Belgien: Kardinal klagt wegen Verletzung des Justizgeheimnisses

Die katholische Kirche in Belgien kommt nicht zur Ruhe: Der ehemalige Erzbischof von Mechelen-Brüssel, Kardinal Godfried Danneels, hat Anzeige wegen Verletzung des Justizgeheimnisses erstattet. Was in den vergangenen Stunden über ihn in den Medien veröffentlicht wurde, schädige den Ruf des Kardinals auf irreparable Weise. Das teilte der Kardinal mit. Belgische Medien berichteten von angeblich pädophilen Bildern auf seinem PC. Es stellte sich hingegen heraus, dass es sich um ein einziges Bild handelt und zwar ein Kunstwerk, das von einer Webseite des öffentlich-rechtlichen flämischen Fernsehsenders VRT automatisch und ohne Wissen des Kardinals auf dessen Computer geladen worden ist. Der Pressesprecher der belgischen Bischofskonferenz, Eric de Beukelaer, glaubt aber nicht, dass eine Verschwörung gegen die Kirche im Gang ist.
„Ich spreche auch nicht von einem Streit zwischen der Kirche und der Justiz. Das Ganze wird sehr dramatisch und personalisiert dargestellt. Die Bischöfe möchten aber eine ruhige Atmosphäre. Wie der Heilige Vater bereits gesagt hat, soll die Justiz in solchen Angelegenheiten ihre Arbeit verrichten aber nicht im Sinne eines Streits. Die Oberhirten möchten einzig, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt."
Die Brüsseler Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag ausdrücklich klargestellt, dass gegen Kardinal Danneels nicht wegen Besitz von Kinderpornografie ermittelt werde. Die Staatsanwaltschaft werde nun selbst Ermittlungen einleiten, um das Leck für die Veröffentlichungen von Ermittlungs-Details zu schließen.
„Es wurden vertrauliche und vor allem falsche Informationen in den Medien veröffentlicht. Es war für uns peinlich, als man den Bischöfen vorwarf, sie hätten irgendetwas mit dem Fall Dutroux zu tun gehabt. Das war ja eine sehr schlimme Angelegenheit in Belgien. Die Sachlage war ganz anders und wir haben das auch erklären können. Dann kam diese Geschichte mit dem bizarren Photo auf dem Computer von Kardinal Danneels. Daraufhin hat eben der Kardinal eine Klage eingereicht, aber nicht gegen die Justizbehörde sondern gegen diejenigen, die solche Informationen in die Welt gesetzt haben. Wir wissen aber nicht, wer diese falsche Informationen den Medien zugespielt hat." (rv)

Vatikan/D: Konrad Zdarsa neuer Bischof von Augsburg

Papst Benedikt XVI. hat den Bischof von Görlitz, Konrad Zdarsa, zum Nachfolger für Walter Mixa als Bischof von Augsburg bestimmt. Das gab der Vatikan an diesem Donnerstag bekannt. Das Dokument trägt das Datum vom Mittwoch, ist also noch vor dem Sommerurlaub des Papstes unterschrieben worden. Zdarsa stammt gebürtig aus Hainichen im Bistum Dresden-Meißen und hat vor seiner Ausbildung zum Priester Dreher gelernt. Nach einer Zeit als Pfarrer und einer Promotion in Kirchenrecht an der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom wurde er 2004 Generalvikar von Dresden-Meißen, 2007 wurde er zum Bischof von Görlitz ernannt und geweiht. (rv)

Schweiz: Afrikanischer Priester vom Papst in den Laienstand versetzt

Ein 38-jähriger afrikanischer Priester, der in den letzten Jahren im Schweizerischen Kanton Freiburg gewirkt hat, ist am Samstag vom Papst in den Laienstand versetzt worden. Die Kirchenstrafe sei aufgrund von Tatbeständen ausgesprochen worden, deren sich der Priester bereits vor seiner Ankunft in der Schweiz schuldig gemacht habe, teilte das Bistum Lausanne-Genf-Freiburg am Dienstag mit. Bischof Bernard Genoud hatte dem Priester bereits am 14. April die kirchliche Beauftragung – die sogenannte „Missio canonica" – entzogen. Ihm wurde vorgeworfen, eine sexuelle Beziehung zu einer Frau in einer Notlage eingegangen zu sein. Die Frau habe später eine Abtreibung vornehmen lassen. Die Anschuldigungen wurden bisher vom Geistlichen stets zurückgewiesen. Angehörige der Seelsorgeeinheit, in welcher der Betreffende tätig ist, haben inzwischen Unterschriften für den Verbleib des beliebten Priesters gesammelt und der Bistumsleitung überreicht. (rv)

D/Italien: Der Fall Mixa hat „große Strukturprobleme“ in der Kirche sichtbar gemacht

Das sagte der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück, im Gespräch mit Journalisten in Rom. Dass es keine geregelten Verfahren im Umgang mit derartigen Situationen gebe, begünstige eine Vergiftung des Klimas und Mythenbildung. Verbesserte Strukturen würden der „Vergiftung" entgegenwirken, so Glück. Glück war in die italienische Hauptstadt gereist, um mit Kurienvertretern zu sprechen und einen Vortrag bei der römischen Niederlassung der Konrad-Adenauer-Stiftung zu halten. (rv)

Vatikan: „Pius XII. war ein Schutzengel“

Papst Pius XII. hat sich nicht nur persönlich um die Rettung der Juden gekümmert, er hat sich auch um die Bewahrung jüdischer Kulturgüter verdient gemacht. Das hat der Deutsche Historiker Michael Hesemann herausgefunden. Im Vatikanischen Geheimarchiv hat er dazu einen aufschlussreichen Brief des damaligen Kardinals Eugenio Pacelli, später Pius XII., gefunden. Der Brief trägt das Datum vom 9. Januar 1939.
 „Der Brief ist ein Schreiben von Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli an 64 katholische Erzbischöfe in aller Welt, in dem er sie aufgrund der neuen antisemitischen Gesetzgebungen in Deutschland – der Nürnberger Rassengesetze – und der Pogromnacht am 9. November bittet, sich darauf einzustellen und dafür zu sorgen, dass Visa beschafft werden für mindestens 200.000 Flüchtlinge aus Deutschland. Es ging um wegen ihrer Rasse verfolgte Menschen aus Deutschland."
Kardinal Pacelli habe also bewusst Juden retten wollen.
„In dem Brief verwendet er für die Fluchtwilligen den Begriff „nicht-arische Katholiken". Der weitere Kontext des Briefes verdeutlicht aber, dass damit eben nicht nur Konvertiten, die nach den Nürnberger Rassengesetzen als Juden galten, sondern auch Glaubensjuden gemeint waren. Im weiteren Verlauf des Briefes steht, dass die Erzbischöfe für die Gründung von Komitees sorgen sollten. Diese Komitees sollten eine vernünftige Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge sichern und vor allem sollten Gebetsstätten für sie errichtet werden. Auch sollten diese Flüchtlinge die Möglichkeit haben, frei ihre Religion, ihre Sitten und Gebräuche auszuüben."
Wären nur Katholiken gemeint gewesen, so hätte dies kein Sinn geben, stellt Hesemann klar. Deshalb sei hinter dem Begriff „nicht-arische Katholiken" mehr zu verstehen. Pacelli habe damals aus diplomatischen Gründen auf diese Weise schreiben müssen.
„Ich war über den Brief – und damit über die Anfrage Pacellis – bereits früher informiert gewesen. Ich hatte diese Anfrage bereits in meinem Buch „Der Papst, der Hitler trotzte" erwähnt. Ich bin dann aber Schritt für Schritt die gesamte verfügbare Aktenlage durchgegangen. Das sind Akten aus der Zeit, als Eugenio Pacelli noch Kardinalstaatssekretär war, da die Akten zu seinem Pontifikat noch nicht verfügbar sind."
Hesemann ist Deutschland-Vertreter der „Pave the way"-Stiftung, die sich auch um die Aufarbeitung der Biographie Pacellis kümmert.
„Der Brief war nicht allein in der Akte. Ihm voraus gingen weitere Texte, in denen Pacelli um die Aufnahme von jüdischen Wissenschaftlern bat. Es gab sehr viele Akademiker unter den Flüchtlingen. Dann folgte am 9. Januar 1939 ein Brief, man sollte doch eben Komitees bilden und bei den Regierungen eruieren, wie viele Visa für Flüchtlinge ausgestellt werden könnten."
Bereits die Briefe Pacellis vor seinem Pontifikatsantritt bewiesen, wie stark er sich für die Juden in Deutschland einsetzte.
„Auf jeden Fall wird man noch mehr finden. Wir haben ja noch alle Antworten von den verschiedenen Erzbischöfen und Nuntien in aller Welt, die Erkenntnisse bringen werden. Wir wissen bereits, dass beispielsweise Brasilien 3.000 Visa zur Verfügung stellte. Die Dominikanische Republik, General Trujillo, hat alle halbe Jahre 800 Visa zur Verfügung gestellt. Wir wissen von Augenzeugen, dass alle sechs Monate auf Kosten des Vatikans von Lissabon her ein Schiff angemietet wurde, mit dem die Flüchtlinge in die Dominikanische Republik gebracht wurden und von dort konnten sie dann weiter reisen."
„Lasst keinen Zweifel aufkommen über die Absichten des Heiligen Stuhls", heißt es in dem Pacelli-Brief vom Januar 1939.
„Im Endeffekt war das, was damals anlief, die größte humanitäre Aktion in der Geschichte und die größte Rettungsaktion für eine verfolgte Minderheit überhaupt. Die ging natürlich auch weiter."
Der Historiker Michael Hesemann ist der Meinung, dass die Geschichtsaufarbeitung um Pius XII. noch für einige Überraschungen sorgen wird.
„Wenn nun in etwa vier Jahren die Akten für das Pontifikat von Pius XII., das im März 1939 begann, freigegeben werden, dann werden wir noch viele neue Funde in diese Richtung machen. Diese werden belegen, wie viel Pius XII. für die verfolgten Juden tat, warum er die Hitler-Regierung nicht öffentlich anprangerte. Das tat er nämlich nicht, weil eben damit seine Bemühungen gefährdet worden wären. Ein öffentlicher Angriff gegen Hitler hätte überhaupt nichts gebracht. Im Gegenteil, das hätte all diese Bemühungen nur unmöglich gemacht. Das hätte Hitler nie im Leben von seinem mörderischen Wahn abgehalten. Von daher werden wir noch viele Überraschungen finden, die schließlich dazu beitragen werden, dass Pius XII. als das wieder rehabilitiert wird, was er war: als Schutzengel der Verfolgten, der alles in Bewegung gesetzt hat, um so viele Menschen wie möglich vor dem Schrecken des Hitler-Regimes zu retten." (rv) 

Vatikan: Der Papst und Castel Gandolfo

Jeden Sommer, wenn in Rom die Hitze unerträglich wird, zieht der Papst nach Castel Gandolfo. Der Ort am Albanersee ist seit einiger Zeit der Sommersitz der Päpste. Aber weshalb eigentlich?
 Castel Gandolfo ist ein unscheinbarer Ort. Doch in den Geschichtsbüchern hat der kleine Ort Einiges vorzuweisen. 1820 wurde auf der Piazza della Libertà der erste Briefkasten der Welt aufgestellt. Damals gehörte die Ortschaft zum Kirchenstaat. 1870 wurde der Kirchenstaat aufgelöst und Castel Gandolfo ins Königreich Italien eingegliedert. 1929 wurden mit den Lateranverträgen die Grenzen der Papstresidenz als exterritoriales Gebiet des Vatikans festgeschrieben. Schon vorher beherbergte Castel Gandolfo die Sommerresidenz des Papstes. Ursprünglich von Kaiser Domitian erbaut war es später der Adelssitz der Familie Gandolfi und dann der Savelli. Die Residenz wurde von Papst Clemens VIII. 1596 beschlagnahmt und unter Urban VIII. 1624 bis 1629 zum Papstpalast umgebaut.
Castel Gandolfo war Sterbeort von zwei Päpsten: Pius XII. verstarb dort 1958 und Paul VI. 1978. Die Residenz ist ein Komplex von drei Villen: der Papstpalast, die Villa Cybo und der Palazzo Barberini. Dazu kommen noch die Gärten des Belvedere sowie ein Gutshof mit einer kleinen Landwirtschaft. Insgesamt umfasst das exterritoriale Besitztum des Heiligen Stuhls eine Ausdehnung von 55 Hektar. Im Unterschied zur weit verbreiteten Meinung bedeutet dieser Status nicht, dass die päpstlichen Güter in Castel Gandolfo Teil des Territoriums des Staates der Vatikanstadt sind, vielmehr sind sie mit dem Status von ausländischen Vertretungsbehörden vergleichbar.
Innerhalb der Residenz befindet sich ein Internationales Kongresszentrum der Fokolar-Bewegung. Zu Beginn des Pontifikats von Johannes Paul II. wurde von amerikanischen Katholiken ein überdachtes Schwimmbad gespendet. Im Ostflügel der Anlage befindet sich seit 1930 die Vatikanische Sternwarte „Specola Vaticana", die den römischen Standort der Sternwarte wegen der Lichtverschmutzung der Großstadt ersetzte. Sie verfügt über zwei Teleskope aus den 1950er Jahren, die aber mittlerweile veraltet sind. Deshalb wurde 1981 die Forschungsabteilung des Institutes durch deren damaligen Leiter George Coyne nach Arizona an die dortige Universität verlegt. (rv)

USA: Kardinal McCarrick wird am Mittwoch 80. Jahre alt

Theodore Edgar Kardinal McCarrick feiert Morgen seinen 80. Geburtstag. McCarrick war von November 2000 bis Mai 2006 Erzbischof von Washington. Am 21.02.2001 erhob ihn Papst Johannes Paul II. in den Kardinalsstand. Mit seinem Geburtstag verliert er sein aktives Wahlrecht in einem künftigen Konklave. Das Heilige Kollegium umfasst dann 179 Kardinäle, von ihnen haben nur noch 107 Kardinäle das aktive Wahlrecht und 72 sind nicht mehr wahlberechtigt. (vh)

„Mission mit neuer Tapferkeit“ – Kardinal Scherer zum Rat für Neuevangelierung

Papst Benedikt XVI. hat in der vergangenen Woche die Gründung eines neuen Päpstlichen Rates angekündigt: Es geht dabei um „Neuevangelisierung", eine „neue" oder „andere" Art der Mission, und zwar in Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz, in denen das Christentum breit vertreten ist. Mit dem neuen Rat reagiere man auf die veränderten Bedingungen der Kirche in der modernen Gesellschaft, in der es mit der Glaubensweitergabe oft hapere. Das erklärt Kardinal Odilo Scherer im Interview mit Radio Vatikan:
„Viele Familien wissen zum Beispiel schon nicht mehr, wie sie den Glauben an die neuen Generationen weitergeben können. Oft sind die Kirchen auch nicht mehr voll. Die Anteilnahme an dem, was die Kirche tut, lässt nach. Das ist ein Signal dafür, dass man das Leben der Kirche wieder aufwecken muss. Und auch ganz besonders das Evangelium und die christliche Botschaft wieder neu in die Kultur und in die Gesellschaft tragen muss. Es ist manchmal nicht so einfach, und das braucht Überlegung, das braucht eine neue Tapferkeit, ganz besonders einen neuen Glauben. So dass wir uns bewusst werden, dass der christliche Glauben noch etwas zu sagen hat in der Kultur und in der Welt."
Warum aber legt der Papst den Schwerpunkt auf die „Neuevangelisierung"? Die Weitergabe des christlichen Glaubens müsse heute anders stattfinden als in der Vergangenheit, so Scherer, es brauche mehr Überzeugungskraft:
„Es muss neu sein, also eine neue Evangelisierung mit neuen Methoden und auch mit einer neuen Tapferkeit. Genau so, wie uns der Apostel Paulus sagt: Wir sollen wagen! Nicht meinen, wir haben nichts mehr zu sagen oder zu tun. Nein, wir sollen es auch heute noch wagen. Und der Geist Gottes wird schon das Neue wieder aufwecken und erscheinen lassen."
Auch wenn das für die krisengeschüttelte Kirche nicht einfach sei, könne man aber zumindest auf ein reiches Erbe des Christentums zurückgreifen, so der Kardinal.
„Hier zum Beispiel in Europa sind so viele Zeichen der christlichen Kultur und Geschichte – sei es in der Kunst oder anderen Lebensbereichen der Gesellschaft. Also wir sollten wahrnehmen, dass wir noch viel zu tun haben, dass das Evangelium auch heute für den Menschen noch wichtig ist. Ich bin überzeugt davon, dass eine Neuevangelisierung viel Gutes bringen kann für die Kirche in den kommenden Jahren." (rv)

Schweiz: Wie wird man Bischof?

Wenn ein Schweizer Bistum einen neuen Bischof braucht, dann ist das komplizierter als in anderen Diözesen der Weltkirche. Und das liegt nicht nur an der an sich schwierigen Personensuche. Nach der Ernennung von Bischof Kurt Koch zum neuen vatikanischen Ökumene-Verantwortlichen, muss nun der Basler Bischofsstuhl neu besetzt werden. Das Wahlverfahren im Bistum Basel ist weltweit beinahe einzigartig, denn der Staat hat ein Mitspracherecht.
 
Mehr von unserem Schweizkenner Mario Galgano:
Bistum Basel
Eines kennzeichnet die Schweiz seit jeher: sie ist in vielen Bereichen ein Sonderfall. Dies gilt auch in kirchlichen Angelegenheiten und das nicht nur, weil die katholische und die reformierten Kirchen miteinander auskommen müssen. Im größten Schweizer Bistum – also der Diözese Basel mit Sitz in Solothurn – wählt das Domkapitel den Bischof. Doch auch der Staat kann ein Wörtchen mitreden. Gemäß historischem Abkommen wird nämlich den staatlichen Behörden zugesichert, dass nur ein Bischof gewählt wird, welcher „den Bistumskantonen genehm" ist. Für das Bistum Basel heißt das konkret: Zehn Schweizer Kantone haben die Möglichkeit, einen ihnen „unpassend erscheinenden Kandidaten" abzulehnen. Ist dann ein „passender Anwärter" gefunden, so muss der Gewählte nur noch vom Papst bestätigt werden, bevor sein Name öffentlich bekannt gegeben wird. Das Bischofswahlrecht des Bistums Basel stützt sich auf das 1828 zwischen dem Heiligen Stuhl und den – anfänglich vier, heute zehn – Konkordatskantonen geschlossene Konkordat. Diese Bischofswahl ist weltweit nahezu einzigartig und nur noch im Bistum St. Gallen zu finden.
Bistum Chur
Auch das Bistum Chur hat ein Privileg: Papst Pius XII. gewährte dem Bistum mit dem päpstlichen Dekret „Etsi salva" vom 28. Juni 1948 das Recht, den eigenen Bischof aus drei Priestern zu wählen, die ihm aber vom Apostolischen Stuhl vorgeschlagen werden. Der Apostolische Nuntius erkundigt sich im Bistum nach Namen wohlgefälliger Kandidaten und meldet diese der Kongregation für die Bischöfe. Diese trifft eine erste Vorauswahl mit Namen, zu denen der Nuntius im so genannten Informativprozess Referenzen einholt. Anschließend reicht er bei der Kongregation für die Bischöfe die Dossiers über die einzelnen Kandidaten zusammen mit seinem eigenen Votum ein. Die Kongregation erstellt darauf eine Liste mit drei Kandidaten, welche im Falle der Gutheißung durch den Papst über den Apostolischen Nuntius dem 24-köpfigen Domkapitel zur Wahl vorgelegt wird.
Bistum St. Gallen
Der Bischof von St. Gallen wird nach dem folgenden Prozedere gewählt: Das Domkapitel erstellt eine Kandidatenliste und gibt sie dem Katholischen Kollegium, in dem auch staatliche Würdenträger vertreten sind. Danach findet die Wahl statt. Früher wurde der Name des gewählten Bischofs in der Kathedrale feierlich bekanntgegeben und erst danach die päpstliche Bestätigung eingeholt. Heute muss die Kandidatenliste vor der Wahl dem Papst vorgelegt werden, vor Bekanntgabe des Gewählten muss die päpstliche Bestätigung eingeholt werden. Dieses spezielle Verfahren beruht auf dem Text eines Konkordats von 1845, das allerdings nie ratifiziert wurde.
In den übrigen Schweizer Bistümern gilt dieselbe Regelung wie in anderen Diözesen der Weltkirche. Der Oberhirte der Diözesen Lausanne-Genf-Freiburg, Sitten und Lugano wird vom Papst direkt ernannt. (rv)