Bischof Voderholzer: Das Kreuz gehört in den öffentlichen Raum

REGENSBURG – „Ausdrücklich begrüße ich es, wenn in öffentlichen Einrichtungen sichtbar ein Kreuz angebracht ist.“ Dies betonte der Regensburger Bischof, Rudolf Voderholzer, im Rahmen eines feierlichen Pontifikalamts am 1. Mai auf dem Habsberg anlässlich der Eröffnung der Wallfahrtssaison. „Vom Kreuz geht Segen aus und niemand muss vor ihm Angst haben.“

Dabei verwies der Bischof, wie das Bistum mitteilte, auf die bekannten Überlegungen des Staatsrechtlers und Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde. Das Kreuz stehe für das vor-staatliche Fundament, auf dem unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung aufgebaut ist. Ein solches Fundament könne kein Staat aus sich selbst heraus schaffen oder garantieren. Das, was die Menschen trägt und was sie glauben, lasse sich nicht gesetzgeberisch oder autoritativ herbeiführen. Historisch und sachlich sei dieses Fundament in Bayern, Deutschland und Europa der christliche Glaube.

Bischof Voderholzer:

„Die Bayerische Verfassung verweist mit Recht auf das Kreuz als Fundament für das öffentliche Zusammenleben in Freiheit, Toleranz und Rechtsstaatlichkeit. Unser Werteverständnis und der gelebte Glaube begründen diese unsere Gesellschaft in ihrer freiheitlichen Grundordnung.“

Mit Blick auf die aktuelle Debatte um das Kreuz im öffentlichen Raum hob der Bischof hervor, dass es nicht darum gehe, das Kreuz zu instrumentalisieren, sondern ihm in Ehrfurcht zu begegnen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte der Bischof in seiner Predigt zum Patronatsfest des Heiligen Georg in Amberg betont:

„Das Kreuz ist Inbegriff der abendländischen Kultur. Es ist Ausdruck einer Kultur der Liebe, des Erbarmens und der Lebensbejahung. Es gehört zu den Fundamenten Europas. Wenn wir zum Kreuz aufschauen, werden wir selber groß und werden wir erhoben aus Traurigkeit und Niedergeschlagenheit. Im Kreuz erkennen wir Hoffnung und Leben – beides errungen durch die Waffen der Liebe. Jede menschliche Gemeinschaft gewinnt Segen, Lebensfreude und Zukunft, die sich diesem Zeichen in seinem eigentlichen Sinne verpflichtet sieht. Um das zu bejahen, muss man nicht einmal an Gott oder Christus glauben.“


(CNA Deutsch)

D: Bischof Voderholzer äußert sich zum Streitthema „Interkommunion“

Quelle: Bistum Regensburg (Screenshot am 24. April)

Gestern wurde auf der Webseite des Bistum Regensburg ein Interview zur Frage des Kommunionempfangs evangelischer Ehepartner mit Bischof Voderholzer veröffentlichet.

Vaticanhistory. – Martin Marker.

Der Regensburger Bischof stellt in dem Interview seine eigene Sichtweise zum umstrittenen Thema der Interkommunion und der Handreichung der DBK dar.

Zum Originalartikel des Bistums Regensburg: „Bischof Voderholzer zur Frage des Kommunionempfangs evangelischer Ehepartner: „Die gemeinsame Sehnsucht nach Einheit wach halten“

(vh – mm)

 

Drei Kandidaten in Eichstätt zu Priestern geweiht

 

EICHSTÄTT – Bischof Gregor Maria Hanke OSB hat am heutigen Samstag, dem 21. April, Michael Polster, Simon Heindl und Thomas Rose im Eichstätter Dom zu Priestern geweiht.

Der Eichstätter Hirte erinnerte sie daran, dass ein Priester kein „Behördenchef“ sei, sondern ein Vater und Hirte, der sich mit väterlicher Liebe um die ihm anvertraute Herde kümmert. Er mahnte zur Demut und erinnerte daran, dass das Bewusstsein, Kind Gottes zu sein, unerlässlich ist im Dienst am Menschen: „Eure Sendung zu den Menschen in ihren Nöten, Euer Beten, der Umgang mit Euren Mitarbeitern, die Tätigkeit am Schreibtisch braucht Eure Haltung des Kindseins vor Gott.“ Bischof Hanke legte dabei jedem Einzelnen ans Herz: „An deinem Lebensstil muss ablesbar werden: ‚Abba, Vater!'“

Im vollbesetzten Dom weihte Bischof Hanke die drei Kandidaten schließlich durch Handauflegung und Gebet zu Priestern. „Wir werden und wurden nicht zu Priestern geweiht, weil wir heilig und vollkommen sind“, hatte der Bischof in seiner Predigt betont, „aber wer sich klein und bedürftig weiß wie ein Kind, wer Hunger nach Wachstum seines Menschseins nach Christi Vorbild und nach der Gnade in sich trägt und bereit ist, Gott als seinen Vater und Trainer anzunehmen, der kann geweiht werden.“

Die Weihe wurde vom katholischen Fernsehsender EWTN.TV in Kooperation mit dem Eichstätter Bistum-Fernsehen übertragen. Die Aufzeichnung wird in den nächsten Tagen auf dem Youtube-Kanal des Senders veröffentlicht.

Die Neupriester Michael Polster und Simon Heindl wurden 2017 zu Diakonen geweiht, Thomas Rose bereits 2016. CNAdeutsch hatte die Kandidaten in einem früheren Beitrag porträtiert. Zudem sprach EWTN am Tag vor der Weihe mit Michael Polster und Simon Heindl. (CNA Deutsch)

Pater Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Hildesheim

(© CNA Deutsch) Quelle: Gemeinschaft der Herz-Jesu-Priester

HILDESHEIM – Ein Ordensmann ist neuer Bischof von Hildesheim: Papst Franziskus hat am heutigen Freitag, 6. April 2018, Pater Heiner Wilmer SCJ, nach vorheriger Wahl durch das Hildesheimer Domkapitel, zum 71. Bischof des Bistums Hildesheim ernannt. Der Herz-Jesu-Priester aus Rom folgt Bischof Norbert Trelle nach, der im September vorigen Jahres in den Ruhestand gegangen ist.

Die Ernennung wurde in Rom und Hildesheim zeitgleich um 12 Uhr bekanntgeben. Im Hildesheimer Dom verkündete der Domdechant, Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, während einer Andacht die gute Nachricht: „Als Domkapitel danken wir Gott und dem Heiligen Vater von ganzem Herzen und freuen uns sehr, dass wir bald einen neuen Bischof in unserem Bistum willkommen heißen dürfen.“

Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger, der das Bistum Hildesheim bis zur Einführung des neuen Bischofs als Diözesanadministrator leitet, sagte, sein Wunsch für einen neuen Bischof stehe im Einklang mit dem nun zum Oberhirten ernannten Ordensmann: „Meine Hoffnungen finden in Pater Heiner Wilmer SCJ eine starke Resonanz. Wir haben ihn gewollt! Dass er nun in unser Bistum kommt, macht mich von ganzem Herzen froh und dankbar.“

Die Bischofsweihe und Amtseinführung von Pater Wilmer wird voraussichtlich im September stattfinden, der Termin steht noch nicht fest. Der erste Besuch Wilmers in Hildesheim ist für Anfang Mai geplant.

Heiner Wilmer wurde am 9. April 1961 in Schapen im Emsland geboren. Nach dem Abitur im Jahr 1980 trat er in die Ordensgemeinschaft der Herz-Jesu-Priester ein. Die Ewige Profess legte er 1985 ab. Er studierte von 1981 bis 1986 Theologie in Freiburg und Romanistik in Paris.

Es folgte eine pastoraltheologische Ausbildung im Priesterseminar St. Peter im Schwarzwald, ehe er 1987 in Freiburg zum Priester geweiht wurde. Von 1987 bis 1989 widmete sich Wilmer dem Studium der französischen Philosophie in Rom. 1991 promovierte er in Freiburg in Fundamentaltheologie, ehe er am gleichen Ort bis 1993 Geschichte studierte und anschließend sein Erstes Staatsexamen in Theologie und Geschichte ablegte.

Ab 1993 war er zwei Jahre lang als Referendar am Windthorst-Gymnasium in Meppen tätig. Im dortigen Studienseminar absolvierte er 1995 das Zweite Staatsexamen und unterrichtete im Anschluss zwei Jahre lang Religion, Geschichte und Politik an der Liebfrauenschule in Vechta. Außerdem war er dort Schulseelsorger.

Von 1997 bis 1998 arbeitete er als Lehrer für Deutsch und Geschichte an der Fordham Preparatory School (Jesuit High School) im New Yorker Stadtbezirk Bronx, ehe er ins Emsland zurückkehrte und bis 2007 als Schulleiter des Gymnasiums Leoninum in Handrup tätig war. In dieser Schule hatte er sein Abitur gemacht.

Sein weiterer beruflicher Weg führte Wilmer nach Bonn, wo er acht Jahre lang als Provinzial der Deutschen Ordensprovinz der Herz-Jesu-Priester vorstand. Seit 2015 ist er Generaloberer der Herz-Jesu-Priester in Rom. Der Ordensgemeinschaft gehören weltweit mehr als 2000 Mitbrüder an.

Vom künftigen Hildesheimer Bischof sind mehrere Bücher erschienen, darunter „Gott ist nicht nett: Ein Priester auf der Suche nach dem Sinn“ und „Hunger nach Freiheit: Mose – Wüstenlektionen zum Aufbrechen“.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, gratulierte dem künftigen Hildesheimer Bischof „zu diesem besonderen Vertrauensbeweis des Heiligen Vaters und des Domkapitels und wünsche Ihnen Gottes reichen Segen für die bevorstehende Aufgabe. Ebenso freue ich mich, Sie schon bald im Kreis der deutschen Bischöfe begrüßen zu können.“

Pater Wilmer SCJ wurde 1961 in Schapen (Emsland) geboren. Nach dem Abitur trat er 1980 in die Ordensgemeinschaft der Herz-Jesu- Priester ein. Es folgte ein Studium der Theologie in Freiburg und der Romanistik in Paris. Nach der Priesterweihe 1987 in Freiburg folgten weitere Studien und 1991 die Promotion.

Der Ordensmann war im Schuldienst in Meppen, Vechta, New York und Handrup tätig. 2007 wurde er Provinzial des Ordens in Deutschland und 2015 Generaloberer der Herz-Jesu-Priester in Rom. (CNA Deutsch)

D: Episkopat zerstritten über „Kommunion für evangelische Christen“

Wie Vatican News (VN) heute meldet, ist es offenbar zu einem schweren Streit in der Deutschen Bischofskonferenz gekommen.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Es geht um die Frage der Kommunion für evangelische Christen. Vatican News bezieht sich auf den Kölner Stadtanzeiger von heute. Vatican News berichtet:

„Nach seiner Darstellung haben sich sieben Bischöfe unter Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki an den Vatikan gewandt. Sie halten eine am 20. Februar von der Bischofskonferenz mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene pastorale Handreichung für konfessionsverschieden Ehen für unrechtmäßig. Aus ihrer Sicht verstößt der Text, so berichtet der Stadt-Anzeiger, gegen die katholische Glaubenslehre und die Einheit der Kirche.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, war nach Darstellung des Blattes über den Brief an den Vatikan nicht informiert. Die sieben Bischöfe verweisen nach Angaben der Zeitung, der der Brief vorliegt, auf eine Reihe offener dogmatischer und kirchenrechtlicher Fragen. Sie bitten den Vatikan um Hilfe und um Klärung.

 „Beispielloser Vorgang ” 

Konkret ging das Schreiben sowohl an den Präfekten der Glaubenskongregation, Luis Ladaria, als auch an den „Ökumene-Minister“ des Vatikans, Kardinal Kurt Koch, so der Stadt-Anzeiger.“

Unter der Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki haben sich folgende sechs Episkopaten dem dreiseitigen Schreiben an den Vatikan angeschlossen:

  • Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg),
  • Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg),
  • Gregor Maria Hanke (Eichstätt),
  • Wolfgang Ipolt (Görlitz),
  • Rudolf Voderholzer (Regensburg) und
  • Stefan Oster (Passau)

Als „Aktuelle Meldung“ wurde ebenfalls heute, eine Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auf der Internetseite der DBK veröffentlicht. Sie trägt die Überschrift: „Antwortbrief von Kardinal Reinhard Marx zum Thema „Beschluss der Vollversammlung über die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“

Der Originaltext des Antwortschreibens von Kardinal Marx auf der DBK-Seite lautet:

„Hochwürdigste Herren, liebe Mitbrüder,
am 28. März 2018 erreichte mich das Schreiben des Erzbischofs von Köln vom 23. März 2018, mit dem er mir – persönlich/vertraulich – einen Brief an den Präsidenten des Päpstlichen Rats für die Einheit der Christen vom 22. März 2018 zur Kenntnis gibt.

Trotz der ausführlichen und auch kontroversen Aussprache in der Vollversammlung und des mit weit überwiegender Mehrheit der Mitglieder der Bischofskonferenz gefassten Beschlusses bestehen bei Euch so große Zweifel, ob der in der pastoralen Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie ‚vorgelegte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist‘, dass Ihr den Präsidenten des Rates für die Einheit der Christen ‚um Hilfe‘ bittet. Dabei geht Ihr von dem Entwurfstext aus, der ja nach dem Beschluss der Vollversammlung noch eine Modiphase durchläuft.

Zu den im Brief vorgebrachten Hintergründen möchte ich nur anmerken:
1. Anders als im Brief beschrieben wird nicht ‚in der Konfessionsverschiedenheit der Ehe‘ die gravis spiritualis necessitas angenommen, sondern es wird dargelegt, dass ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall entstehen kann.
2. Es wurde mehrfach und deutlich dargelegt, dass es selbstverständlich einer nationalen Bischofskonferenz (und nach c. 844 § 4 CIC sogar einem Diözesanbischof) möglich ist, Kriterien zu formulieren, die die Kommunionspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben, und auch auf bereits bestehende Regelungen in anderen Teilen der Kirche verwiesen.

Die Vollversammlung hat ihre Entscheidung vor dem Hintergrund theologischer und ökumenischer Bezugstexte und kirchenrechtlicher Regelungsmöglichkeiten getroffen und sieht deshalb die Rückbindung mit der Universalkirche als klar gegeben an, zumal nach der Ermutigung von Papst Franziskus zu weiteren Schritten in der Ökumene, auch in der Seelsorge. Die Handreichung setzt diesen Wunsch behutsam um mit der Absicht, für die Seelsorger und die Eheleute eine größere Klarheit zu schaffen.

Da dieser Brief den Beschluss der Vollversammlung betrifft und er nicht nur mir, sondern auch Erzbischof Ladaria, Bischof Arrieta und dem Apostolischen Nuntius zur Kenntnis gegeben wurde, halte ich es für geraten, alle Mitglieder der Bischofskonferenz darüber in Kenntnis zu setzen.

Oremus pro invicem.
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Kardinal Marx“

 

Zuerst fällt auf, dass die Mitteilung von Vatican News, bezogen auf den Kölner Stadtanzeiger, nur von zwei Dikasterien als Empfänger des Schreibens spricht. Nach der Erklärung von Kardinal Marx ging besagtes Schreiben aber scheinbar noch an andere Empfänger. An den Sekretär des „Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten“, Bischof Arrieta, deshalb an den Sekretär, weil der Posten des Präsidenten des Dikasteriums derzeit vakant ist. Ferner wurde der Apostolische Nuntius, Erzbischof Dr. Nikola Eterović informiert.

Kardinal Marx hat in den letzten Jahren mehrfach gezeigt, dass er für Veränderungen in der katholischen Kirche in Deutschland eintritt und diese auch vorantreiben will. Viele seiner Argumentationen basieren auf Aussagen von Papst Franziskus. So ist er ein absoluter Befürworter des Kapitels VIII. des Papstdokumentes „Amoris Laetitia“, dass unter bestimmten Voraussetzungen geschiedene wiederverheiratete Ehepaare zur Kommunion zulässt. Das besagte Dokument steht seit seiner Bekanntgabe 2016 in schärfster Kritik der Weltkirche.

Bisher hat sich das deutsche Episkopat zu diesem Papstdokument in der Öffentlichkeit kaum geäußert. Einzig der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hat klar Stellung gegen die Kommunion für geschiedene wiederverheiratete Ehepaare bezogen. Pastorale Begleitung ja, Kommunionempfang nein.

Das Schreiben der sieben Bischöfe an verschiedene Dikasterien im Vatikan zeigt, dass Marx seine Revolution in der deutschen Kirche doch nicht so einfach bewerkstelligen kann. Offenbar schlägt ihm heftige Kritik aus den eigenen Reihen entgegen. (vh -mm)

D: Anzeige gegen Bischof Hanke

Eine Gruppe von Katholiken aus dem Bistum Eichstätt hat Bischof Gregor Maria Hanke bei der vatikanischen Kleruskongregation angezeigt. Sie werfen ihm eine Mitschuld am schweren Finanzskandal im Bistum vor; Hanke habe seine Amtspflichten verletzt, der Vatikan solle den Fall prüfen.

Stefan von Kempis – Vatikanstadt.

Den Initiatoren schwebt eine Untersuchung wie im Fall Limburg vor: Angesichts der Verschwendungsvorwürfe gegen den damaligen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hatte der Vatikan Kardinal Giovanni Lajolo, den früheren Nuntius in Deutschland, nach Limburg geschickt.

Die Gruppe von Eichstätter Katholiken um Walter Hürter machen Bischof Hankes „direkte Verantwortlichkeit“ vor allem an der Tatsache fest, dass er den stellvertretenden Finanzdirektor eingestellt hat. Mit ihm sei er „persönlich befreundet“ gewesen. Der Mann, von dem sich das Bistum vor zwei Jahren getrennt hat, ist mittlerweile in Untersuchungshaft; er soll dem Bistum zusammen mit einem Partner durch windige Geschäfte einen millionenschweren Finanzschaden zugefügt haben.

“ Gerüchte anonym in Umlauf ”

Bischof Hanke begrüßte in einer Erklärung auf der Bistums-Homepage, dass Rom sich mit der Sache beschäftigen könnte. Damit werde es ihm „möglich, an geeigneter Stelle diese Behauptungen klarzustellen“. Ihn hatte es gestört, dass bisher über ihn „Gerüchte anonym in Umlauf“ gewesen seien; nun würden die „Behauptungen über meine Person endlich greifbar“.

Hanke erinnert daran, dass er selbst „von den ersten Verdachtsmomenten an die bedingungslose Aufklärung des Finanzskandals“ verlangt habe. Er habe letztes Jahr auch dafür gesorgt, dass gegen den früheren stellvertretenden Finanzdirektor Strafanzeige gestellt wurde. Auch künftig setze er „auf bedingungslose Transparenz und Aufklärung, unter anderem durch die Staatsanwaltschaft“. (pm eichstätt – sk)

Kardinal Marx: Dementi seines Interviews zur „Segnung homosexueller Paare“

Die Reaktionen der Presse zum Radiointerview von Kardinal Marx mit dem BR am 03. Februar waren heftig. Nun dementiert Marx seine Aussagen zur „Segnung homosexueller Paare“ im Interview.

Domradio.de hat hierzu nun Folgendes berichtet:

„Von Segnung homosexueller Paare öffentlich habe ich überhaupt nicht gesprochen“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Montag im Vorfeld der Bischofsvollversammlung in Ingolstadt. Es gehe vielmehr „um die Begleitung von Homosexuellen, die Christen sein wollen, die für ihr Leben auch Zuspruch suchen“. Die Bischofs-Kommission „Pastorale Aufgaben“ sei beauftragt, dieses Thema vorzubereiten”.

Marx betonte, hier gehe es um den pastoralen Weg für diese Menschen und von öffentlicher Segnung der homosexuellen Paare habe er gar nicht gesprochen.

Im BR-Interview am 03. Februar hört sich das allerdings schon etwas anders an. Sein Dementi vor der Bischofsvollversammlung in Ingolstadt sollte wohl Kritiker aus den Reihen des deutschen Episkopats beruhigen.

Auch die Tatsache, es gebe keine Regelungen zu diesem Thema und die Bischofs-Kommission “Pastorale Aufgaben” werde dieses Thema vorbereiten, nährt eher den Eindruck, Marx will aufgrund der Medienkritik den Mantel der Verschwiegenheit über das Thema “Segnung homosexueller Paare” legen.

Der Leiter der Deutschen Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising sollte doch bitte mal einen Blick in die Heilige Schrift werfen. Das könnte durchaus hilfreich sein, besonders im Bezug auf den Aspekt “Regelungen”, von denen Kardinal Marx behauptet, es gäbe ja keine.

Marx ist hier voll auf der Linie von Papst Franziskus. Er hatte schon vor geraumer Zeit gesagt, dass er Homosexualität nicht verurteilen kann. Außerdem beruft sich Marx auf den Leitspruch “pastoraler Weg” aus dem Chaosdokument “Amoris laetitia”. In den letzten Monaten taucht dieser Leitspruch immer häufiger auf und wird für alles mögliche und unmögliche in der katholischen Kirche missbraucht.

Man muss froh sein, wenn wenigstens ein hoher Würdenträger Kardinal Marx sofort in die Schranken gewiesen hat. Der ehemalige Kurienkardinal Paul Josef Cordes kritisierte Marx mit den Worten:

„Der Münchner Erzbischof habe nicht einmal erwähnt, dass praktizierte Homosexualität immer“ dem Willen Gottes „widerspricht und sein Vorstoß missachtet die eindeutige Offenbarung Gottes“.

Wie lange lassen die deutschen Bischöfe, Kardinal Marx noch seine fragwürdigen, der Kirche schadenden Veränderungsversuche durchgehen? (vh)

 

Franz Jung zum 89. Bischof von Würzburg ernannt

WÜRZBURG – Fünf Monate Sedisvakanz sind beendet: Papst Franziskus hat den bisherigen Generalvikar von Speyer, Domkapitular Franz Jung, zum neuen Bischof des Bistums Würzburg ernannt.

Der 51 Jahre alte Geistliche wurde am 4. Juni 1966 in Mannheim geboren. Er studierte an der Päpstlichen Universität Gregoriana, wurde in Rom am 10. Oktober 1992 zum Priester geweiht. Nach seiner Kaplans Zeit in Pirmasens und der Speyerer Dompfarrei folge eine Zeit als Sekretär des damaligen Bischofs Anton Schlembach. 2008 wurde er in das Speyerer Domkapitel gewählt; 2009 dann Generalvikar des Bistums.

Papst Franziskus hatte am 18. September vergangenen Jahres den altersbedingten Amtsverzicht von Bischof Friedhelm Hofmann angenommen, der über 13 Jahre lang der 88. Diözesanbischof des Bistums war.

Das einzige Bistum ohne eigenen Bischof in Deutschland ist somit derzeit Hildesheim. (CNA Deutsch)

Abtreibung: Bistum Limburg könnte sich ein Beispiel am Bistum Regensburg nehmen

Das Bistum Limburg bleibt mit dem Thema Schwangerschaftsberatung und Werbung für den Abbruch weiter in den Schlagzeilen. Zwar betonte der Pressesprecher des Bistums, Herr Stephan Schnelle, besagte PDF-Datei gelöscht zu haben, doch existiert ein nahezu gleiches Dokument immer noch, erreichbar über die offizielle Webseite des Bistums Limburg.

Entweder versucht man hier den Kritikern ein x für ein u vorzumachen oder das Bistum ist wirklich nicht in der Lage dieses ärgerliche Thema katholisch in den Griff zu bekommen.

Vielleicht sollte Herr Schnelle sich mal vertrauensvoll an das Bistum Regensburg wenden.

Caritas-Regensburg (Screenshot am 24. November)

Hier weiß Bischof Voderholzer und die Verantwortlichen der Bistumsseite, wie man gefühlvoll und verantwortungsvoll das Thema Schwangerschaftsberatung angeht.

Wie im Bistum Limburg so ist auch im Bistum Regensburg eine katholische Einrichtung in diese Beratung eingebunden. Unter der Überschrift „Schwangerschaftsberatung im Bistum Regensburg“ liest man hier:

„… Ein besonderes Anliegen ist der katholischen Schwangerenberatung auch die Beratung und Hilfe vor, während und nach der Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Untersuchungen). Die Beratung ist auf Wunsch anonym, unabhängig von Herkunft und Religion. Kontaktstellen zur Schwangerschaftsberatung Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Alle Katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen im Bistum Regensburg finden Sie unter: www.caritas-schwangerschaftsberatung.de

Folgt man dem Caritas-Link, so erfährt man:

„Dabei bleibt unsere Beratung ergebnisoffen. Wir unterstützen Sie dabei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Jederzeit können Sie Personen Ihres Vertrauens zur Beratung mitbringen. Gemeinsam mit den Frauen und den Familien suchen wir nach Perspektiven für ein Leben mit dem Kind. Eine Beratungsbescheinigung nach StGB § 219 Abs. 2 stellen wir nicht aus. Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch das Bedürfnis nach weiteren Gesprächen haben, ist die Beraterin selbstverständlich für Sie da.“

Auf den Caritasseiten wird unmissverständlich neben dem Beratungsangebot auch auf rechtliche Dinge hingewiesen. Unter dem AbsatzPerspektiven für ein Leben mit dem Kind entwickelnsteht:

„Was die Beraterin allerdings nicht kann: Der Schwangeren die Entscheidung abnehmen, ob sie das Kind auf die Welt bringen oder abtreiben will. Zumal die Schwangerschaftsberatungsstellen von Caritas und SkF (Anm. Sozialdienst katholischer Frauen) keinen Beratungsschein ausstellen. Der ist nötig, wenn eine Frau ihr Kind bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal abtreiben will. Der Caritas sind beide Menschen wichtig: Die Mutter und das Kind – und die Beraterinnen wollen für beide eine Perspektive finden.“

Das Bistum nicht gleich Bistum ist, steht außer Frage, aber bei diesem Thema stellt sich das Bistum Limburg schlicht unprofessionell an. Bischof Voderholzer zeigt in Regensburg wie man mit diesem Thema katholisch umgeht. Außerdem steht Bischof Voderholzer schon immer für klare und glaubenstreue Aussagen, nicht nur bei dem Schutz des Lebens. Die Verantwortlichen in Limburg könnten sich durchaus an Regensburg orientieren. (vh)

Bistum Limburg: Versuch einer Klarstellung – Pressesprecher Schnelle gibt Auskunft

Kath.net (Screenshot am 22. November)

Der Leiter der Pressestelle des Bistums Limburg, Stephan Schnelle, gibt kath.net Auskunft über die Vorwürfe des Magazins „katholisches.info“ gegen Bischof Bätzing und das Bistum Limburg. Katholisches.info hatte unter dem Titel „Bischof Bätzing macht Werbung für Abtreibung“ auf eine äußerst fragwürdige PDF-Datei auf der Internetseite des Bistums Limburg hingewiesen und letztlich den Diözesanbischof dafür verantwortlich gemacht. Im Interview mit kath.net betonte der Pressesprecher Herr Schnelle nun:

„Der Lebensschutz hat für den Bischof und für die Diözese höchste Priorität. Ziel des Engagements der Kirche und der Caritas in der Schwangerenberatung ist der Schutz des ungeborenen Lebens und die klare Option für das Leben.“

Ferner räumte er ein, dass es auf der Internetseite tatsächlich diese PDF-Datei gegeben habe und diese nach Kenntnisnahme entfernt wurde. Er betonte:

 „Wir haben daraufhin das PDF von der Seite entfernt. Die Datei muss nun bearbeitet werden. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich um eine Datei und nicht um eine gedruckte Broschüre handelt.“

„Es handelt sich hierbei nicht um ein Angebot des Bistums oder der Caritas im Bistum Limburg.“

Kath.net selbst bemerkt zu dem Vorgang:

„Dass auf einer Homepage, für die das Bistum Limburg als letztverantwortlich zeichnet, ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Ausstellung eines die Abtreibung ermöglichenden Beratungsscheines aufmerksam gemacht wird, ist hochgradig ärgerlich. Ein strafrechtlich relevanter Tatbestand dürfte aber wohl nicht vorliegen. Das Bistum hat gut daran getan, die entsprechenden Daten sofort nach Kenntnisnahme offline zu stellen.“

Das der Pressesprecher Herr Schnelle hier um Schadensbegrenzung für das Bistum Limburg bemüht ist, liegt auf der Hand. Betrachtet man die Vorgehensweise von Schnelle gegenüber dem kritischen Magazin katholisches.info bleiben allerdings einige Fragen unbeantwortet.

Forderungen und mögliche Strafanzeige

Nachdem katholisches.info die E-Mail von Herrn Schnelle mit dessen Forderungen und einer möglichen Strafanzeige gegenüber dem Magazin unmittelbar veröffentlicht hatte, bleibt offen, warum derartige Drohungen ausgesprochen wurden. War das wirklich notwendig? Erst ATTACKIEREN, dann REAGIEREN. Hier stimmt die Reihenfolge nicht. Scheinbar wurde wohl das Bistum erst durch den Artikel von katholisches.info auf ein Versäumnis im eigenen Haus aufmerksam und hat dann reagiert. Die rechtlichen Drohungen lassen die Pressestelle des Bistums alles andere als gut dastehen. Sie waren schlicht unüberlegt. Verlorenes Vertrauen in die Katholische Kirche gewinnt man so sicher nicht zurück.

Bistum und Caritas

Die Aussage von Herrn Schnelle „es handelte sich bei der PDF-Datei nicht um ein Angebot des Bistums oder der Caritas im Bistum Limburg“ ändert nichts an den Tatsachen. Eigentlich müsste man erwarten, dass im Bistum die Person ausfindig gemacht wird, die dieses Online-Ärgernis zu verantworten hat. Darüber wird jedoch kein Wort verloren. Der Schutz des Bischofs steht einzig im Vordergrund.

Ein weiterer Aspekt in dem Interview gibt zumindest zu denken. Pressesprecher Schnelle räumt offen ein, dass gegen Bischof Bätzing eine Anzeige aufgrund von § 219 a STGB bei der Staatsanwaltschaft Limburg erstattet wurde, aber über die Identität der Person habe er keine Kenntnis. Katholisches.info hatte jedoch in seinem ersten Artikel bereits einen Namen genannt „Gerhard Woitzik, Bundesvorsitzende der Deutschen Zentrumspartei“.

Petition gegen das Bistum Limburg

Mittlerer weilen taucht dieser Name auch an anderer Stelle im Internet auf. Es gibt einen Petitionsaufruf (PatriotPetition.org) gegen das Bistum Limburg. Hier werden Namen offen genannt und die Petition hat laut der Seite bereits 4607 Unterzeichner (Stand Dienstag, 16.50 Uhr). Wer allerdings tatsächlich hinter dieser Petition steht ist vollkommen unklar. Ein Impressum ist auf dieser Website nicht zu finden und ein Verantwortlicher so nicht auszumachen. (vh)