Thema Abtreibung: Bistum Limburg droht Online-Magazin katholisches. info

Mit der Überschrift Bischof Bätzing macht Werbung für Abtreibung hat das Magazin für Kirche und Kultur katholisches.info aufgedeckt, dass das Bistum Limburg offenbar auf seiner Internetseite Werbung für Schwangerschaftsberatung machte und dazu aufforderte sich einen Beratungsschein zum Schwangerschaftsabbruch zu besorgen. Mit dem Artikel stellte katholisches.info den Link zum Dokument als Beweis bereit. In der Bundesrepublik Deutschland ist Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch gemäß dem Strafgesetzbuch § 219 a verboten und steht unter Strafe.

Katholisches.Info (Screenshot am 19. November)

Einen Tag nach der Veröffentlichung des Artikels meldete sich der Pressesprecher und Leiter der Abteilung Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bistum Limburg, Herr Stephan Schnelle, per E-Mail beim Magazin, stellte Forderungen und drohte mit rechtlichen Schritte (Originaltext aus der Quelle katholisches.info):

„Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Berichterstattung entspricht in keiner Weise den journalistischen Etos. Der Bericht „Bischof Bätzing macht Werbung für Abtreibung“ ist dazu noch verleumderisch. Die Formulierung „Damit schreibt Dr. Georg Bätzing Kirchengeschichte. Von keinem anderen katholischen Bischof ist überliefert, dass er direkt für den Kindermord in Mutterleib öffentlich geworben hätte“. Der Schutz ungeborenen Lebens hat für Bischof Georg höchste Priorität. In keinem Fall wirbt er für Abtreibung. Bitte stellen Sie dies richtig. Weitere rechtliche Schritte werden derzeit geprüft. Mit besten Grüßen Stephan Schnelle, Pressesprecher und Leiter der Abteilung Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bistum Limburg.“

Um der Forderung des Bistums mehr Nachdruck zu verleihen folgte am selben Tag eine zweite E-Mail: 

„Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise Sie zudem darauf hin, Ihre Berichterstattung zum Thema bis 18 Uhr, zu verändern. Ansonsten behalten wir uns vor Strafanzeige gegen Sie zu stellen. Mit besten Grüßen Stephan Schnelle.“

Katholisches.info hat sich jedoch nicht einschüchtern lassen und veröffentlichte kurzer Hand die Forderungen und Drohungen auf seiner Internetseite. Noch am selben Tag entfernte das Bistum Limburg das angeprangerte Dokument von seiner Website. Mit dieser Aktion bestätigt das Bistum Limburg indirekt, verbotene Werbung geschalten zu haben. Scheinbar meinte man im Bistum, den Vorwürfen von katholisches.info geschickt entgegenzuwirken. Allerdings reagierte katholisches.info prompt und bewies die Existenz des Dokuments mit GoogleCache erneut als verfügbar nach. Nach Aussage des Magazins bestätigte die Staatsanwaltschaft Limburg, dass inzwischen die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zur Prüfung der Vorwürfe gegen das Bistum eingeschaltet worden ist.

Ob man das durchaus kritisch berichtende Magazin katholisches.info nun mag oder nicht – eins steht fest – in Deutschland gibt es kein anderes Online-Nachrichtenmagazin das auch unpopuläre Themen recherchiert und mit Fakten unter Quellenangaben publiziert.

Das Vorgehen des Leiters der Pressestelle des Bistums Limburg, Herrn Stephan Schnelle, kann man als unüberlegt und unangebracht bezeichnen. Pressestellen der Bistümer wie auch der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) haben für gewöhnlich eigene Rechtsabteilungen. An Geldmitteln scheint es hier nicht zu mangeln. Vielleicht ist genau das der Grund, weshalb derartige Praktiken immer häufiger zu beobachten sind.

Auf Vaticanhistory wurde in der Vergangenheit ähnlicher Druck ausgeübt. Die Quelle war ebenfalls eine der besagten Pressestellen. Mit der Androhung einer Strafanzeige ist man hier gegenüber Online-Publikationen und auch Privatpersonen recht schnell. Da muss die Frage erlaubt sein:

Wie geht man in den Bistumsstellen mit Begriffen wie Wahrheit, Glaubwürdigkeit, Gerechtigkeit, Journalistischer Etos und Kirchensteuern um?

Ärger im Bistum Limburg ist leider nichts neues. Erinnert sei hier nur an Bischof Franz Kamphaus, Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst und die Sukzession reißt nicht ab. Katholisches.info hat hier einen Missstand angeprangert und wenn tatsächlich die Staatsanwaltschaft bereits eingeschalten ist, ziehen für Bischof Bätzing und sein Bistum Limburg wohl wieder einmal schwarze Wolken am Horizont auf. (vh)

Links zu den Artikeln bei katholisches.info:

https://www.katholisches.info/2017/11/bischof-baetzing-macht-werbung-fuer-abtreibung/

https://www.katholisches.info/2017/11/pressesprecher-von-bischof-baetzing-vertraegt-wahrheit-nicht-und-droht/?pk_campaign=feed&pk_kwd=pressesprecher-von-bischof-baetzing-vertraegt-wahrheit-nicht-und-droht

https://www.katholisches.info/2017/11/bischof-baetzing-entfernt-werbung-fuer-abtreibung/

Kanada: Bischof fordert Regeln für internationale Firmen

Kanadische Bergbaufirmen nutzen das Fehlen klarer Regelungen, um ethische Grundsätze ignorieren zu können. Das beklagt der Vorsitzende der kanadischen Bischofskonferenz, Bischof Douglas Crosby von Hamilton, in einem Brief an Premierminister Justin Trudeau. Crosby warnt vor allem vor den Gefahren kanadischer Bergbauaktivitäten in Lateinamerika. Dies schade auch indigenen Völkern in den betroffenen Regionen Lateinamerikas. Um dies zu beschränken, fordert Crosby Reformen des Wirtschaftsrechts, die eine stärkere Überwachung international agierender Unternehmen erlauben und klare Richtlinien schaffen. Der Brief ging auch an Kanadas Außenministerin Chrystia Freeland und die Ministerin für Angelegenheiten der Indigenen und des Nordens, Carolyn Bennett. (rv)

Bischof Schick: Mehr Wachsamkeit gegenüber Islamismus

Zu Solidarität mit den Christen in Nigeria hat der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick aufgerufen. Schick besucht derzeit das westafrikanische Land anlässlich eines „Solidaritätsbesuchs“. Mit einem Blick auf das jüngste Attentat von Paris forderte er zugleich mehr Wachsamkeit gegenüber islamistischen Tendenzen in Europa.

Wie Erzbischof Schick im Gespräch mit Radio Vatikan erläutert, ging es bei dem Besuch darum, sich ein Bild von der aktuellen Lage im Land zu machen. Der Bamberger Bischof ist in der Deutschen Bischofskonferenz für die Weltkirche zuständig.

Schick: „Wir haben in Lagos begonnen und uns dort mit dem Erzbischof von Lagos getroffen, um in dieser 20 Millionen Einwohner-Stadt auch die Situation der Kirche zu besprechen, Informationen zu holen und dort auch die Nöte und Sorgen, aber auch die Freuden und Hoffnungen und vor allen Dingen die Anforderungen für die Kirche zu erfahren. Dann sind wir in den Nordosten gefahren, in das sogenannte „Boko-Haram-Gebiet“ in Kaduna und jetzt hier in das Gebiet in Jos, in dem wir mit dem Erzbischof Kaigama und auch anderen Bischöfen gesprochen haben. Wir haben uns auch mit muslimischen Religionsführern, mit drei Emiren, getroffen und waren bei verschiedenen Institutionen, die sich um den interreligiösen und ökumenischen Dialog bemühen. Dann waren wir auch in Lagern von Flüchtlingen, die von Boko Haram vertrieben wurden und die sich jetzt in der Nähe von Lagos aufhalten. Die Situation ist sehr trist und traurig, aber es ist auch eine Realität, die zu unserem Besuch dazu gehörte. Die Kirche ist hier sehr aktiv und tut sehr viel für den karitativen Bereich, für den interreligiösen Dialog und für die Gesellschaft, damit die Menschen in Frieden und Gerechtigkeit leben können.“

RV: Was für Wünsche und Bitten hatten Ihre Gesprächspartner auf kirchlicher Seite und auf Seite anderer Religionsgemeinschaften, wie der Muslime etwa, an Sie?

Schick: „Zunächst die Bitte, dass wir sie in ihren Sorgen, Nöten, aber auch in ihren Aktivitäten wahrnehmen, dass Afrika eben nicht als der „schwarze Kontinent“ gesehen wird, der im Chaos versinkt. Es gibt hier wirklich alarmierende Ereignisse, die uns als Christen nicht nichtig lassen dürfen, aber es gibt auch andere Seiten: Es gibt Seiten des friedlichen Miteinanders der Religionen, es gibt aktives soziales Leben und gutes Miteinander. Das wollten sie uns auch zur Kenntnis bringen. Dann möchten sie natürlich auch, dass wir ihnen helfen, und das ist sicher eine multifunktionale Hilfe z.B., dass ihre Institutionen des Dialogs und des Miteinanders gefördert werden, hauptsächlich durch die Kirche, und dass wir da auch finanzielle Unterstützung geben. Deshalb heißt der Besuch auch „Solidaritätsbesuch“. Außerdem sagen sie, dass wir mit unseren Politikern reden sollen, dass die die entsprechenden politischen, aber auch wirtschaftlichen Maßnahmen treffen, dass sich Afrika entwickeln kann, jetzt besonders hier in Nigeria. Da gibt es jetzt viele Ansatzmöglichkeiten: Die Politik kann nur die Korruption in der Politik beenden und da entsprechende Maßnahmen treffen. Sie können entsprechende Wirtschaftsvereinbarungen treffen und die Entwicklungshilfe in den europäischen Ländern steigern. Das sollen wir so unseren Politikern rüberbringen, weil wir gerade in Deutschland eine gute Beziehung zur Politik, zum Außenministerium, zum Entwicklungsministerium und auch zur Kanzlerin haben, dass wir das bei nächster Gelegenheit auch weitergeben.“

RV: Am Donnerstag gab es in Paris einen Anschlag, auch wieder mit einem terroristischen Hintergrund, dem IS. Sie sind jetzt in einem Land, wo auch Terrorismus islamistischer Prägung wütet. Was möchten Sie für eine Botschaft mitgeben, wenn man jetzt auch bei uns in Europa vor der Haustür solche Anschläge hat? Wie sollen wir damit umgehen, wenn es jetzt natürlich auch in den Medien wieder hoch gekocht wird? Wie können wir auch damit umgehen, damit der interreligiöse Dialog nicht noch mehr Risse bekommt?

Schick: „Das ist richtig und sie fragen uns auch: Geht ihr denn richtig mit denen, die einwandern, um? Seid ihr für solche terroristischen Elemente genügend gerüstet? Man darf ja nie sagen, dass der Islam oder alle Muslime Terroristen sind, das wäre völlig falsch und das ist auch hier deutlich: Ganz viele Muslime hier suchen Frieden und Einheit mit den Christen und anderen Religionen für das Land. Meines Erachtens müssen wir aber in vielerlei Hinsicht in Deutschland und in Europa wachsamer werden. Wachsamer werden, was die Einwanderung angeht und wachsamer werden, was die Rückführung in die Länder angeht. Viele Terroristen, die tätig waren, waren schon bekannt und sind nicht zurückgeführt worden. Auch eine gute Sicherheitssituation, das heißt die Polizei sowie eine gute Gerichtsbarkeit sind notwendig. In Europa haben wir eigentlich die Instrumente entwickelt, die für eine sichere, friedliche und freiheitliche Gesellschaft nötig sind. Wir müssen im Augenblick auch hoffen, dass wir das nicht verlieren. Polizisten, Gewerkschaften, Kirche – alle sind da gefordert. Wir müssen auch unsere Botschaft der Gerechtigkeit, des Friedens und des gegenseitigen Respekts aktiver in die Gesellschaft hineinbringen und wir müssen auch sagen, dass es auch Grenzen gibt und wer da nicht mitmachen will, der kann auch nicht in dieser Gesellschaft leben – nicht abschotten, sondern erst einmal aktiv für unsere guten, sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse kämpfen und auch versuchen, diese dann in die Länder wie etwa in Afrika auszubreiten, wo es eben noch nicht so ist. Ein Stück christliches Abendland muss auch wieder aufwachen und entsprechend die Menschen führen und nach den Maßstäben des Evangeliums leiten – das ist unsere Aufgabe im Augenblick.“

Die Fragen stellte Mario Galgano. (rv)

„Im Licht der Tradition“: Regensburger Bischof legt Handreichung zu Amoris Laetitia vor

REGENSBURG – Mit einer „Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen“ hat sich der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer an Betroffene und Seelsorger seiner Diözese gewandt.

Geschiedene Wiederverheiratete müssen im Bistum Regensburg auch weiterhin enthaltsam „wie Bruder und Schwester“ leben, wenn sie zur Kommunion zugelassen werden wollen. Doch auch sie werden nach wie vor somit nicht ausgeschlossen, sondern gehören zur Kirche, und sollten die Messe besuchen und sich gegebenenfalls segnen lassen, stellt Bischof Rudolf Voderholzer in seiner differenzierten Handreichung klar.

Auch an die päpstliche Absage jeder Form der Gender-Theorie in Amoris Laetitia erinnert der Regensburger Oberhirte.

CNA dokumentiert den Wortlaut der Textes, wie ihn das Bistum veröffentlicht hat:

Diözesane Handreichung für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen

Im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) stellt Papst Franziskus die Größe und den Reichtum des Ehesakramentes, das Christus der Kirche als Abbild seiner Liebe geschenkt hat, heraus und gibt zahlreiche Orientierungen und Anregungen für eine bessere Ehevorbereitung und Begleitung von Ehepaaren. In wahrhaft erfrischenden und werbenden Worten erneuert Papst Franziskus die katholische Ehelehre, wie sie im Zeugnis der Schrift und der Überlieferung grundgelegt ist. Dies schließt auch eine eindeutige Absage an diejenige Form der Gender-Theorie ein, die nicht das Anliegen verbindet, mehr Geschlechtergerechtigkeit anzustreben, sondern durch die Trennung von biologischem Geschlecht („sex“) und sozial erworbenen Geschlechterrollen („gender“) die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen in der Dualität von Mann und Frau in Frage stellt (vgl. AL 56).

Ebenso wichtig wird es sein, dass wir – so der Papst – „die Zerbrechlichkeit begleiten, unterscheiden und eingliedern“ (AL, Überschrift Kapitel 8). Auch wenn die Kapitel zur Ehevorbereitung und –begleitung alle Beachtung verdienen und in unserer Diözese auch Anlass zur kritischen Selbstreflexion sein werden, ist in Bezug auf das achte Kapitel von AL nicht nur in den Medien, sondern auch innerhalb der Kirche die Frage virulent diskutiert worden, ob – und wenn ja, unter welchen Bedingungen – wiederverheiratete Geschiedene die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie empfangen können. Der Papst betont dabei, „dass man von der Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende generelle gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte. Es ist nur möglich, eine neue Ermutigung auszudrücken zu einer verantwortungsvollen persönlichen und pastoralen Unterscheidung der je spezifischen Fälle“ (AL 300).

Die deutschen Bischöfe haben dazu vor kurzem einige allgemeine Erläuterungen gegeben („Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“. Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral, Wort der deutschen Bischöfe vom 01.02.2017). Die vorliegende diözesane Handreichung – AL spricht von notwendigen „Richtlinien des Bischofs“ (300) – soll nun den Priestern und allen, die in unserer Diözese mit der Seelsorge betraut sind, sowie den betroffenen Frauen und Männern eine solche Ermutigung und Orientierung sein, wie wir all diese Anregungen konkret und verantwortungsvoll umsetzen können. Dabei sind wir geleitet von der Überzeugung, dass in diesen für das Leben der Kirche so entscheidenden Feldern der Ehe, der Buße und der Eucharistie ein einheitliches Vorgehen unabdingbar ist für die Fruchtbarkeit dieser seelsorglichen Bemühungen.

Im Folgenden werden nun im Licht des Evangeliums und der Tradition der Kirche einige Weisungen zur Umsetzung von AL für die Seelsorge mit wiederverheirateten Geschiedenen gegeben.

1. Nachgehende Seelsorge

Die Seelsorge hat das Heil der Menschen im Blick und sucht sie in ihrem Lebensbereich auf, um sie liebevoll zur Nachfolge Christi einzuladen. Dies gilt in besonderer Weise für die Seelsorge mit Gläubigen, deren kirchlich geschlossene Ehe menschlich zerbrochen ist und die in einer neuen Verbindung leben. Wenn sie auch auf Grund des bestehenden Ehebundes keine neue Ehe kirchlich schließen können, sind sie als Getaufte lebendige Glieder der Kirche und dazu berufen, im persönlichen Glauben zu wachsen und sich in das Gemeindeleben einzubringen und das Reich Gottes zu bezeugen. So wandte sich auch Papst Benedikt XVI. an die Familien und bat um einen besonderen Blick auf die geschiedenen Wiederverheirateten: „Es scheint mir eine große Aufgabe einer Pfarrei, einer katholischen Gemeinde zu sein, wirklich alles nur Mögliche zu tun, damit sie sich geliebt und akzeptiert fühlen, damit sie spüren, dass sie keine ´Außenstehenden´ sind“ (Ansprache am 02.06.2012 in Mailand).

Der Seelsorger wird daher nicht müde, sie zu den vielfältigen Formen des gemeinschaftlichen Gebets und der Liturgie einzuladen und die Einbindung in das Gemeindeleben zu suchen und anzubieten, etwa in das Leben der Verbände und Gruppen, der Kirchenmusik und der caritativen Dienste. So soll bei dem Betroffenen die Überzeugung wachsen können, seinen Platz in der Kirche zu haben oder nach und nach wieder zu finden, „in der Weise, die seine eigene Initiative gemeinsam mit dem Unterscheidungsvermögen des Pfarrers nahelegt“ (AL 297), und so Hilfe für seinen Glauben und sein Leben erfahren zu können.

2. Das Gespräch

Für diese Seelsorge ist das Gespräch mit einem Seelsorger unabdingbar. Dies gilt in besonderer Weise, wenn die Frage nach dem Sakramentenempfang aufkommt. In dieser wichtigen Frage dürfen sie nicht alleine gelassen werden. Die Kirche schuldet ihnen diese Begleitung in dem Bewusstsein, „dass die Aufgabe der Kirche oftmals der eines Feldlazaretts gleicht“ (AL 291), und sie darf in allen nötigen Unterscheidungen weder eine übermäßige Strenge anwenden, noch darf sie jene begründeten Ziele und Orientierungen vorenthalten, die mühsamer und schwieriger zu leben sind.

3. Die Hilfe des kirchlichen Ehegerichts

Bei diesen Gesprächen sollte den Betroffenen die Möglichkeit angeboten werden, durch ein diözesanes kirchliches Ehegericht („forum externum“) die Gültigkeit der ersten Ehe prüfen zu lassen. Papst Franziskus hat vor kurzem diese Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung gehen diskret und einfühlsam mit den Betroffenen um und wissen sich als Mitarbeiter der obengenannten Seelsorge. Sollte die Prüfung die Ungültigkeit der ersten Ehe zum Ergebnis haben, können die Betroffenen kirchlich heiraten; einem Sakramentenempfang steht dann nichts mehr im Weg.

Um den betroffenen Menschen entgegenzukommen, wird das Konsistorium wenn nötig auch Sprechstunden vor Ort anbieten.

4. Die Grenzen des kirchlichen Ehegerichts und die moralische Gewissheit

Bei der Prüfung der ersten Ehe kommt das kirchenrechtliche Verfahren bisweilen an praktische Grenzen. Zwar hat Papst Franziskus bei der jüngsten

Eheprozessrechtsreform die Beweisregeln gemildert, so dass man jetzt auch auf dem gerichtlich-prozessualen Weg weniger schnell an Formalien scheitert, sondern eher zur moralischen Gewissheit der Nichtigkeit einer Ehe gelangen kann. Dennoch können wichtige Zeugen für die Ungültigkeit des Ehebandes verstorben sein oder aus Rache nicht aussagen wollen oder Beweise nicht mehr auffindbar sein.

Möglicherweise besteht aber trotz eines negativen Urteils des Ehegerichts eine hohe Plausibilität für die Ungültigkeit der ersten Ehe, die der Seelsorger zusammen mit den Betroffenen erwägt, in seinem Gewissen prüft und mit einem Mitarbeiter des Konsistoriums bespricht.

„Hier kann der Bischof oder Priester, denen von Christus die Binde- und Lösegewalt innerhalb des Bußsakramentes anvertraut worden ist, die Erlaubnis zum Kommunionempfang verantworten. (…) Gemeint sind die Grenzfälle, in denen die Ungültigkeit der ersten Eheschließung mit höchster moralischer Gewissheit feststeht, diese aber aus formalen Gründen des Prozessrechtes und ohne Schuld der betroffenen Person juristisch nicht bewiesen werden kann.“ (Bischof Gerhard Ludwig Müller, Zur Pastoral an wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen, Amtsblatt Nr. 5 vom 14.04.2003. Vgl. auch die Leitlinien der Erzdiözese Rom v. 19.09.2016: „´La letizia dell´amore´: il cammino delle famiglie a Roma“, Kap. 4, Abs. V)

Für den Seelsorger bedeutet dies, dass er sich über die kirchenrechtlichen Gründe einer möglichen Ungültigkeit einer Ehe kundig macht und über das Nichtvorhandensein einer Ehevoraussetzung bzw. über die bewusst erfolgte Ablehnung eines Wesenselementes oder einer Wesenseigenschaft der christlichen Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung mit hoher Gewissheit im Klaren ist – trotz gegenteiligem kirchenrechtlichen Urteil –. Die Gespräche über diese „Bedingtheiten“ (AL 305) erfordern ein gereiftes Gewissen und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Wertschätzung gegenüber den Betroffenen. Jegliches Handeln „von oben herab“ (AL 305) ist hier fehl am Platz. Vielmehr geht es darum, im „forum internum“ „aufmerksam und fürsorglich [zu] begleiten und ihnen Vertrauen und Hoffnung [zu] geben wie das Licht eines Leuchtturms im Hafen“ (AL 291).

5. Ein Zeugnis im Verborgenen

Wenn die Ehe jedoch nach all diesen Einschätzungen gültig geschlossen wurde, besteht nach dem Wort Jesu (Mt 19,6) diese Ehe vor Gott fort. Wie können dann die Betroffenen mit ihrer Sehnsucht nach den Sakramenten umgehen?

Papst Franziskus hat in seinem Schreiben eine Möglichkeit erwähnt, die Papst Johannes Paul II. mehrfach ausgeführt hat, die aber derzeit leicht aus dem Blick gerät und eine Prüfung verdient (AL Anm. 329, vgl. Familiaris consortio 84). Auf Grund der großen Bedeutung, die die Kirche in der ehelichen Sexualität erkennt, können Wiederverheiratete, die beide bereit sind, „wie Geschwister“ enthaltsam zu leben, und dadurch indirekt das erste Eheband achten, zu den Sakramenten zugelassen werden.

Der Seelsorger, der im vertraulichen Gespräch die Betroffenen begleitet, sollte diese Möglichkeit nicht verschweigen, die in der Vergangenheit auch immer wieder großherzig angenommen wurde. Dazu sollte auch der grundsätzliche Hinweis gehören, „dass die Vorhersehbarkeit eines neuen Fallens der Echtheit des Vorsatzes keinen Abbruch tut“ (AL Anm. 364).

6. Viele Wege der Gnade und der Liebe Gottes

Gott bietet jedem Menschen viele Möglichkeiten der Begegnung und der Stärkung an: im persönlichen und gemeinsamen Gebet, in der Mitfeier der vielfältigen Liturgie- und Andachtsformen, im Dienst und Zeugnis der Mitmenschen, in der Erfahrung der kirchlichen Gemeinschaft, im Lesen und Hören der Bibel. Auch wenn jemand wegen einer neuen Verbindung bei bestehendem Eheband nicht zur Beichte und zur Kommunion gehen kann, reicht ihm Gott in vielen Gesten die Hand und schenkt ihm seine Gnade und Liebe. Dies zu entdecken, sollte nicht nur das Ziel des persönlichen Seelsorger-Gespräches, sondern auch der allgemeinen Katechese sein, damit die Gläubigen leichter diesem Reichtum der vielfältigen Gnade nachgehen können und das Wort Christi erfahren: „Kommt alle zu mir, die ihr euch plagt und schwere Lasten zu tragen habt. Ich werde euch Ruhe verschaffen.“ (Mt 11,28)

Gerade die „aktive und tätige Teilnahme“ an der sonntäglichen Eucharistiefeier ist dazu eine Hilfe. Hier versammelt sich die Gemeinde mit ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und Nöten, hier betet und singt sie, hier hört sie gemeinsam auf Gottes Wort und gibt Antwort, sie nimmt die Worte der Predigt auf; und hier feiert sie am Altar Tod und Auferstehung Jesu und betet durch die Worte des Priesters im Hochgebet für die ganze Welt. Wer diese Eucharistie innerlich und mit gläubigem Herzen mitfeiert, wird reich beschenkt mit der Gemeinschaft („Kommunion“) Gottes, auch wenn er nicht die Kommunion im Sakrament empfängt.

Ein schöner Brauch ist es auch, wenn Gläubige, die aus verschiedenen Gründen nicht das Sakrament empfangen können, bei der Kommunion nach vorne gehen, durch ein Zeichen – etwa durch gekreuzte Arme vor der Brust – um den Segen bitten und dann vom Kommunionspender den Segen in Zeichen und Wort empfangen. Es spricht einiges dafür, diesem Brauch – der beispielsweise in unserem Dom gut angenommen wird – in unseren Pfarreien mehr Raum zu geben und ihn auch für geschiedene Wiederverheiratete offen anzubieten.

7. Das Gewissen auf dem Weg

Für ein rechtes Vorgehen in diesen schwierigen Fragen ist die Bildung des Gewissens eine große Aufgabe. Im Gewissen, der verborgensten Mitte des Menschen und seinem Heiligtum, ist der Mensch nicht autark, sondern hört in seinem Innern die Stimme Gottes (vgl. Gaudium et spes, 16). Doch läuft das Gewissen auch immer wieder Gefahr, irrig zu werden oder gar in Willkür zu fallen. Daher braucht jedes Gewissen eine entsprechende Bildung und Reifung, die sich am Evangelium und an der Verkündigung der Kirche ausrichtet und die hilft, in der jeweiligen Lebenssituation zum rechten Urteil zu kommen.

Die oben angesprochenen Fragen fordern das Gewissen der Seelsorger wie der Betroffenen heraus. Und sie machen eine umfassende Gewissensbildung nötig. Freilich ist es auch Teil der kirchlichen Lehre, dass auch ein objektiv irriges Gewissen nicht seine Würde verliert und respektiert werden muss (ebd.). Dies in Erinnerung zu rufen, gehört auch zu einer nötigen Katechese über diese Fragen.

Daher ist es in unserer Diözese eine gut begründete Praxis, dass Gläubige, die in der Messe zur Kommunion treten, nicht beim konkreten Kommunionempfang abgewiesen werden. Vielmehr sollte der Seelsorger bei Zweifeln der Rechtmäßigkeit versuchen, auf die Betroffenen zuzugehen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen und Hilfen zu suchen, wie sie oben beschrieben sind.

8. Der Blick Jesu – die Leitlinie der Pastoral

Papst Franziskus kommt in seiner Verkündigung immer wieder darauf zu sprechen, wie Jesus den Menschen – jeden Menschen – anblickt, und wie dies auch unser Handeln prägen soll. So betont er in AL: „Erleuchtet durch den Blick Jesu Christi wendet sich die Kirche liebevoll jenen zu, die auf unvollendete Weise an ihrem Leben teilnehmen. Sie erkennt an, dass Gottes Gnade auch in ihrem Leben wirkt, und ihnen den Mut schenkt, das Gute zu tun, um liebevoll füreinander zu sorgen und ihren Dienst für die Gemeinschaft, in der sie leben und arbeiten, zu erfüllen“ (AL 291). Der heiligmäßige Bischof von Regensburg am Anfang des 19. Jahrhunderts, Bischof Johann Michael Sailer (1829 – 32), hat von seinen Seelsorgern auch einen besonderen, zweifachen Blick verlangt: mit einem Auge auf Christus, mit dem anderen Auge auf den Menschen zu schauen. Möge er uns helfen, mit dem rechten Blick des Glaubens und des Herzens das Gute in jedem Menschen zu stützen und den zerbrechlichen Weg des Menschen zu begleiten.

Regensburg, 14. März 2017, Gedenktag der heiligen Mathilde + Rudolf Bischof von Regensburg

Hinweis: In nächster Zeit wird noch ein konkreter Gesprächsleitfaden für Seelsorger und eine Liste von seelsorgerischen Ansprechpartnern erstellt. (CNA Deutsch)

Bischof Gregor Maria Hanke feiert Jubiläum

Bischof Gregor Maria HankeEICHSTÄTT – Auf den Tag genau seit zehn Jahren leitet Bischof Gregor Maria Hanke die Diözese Eichstätt. Papst Franziskus gratulierte dem Bischof zum 10. Jahrestag seiner Weihe. „Gerne erbitte ich ihm und den seiner Hirtenvorsorge anvertrauten Menschen den reichen Segen und den treuen Schutz des gütigen Gottes“, heißt es im Gratulationsschreiben.

Der 1954 geborene Eichstätter Hirte stammt aus einer sudendeutschen Familie und ist Benediktiner-Mönch. Am 2. Dezember 2006 wurde der damalige Abt von Plankstetten zum 82. Bischof von Eichstätt geweiht. Hauptkonsekrator im Dom war der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick.

Weit mehr als tausend Gäste nahmen in der überfüllten Kathedrale an der Amtseinführung teil. Zahlreiche Gläubige feierten den Gottesdienst in der Schutzengelkirche mit, wo das Ereignis auf Großleinwand zu verfolgen war. Fernsehen und Rundfunk übertrugen die Feier live. Papst Benedikt XVI. hatte den damals 52-Jährigen am 14. Oktober ernannt. (CNA Deutsch)

Erzbischof Heße: Thema Flucht gehört zum Katholikentag

Erzbischof Stefan HeßeUm das Thema Flüchtlinge kommt man beim Katholikentag nicht herum, es ist wie ein roter Faden. Bereits bei der Ankunft im Bahnhof begegnet dem Besucher die Installation eines Flüchtlingsbootes, erstellt von Kindern. Aber auch in den Gesprächen auf den Podien und am Rande ist das Thema gegenwärtig. Das beobachtet Stefan Heße, Erzbischof vom Bistum Hamburg und Flüchtlingsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz. Unsere Kollegin Pia Dyckmans hat mit Erzbischof Heße über seine Beobachtungen auf dem Katholikentag gesprochen.

Der Katholikentagspreis ging an eine Kantorei, die ein Musikstück zum Thema Flucht aufgeführt hat und Erzbischof Stefan Heße hat zusammen mit den Sternsingern im Rahmen ihrer Aktion „Leben retten“ die letzte Schiffsplanke entgegengenommen, mit der das „Leben retten“ –Boot vollendet wurde und nun im Leipziger Bahnhof ein Flüchtlingsschiff symbolisiert. Bischof Heße scheint das Thema Flucht omnipräsent. „Bis dahin, dass hier zu wenig Quartiere vorhanden waren für Teilnehmer und einige sind dann in eine nicht benutzte Flüchtlingsunterkunft, die noch nicht im Betrieb ist bzw. noch nicht gebraucht wurde, untergebracht worden. Die spüren sozusagen am eigenen Leib wie das ist, wenn man in so einem Camp lebt. Von daher habe ich den Eindruck, dass zieht sich durch den Katholikentag durch. Ich glaube, wir kommen an dem Thema gar nicht vorbei. Das ist das Megathema, dass uns die nächsten Jahre, Jahrzehnte beschäftigen wird, nicht nur mit der Willkommenskultur, die wir jetzt haben, sondern mit der Frage, wie geht Integration langfristig.“

Die Willkommenskultur war das beflügelte Wort im vergangenen Jahr. Menschenmassen, die mit Willkommenplakaten und Luftballons an den Bahnhöfen Deutschlands die Flüchtlinge empfangen haben. Heße bemerkt auf dem Katholikentag nicht so viel Kritik an der Willkommenskultur in Deutschland, eher Zustimmung. „Leipzig ist natürlich mit Legida schon bekannt, das Thema ist hier in der Stadt präsent. Ich selber kenne es aus Teilen meines eigenen Erzbistums. Wir haben aber auch in unseren Leitsätzen zur Flüchtlingsarbeit der deutschen Bischöfe auch vermerkt, dass es so kritische Tendenzen auch in unseren Gemeinden gibt. Es wäre also naiv davor die Augen zu verschließen. Im Gegenteil, man muss sich dem stellen, man muss damit kommunizieren und sehen, dass man in der Auseinandersetzung hoffentlich ein Stück nach vorne kommt.“

Aus Leipzig nimmt Heße Inspirationen für sein eigenes Bistum mit. Er ist Erzbischof von Hamburg, Schleswig-Holstein und dem Landesteil Mecklenburg. Sein Bistum hat gerade einmal sieben Prozent Katholiken, weit entfernt davon Volkskirche zu sein, wie Heße selber seine Situation beschreibt. Er weiß, dass Gott, Glaube und Kirche bei vielen Menschen heute weit weg ist. „Aber die Chance ist, die Leute sind unvoreingenommen. Es ist nicht so, dass die große Skepsis haben, sondern die kennen so wenig von Kirche und von Gott, dass wir fast wieder interessant wirken. Und ich mache die Erfahrung, wenn man persönliche Kontakte knüpft, ist das positiv und kann manches bewegen.“ Daher braucht es auch immer den Einzelnen, der sich berühren lässt und das hat Heße in Leipzig durchaus beobachten können. (rv)

Mainz vorerst ohne Bischof: Papst nimmt Rücktritt von Kardinal Lehmann an

Kardinal LehmannVATIKANSTADT/MAINZ – Papst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch von Kardinal Karl Lehmann angenommen. Das gab der Nuntius des Heiligen Vaters, Erzbischof Nikola Eterovic, heute im Mainzer Dom bekannt. Ab morgen ist somit der Mainzer Bischofssitz vakant.

Der Kardinal feierte an diesem Pfingstmontag mit 1.200 geladenen Gästen, darunter vielen Prominenten, Unterstützern und Politikern, seinen 80. Geburtstag. Der Festgottesdienst wurde im öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen.

30 Jahre lang war Lehmann Bischof von Mainz und zwei Jahrzehnte lang Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, von 1987 bis 2008. Unterstützer wie Kritiker bescheinigen ihm, in dieser Zeit eine zentrale Rolle in der katholischen Kirche in Deutschland gespielt zu haben. Erzbischof Eterovic dankte im Namen des Papstes für den „beachtlichen Dienst“, den er geleistet habe.

Im Schlusswort seiner Predigt zitierte der scheidende Oberhirte den Apostel Paulus: „Seid wachsam, steht fest im Glauben, seid mutig, seid stark! Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ (CNA Deutsch)

Gottesdiensträume für geflohene Christen

Erzbistum München und FreisingMÜNCHEN – Platz für vertriebene Christen aus dem Nahen Osten und Afrika: Den orientalischen Gemeinden, die durch die Ankunft christlicher Flüchtlinge stark angewachsen sind, bieten Pfarreien im Erzbistum München und Freising mehr Räume für Gottesdienste und Begegnungen an.

Bereits 18 Räume für bis zu 500 Gläubige

Der Generalvikar des Münchner Erzbischofs, Peter Beer, rief Ende Februar in einem Brief alle Pfarreien auf zu prüfen, ob unierten, orientalischen und orthodoxen Gemeinden Räume zur Verfügung gestellt werden können. In den drei Wochen nach dem Aufruf meldeten Pfarreien im Erzbistum bereits 18 Gottesdiensträume für teilweise bis zu 500 Gläubige und fast ebenso viele gemeindliche Räume für Begegnungen. Das fortlaufend wachsende Angebot wird vom Erzbischöflichen Ordinariat gesammelt und koordiniert an orientalische Gemeinden vermittelt.

Nach der Aufnahme die Integration

Nachdem die Kirche im Erzbistum in einer ersten Phase 1300 Unterbringungsplätze schaffen, einen Flüchtlingsfonds einrichten, eine große Zahl an Helferkreisen bilden und diese durch Caritas und Erzdiözese professionell unterstützen konnte, gelte es nun „in einer zweiten Phase den Blick stärker auf die Integration“ zu richten, schreibt Generalvikar Beer in dem Brief an die Pfarreien.

Ein wichtiger Schritt könne es dabei sein, die Gemeinden und Kirchen zu unterstützen, „die in besondere Weise mit den Herkunftsländern im Mittleren Osten und in Afrika verbunden sind und deshalb Flüchtlingen aus diesem Kulturraum sehr gut als Orte der geistlichen Beheimatung dienen können“.

600 Gottesdienstbesucher in einer Gemeinde

Das Beispiel der eritreisch-orthodoxen Gemeinde, die vor vier Jahren von 18 Gemeindemitgliedern gegründet wurde und ihre Heimat in der katholischen Pfarrei St. Gertrud im Münchner Norden fand, verdeutlicht das starke Anwachsen dieser Gemeinden: Mittlerweile kommen 500 bis 600 Gläubige zu den Gottesdiensten an den Feiertagen und zu den Festen der Gemeinde in St. Gertrud.

Beispiele wie diese zeigten die Notwendigkeit, den nach Deutschland geflohenen orientalischen Christen auch eine geistliche Heimat anbieten zu können, so Beer. Er sei überzeugt, „dass solche Gemeinden auch für eine Pfarrei zu einer lebendigen Bereicherung werden können“. (CNA Deutsch)

Papst kommt 2016 und 2017 nicht nach Deutschland

Kardinal MarxVermutungen über einen möglichen Papstbesuch in Deutschland noch in diesem laufenden Jahr beziehungsweise 2017 sind vorerst vom Tisch. Im Rahmen der Abschlusspressekonferenz zur Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz betonte der Vorsitzende Kardinal Reinhard Marx, dass der Vatikan in Gesprächen mit den deutschen Bischöfen deutlich gemacht habe, dass Franziskus‘ Terminplan für einen Besuch in der Bundesrepublik einfach zu voll sei. Damit sei ein Besuch in Deutschland vorerst kein Thema mehr sei, so Marx. (rv)

 

Deutsche Bischöfe verschieben ad-limina-Besuch

DBK_LogoDie deutschen Bischöfe verschieben ihren ad-limina-Besuch im Vatikan: Statt im September werden sie erst vom 16. bis 21. November 2015 nach Rom reisen. Das bestätigte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Mittwoch gegenüber Radio Vatikan. Nötig wird die Verschiebung wegen der Vatikan-Planungen zur Kuba-und-USA-Reise des Papstes. Im Oktober findet dann die Bischofssynode zum Thema Ehe und Familie im Vatikan statt. (rv)