Vatikan: „Ehrliche Debatte über Freiheit“

Individuelle Freiheit kann nicht auf Kosten glaubensgemeinschaftlicher Freiheit gehen. Das unterstreicht Vatikansprecher Federico Lombardi in seinem Editorial für Radio Vatikan. Der Jesuitenpater bezieht sich darin auf die aktuellen Debatten um die Anwendung eines britischen Gleichstellungsgesetzes auch für kirchliche Einrichtungen. Das Gesetz soll jede Form der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit verbieten. Es sei nicht dieser Tatbestand, den der Papst ablehne. Der Papst befürchte bei Anwendung des Gesetzes vielmehr „ungerechte Einschränkungen“ für Religionsgemeinschaften in Großbritannien – weil sie dann in ihrer Entscheidungsgewalt etwa bei Personalfragen eingeschränkt würden. Vatikansprecher Lombardi präzisiert:

 „Ernsthafte Menschen verstehen sofort, dass es sich in keiner Weise um Einmischung der Kirche in soziale und politische Dynamiken handelt, sondern um eine gebührende – und deshalb auch mutige – Kundgebung ihrer Positionen im Dienste des Allgemeinguts. Der Oberrabbiner Lord Sacks warnt vor einem ideologischen Gebrauch des Themas der Gleichheit der Rechte. Das Thema werde bisweilen auch dazu benutzt Religionen zu attackieren, so Sacks. In der Zeitung ‚The Times‛ schrieb er den klugen Kommentar: ‚Statt die Worte des Papstes als unpassenden Eingriff zu verstehen, sollten wir sie eher als Stimulus benutzen, um eine ehrliche Debatte darüber zu beginnen, wo die Grenze zwischen unserer individuellen Freiheit und unserer Freiheit als Mitglieder der Glaubensgemeinschaft zu ziehen ist. Die eine kann nicht auf Kosten der anderen errungen werden.‛ Nicht nur die Katholiken sehen also das Problem: Es ist eine Frage, die alle betrifft. Man muss sie ehrlich konfrontieren, wenn wir wirklich zusammen eine bessere Gesellschaft aufbauen möchten.“

Individuelle Freiheit kann nicht auf Kosten glaubensgemeinschaftlicher Freiheit gehen. Das unterstreicht Vatikansprecher Federico Lombardi in seinem Editorial für Radio Vatikan. Der Jesuitenpater bezieht sich darin auf die aktuellen Debatten um die Anwendung eines britischen Gleichstellungsgesetzes auch für kirchliche Einrichtungen. Das Gesetz soll jede Form der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit verbieten. Es sei nicht dieser Tatbestand, den der Papst ablehne. Der Papst befürchte bei Anwendung des Gesetzes vielmehr „ungerechte Einschränkungen“ für Religionsgemeinschaften in Großbritannien – weil sie dann in ihrer Entscheidungsgewalt etwa bei Personalfragen eingeschränkt würden. Vatikansprecher Lombardi präzisiert:
„Ernsthafte Menschen verstehen sofort, dass es sich in keiner Weise um Einmischung der Kirche in soziale und politische Dynamiken handelt, sondern um eine gebührende – und deshalb auch mutige – Kundgebung ihrer Positionen im Dienste des Allgemeinguts. Der Oberrabbiner Lord Sacks warnt vor einem ideologischen Gebrauch des Themas der Gleichheit der Rechte. Das Thema werde bisweilen auch dazu benutzt Religionen zu attackieren, so Sacks. In der Zeitung ‚The Times‛ schrieb er den klugen Kommentar: ‚Statt die Worte des Papstes als unpassenden Eingriff zu verstehen, sollten wir sie eher als Stimulus benutzen, um eine ehrliche Debatte darüber zu beginnen, wo die Grenze zwischen unserer individuellen Freiheit und unserer Freiheit als Mitglieder der Glaubensgemeinschaft zu ziehen ist. Die eine kann nicht auf Kosten der anderen errungen werden.‛ Nicht nur die Katholiken sehen also das Problem: Es ist eine Frage, die alle betrifft. Man muss sie ehrlich konfrontieren, wenn wir wirklich zusammen eine bessere Gesellschaft aufbauen möchten.“Auch die anglikanischen Bischöfe hatten die geplante Neuregelung kritisiert. Das Gleichstellungsgesetz war Ende Januar im britischen Parlament mit 216 zu 178 Stimmen abgelehnt worden. Demnach bleibt die bisherige Entscheidungsmacht der englischen Kirche über ihr Personal vorerst unangetastet. Nach der britischen Parlamentsentscheidung war international Kritik an der Kirche entflammt. So riefen die Sozialisten im Europaparlament den Vatikan zur „Einhaltung der EU-Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze“ auf. (rv)
Auch die anglikanischen Bischöfe hatten die geplante Neuregelung kritisiert. Das Gleichstellungsgesetz war Ende Januar im britischen Parlament mit 216 zu 178 Stimmen abgelehnt worden. Demnach bleibt die bisherige Entscheidungsmacht der englischen Kirche über ihr Personal vorerst unangetastet. Nach der britischen Parlamentsentscheidung war international Kritik an der Kirche entflammt. So riefen die Sozialisten im Europaparlament den Vatikan zur „Einhaltung der EU-Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze“ auf. (rv) 

 

 

Wissenschaftsrat: Theologie an deutschen Hochschulen zu „defensiv“

Also lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen muss. Das wusste schon Wilhelm Busch. Wie das geschehen soll, dazu berät der deutsche Wissenschaftsrat die Bundesregierung und die Regierungen der Länder. Und dieser Wissenschaftsrat fällt nun kein sehr positives Urteil über den Zustand der deutschen akademischen Theologie. Die Haltung der Theologie – der katholischen wie der evangelischen – sei zu defensiv. Das sagt der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Peter Strohschneider, im Gespräch mit Radio Vatikan. Der Wissenschaftsrat fordert die Theologie deshalb dazu auf, offener für Kooperationen mit anderen Disziplinen zu sein. Strohschneider:

 

„Es geht vor allem darum: Zu beschreiben, dass sich die evangelischen und katholischen Theologien an den staatlichen Hochschulen nicht hinter ihrer starken rechtsstaatlichen Position, die ihnen in der Bundesrepublik verfassungsgemäß zukommt, verstecken sollen! Vielmehr sollen sie sich an den Hochschulen intensiv in das Gespräch mit anderen Geisteswissenschaften und normativen Wissenschaften bringen. Sie sollen sich mit den anderen wissenschaftlichen Disziplinen überhaupt besser vernetzen, wie man im wissenschaftlichen Diskurs sagt." (rv)

Missbrauchsfälle: Gerechtigkeit oder Geldgier?

Die Schuldigen in den Missbrauchsfällen an deutschen Ordensschulen sollen in den USA vor Gericht gestellt werden. Das kündigen nun einzelne Anwälte an, die in möglichen Sammelklagen wohl das große Geschäft wittern. Für den Aussöhnungsprozess sei das ganz und gar „kontraproduktiv“, betont der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, gegenüber Radio Vatikan. Der Täter-Opfer-Ausgleich habe in Deutschland, wo sich die Missbrauchsfälle ereignet haben, zu geschehen – auch wenn Verhandlungen darüber in Amerika juristisch möglich seien:
„Eine Amerikanisierung des Verfahrens hat ja nur finanzielle Gründe. Zumindest ist es für die Anwälte nicht von finanziellem Schaden, wenn sie in die USA gehen. Ob es aber für eine sachliche Aufarbeitung dienlich ist, da habe ich große Zweifel. Denn wenn das Verfahren ‚verjuristisiert‛ wird, dann wird es der Kirche nicht mehr möglich sein, öffentlich Aussagen zu treffen. Und nach amerikanischem Recht ist es auch den Betroffenen dann nicht mehr möglich, vorher Gespräche zu führen, da sie ja ihre Rechtslage verschlechtern könnten. Diesen Streit vor amerikanischen Gerichten aufzuarbeiten wäre ein riesiger Rückschritt. Viel wichtiger ist es jetzt doch, sich mit allen Betroffenen an einen Tisch zu setzen. Natürlich muss auch über finanzielle Ausgleichszahlungen gesprochen werden. Hier dürfen jetzt keine Fristen vorgeschoben werden. Aber der Dialog ist für einen Täter-Opfer-Ausgleich immer besser, als eine Veramerikanisierung des Verfahrens und eine reine Rechtsstreiterei.“
Die hohe Zahl der Missbrauchsfälle verdeutliche, dass großes Unrecht geschehen ist, so Ehrmann, einmal natürlich durch die Täter, die sich an den Opfern vergriffen haben, aber auch durch die Institutionen, in denen über lange Jahre hinweg eine „Kultur des Wegsehens geherrscht“ habe. Allerdings zeichne sich nun so etwas wie eine „veränderte Umgangskultur“ ab:
„Was neu ist, ist, dass der Schulleiter an die Öffentlichkeit getreten ist und auch der Leiter des Ordens sich geäußert hat. Hier wird erstmals die große Schuld der Täter und der Institutionen öffentlich bekannt. Und das macht Mut! Und darin liegt vielleicht auch eine Chance dieser entsetzlichen Vorfälle: Dass hier erstmals wirklich ein vernünftiger Täter-Opfer-Ausgleich stattfinden kann, der einmal das Thema ‚Entschuldigen und Verzeihen‛, aber auch das Thema‚ Entschädigungszahlungen‛ beinhalten muss.“ (rv)