlrecht in einem Konklave und sind somit von der Papstwahl ausgeschlossen. Für den Fall eines Konklaves bestimmte Franziskus Kardinal Levada diese Aufgabe wahrzunehmen. Eigenartig war auch die Bekanntgabe des neuen Kardinalprotodiakons. Üblicherweise wird eine derartige Entscheidung des Papstes in einem Bulletin des Presseamtes des Vatikans veröffentlicht. Das ist aber unterblieben, lediglich Radio Vatikan hat am 12. Juni 2014 in einem Artikel mit der Überschrift „Konsistorium: Interne Kardinalsbeförderungen“ auf diese Veränderung im Kardinalskollegium hingewiesen. Die katholische Nachrichtenagentur kath.net bezeichnet einen Tag später in dem Artikel „Martino neuer Kardinal-Protodiakon“ Levada als Stellvertreter des Kardinalprotodiakons. Ein Stellvertreter für dieses Amt ist nirgends vorgesehen, weder im Kirchenrecht (CIC) noch in der Papstwahlordnung „Universi Dominici Gregis“ von 1996 und somit auch keine Erklärung für diese päpstliche Personalmaßnahme. Kardinal Levada wurde am 20.Juni 2016 zum Kardinalpriester (pro hac vice) erhoben und wurde selbst am 15. Juni 2016 80 Jahre alt. Dank dem Papst hat die Kirche bis zum heutigen Tag keinen Kardinalprotodiakon der die Aufgaben in einem künftigen Konklave wahrnehmen könnte.

Geschichte und Traditionen bedeuten Franziskus scheinbar nur wenig. Das ist nichts Neues. Kritiker bescheinigen ihm gerne, lieber dagegen zu sein, als sich an jahrhundertealte Traditionen zu binden. Beide Fälle, Kardinal Martino und Müller, bestätigen das eindrucksvoll. Der Primat des Papstes kann dafür aber keine Rechtfertigung sein.

Kardinal Müller hat sicherlich mehr als einmal dem Papst den Spiegel vorgehalten. Aber ist das nicht auch eine Aufgabe des Präfekten der Glaubenskongregation? Das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetitia“ ist seit seinem Erscheinen im März 2016 in aller Munde und auch in der Kritik. Selbst hohe Würdenträger der Kirche interpretieren es unterschiedlich. Müller hat mehrfach von „nicht überzeugenden“ Interpretationen gesprochen. So mancher Katholik hält die Zulassung zur Kommunion für Wiederverheiratete für einen nicht hinnehmbaren Verstoß gegen das Sakrament der Ehe. „Amoris laetitia“ sowie die Personalpolitik des Papstes so manchen Katholiken in Gewissenskonflikte gebracht und viele haben sich bereits von der Kirche abgewandt. Diese Entwicklungen hat an vorderster Front nicht der Priester in der Gemeinde, sondern Papst Franziskus zu verantworten. (vh)

Kardinal Joachim Meisner gestorben

Das Erzbistum Köln trauert um Kardinal Joachim Meisner. Der emeritierte Erzbischof von Köln ist an diesem Mittwoch mit 83 Jahren während eines Urlaubs in Bad Füssing gestorben. Das teilte das Erzbistum Köln mit. Geboren 1933 in Breslau, wurde er 1962 in Erfurt zum Priester geweiht, 1975 wurde er Weihbischof in Erfurt. 1980 ernannte Papst Johannes Paul II. ihn zum Erzbischof von Berlin, 1983 erhob er ihn zum Kardinal. Die Ernennung zum Erzbischof von Köln erfolgte am 20. Dezember 1988, seine Einführung in Köln am 12. Februar 1989. Bereits mit Erreichen des 75. Lebensjahres 2008 hatte Meisner der kirchlichen Ordnung entsprechend seinen Rücktritt angeboten, war aber von Papst Benedikt XVI. gebeten worden, bis auf weiteres im Amt zu bleiben.

„Er hatte keine Angst vor dem Tod, das hat er immer wieder verkündet“, so Meisners Nachfolger, Kardinal Rainer Maria Woelki, in einer ersten Reaktion gegenüber dem Domradio. „Für ihn stand Gott im Zentrum, nichts anderes galt eigentlich für ihn. Seine ganze Welt, sein Denken, sein Handeln, das politische und gesellschaftliche Deuten hat er immer von Christus her gedacht. Für ihn war der Tod einfach nur, wie er gesagt hat, der Hinübergang von der einen Hand Gottes in die andere Hand Gottes.“

„Mit innerer Anteilnahme“ habe er die Nachricht vom Tod Meisners aufgenommen, so Papst Franziskus in einem Beileidstelegramm an Kardinal Woelki. „Aus einem tiefen Glauben und einer aufrichtigen Liebe zur Kirche heraus ist Kardinal Meisner für die Frohe Botschaft eingetreten. Christus der Herr lohne ihm seinen treuen und unerschrockenen Einsatz für das Wohl der Menschen in Ost und West.“

25 Jahre in Köln

Kardinal Meisner war nie um klare und offene Worte verlegen, bis zuletzt meldete er sich in kirchlichen Debatten zu Wort. So war er einer der vier Kardinäle, die Papst Franziskus eine Reihe von „Dubia“, also Zweifeln, vorlegten, und die Beantwortung von Fragen zur Ehelehre im Papstschreiben Amoris Laetitia verlangten. Der Papst war aber auf diese Forderung nicht eingegangen.

Aber auch die Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland, die Frage nach Zölibat oder nach dem Frauenpriestertum und nach Sterbehilfe forderten den Kardinal immer wieder zu öffentlichen Stellungnahmen heraus. Deutlich kritisierte er von Köln aus, wo er ein Vierteljahrhundert lang Erzbischof war, die Gottvergessenheit des Westens und die Konsumwelt.

„Er ist für mich ein Zeuge, der immer für die Wahrheit des Glaubens eingetreten ist, gelegen oder ungelegen“, so Kardinal Woelki in seiner ersten Würdigung. „Er hat gekämpft für den Schutz des Lebens am Beginn und am Ende, überall dort, wo die Würde des Menschen beeinträchtigt war, da hat er seine Stimme erhoben. Für mich ist ein bedeutender Mann der Kirche und der Zeitgeschichte von uns gegangen, der die bundesrepublikanische und die kirchliche Wirklichkeit nach 1989 entscheidend mit geprägt hat.“

2005 war das Erzbistum Gastgeber des Weltjugendtages, direkt nach Amtsantritt von Papst Benedikt XVI. Noch 2013 hatte der Kardinal in Köln einen nationalen Eucharistischen Kongress organisiert.

Im gleichen Jahr reagierte Kardinal Meisner erschüttert auf die Meldung, Papst Benedikt XVI. sei zurückgetreten. „Bis zum Tod – das habe ich nicht nur in Bezug auf Ehen so gesehen, sondern auch auf das Papstamt“, zitierte die Agentur KNA seine erste Reaktion damals. Später seien seine Zweifel aber angesichts der körperlichen Schwäche Benedikts „weggeschmolzen“.

Der vollständige Text des Papsttelegramms:

Mit innerer Anteilnahme habe ich die Nachricht aufgenommen, dass der barmherzige Gott Kardinal Joachim Meisner plötzlich und unerwartet von dieser Welt abberufen hat. Ich verbinde mich mit Ihnen und den Gläubigen des Erzbistums Köln im Gebet für den verstorbenen Hirten. Aus einem tiefen Glauben und einer aufrichtigen Liebe zur Kirche heraus ist Kardinal Meisner für die Frohe Botschaft eingetreten. Christus der Herr lohne ihm seinen treuen und unerschrockenen Einsatz für das Wohl der Menschen in Ost und West und schenke ihm Anteil an der Gemeinschaft der Heiligen im Himmel. Von Herzen erteile ich allen, die des Verstorbenen im Gebet und Opfer gedenken, den Apostolischen Segen.

Papst Franziskus (rv)

Amtszeit nicht verlängert: Kardinal Müller nicht mehr Präfekt der Glaubenskongregation

VATIKANSTADT – Für Kardinal Gerhard Ludwig Müller endet am morgigen Sonntag sein Amt als Präfekt der Glaubenskongregation: Papst Franziskus hat es abgelehnt, seine Amtszeit zu verlängern.

Warum Franziskus das fünfjährige Mandat des deutschen Würdenträgers nicht erneuert hat, teilte der Vatikan bislang nicht mit. Zu lesen war nur, der Papst danke dem scheidenden Kardinal.

Kardinal Müller selber erklärte dazu in einem Interview, der Papst wolle dazu übergehen, Amtszeiten nicht zu verlängern. Er sei der erste gewesen, bei dem dies umgesetzt wurde, so Kardinal Müller gegenüber der „Allgemeinen Zeitung“.

Differenzen habe es nicht gegeben, trotz unterschiedlicher Sichtweisen über manche Dinge, so der Kardinal weiter.

Sichtweise zu „Amoris Laetitia“

Tatsächlich betrifft die Frage der Sichtweise eine ganze Reihe hochbrisanter Themen, von der Frage über die Interpretation von „Amoris Laetitia“ bis zur vollen Versöhnung mit der Piusbruderschaft.

So hat Kardinal Müller etwa immer wieder betont, „Amoris Laetitia“ sei „klar“ verständlich und könne, ja, müsse im Licht der Tradition interpretiert werden. Das Schreiben, samt seines umstrittenen achten Kapitels, breche nicht mit der Lehre der Kirche.

Eine Haltung, die nicht nur die Fragen der Dubia offen ließ – welche Kardinal Müller begrüßte, gleichzeitig aber deren Autoren kritisierte, weil sie diese veröffentlichten. Müllers Haltung war auch eine zunehmend schwierige, weil Papst Franziskus selber Interpretationen von Amoris Laetitia begrüßt hat, die nicht mit Kardinal Müllers vereinbar sind. Was Kardinal Müller nicht davon abhielt, öffentlich solche Interpretationen zu kritisieren, welche der Lehre der Kirche widersprechen – ein klares Signal an die Deutsche Bischofskonferenz und die Maltesische, deren Interpretation etwa der Müllers und anderer Bischofskonferenzen widerspricht.

Das Schreiben über „Die Freude der Liebe“ und die bis heute unbeantworteten Dubia war jedoch nur ein Faktor von vielen, die dazu führten, dass Beobachter von einem klaren Mangel an Vertrauen sprachen, und einer zunehmenden Isolierung des Präfekten der Glaubenskongregation.

Zuletzt hatte Franziskus zudem unter anderem ohne Rücksprache drei Mitarbeiter der Glaubenskongregation entlassen – was Kardinal Müller im Interview „bedauert“.

Wie es für den deutschen Würdenträger weitergeht, ist noch unklar: Eine neue Aufgabe hat der ehemalige Bischof von Regensburg erst einmal nicht.

Als neuen Präfekt der Glaubenskongregation bestimmte Papst Franziskus deren bisherigen Sekretär, Erzbischof Luis Ladaria, ein spanischer Jesuitenpater. (CNA Deutsch)

UPDATE: „Werde meinen Ruf rehabilitieren“: Kardinal Pell zu Missbrauchs-Anklage

Medialer Umgang mit ehemaligem Erzbischof Sydneys führt zu Diskussion über Hexenjagd gegen seine Person und katholische Kirche.

VATIKANSTADT – Kardinal George Pell hat die Ankündigung eines Gerichtsverfahrens wegen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs in den 1970er Jahren begrüßt und angekündigt, seinen Ruf persönlich rehabilitieren zu wollen.

Bei einer Presse-Konferenz im Vatikan teilte der Präfekt des Wirtschaftssekretariates mit, er freue sich auf den Gerichtstermin, um die Anschuldigungen auszuräumen. Er werde nach Rücksprache mit seinen Ärzten gemäß deren Reise-Empfehlungen so schnell wie möglich nach Australien zurückkehren um seinen Namen reinzuwaschen.

Die Australische Polizei hatte mitgeteilt, dass sie dem ehemaligen Erzbischof von Melbourne und später Sydney mehrere historische Fälle mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs zur Last legt.

Kardinal Pell hat die Anschuldigungen – die zum Teil seit Jahren in Umlauf sind – erneut vehement bestritten.

Die ermittelnde Polizeibehörde teilte in einer Stellungnahme vom 29. Juni mit, es handle sich um mehrere Vorwürfe aus den 1970er Jahren in Ballarat (Victoria).

Papst Franziskus dankte in einer offiziellen Stellungnahme des Vatikans dem australischen Würdenträger:

Der Heilige Vater, der Kardinal Pells Ehrlichkeit während seiner drei Jahre Arbeit in der römischen Kurie zu schätzen gelernt hat, ist dankbar für seine Zusammenarbeit und insbesondere für sein energisches Engagement für die Reformen im wirtschaftlichen und administrativen Bereich, sowie seine aktive Teilnahme am Kardinalsrat (K9).

Zudem drücke der Heilige Stuhl seine Achtung für das australische Rechtswesen aus.

Gleichzeitig ist es wichtig daran zu erinnern, dass Kardinal Pell offen und wiederholt Akte des Missbrauchs gegen Minderjährige als unmoralisch und völlig unerträglich verurteilt hat; dass er in der Vergangenheit bereits mit den australischen Behörden zusammengearbeitet hat (etwa mit seinen Anhörungen vor der Royal Commission); dass er die Päpstliche Kommission für den Schutz Minderjähriger unterstützt hat; und schließlich, dass er als diözesaner Bischof in Australien Systeme und Verfahren eingeführt hat, die sowohl Minderjährige schützen als auch den Opfern von Missbrauch Hilfeleistung garantieren.

Diskussion über eine „Hexenjagd“ gegen Pell“

Victorias stellvertretender Polizeichef, Shane Patton, betonte in der Pressekonferenz:

„Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass offensichtlich keiner der Vorwürfe gegen Kardinal Pell gerichtlich geprüft worden ist. Wie jeder andere Angeklagte hat Kardinal Pell das Recht auf ein faires Verfahren.“

Nun müsse man das Verfahren seinen natürlichen Lauf gehen lassen, so Deputy Commissioner Patton. Auch der Staatsanwalt warnte in einer Stellungnahme vor einer unfairen Berichterstattung.

Die Hinweise kommen nicht von ungefähr: In Australien ist der Umgang einiger weltlicher Medien mit der katholischen Kirche allgemein – und besonders der Person Pells – in Kritik geraten.

Dabei ist die Rede nicht nur von einer „Hexenjagd“ gegen Pell: Auf Twitter war der Hashtag #HuntingCatholics („Katholikenjagd“) stundenlang einer der „Top Trends“.

Bereits vor Befragungen des australischen Kirchenmannes durch eine „Royal Commission“ im Februar 2016 (CNA Deutsch berichtete) hatten australische Medien gemeldet, gegen den ehemaligen Erzbischof von Melbourne und Sydney werde ermittelt wegen des Verdachtes, selber Missbrauch verübt zu haben.

Die Berichte waren unter anderem vom jetzigen Erzbischof Melbournes, Denis Hart schnell und deutlich verurteilt worden als „Versuch, größtmöglichen Schaden an Kardinal Pell zu verursachen und die Arbeit der Royal Commission zu untergraben“. Wer so vorgehe, schade auch den Opfern von Missbrauch und der Prävention solcher Verbrechen in Zukunft, so die Kritik. (CNA Deutsch)

Vorwürfe gegen Kardinal Pell: Die offizielle Reaktion des Heiligen Stuhls im Wortlaut

Rom- Bei einer Presse-Konferenz heute morgen mit Kardinal George Pell und Vatikan-Sprecher Greg Burke hat der Heilige Stuhl eine Stellungnahme veröffentlicht.

CNA Deutsch veröffentlicht den vollen Wortlaut des Originals in einer eigenen Übersetzung in die deutsche Sprache.

Der Heilige Stuhl hat mit Bedauern die Nachricht von der Anklage in Australien gegen Kardinal Pell erfahren, für Jahrzehnte alte Handlungen, die ihm zugeschrieben werden.

Davon in Kenntnis gesetzt, hat Kardinal Pell in voller Achtung des Zivilrechts sich entschlossen, in sein Heimatland zurückzukehren, um sich der Anklage zu stellen, in Anerkennung der Wichtigkeit seiner Teilnahme um sicherzustellen, dass das Verfahren fair ausgeführt wird, und um die Wahrheitsfindung zu unterstützen.

Der Heilige Vater, von Kardinal Pell informiert, hat dem Kardinal eine Beurlaubung gewährt, damit dieser sich verteidigen kann.

Während der Abwesenheit des Präfektes wird das Sekretariat für die Wirtschaft weiterhin seine institutionellen Aufgaben erledigen.

Sekretäre verbleiben auf ihrem Posten, um die alltäglichen Affären des Dikasteriums zu erledigen, donec aliter provideatur. [die übliche Formulierung der Päpste für Anweisungen einer Dikasterienleitung, wörtlich: „bis etwas Anderes bereit gestellt wird“, Anm.d.R.]

Der Heilige Vater, der Kardinal Pells Ehrlichkeit während seiner drei Jahre Arbeit in der römischen Kurie zu schätzen gelernt hat, ist dankbar für seine Zusammenarbeit und insbesondere für sein energisches Engagement für die Reformen im wirtschaftlichen und administrativen Bereich, sowie seine aktive Teilnahme am Kardinalsrat (K9).

Der Heilige Stuhl drückt seine Achtung für das australische Rechtswesen aus, welches die Substanz der aufgeworfenen Fragen zu prüfen haben wird. Gleichzeitig ist es wichtig daran zu erinnern, dass Kardinal Pell offen und wiederholt Akte des Missbrauchs gegen Minderjährige als unmoralisch und völlig unerträglich verurteilt hat; dass er in der Vergangenheit bereits mit den australischen Behörden zusammengearbeitet hat (etwa mit seinen Anhörungen vor der Royal Commission); dass er die Päpstliche Kommission für den Schutz Minderjähriger unterstützt hat; und schließlich, dass er als diözesaner Bischof in Australien Systeme und Verfahren eingeführt hat, die sowohl Minderjährige schützen als auch den Opfern von Missbrauch Hilfeleistung garantieren. (CNA Deutsch)

Kardinal Pell angeklagt, legt vorübergehend Amt nieder

Kurienkardinal George Pell unter Druck: Der Finanzminister des Vatikans wird in seiner Heimat Australien wegen Missbrauchs angeklagt. An diesem Donnerstagmorgen hat er daraufhin vorübergehend sein Amt als Präfekt des Vatikan-Sekretariats für Wirtschaft niedergelegt, um sich in Australien vor Gericht zu verteidigen. Pell, der auch zum K-9, dem Kardinalsrat des Papstes, gehört, beteuerte seine Unschuld.

Vor der Presse in Rom erklärte der Kardinal, er respektiere die Gesetze und halte es für wichtig, nach Australien zurückzukehren, um dort die Vorwürfe vor Gericht ausräumen zu können. Ein Vatikanstatement gibt an, der Papst habe Pell auf dessen Bitten hin eine Auszeit gewährt. Während Pells Abwesenheit von Rom werde das Wirtschaftssekretariat des Vatikans seine Arbeit wie gewohnt fortführen; die Sekretäre blieben im Amt, „solange nicht anders entschieden werde“.

Der 76-jährige Kardinal beteuerte am Donnerstag seine Unschuld. Er weise die Missbrauchsvorwürfe komplett zurück, wolle in Australien seinen guten Namen reinwaschen und dann in den Vatikan zurückkehren, um seine Arbeit dort fortzusetzen. Die Justiz des australischen Bundesstaates Victoria hatte Pell am Donnerstag aufgefordert, am 18. Juli als Angeklagter in Melbourne vor Gericht zu erscheinen. Der Kardinal war schon im Oktober letzten Jahres im Vatikan von australischen Beamten zu den Missbrauchsvorwürfen verhört worden.

Der Vatikan betont, dass Franziskus in den letzten drei Jahren, in denen George Pell an der Kurie arbeitete, „seine Ehrlichkeit schätzen gelernt hat“. Er sei ihm „für die Zusammenarbeit dankbar“, vor allem für Pells „energischen Einsatz für Reformen im Wirtschafts- und Verwaltungswesen und für seine aktive Teilnahme im Kardinalsrat“. Auch der Heilige Stuhl betont seinen Respekt vor der australischen Justiz; zugleich weist er aber darauf hin, dass Pell „seit Jahrzehnten Missbrauch an Minderjährigen offen und wiederholt als unmoralisch und nicht hinnehmbar verurteilt“ habe.

Pell habe auch in der Vergangenheit regelmäßig mit den australischen Behörden zusammengearbeitet, den Vatikan bei der Einrichtung einer Kommission für Kinderschutz unterstützt und schon in seiner Zeit als Erzbischof von Sydney Prozeduren zum Kinderschutz eingeführt. (rv)

Papst zu den neuen Kardinälen: Die Wirklichkeit ist das Kreuz

VATIKANSTADT – Auf die Wirklichkeit des Kreuzes zu blicken, und die Sünde der Welt: Dazu hat Papst Franziskus in seiner Predigt bei der Kreierung neuer Kardinäle aufgerufen.

Jesus Christus gehe voran, und er rufe die Kardinäle, „so wie er und mit ihm“ dem Herrgott zu dienen, so der Pontifex. Wie der Erlöser, „mit der gleichen inneren Haltung“, sollten Kardinäle der Sünde der Welt und ihren Folgen in der heutigen Menschheit entgegentreten.

Wenn ihr ihm folgt, geht auch ihr dem heiligen Volk Gottes voran, wobei ihr den Blick fest auf das Kreuz und die Auferstehung des Herrn gerichtet haltet. Gestützt auf die Fürsprache der jungfräulichen Gottesmutter flehen wir also gläubig den Heiligen Geist an, auf dass er jede Distanz zwischen unseren Herzen und dem Herzen Christi ausgleiche und auf dass unser ganzes Leben zu einem Dienst an Gott und an den Geschwistern werde.

Die fünf neuen Kardinäle

Franziskus hat am 21. Mai, bei seiner Bekanntgabe des heutigen Konsistoriums, betont, dass er Männer auswähle, welche die „Katholizität“ der Kirche repräsentieren. Alle sind unter 80 jahre alt, und somit wahlberechtigt.

Die Auswahl des Papstes ist nicht nur eine globale, sondern auch eine der Peripherien – etwa des kommunistischen Laos und des stark säkularen Schwedens. In beiden Ländern sind Katholiken eine kleine Minderheit.

Zu Kardinälen ernannt wurden heute folgende fünf Personen:

  • Zum ersten Mal aus Mali: Erzbischof Jean Zerbo von Bamako. Er wird als „Bischof des Friedens“ bezeichnet wegen seiner Bemühungen um Versöhnung in seinem mehrheitlich islamischen Land, in dem Islamisten oft Christen verfolgen und auch umbringen.
  • Zum ersten Mal aus Schweden: Erzbischof Anders Arborelius OCD aus Schweden, ein Land mit einer langen protestantischen Geschichte und starker Säkularisierung ausgesetzt.
  • Zum ersten Mal aus San Salvador: Weihbischof Gregorio Rosa Chavez; wohlgemerkt nicht der Erzbischof, Jose Luis Escobar Alas. Er widme seine Ernennung einem anderen Mann der Kirche, dem ehemaligen Erzbischof seines Bistums, Oscar Romero, sagte Weihbischof Chavez vor der Ernennung gegenüber „Radio Vatikan“.
  • Zum ersten Mal ein Vertreter der Kirche in Laos: Bischof Louis-Marie Ling Mangkhanekhoun, Apostolischer Vikar von Pakse (Laos)und Apostolischer Administrator von Vientiane in Laos.
  • Barcelonas Erzbischof Juan José Omella ist die einzige „klassische“ Wahl: Das katalonische Erzbistum ist traditionell Sitz eines Kardinals.

Insgesamt hat Papst Franziskus nun 49 der insgesamt 121 Kardinäle ernannt, die zur Wahl des nächsten Papstes berechtigt sind. Zusammen mit den 104 Nichtwählern hat die Kirche nun derzeit 225 Kardinäle. (CNA Deutsch)