Durch die Woche mit dem Papst

Eine neue Sitzungsrunde mit dem Kardinalsrat K-9, eine große Messe für Lateinamerika, ein Weihnachtskonzert mit Annie Lennox und Pattie Smith sowie der 81. Geburtstag von Jorge Mario Bergoglio: Das sind die Höhepunkte dieser Woche im Vatikan.

Am Montag tritt das aus neun Kardinälen bestehende Beratergremium des Papstes zu seiner 22. Sitzung zusammen. Wie üblich wird Papst Franziskus zeitweise an den Beratungen teilnehmen. Am Dienstagabend steht Papst Franziskus dann im Petersdom einer Messe für Lateinamerika vor. Der 12. Dezember ist der Gedenktag Unserer Lieben Frau von Guadalupe, die insbesondere in Lateinamerika große Verehrung genießt.

Am Mittwoch wird der Papst wie gewohnt seine Generalaudienz abhalten, während er am Donnerstagvormittag einen Reigen von Terminen wahrzunehmen hat, unter anderem wird er die Beglaubigungsschreiben einer Reihe von neuen Botschaftern am Heiligen Stuhl entgegennehmen sowie sich mit den Kardinälen Kurt Koch (Einheitsrat) und Sean Patrick O´Malley (Kinderschutzkommission) unterreden. Viel zu besprechen haben wird er auch mit Erzbischof Bernardito Auza, dem Ständigen Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Organisationen der Vereinten Nationen in New York und bei der Organisation der Amerikanischen Staaten, den er im Anschluss trifft.

Am Samstag wird es in der Audienzhalle Paul VI. ein großes Benefizkonzert geben, internationale und italienische Künstler wie Annie Lennox, Pattie Smith, Joaquín Cortés, Al Bano und andere werden mit dabei sein. Der Erlös der Veranstaltung kommt der von Erzbischof Mario Jorge Bergoglio gegründeten Stiftung Scholas Occurentes sowie der Stiftung Don Bosco Mondo zugute.

Die Woche schließt mit dem 81. Geburtstag des Papstes und dem Angelusgebet, das er an seinem Ehrentag wie gewohnt vom Fenster des Apostolischen Palastes auf dem Petersplatz sprechen wird. (rv)

Rom: Flugblätter ermahnen Papst Franziskus

Laut dem Vatikanexperten Marco Tosatti tauchten erstmals am 02. Dezember anonyme Flugblätter in römischen Kirchen auf. Diese Flugblätter kritisierten deutlich das Pontifikat von Papst Franziskus. Das Flugblatt zeigt den Papst umrahmt von einem Rosenkranz und sieben Gebetsanliegen.

Die sieben Gebetsanliegen

Das Rom muss zum Glauben zurückkehrt.
Die Mutter Gottes Vorrang vor Luther hat.
Der Glaube vor der Politik kommt.
Das Pannella und Bonino nicht länger als Vorbilder genannt werden.
Der Papst mit den Kardinälen redet, bevor er mit Journalisten spricht.
Der Papst Priester und Orden nicht mehr verfolgt, die er nicht mag.
Der Papst vor denen nicht mehr schweigt, die Familie und Leben bekämpfen.

STILUM CURI (Screenshot am 09. Dezember)

 

Der oder die Urheber der Flugblätter sind nicht bekannt. Menschen die die Geschehnisse in der Kirche verfolgen, wissen genau was hinter diesen Anliegen steht, sagt Tosatti auf seiner Internetseite „STILUM CURIAE“.

Lutherjubiläum

Hier wird auch Kritik an der Veröffentlichung der Vatikanbriefmarke des Amt für Philatelie und Numismatik zum Lutherjubiläum geäußert. Dargestellt auf der Marke sind Martin Luther und sein protestantischer Mitstreiter, Philipp Melanchthon; beide knien vor Jesus Christus am Kreuz und im Hintergrund dargestellt ist die Stadt Wittenberg.

Pannella und Bonino

Marco Pannella, in Italien nicht unumstritten, hatte sich vor seinem Tod 2016 für ein Recht auf Ehescheidung, Abtreibung und die Legalisierung von Cannabis eingesetzt. Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, hatte Pannella lobend erwähnt. Papst Franziskus selbst bezeichnete Emma Bonino im letzten Jahr als „vergessene Größe Italiens“, obwohl sie sich ebenfalls seit Jahrzehnten für die Abtreibung ungeborenen Lebens einsetzt.

Kardinäle und Journalisten

Die Priorität, Kardinäle vor Journalisten, meint sicherlich den Publizisten Scalfari und die Kardinäle der Dubia.

Priester und Orden

Nach Tosatti ist hierbei ein Teil des Ordens der Franziskaner gemeint.

Diese Flugblattaktion ist um so peinlicher, weil sie im eigenen Bistum des Papstes in Rom stattfand. Auch eine Schlappe für die Papstunterstützer. Behaupten sie doch immer wieder, die größte Mehrheit der Gläubigen stehe hinter dem Pontifex. Die römische Realität scheint jedoch eine andere Sprache zu sprechen. Das Pontifikat des Franziskus bekommt zunehmend schmerzliche Risse in ihrer Geschichte. (vh)

Ist die Bitte „führe uns nicht in Versuchung“ keine gute Übersetzung des Vaterunser?

Franziskus lobt neue Vaterunser-Version auf Französisch – Es sei nicht Gott, der den Menschen in Versuchung stürze, um zu sehen, wie er falle, so Franziskus.

VATIKANSTADT – Ist die Bitte „führe uns nicht in Versuchung“ keine gute Übersetzung des Vaterunser? In Frankreich heißt es seit dem ersten Adventssonntag: „Lass uns nicht in Versuchung geraten“.

Im Interview mit „TV 2000“ am gestrigen Mittwoch hat Papst Franziskus die Änderung gelobt und die bisherige Zeile kritisiert. „Keine gute Übersetzung“ sei das bislang gewesen, so der Pontifex gegenüber dem italienischen Sender.

„Ich bin derjenige, der fällt, aber es ist nicht Er, der mich in Versuchung treibt zu sehen, wie ich gefallen bin. Ein Vater tut das nicht, ein Vater hilft schnell aufzustehen.“

In diesem Sinne warnte der Heilige Vater, dass „was dich verführt, Satan ist. Es ist das Werk des Teufels“.

Am 3. Dezember – dem ersten Adventssonntag – trat in Frankreich die neue Übersetzung der sechsten Linie des Vaterunsers in Kraft. Bis dahin rezitierten die Gläubigen „führe uns nicht in Versuchung“; nun wird gesagt: „Lass uns nicht in Versuchung geraten“.

Die Ankündigung wurde von der französischen Bischofskonferenz am 30. November gemacht. Weiter hieß es, dass die Änderung auch bei allen ökumenischen Feiern, wie vom Rat der christlichen Kirchen in Frankreich empfohlen, zum Einsatz kommen wird.

In der lateinischen Fassung heißt die Zeile:

et ne nos inducas in tentationem

Auf Französisch wird nun gebetet:

Vor dem Hintergrund der französischen Vorgänge hatten Stimmen im deutschen Sprachraum eine Änderung erwägt.

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer warnte jedoch vergangene Woche vor einer

„Verfälschung der Worte Jesu“.

Diese müssten nur richtig erklärt und verstanden werden, betonte der ehemalige Professor für Dogmatik. (© CNA Deutsch)

Analyse: Der argentinische Papstbrief über Amoris ist im Amtsblatt erschienen. Und jetzt?

VATIKANSTADT – Trotz der kürzlichen Aufnahme des Briefes von Papst Franziskus im Jahr 2016 an die Bischöfe von Buenos Aires auf Amoris Laetitia im offiziellen Amtsblatt des Heiligen Stuhls haben sich weder die Disziplin der Kirche noch ihre Doktrin geändert.

Der Schritt ist der jüngste in der andauernden Debatte über die Zulassung staatlich geschiedener und wiederverheirateter Katholiken zur Kommunion, die nicht enthaltsam leben. Einer solchen widerspricht das Zweite Vatikanische Konzil (vgl. Prof. Nicholas J. Healy [in engl. Originalfassung hier zu lesen]), der heilige Papst Johannes Paul II. sowie auch Papst Benedikt XVI. – ebenso wie die Kongregation für die Glaubenslehre und zudem der Päpstliche Rat für Gesetzestexte deutlich und entschieden.

Papst Franziskus hat die Debatte darüber neu eröffnet. Seine Organisation und Umsetzung zweier Synoden und die damit verknüpfte Veröffentlichung des nachsynodalen Schreibens über „Die Freude der Liebe“, Amoris Laetitia, stieß auf eine vielfältige Rezeption, unterschiedliche Interpretationen und aktuell widersprüchliche Umsetzungen innerhalb der Kirche.

Das achte Kapitel mit dem Titel „Die Zerbrechlichkeit begleiten, unterscheiden und eingliedern“ befasst sich unter anderem mit der Seelsorge für Menschen, die staatlich wiederverheiratet sind, und die nicht zur Kommunion zugelassen werden, sofern sie sich nicht dazu verpflichtet haben, enthaltsam zu leben.

Für viele Kirchenführer und Theologen hat die mehrdeutige Sprache in diesem Kapitel zu Unsicherheiten in Bezug auf diese Praxis und auf das Wesen wie den Status des Schreibens selbst geführt. Einige haben behauptet, dass Amoris Laetitia mit der Lehre der Kirche unvereinbar ist, und andere, dass es die Disziplin der Kirche nicht geändert hat. Wieder andere lesen Amoris Laetitia als den Weg zu einer neuen pastoralen Praxis oder sogar als eine Entwicklung in Kontinuität mit St. Johannes Paul II.

Mehrere Kirchenführer haben festgestellt, dass Amoris Laetitia zur Desorientierung und großen Verwirrung vieler Gläubiger geführt hat, und mindestens ein angesehener Theologe hat argumentiert, dass das Pontifikat von Franziskus Verwirrung gestiftet hat und die Bedeutung der Lehre im Leben verringert, sowie dazu geführt hat, dass gläubige Katholiken Vertrauen in das Papstamt verlieren.

Papst Franziskus hat zu verstehen gegeben, dass er diejenigen ermutigt, die Amoris Laetitia dahingehend interpretieren, dass es eine neue pastorale Praxis ermöglicht – so zumindest der Anschein seines Briefs an die Bischöfe der Region Buenos Aires, der Gegenstand des jüngsten Aufruhrs der andauernden Kontroverse ist. (Das Original in spanischer Sprache hat der Vatikan hier publiziert).

Sein Brief bestätigt die Interpretation von Amoris Laetitia und pastorale Umsetzung durch diese Bischöfe, was den Umgang mit staatlich geschiedenen und wiederverheirateten Menschen betrifft: Die Bischöfe schreiben darin, dass der Dienst an den Geschiedenen und Wiederverheirateten niemals Verwirrung über die Lehre der Kirche und die Unauflöslichkeit der Ehe schaffen darf, aber auch den Zugang zu den Sakramenten unter bestimmten Grenzen ermöglichen könnte. Dies kann spezifische Situationen beinhalten, in denen ein Büßer in einer „irregulären Situation“ unter verminderter Schuld steht, da das Verlassen einer neuen Beziehung deren Kinder möglicherweise Schaden zufügen könnte, obwohl die vorgesehenen Umstände nicht genau abgegrenzt sind, was einigen Theologen zufolge zur Verwirrung beigetragen hat.

Der Brief des Papstes am 5. September 2016 an Bischof Sergio Alfredo Fenoy von San Miguel besagt:

„Der Text ist sehr gut und macht die Bedeutung des achten Kapitels von ‚Amoris Laetitia‘ vollständig deutlich. Es gibt keine anderen Interpretationen. Und ich bin mir sicher, dass es viel Gutes bringen wird. Möge der Herr Dich für dieses Bemühen um pastorale Nächstenliebe belohnen. „

Am vergangenen Wochenende wurde nun berichtet, dass der Brief von Papst Franziskus sowie die pastorale Antwort der Bischöfe von Buenos Aires in der Ausgabe der „Acta Apostolicae Sedis“ (AAS) vom Oktober 2016 erschienen sind, dem Amtsblatt des Vatikans, in dem offizielle Dokumente des Papstes und der Römischen Kurie nicht nur erscheinen, sondern auch dadurch offiziell bestätigt werden.

Dr. Edward Peters, Professor für Kirchenrecht am Seminar vom Heiligen Herzen in Detroit, schrieb am 4. Dezember, dass das Dokument in Buenos Aires Behauptungen enthält, die „sich auf einer Skala bewegen von offensichtlich wahr, über wahr-aber-seltsam-oder-unvollständig abgefasst, bis hin zu einigen, die – obwohl sie in einem orthodoxen Sinn verstanden werden können – auf eine Weise formuliert sind, die sich heterodoxen Auslegungen anempfiehlt.“

Professor Peters stellte weiter fest, dass das, was die Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten Christen zur eucharistischen Gemeinschaft verhindert, Canon 915 des Kirchenrechts ist, sowie „die universelle, einmütige Auslegung, die dieser Gesetzestext, wie er im göttlichen Gesetz verankert ist, immer empfangen hat“. Der Abschnitt 915 stellt fest: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden, (…) die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“.

In einem Text vom August 2017, in dem Professor Peters bereits die Veröffentlichung des Briefes von Buenos Aires in den AAS oder dessen Empfehlung durch den Papst voraussah, schrieb er, dass „viele, nein, die meisten päpstlichen Dokumente in den Acta keine kanonische oder disziplinarische Gewalt tragen“.

Er schrieb weiter: „Wenn Canon 915 nicht direkt widerrufen, entkernt oder sterilisiert wird, verpflichtet er alle Seelsorger, die dem erhabensten Sakrament dienen, dieses unter anderem von geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken fernzuhalten, außer wenn solche Paare als Bruder und Schwester leben ohne Skandal für die Gemeinschaft. „

„Nichts, was ich bis jetzt gesehen habe, einschließlich des Erscheinens der Briefe des Papstes und der argentinischen Bischöfe in den Acta Apostolicae Sedis, lässt mich glauben, dass Canon 915 ein solches Schicksal erlitten hat.“

Der Kirchenrechtler fügte hinzu: „Weder der Brief des Papstes an die Argentinier, noch das Dokument der argentinischen Bischöfe, nicht einmal Amoris Laetitia, erwähnen Canon 915, ganz zu schweigen davon, dass diese Dokumente die Norm aus dem Codex des Kirchenrechts abrogieren, aufheben oder glaubwürdig herausinterpretieren würden.“

Während der Brief des Papstes und die pastorale Antwort der Bischöfe von Buenos Aires mehrdeutige „disziplinarische Behauptungen“ enthalten, reichen die nicht aus, um „Canon 915 zu widerrufen, abzuändern oder anderweitig zu umgehen“, schrieb Peters.

Abgesehen von den kanonischen Problemen bei der Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten zur eucharistischen Gemeinschaft stellt sich die Frage, was es bedeutet, dass das Dokument von Buenos Aires und der Papstbrief, der es unterstützt, ein Teil des kirchlichen Lehramtes sein sollen.

Ein Reskript von Kardinal Pietro Parolin, Staatssekretär des Vatikans, in den AAS stellt fest, dass ihre Verkündigung als „authentisches Lehramt“ (Magisterium) bestimmt war.

Dieses Magisterium ist Teil des Lehramts der Bischöfe, welches sie beauftragt, das Glaubensgut – Depositum Fidei – zu interpretieren und zu bewahren.

In ihrer Erklärung Donum Veritatis aus dem Jahre 1990 stellte die Kongregation für die Glaubenslehre fest, dass das Lehramt die Aufgabe hat, „durch für das Gewissen der Gläubigen normgebende Urteile jene Akte zu bezeichnen, die in sich selber mit den Forderungen des Glaubens übereinstimmen und seine Anwendung im Leben fördern, aber auch jene Akte, die aufgrund ihres inneren Schlechtseins mit diesen Forderungen unvereinbar sind.“

Grundsätzlich ist für Katholiken „all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt“, so das Kirchenrecht.

„Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im (…) Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht“. (Quelle)

Die entscheidende Frage, was Amoris Laetitia betrifft, ist somit, was genau das Schreiben in Bezug auf Glaube und Moral lehrt, und was es nicht lehrt, oder sogar nicht lehren kann. Gerade, was diese letzterer Frage betrifft, ist die bestehende Lehre der Kirche hilfreich.

Auch wenn einige Bischöfe – wie jene aus der Region Buenos Aires und aus Malta – die so interpretiert haben, dass diese eine neue pastorale Praxis zulasse, haben viele andere behauptet, dass sich nichts an Doktrin oder Disziplin ändert.

Zum Beispiel sagte Kardinal Gerhard Müller, als er noch Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre war, dass Amoris Laetitia weder die kirchliche Ehedisziplin abgeschafft hat, noch hat das Schreiben erlaubt, dass in manchen Fällen geschieden Wiederverheiratete die Kommunion empfangen können, ohne ihren Lebenswandel ändern zu müssen.“

Dies sei eine Frage der Lehre, gestützt auf die Heilige Schrift, und ruhend auf einem doktrinären Grund. Wenn die Exhortation von Papst Franziskus „eine derart tief verwurzelte und bedeutende Disziplin beseitigen wollte, hätte sie dies so deutlich gesagt und unterstützende Gründe angegeben“, so der Kardinal, der seit seiner Entlassung mehrfach und deutlich einen Dialog zur Klärung der offenen Fragen vorgeschlagen hat.

Wobei die Grundlagen klar sind: Es war und ist die beständige Lehre der Kirche, dass die Ehe unauflöslich ist und der richtige wie einzige Ort für gelebte Sexualität, dass die Eucharistie nicht von denen empfangen wird, die sich der schweren Sünde bewusst sind, und dass die Absolution in der Beichte voraussetzt, dass man ehrlich beabsichtigt, sein Leben zu ändern, selbst bei verminderter oder eingeschränkter Fähigkeit, diese Absicht auch konsequent umzusetzen.

Und der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt:

„Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.“

Im Jahr 1992 verkündete der heilige Johannes Paul II. den Katechismus durch die Apostolische Konstitution Fidei Depositum, in der er schrieb: Der Katechismus „ist eine Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischen Lehre, wie sie von der Heiligen Schrift, der apostolischen Überlieferung und vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet wird. Ich erkenne ihn als gültiges und legitimes Werkzeug im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft an, ferner als sichere Norm für die Lehre des Glaubens.

Entscheidend für das Verständnis der Lehre der Kirche in diesen Fragen ist eine Erklärung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte aus dem Jahr 2000, wie das Verbot der Aufnahme von Gläubigen, die „hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“ auf die geschiedene und wiederverheiratete Person anwendbar ist.

„Jegliche Interpretation des can. 915, die seinem wesentlichen Inhalt widerspricht, wie er ununterbrochen vom Lehramt und der Disziplin der Kirche durch die Jahrhunderte erklärt wurde, ist eindeutig abwegig.“

Dieses Verbot, so der Päpstliche Rat, „leitet sich, seiner Natur entsprechend, aus dem göttlichen Gesetz ab und überschreitet den Bereich der positiven kirchlichen Gesetze: Letztere können keine gesetzlichen Änderungen herbeiführen, die der Lehre der Kirche widersprechen würden.“

Diese Erklärung beschreibt die Grenzen einer Entwicklung des Lehramts; indem der Rat sich auf das göttliche Gesetz beruft, sagt er, dass kein pastoraler Ansatz die Normen der Heiligen Schrift und der Heiligen Überlieferung verletzen kann. Da Fragen subjektiver Schuld nicht diese übersteigen, erklärt die Richtlinie des Rates, dass die Kirche das Glaubensgut weder neu definieren kann noch wird.

Weder das Glaubensgut noch das Kirchenrecht sind geändert worden. Trotz großer Unsicherheit und medialer Aufmerksamkeit bleibt die Wahrheit die Wahrheit, unverändert und unveränderlich.

Auch wenn einige das Schreiben des Papstes mehrdeutig finden – die Wahrheit ist es nicht. Amoris Laetitia muss so interpretiert werden, dass es nicht gegen die Wahrheit verstößt.

Auch wenn eine solche Interpretation nicht ohne weiteres ersichtlich ist.

Carl Bunderson ist stellvertretender Redaktionsleiter bei der englischsprachigen Ausgabe von CNA. Übersetzt und redigiert von AC Wimmer. (CNA Deutsch)

D: „Ohne Ratzinger keine gemeinsame Rechtfertigungslehre“

Ein katholischer Theologe, ein estnischer Musiker und ein evangelischer Theologe: Die drei diesjährigen Preisträger des Ratzinger-Preises sind auf den ersten Blick sehr unterschiedlich und doch verbindet ihre Arbeit und Tätigkeit dank des Theologen Joseph Ratzinger viel. Der Preisträger Theodor Dieter ist Leiter des Instituts für Ökumenische Forschung in Straßburg, ein Institut des Lutherischen Weltbundes, das für die ökumenischen Beziehungen der lutherischen Kirchen Sorge trägt und sie theologisch begleitet. Unser Kollege Mario Galgano hat ihn vor der Preisverleihung am Samstagmorgen im Vatikan getroffen.

RV: An diesem Samstag wird Ihnen Papst Franziskus einen besonderen Preis überreichen, und zwar den Ratzinger-Preis. Wie kommt es, dass Sie diesen Preis als lutherischer Theologe erhalten, und wie sind Sie zur Theologie Ratzingers gestoßen?

Dieter: „Der Preis wird mir mit Bezug auf meinen Einsatz für die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, die 1999 in Augsburg von der katholischen Kirche und dem Lutherischen Weltbund unterzeichnet worden ist, verliehen. Das ist die eine Seite. Zur Frage, wie ich zur Theologie Ratzinger gekommen bin: Das war ein langer Weg. Das fing mit der Lektüre von Ratzingers „Einführung in das Christentum“ an. Ich habe im Lauf der Zeit viele weitere Schriften gelesen. Besonders interessiert hat mich seine Doktorarbeit, in der er als junger Theologe, anhand von Augustinus, die Grundlinien seines Kirchenverständnisses aufzeigte. Das kam dann auch im Zweiten Vatikanischen Konzil zum Tragen und ist bis heute maßgeblich für Ratzingers Denken. Dass jemand schon so früh eine so grundlegende Einsicht in das Kirchenverständnis gewinnen kann, hat mich außerordentlich beeindruckt.

Und im Blick auf das Offenbarungsverständnis bin ich auf den vor einigen Jahren veröffentlichten zweiten Teil seiner Habilitationsschrift gestoßen. Da geht es um das Offenbarungsverständnis bei Bonaventura. Da hat Ratzinger das traditionelle instruktionstheoretische Verständnis von Offenbarung in der Arbeit über Bonaventura überwunden. Offenbarung ist Begegnung, Offenbarung ist eine Person, und zwar Jesus Christus. Offenbarung braucht immer jemanden, der sie zur Kenntnis nimmt. Diese Grundlinien, die er in seiner Habilitation entwickelt hat, sind dann auch im Zweiten Vatikanischen Konzil zum Tragen gekommen. Dass jemand so früh Grundlinien entwickelt, die nicht nur für seine persönliche Theologie gültig sind, sondern auch in der Kirche fruchtbar werden, finde ich sehr bemerkenswert. In den Ratzinger-Studien habe ich einen Aufsatz über ,Die eucharistische Ekklesiologie Joseph Ratzingers´ veröffentlicht, und im Oxford Handbook of Ecclesiology wird von mir ein Artikel über die Ekklesiologie Joseph Ratzingers erscheinen.“

RV: Wie schätzen Sie die ökumenische Dimension in Ratzingers Theologie ein?

Dieter: „Ökumenisch ist mir Joseph Ratzinger zunächst aufgefallen in der Doktorarbeit von Vinzenz Pfnür ,Einig in der Rechtfertigungslehre?´. Sie stammte aus einem Seminar über das Augsburger Bekenntnis, das Joseph Ratzinger bereits als junger Theologe in Freising gehalten hat. 1980 hat er sich sehr intensiv mit der Frage einer katholischen Anerkennung des Augsburger Bekenntnisses beschäftigt. Er hat also nicht nur die lutherische Theologie, sondern auch die lutherische Kirchenlehre zur Kenntnis genommen. Das ist ökumenisch von großer Bedeutung. Ganz konkret ökumenisch aktiv ist Joseph Ratzinger dann gewesen, als es um die Erklärung zur Rechtfertigungslehre ging. Der Prozess, in dem diese Erklärung von lutherischen Kirchen und auch von der römisch-katholischen Kirche angenommen werden sollte, ist gegen Ende in eine Krise geraten, und Joseph Ratzinger hat sich außerordentlich intensiv und konstruktiv im Gespräch mit dem damaligen Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Johannes Hanselmann, und anderen um eine Lösung bemüht. Diese findet sich nun im Annex zur Gemeinsamen Erklärung. Joseph Ratzinger hat große Verdienste erworben für diese Gemeinsame Erklärung. Man kann sagen: Ohne ihn würde es diese Erklärung nicht geben.“

RV: Am Freitagmorgen haben Sie den emeritierten Papst getroffen. Wie geht es ihm?

Dieter: „Ich bin beeindruckt von der geistigen Wachheit, Heiterkeit und Freundlichkeit, mit der Papst emeritus Benedikt uns begegnet ist. Er hat sich für viele Dinge interessiert und mit einer Leichtigkeit über die verschiedensten Fragen gesprochen, mit einem unglaublich lebendigen Gedächtnis. Er hat sich an Kollegen aus der Tübinger Zeit vor 50 Jahren erinnert. Wir haben über verschiedene theologische Fragen gesprochen, daneben haben wir auch über die Musik von Arvo Pärt geredet. Es war ein weites Spektrum von Themen, die Gegenstand unseres Gesprächs waren.“

RV: Auch Arvo Pärt und Professor Karl-Heinz Menke haben auch den Ratzinger-Preis erhalten. Hatten Sie schon Gelegenheit mit diesen beiden Herren über die Theologie Ratzingers zu sprechen?

Dieter: „Wir haben uns erst am Freitag beim Frühstück persönlich zum ersten Mal getroffen. Natürlich habe ich einige Bücher des Kollegen Menke gelesen und auch die Musik von Arvo Pärt gehört. Wir haben über theologische Fragen im Allgemeinen gesprochen.“

RV: Was liegt Ihnen besonders am Herzen im Rahmen dieser Preisverleihung?

Dieter: „Was für mich an der Preisverleihung wichtig ist, ist natürlich neben der Freude, dass auch meine eigene Arbeit auf diese Weise gewürdigt wird, vor allem die Tatsache, dass mit dieser Preisverleihung und mit dem Bezug auf die Gemeinsame Erklärung, die vor fast 20 Jahren unterzeichnet worden ist, noch einmal von höchster katholischer Seite – also von Papst emeritus Benedikt und auch von Papst Franziskus – anerkannt wird, dass dieser Weg der Ökumene, den wir damals mit der Gemeinsamen Erklärung gegangen sind, aus katholischer Hinsicht sinnvoll, fruchtbar und wegweisend ist. Diese Anerkennung und Ermutigung, aber auch die Verpflichtung, diesen Weg weiterzugehen, das ist für mich das eigentlich Wichtige bei dieser Preisverleihung. Es ist ein großes ökumenisches Zeichen im 500. Jahr der Reformation.“ (rv)

Benedikt XVI. sendet Botschaft an Bonaventura-Konferenz

Da durfte eine Botschaft von ihm nicht fehlen: Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat an die Teilnehmer einer Konferenz über den heiligen Bonaventura eine Grußbotschaft gerichtet. Benedikt XVI. gilt seit jeher als großer Kenner des Kirchenlehrers. An dem Symposium an der Päpstlichen Universität Gregoriana nehmen 48 Redner aus der ganzen Welt teil. „Wenn ich das Programm des Symposiums und die behandelten Themen ansehe, so merke ich, wie stark das Bild des heiligen Bonaventura in der Zwischenzeit bereichert wurde und wie er uns deshalb auch heute noch viel zu sagen hat“, so der emeritierte Papst. Benedikt XVI. hatte in seiner Zeit als junger Theologe und Professor dem Heiligen aus Mittelitalien ein vertieftes Studium gewidmet, unter anderem verfasste er seine Habilitationsschrift über den „Doctor seraphicus”. Auch als amtierender Papst hatte Benedikt XVI. immer wieder aus Werken Bonaventuras zitiert. (rv)

Viri probati: Papst Franziskus und der bröckelnde Zölibat

Anfang des Jahres hat der Papst eine mögliche Öffnung bei der Vorschrift der Ehelosigkeit für Priester angedeutet. Er sagte:

„Wir müssen darüber nachdenken, ob „viri probati“ (bewährte verheiratete Männer) eine Möglichkeit sind. Dann müssen wir auch bestimmen, welche Aufgaben sie übernehmen können, zum Beispiel in weit entlegenen Gemeinden.“

Derzeit gibt es drei Ausnahmemöglichkeiten als verheirateter Kleriker eingesetzt werden zu können.

  • Übergetretene Pfarrer aus einer evangelischen oder anglikanischen Kirche.
  • Priester einer katholischen Ostkirche.
  • Verheiratete Diakone, welche aber keine Priester werden können.

Priestermangel ist kein Phänomen Europas, sondern existiert weltweit. Die Diskussion darüber ist auch nicht neu, schließlich hat die Katholische Kirche diese Mangelerscheinung in den Priesterseminaren und Pfarreien schon seit Jahrzehnten. Der Papst sprach allerdings von dieser Möglichkeit speziell von „weit entlegenen Gemeinden“, was er genau damit meinte bleibt noch abzuwarten.

Amazonas Bischofssynode 2019

Im Oktober kündigte Franziskus eine Sonderversammlung der Bischofssynode 2019 für das Amazonas-Gebiet in Rom an. Im Amazonasgebiet herrscht ein besonderer Mangel an Priestern und offenbar findet der Papst für eine mögliche Veränderung im Sinne von „viri probati“ die ersten Mitstreiter zum Thema. So der Österreicher Erich Kräutler C.P.P.S., dieser war von 1981 bis 2015 Bischof und Prälat von Xingu, der größten Diözese Brasiliens und der Brasilianer Kardinal Cláudio Hummes O.F.M., von 2006 bis 2010 Präfekt der Kleruskongregation in Rom und von 1999 bis 2014 Mitglied der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika. Beide Kirchenmänner sind treibende Kräfte für Veränderungen des Priestertums im Amazonasgebiet. Ihre Vorstellungen sind radikaler als die Ankündigungen des Papstes. Geht es nach ihnen, so kommt es unweigerlich zur Zölibatsabschaffung durch den Papst.

Kardinal Marx und „viri probati“

Am Freitag dieser Woche fand in München bei der Herbstvollversammlung des Landeskomitees der Katholiken in Bayern das Thema deutlichen Anklang. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Marx sagte hier: „Das Thema „viri probati“ muss einmal gründlich durchdacht und in der ganzen Bandbreite der Problematik besprochen werden“. Der Wiener Pastoraltheologe Paul Zulehner äußerte in einem Impulsreferat die Überzeugung, dass der Papst neue Formen des Priestertums zulassen wird. Verdeutlichend sagte er: „Wir werden das noch erleben, wenn niemand den Papst erschießt oder vergiftet.“ Der emeritierte Universitätsprofessor Zulehner ist der Herausgeber der Initiative „Pro Pope Francis“ vom Oktober diesen Jahres.

Bis das Thema „viri probatis“ durch den Papst am Ende der Amazonas Bischofssynode entschieden wird, vergehen mindestens noch zwei Jahre. Wie brisant das Thema ist, beweisen aber schon heute die Äußerungen eines Marx und Zulehner in der Öffentlichkeit.

Es bleibt zu Hoffen, dass „viri probati“ nicht im selben Informationsdesaster wie „Amoris laetitia“ enden wird. (vh)

Weg frei für Seligsprechung von Papst Johannes Paul I.

Papst Franziskus hat den Weg zur Seligsprechung von Papst Johannes Paul I. frei gemacht. Er unterzeichnete am Mittwoch das Dekret, das dem 1978 gewählten und verstorbenen Papst den sogenannten heroischen Tugendgrad zuerkennt, wie der Vatikan mitteilte. Damit kann eine Seligsprechung des als „lächelnder Papst“ populären Kirchenoberhauptes stattfinden.

Bei der Audienz für den Präfekten der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen, Kardinal Angelo Amato, am Mittwoch unterzeichnete Franziskus noch weitere Dekrete. Eines betrifft den seligen Bernhard von Baden, der im 15. Jahrhundert lebte und Graf von Baden war. Außerdem anerkannte der Papst das Martyrium des ungarischen Priesters Johannes Brenner, der 1957 aus Glaubenshass ermordet wurde. (rv)

Papst emeritus Benedikt nimmt Regensburger Sonntagsbibel entgegen

REGENSBURG – Die Regensburger Sonntagsbibel ist in der Ewigen Stadt angekommen: Das Redaktionsteam um Bischof Rudolf Voderholzer hat in Rom ein Exemplar der Regensburger Sonntagsbibel an Papst emeritus Benedikt XVI. übergeben.

In dieser sind unter anderem Texte von Benedikt XVI. enthalten.

Das 11-köpfige Team traf den emeritierten Papst am Montagmittag in seinem Wohnsitz im Mater Ecclesiae in den vatikanischen Gärten.

Benedikt zeigte sich gerührt und erfreut, auf so viele Regensburger zu treffen. Bischof Rudolf Voderholzer stellte jeden einzelnen vor und erläuterte, welche Funktion derjenige bei der Entstehung der Sonntagsbibel hatte. Benedikt XVI. fand am Ende des Treffens für jeden einige persönliche Worte.

Benedikt erinnert die Hausbibel an seine Kindheit

Mit der Tradition der Hausbücher, wie die Regensburger Sonntagsbibel eines ist, ist Benedikt XVI. seit jeher verbunden. Schon als Kind begann der Sonntag für ihn bereits am Samstag mit der Lesung, die sein Vater vortrug – aus eben einem solchen Hausbuch. So berichtet er in einer Ansprache vom 2. Juni 2012 beim Pastoralbesuch in der Erzdiözese Mailand. Beim Treffen mit den Regensburgern in Rom nahm er erneut Bezug darauf und stellte heraus, wie schön diese samstagabendlichen Lesungen für ihn waren.

Die Tradition der Hausbücher ist nur noch wenig im Bewusstsein vieler Menschen verankert. Mit der Einführung der neuen Leseordnung nach dem zweiten Vatikanischen Konzil wurden die alten Hausbücher unbrauchbar. Danach gab es wenige, meistens kleinere Versuche, diese Tradition neu zu beleben. Die Sonntagsbibel ist jetzt der erste Versuch im großen Stil.

Mit ihr knüpft Bischof Rudolf Voderholzer an die katholische Tradition der liturgienahen Hausbibeln an. Die Regensburger Sonntagsbibel enthält jeweils die beiden Lesungen und das Evangelium für alle Sonn- und Feiertage der drei Lesejahre. Allen Lesungen ist ein Kommentar aus dem theologischen Gesamtwerk von Papst em. Benedikt XVI. zugeordnet. Dass in ihr Texte von ihm enthalten sind zeigt gleichermaßen seine Liebe zur Heiligen Schrift und seine Heimatverbundenheit.

Wie der Image-Film des Bistums Regensburg zeigt, liegt die 960 Seiten starke Regensburger Sonntagsbibel seit Oktober im Buchhandel vor. Sie enthält alle Schrifttexte der Sonn- und Feiertage eines Kirchenjahres. Zu Beginn steht das Tagesgebet, es folgen Lesungen aus dem Alten und Neuen Testament, zwei Impulsfragen, die zum Nachdenken anregen sollen sowie eine Betrachtung zum Evangelium von Papst Benedikt XVI. Eine Besonderheit stellen die insgesamt 240 abgebildeten christlichen Kunstwerke dar, die allesamt aus dem Bistum Regensburg kommen.

Viel gute Resonanz

Bereits am Montagmorgen hat die Gruppe eine Heilige Messe im Petersdom gefeiert. In der Kapelle der Ungarn nahe dem Grab des Apostels Petrus dankte Bischof Rudolf dem gesamten Team für die Leistung, die es bei der Arbeit an der Regensburger Sonntagsbibel erbracht hat. Mit erkennbarer Freude erklärte er, wie viele positive Rückmeldungen er bereits erhalten habe. Allem voran die dargestellten Bilder der Kunstwerke aus dem ganzen Bistum würden viel Aufmerksamkeit bekommen.

Neben Bischof Rudolf Voderholzer und Weihbischof Josef Graf besteht das Team aus Hans-Georg Gradl, Professor für Exegese des Neuen Testaments an der Theologischen Fakultät Trier und Priester des Bistums Regensburg; Wolfgang Stöckl, Leiter der Katholischen Erwachsenenbildung; Gabriel Weiten, Theologischer Referent des Bischofs; Maria Baumann, Leiterin des Diözesanmuseums; Professor Sigmund Bonk, Leiter des Akademischen Forums Albertus Magnus; Albrecht Weiland, Verleger des Schnell & Steiner Verlages; Fotograf Anton Brandl sowie Manfred Cuno vom Grafischen Centrum Cuno in Calbe und Falk Flach von Typegerecht in Berlin. (CNA Deutsch)

Seligsprechungs-Verfahren von Johannes Paul I. kommt voran

Das Verfahren zu einer Seligsprechung von Johannes Paul I. kommt voran: Schon bald wird mit einer Anerkennung der sogenannten heroischen Tugenden gerechnet. Pünktlich dazu erscheint jetzt in Italien eine ausführliche Biografie des Papstes, der 1978 schon nach 33 Tagen im Amt starb; die Autorin ist Stefania Falasca. Ihre Recherche trägt den Titel „Papa Luciani – Cronaca di una morte“ und kostet 17 Euro.

Um den 33-Tage-Papst ranken sich viele Mythen. Sein unprätentiöses Auftreten hat ihm den Spitznamen „der lächelnde Papst“ eingebracht, während sein plötzlicher Tod Verschwörungstheorien aufkommen ließ. Etwa ein Jahrzehnt hat Stefania Falasca nun in Archiven recherchiert, Dokumente gesichtet und Zeugen befragt. Jetzt erscheint das Resultat: eine historisch-wissenschaftliche Rekonstruktion. (rv)