Vatikan: P. Spadaro: „Papst hat schon geantwortet“

La Civilta CattolicaDie Agentur askanews berichtet heute:

Der italienische Jesuit Antonio Spadaro hat sich in die Debatte um den Brief der vier Kardinäle an den Papst eingeschaltet. Der Papst liebe den Dialog, „wenn dieser loyal und ehrlich und zum Besten der Kirche“ geführt werde, sagte der Direktor der Jesuitenzeitschrift „Civiltà Cattolica“ in einem Interview. Vier Kardinäle, darunter die Deutschen Meisner und Brandmüller, hatten unlängst dem Papst schriftlich mehrere Zweifel (lat. „dubia“) zu den Ergebnissen des synodalen Prozesses über eine erneuerte Ehe- und Familienpastoral vorgelegt.

„Die Fragen der vier Kardinäle sind schon während der Synode gestellt worden, wo es einen umfassenden, tiefgehenden und vor allem offenen Dialog gegeben hat“, so Spadaro, der Papst Franziskus nahesteht. „Alle Punkte des Schlussberichts der Synode sind von einer qualifizierten Mehrheit gebilligt worden, das zeigt das hohe Niveau der erzielten Übereinstimmung.“ Das Papstschreiben „Amoris Laetitia“, das die Ergebnisse der zwei Bischofssynoden aus den Jahren 2014 und 2015 bündelt, sei „die reife Frucht der Synode“, und auf der Synode seien „schon längst alle nötigen Antworten gegeben worden“.

„Diskreter Dialog ist immer nützlich“

Pater Spadaro betont, dass alle Kardinäle „das Recht hätten, den Papst zu fragen, was sie wollen“. „Ein gut begründeter und diskreter Dialog, der ohne Medienbegleitung und ohne Polemik auskommt, ist immer nützlich.“ Was den Brief der vier Kardinäle betreffe, hätten diese doch selbst geschrieben, dass „eine ruhige und respektvolle Diskussion“ nottue. So sehe er das auch.

Der Brief der vier Kardinäle stellt u.a. die Frage, wie denn jetzt genau die Regelung für wiederverheiratete Geschiedene aussehe. Dürfen sie im Einzelfall zur Kommunion gehen oder nicht? Auch hier hat „Amoris Laetitia“ nach Spadaros Ansicht „die Antwort schon gegeben, und auf klare Weise“. Es gehe um einen „Weg der Unterscheidung unter Leitung eines Hirten, bei dem im Einzelfall anerkannt werden kann, dass es Grenzen gibt, wegen denen die Verantwortung und die Schuld weniger schwerwiegend sind“. In solchen Fällen „öffnet das Papstschreiben die Möglichkeit, zur Beichte und Eucharistie zu gehen“, so Spadaro.

Für den Jesuiten ist klar, dass „die große Mehrheit der Kardinäle und Bischöfe“ auf der Seite des Papstes steht. „Nur einige wenige leisten gegen Amoris Laetitia Widerstand.“

(askanews über rv)

100 Jahre Fatima: So gewinnt man einen vollkommenen Ablass

Madonna von FatimaFATIMA – Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums der Erscheinungen Unserer Lieben Frau von Fatima in Portugal hat Papst Franziskus beschlossen, während des gesamten Jubiläumsjahres, das am 27. November 2016 begann und am 26. November 2017 enden wird, einen vollkommenen Ablass zu gewähren.

Was ein Ablass ist? Im Codex des kanonischen Rechtes (can. 992) und im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1471) folgendermaßen definiert:

Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt.

Das Heiligtum in Fatima gab jetzt bekannt, dass die Gläubigen zur Erlangung des Ablasses zuerst die gewöhnlichen Bedingungen erfüllen müssen: Beichte, Kommunion und Gebet für die Intentionen des Heiligen Vaters.

In einer Erläuterung an CNA erklärte der Sekretär des Rektorats des Heiligtums in Fatima, André Pereira, dass der Ablass das ganze Jubiläumsjahr über gewonnen werden kann. Es gibt dafür drei Möglichkeiten, die in einer Veröffentlichung auf der Website des Heiligtums näher dargestellt werden.

Erstens: Eine Wallfahrt zum Heiligtum

Die erste Form ist, dass „die Gläubigen zum Heiligtum von Fatima in Portugal pilgern und dort an einer Zelebration oder einem der heiligen Jungfrau geweihten Gebet teilnehmen.“

Darüber hinaus müssen die Gläubigen das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten, sowie die Gottesmutter anrufen.

Zweitens: Vor jedem Bild der allerseligsten von Jungfrau Fatima in aller Welt

Die zweite Form betrifft „die frommen Gläubigen, die mit Andacht ein Bild Unserer Lieben Frau von Fatima besuchen, das in irgendeiner Kirche, Oratorium oder angemessenen Ort an den Jahrestagen der Erscheinung (am 13. eines jeden Monats, von Mai bis Oktober 2017) feierlich zur öffentlichen Verehrung aufgestellt ist und dort andächtig an einer Zelebration oder einem Gebet zu Ehren der Jungfrau Maria teilnehmen.

Auch in diesem Fall muss ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis gebetet, sowie die Jungfrau von Fatima angerufen werden.

Drittens: Alte und Kranke

Die dritte Form, um den Ablass zu gewinnen, trifft auf Personen zu, die aufgrund von Alter, Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht mobil sind.

Sie können vor dem Bild Unserer Lieben Frau von Fatima beten und müssen sich an den Tagen der Erscheinung, am 13. jeden Monats zwischen Mai und Oktober 2017, geistlich mit den Jubiläumsfeiern vereinen.

Des weiteren sollen sie „vertrauensvoll dem barmherzigen Gott durch Maria ihre Gebete, Schmerzen und Opfer ihres eigenen Lebens aufopfern. (CNA Deutsch)

„Die Zeiten eines Caligula sind eben nicht nur Geschichte“ – Über den unbekannten Vatikan

Ulrich NersingerKÖLN – Selbst in unserem – vermeintlich – säkularen Zeitalter übt der Vatikan eine beispiellose Faszination auf die Menschheit aus. Das hat viele Gründe, wie der bekannte Autor Ulrich Nersinger in seinem Buch „der unbekannte Vatikan“ spannend erzählt – und nun auch in einer neuen Fernsehserie bei EWTN – Katholisches Fernsehen zusammen mit Robert Rauhut zeigt. CNA sprach mit dem Leiter, Kommunikation von EWTN über die Sendung, die Teil des neuen Programms des Senders ist.

CNA: Herr Rauhut, wie kam es zu der Idee, eine Reise ins Herz der Weltkirche zu machen?

ROBERT RAUHUT: Herr Ulrich Nersinger, der Gesprächspartner, ist nicht nur Theologe und Historiker sondern auch einer der profundesten Kenner im deutschen Sprachraum des kleinsten Staates der Welt – des Vatikans. Es ist eine wahre Freude ihm zuzuhören, wenn er den Zuschauern neue und unbekannte Facetten jenseits der Vatikan-Mauern eröffnet. Für EWTN Deutschland ist der Vatikan und der Papst ein Schwerpunkt der Berichterstattung. Es seien allein die zahlreichen Live- und Sondersendungen von Heiligen Messen und Generalaudienzen genannt, die wir aus der ewigen Stadt bringen. Schließlich sind da auch die Papstreisen. Wir wollen den Zuschauern die verschiedenen Dimensionen des Vatikans einfach näherbringen – sachlich und fundiert, getragen von einer Liebe zum Glauben und zur Wahrheit.

In der ersten Folge blicken Sie auf den buchstäblichen Vatikan-Hügel und das Feld gleichen Namens und seine verrufenen Ursprünge…haben Sie diese negativen Ursprünge überrascht?

Da der Vatikan auch mir nicht ganz unbekannt ist, vielleicht nicht direkt überrascht, aber sicherlich Neues hat sich auch mir erschlossen. Die Zeiten eines Caligula oder eines Nero sind eben doch nicht nur Geschichte, sondern sie besitzen Bedeutung für die Gegenwart. Denken wir einmal an die Christenverfolgungen weltweit, die es auch heute leider nach wie vor gibt. Leider kennen die Christen dies auch aus der Ursprungszeit der Gemeinde in Rom. Und wenn wir einmal die Epochen wie Räume durchwandern, dann gibt es Licht und Schatten. Es ging und geht manchmal menschlich, allzu menschlich zu… Der Mensch denkt, Gott lenkt!

Was erwartet die Zuschauer in den kommenden Folgen?

Gerade erst hat der Heilige Vater neue Kardinäle kreiert. Wir erfahren u.a. mehr über das Kardinalskollegium. Deren wichtigste Aufgabe ist die Wahl eines neuen Papstes. Wir schauen auf den diplomatischen Dienst. Bis heute ist es Gepflogenheit, dass in vielen Ländern der Welt der päpstliche Botschafter, der Nuntius, Doyen der Botschafter in einem jeweiligen Land ist. Der Zuschauer erfährt etwas über den Unterschied von Heiligem Stuhl und Vatikanstaat. Vor unserem geistigen Auge erschließt sich der Apostolische Palast und die anderen ehemaligen Residenzen der Päpste. Wir schauen auf die berühmte Römische Kurie, die gegenwärtig reformiert wird. Fides et Ratio – Glaube und Vernunft gehören zusammen. Wir widmen uns dem Vatikan als Förderer der Wissenschaft. Es geht aber nicht nur ernst zu. Auch manch Humorvolles gibt es aus den heiligen Hallen und Gängen zu berichten. „Der unbekannte Vatikan“ ist nicht nur eine Einladung den Vatikan näher kennenzulernen. Manch einer kommt vielleicht auf den Geschmack, um zum Grab des Hl. Petrus zu pilgern… (CNA Deutsch)

Frankreich: Angriff auf Missionarsheim

FrankreichEin unbekannter Mann ist, mit einem Messer und eventuell auch mit einer Pump-gun bewaffnet, in ein Seniorenheim für pensionierte Afrikamissionare in Südfrankreich eingedrungen und hat eine Aufpasserin ermordet. Der vermummte Täter konnte entkommen, die Polizei brachte die etwa sechzig Bewohner des Seniorenheims (Durchschnittsalter ca. 75 Jahre) in Sicherheit.

Das Seniorenheim war nicht besonders gesichert; außer den Senioren wohnen noch etwa zehn weitere Personen auf dem Areal. Ob der Überfall vom Donnerstagabend in der Nähe von Montpellier einen terroristischen Hintergrund hat, ist unklar, die Präfektur vermutet einen kriminellen Hintergrund. Doch die Tat weckt üble Erinnerungen an die Ermordung des Priesters Jacques Hamel durch IS-Terroristen in der Normandie im Juli dieses Jahres. (rv)

Italien: Kardinal Antonelli begeht seinen 80. Geburtstag

ANTONELLIDie emeritierte Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie, Ennio Kardinal Antonelli, begeht heute seinen 80. Geburtstag. Von 2001 bis 2008 war er Erzbischof von Florenz, bis ihn Papst Benedikt XVI. 2008 zum Leiter des Dikasteriums berief. Antonelli ist seit 2003 im Kardinalsstand und verliert mit seinem heutigen Geburtstag sein aktives Wahlrecht in einem künftigen Konklave. 2005 und 2013 war er Teilnehmer bei den Papstwahlen in Rom.

Das Kardinalskollegium hat somit noch 108 wahlberechtigte Kardinäle und umfasst insgesamt 211 Kollegiumsmitglieder. Mit dem morgen stattfindenden Kardinalskollegium wird die Anzahl der Konklavewähler auf 121 Purpurträger ansteigen und das Kollegium eine Gesamtanzahl von 228 Kardinälen haben. (vh)

„Ungelöste Knoten“ in Amoris Laetitia: Vier Kardinäle appellieren an Papst Franziskus

cna_maria_knotenloeserinVATIKAN – Wegen der „Verunsicherung vieler Gläubiger“, ausgelöst durch das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia, haben sich vier Kardinäle „aus tiefer pastoraler Sorge“ an Papst Franziskus gewandt.

Sie bitten den Papst um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen zu der am 8. April 2016 vorgelegten Exhortation, die den Untertitel „Über die Liebe in der Familie“ trägt.

Das Schreiben an den Papst wurde von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke verfasst und offenbar Mitte September verschickt; eine Abschrift ging zur Kenntnis an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Die Autoren schreiben:

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“. Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche – Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.

Mit Blick auf das achte Kapitel der Exhortation schreiben die Kardinäle, dass es „auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen“ gebe.

Sie hätten daher Papst Franziskus mit der Bitte geschrieben, die „Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Daher auch die gewählte Form der Dubia, erklären die Autoren. Die fünf Fragen seien so formuliert, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erforderten, „ohne theologische Argumentation“. Sie werden wie folgt dargelegt:

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

Das Schreiben der vier Kardinäle erörtert diese Fragen in einem weiteren Abschnitt ihres Briefs.

Zweifel Nr. 1:

Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ Nr. 84 festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ Nr. 34 und „Sacramentum caritatis“ Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf „Amoris laetitia“ Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.

Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:

– Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).

– Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.

– Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).

Die von „Familiaris consortio“ (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.

Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – „Du sollst nicht ehebrechen“ – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.

Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.

– Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.

Zweifel Nr. 2:

Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika „Veritatis splendor“ vertritt die Auffassung, dass es möglich sei „die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen“.

Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten („moralische Absoluta“). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehebrechen“. Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.

Nach „Veritatis splendor“ ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier „das Vaterland retten“) die Spezies der Handlung („Ehebruch begehen“) nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung („Ehebruch“) zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.

Zweifel Nr. 3:

Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

Im Abschnitt 301 erinnert „Amoris laetitia“ daran, dass die Kirche „im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.“

In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die „schwere Sünde“ objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.

Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.

Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ (Nr. 37) daran erinnert, „dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens“. Also hat die von „Amoris laetitia“ vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.

Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: „Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen.“ Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.

Die Frage 3 der „Dubia“ möchte also klären, ob es auch nach „Amoris laetitia“ noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.

Zweifel Nr. 4:

Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ Nr. 302 über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

Im Abschnitt 302 betont „Amoris laetitia“, dass „ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person“ beinhalte. Die „Dubia“ nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.

Die Frage lautet, ob „Amoris laetitia“ der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.

Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?

Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?

Zweifel Nr. 5:

Soll man nach „Amoris laetitia“ Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

„Amoris laetitia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann […]“. Die „Dubia“ erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.

Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von Gottes Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. „Veritatis splendor“ (Nr. 56) sagt: „Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“

Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: „Dies ist Ehebruch“, „Dies ist Mord“, um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.

Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der „Dubia“). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines seiner Gebote übertrete. „Du sollst nicht ehebrechen“ würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.

Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz Gottes als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.

Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewissensentscheidung“ ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.

Die Gebote Gottes sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.

Auch Papst Franziskus drückt sich in „Amoris laetitia“ (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme […]“ (CNA Deutsch)

Papst-Interview mit italienischer Zeitung

La RepubblicaMit Vorsicht zu genießen – und trotzdem interessant: Papst Franziskus hat der italienischen Tageszeitung La Repubblica wieder ein großes Interview gegeben. Es erschien in der Ausgabe von diesem Freitag. Allerdings hat sich herumgesprochen, dass der historische Repubblica-Herausgeber Eugenio Scalfari, ein Herr von mittlerweile 92 Jahren, bei solchen Interviews keine Aufnahmegeräte einsetzt – aus Prinzip nicht. Stattdessen rekonstruiert er sie hinterher aus seinem Kopf. Trotzdem: Interessant, was Scalfari Papst Franziskus diesmal sagen lässt.

Am letzten Montag habe er sich „über eine Stunde lang“ mit dem Papst unterhalten können, so Scalfari. Dabei habe ihm Franziskus anvertraut, er wolle über Donald Trump und generell über Politiker „kein Urteil abgeben“. „Ich will nur verstehen, welche Leiden ihr Vorgehen den Armen und Ausgeschlossenen bereiten kann.“ Wohlgemerkt: Zum Zeitpunkt des Interviews hatte Trump noch nicht die US-Präsidentenwahlen gewonnen.

Seine Hauptsorge gelte derzeit „den Flüchtlingen und Einwanderern“, so der Papst weiter. Leider gebe es gegen sie häufig „gesetzliche Maßnahmen“, weil „Bevölkerungen“ fürchteten, dass Migranten ihnen „ihren Arbeitsplatz wegnehmen und ihre Gehälter deswegen sinken“. „Das Geld ist gegen die Armen, und auch gegen die Einwanderer und Flüchtlinge, aber da sind auch die Armen in den reichen Ländern, denen die Aufnahme von Menschen in ähnlicher Lage aus armen Ländern Sorgen macht. Das ist ein perverser Kreislauf, der durchbrochen werden muss. Wir müssen die Mauern niederreißen, die spalten.“

Es seien „Ungleichheiten“, die dazu führten, dass „viele Völker von einem Land ins andere, von einem Kontinent zum anderen“ zögen. Diese Ungleichheiten gelte es zu bekämpfen, „das ist das größte Übel, das es auf der Welt gibt“. Und weiter: „Es ist das Geld, das sie herbeiführt.“ Einmal mehr wehrt sich Franziskus in dem Gespräch gegen den Vorwurf, im Grund seines Herzens Kommunist zu sein. Eher verhalte es sich so, „dass Kommunisten wie Christen denken“. „Christus hat von einer Gesellschaft gesprochen, in der die Armen, Schwachen und an den Rand Gedrängten die sind, die entscheiden. Nicht die Demagogen, sondern das Volk, die Armen… Ihnen müssen wir helfen, um Gleichheit und Freiheit zu erreichen.“

Der Papst bejaht die Frage Scalfaris, ob er wünsche, dass die Armen direkt „in die eigentliche Politik eintreten“ sollten: „Ja, so ist das. Nicht in die Machtkämpfe, den Egoismus, die Demagogie, das Geld, sondern in die hohe, kreative Politik, in die großen Visionen.“ Scalfari fragt nach: Ob Franziskus ein „wenn auch politischer Krieg“ vorschwebe, mit dem die Volksbewegungen die Macht ergreifen könnten? Antwort des Papstes: „Ich habe nie an Krieg und Waffen gedacht.“ Wenn Blut vergossen werde, dann seien das häufig „die Christen, die zu Märtyrern werden“ – ein Sprung zur katastrophalen Lage in Nahost.

Die Männer des „Islamischen Staates“ seien „furchtbare Schlächter“, und Christen seien ihre Opfer. Scalfari versetzt, dass viele Länder derzeit mit Waffengewalt gegen den IS vorgingen. Daraufhin Franziskus: „Nun, das ist nicht die Art von Konflikt, den christliche Volksbewegungen austragen. Wir Christen sind immer Märtyrer gewesen, und doch hat unser Glaube im Lauf der Jahrhunderte große Teile der Welt erobert.“ Leider sei es immer wieder zu Religionskriegen gekommen – „aber das geschah immer dann, wenn die einzelnen Religionen und auch unsere Religion die Macht über den Glauben und die Barmherzigkeit gestellt haben.“

Ohne Macht könne man nun aber nicht gewinnen, so Scalfari, ohne Macht könnten auch Arme und Ausgeschlossene ihre Stimme nicht in der Politik hörbar machen. Woraufhin Franziskus erklärt: „Jetzt vergessen Sie, dass es auch die Liebe gibt.“ Es lebten mittlerweile mehr als zweieinhalb Milliarden Christen auf der Welt – ob es dazu Waffen und Kriege gebraucht habe? Nein. Aber Märtyrer, „ja, und zwar viele“. „Wir haben den Glauben verbreitet, indem wir an Jesus Christus Mass genommen haben. Er war der Märtyrer der Märtyrer…“

Der Journalist schließt mit dem Eindruck, dass Papst Franziskus „viele Gegner“ in seiner eigenen Kirche habe. „Gegner würde ich nicht sagen“, antwortet der Papst: „Der Glaube eint uns alle. Natürlich sind wir Individuen und sehen dieselben Dinge jeder in einer anderen Weise…“

Ein etwas seltsames Gespräch: Schöne Papstzitate, gewiss, doch immer mit dem Verdacht des Fiktiven behaftet. (rv)

US-Bischöfe nach der Wahl: Lebensschutz und Migranten

USADie katholische Bischofskonferenz in den USA hat dem designierten US-Präsidenten Donald Trump zum Wahlsieg gratuliert und dabei die Bedeutung des Lebensschutzes betont. Papst Franziskus habe bei seinem Besuch in den USA vor einem Jahr deutlich gemacht, wie wichtig der Einsatz für das Leben in einer Gesellschaft und einer Demokratie sei, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz und Erzbischof von Louisville, Joseph Kurtz, im Interview mit Radio Vatikan. Man wolle etwa die Prinzipien der katholischen Soziallehre in die Debatte einbringen, so Kurtz.

„Ich glaube, dass wir sehr gut eine Vision und einen Weg dargestellt haben. Es wird dabei nicht überraschen, dass wir dabei mit dem Schutz des Menschen beginnen, vom Augenblick der Empfängnis an bis zu seinem natürlichen Tod. Wir wünschen uns für alle Menschen die Möglichkeit, ihr Leben zu leben.“ Ob Trump mit seiner Haltung zu Abtreibungen auf der Linie der katholischen Kirche liegt, dürfte noch unklar sein. So soll der Republikaner vor seiner Kandidatur „Planned Parenthood“ unterstützt haben – die gemeinnützige Organisation ist der größte Anbieter von Abtreibungen in den USA.

Bischöfe betonen den Einsatz für Einwanderer

Die US-Bischöfe bekräftigten in ihrer Reaktion auf Trumps Wahl zum Präsidenten zugleich ihren Einsatz für Einwanderer. Dazu Erzbischof Kurtz im Interview mit Radio Vatikan: „Wir sind natürlich besonders engagiert für unsere Brüder und Schwestern, die auf der Flucht sind oder Migranten. Wir sind überzeugt, dass wir sie menschlich willkommen heißen können, ohne unsere Sicherheit zu opfern.“ Trump hatte im Wahlkampf angekündigt, eine Mauer zu Mexiko errichten zu wollen, um die USA von illegalen Einwanderern abzuschirmen.

Die Bischofskonferenz blicke zuversichtlich auf die Zusammenarbeit mit dem gewählten Präsidenten, so der Vorsitzende der US-Bischöfe weiter. Und er nannte noch „andere Felder“ einer möglichen Zusammenarbeit mit dem designierten Präsidenten: „Eines davon liegt uns besonders am Herzen, und zwar die gewaltsame Verfolgung, welche Christen und Menschen anderen Glaubens in der ganzen Welt bedroht. Wir müssen an ihrer Seite stehen und Wege suchen, sie zu schützen!“ Weitere Themen seien die Religionsfreiheit im Land, welche viele verschiedene Einzelbereiche betreffe, und die Überzeugung, dass Familien auf der Ehe von Mann und Frau aufbauen.

Kirche könnte gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirken

Mancher US-Amerikaner möge sich nun fragen, ob das Land zu einer Einheit zurückfinden könne: Die polarisierende Kampagne zwischen Hillary Clinton und Donald Trump habe viel Spaltung erzeugt, so Kurtz. „Wir werden unsere ganze Energie dazu brauchen, die Kluft zwischen Demokraten und Republikanern zu überwinden und neu das Antlitz Jesu im Nächsten entdecken zu lernen, vor allem in den Leidenden und auch in den Menschen, mit denen wir nicht einer Meinung sind. Ich hoffe, dass wir als Kirche da ein Zeichen setzen können dadurch, wie wir selber die Themen mit Wahrheit aber auch mit Barmherzigkeit angehen.“

Die katholische Kirche in den USA versammelt sowohl Republikaner als auch Demokraten in ihren Reihen. Ebenso sind unter den Katholiken neben weißen Amerikanern auch viele Schwarze und Hispanics sowie Menschen aus allen Bildungsschichten und wirtschaftlichen Milieus zu finden. (rv)

Russland: Behörden verweigern Kirchen-Rückgabe

Das katholische „Erzbistum der Gottesmutter in Moskau“ hat Klage gegen die Stadtverwaltung der russischen Hauptstadt eingereicht. Grund ist die Weigerung der Behörden, dem Erzbistum das cna_RusslandGebäude der Peter-und-Paul-Kirche zurückzugeben. Die Stadtverwaltung hat sich mehrmals geweigert, den religiösen Charakter des architektonischen Komplexes anzuerkennen.

Nach Angaben katholischer Medien hat auch der Vorsitzende des Kulturausschusses in der Duma, Stanislav Govorukhin, die Moskauer Stadtverwaltung zur Rückgabe der Kirche aufgefordert. Der Bau war an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert aus den Spendengeldern einer katholischen Pfarrei in Moskau finanziert worden. Das Moskauer Schiedsgericcht will sich am 14. November zum Streit äußern. (rv)