Die versuchte Priesterweihe von Frauen ist vom Vatikan erneut als gravierender Verstoß gegen das Kirchenrecht eingestuft worden. In am Donnerstag veröffentlichten Normen wird diese Handlung als „schwerwiegendere Straftat“ bezeichnet. Die versuchte Weihe von „Priesterinnen“ zieht demnach automatisch die Exkommunikation nach sich – sowohl für den, der die Weihe spendet, als auch für die betreffende Frau. Dies hatte die Glaubenskongregation auch schon im Dezember 2007 in einem Erlass festgelegt. In erster Instanz bleibt nach Angaben des Vatikans weiterhin der jeweilige Ortsbischof zuständig. Legen die an der Weihezeremonie beteiligten Personen jedoch Berufung ein, so wird diese von der Vatikanbehörde behandelt. – Im Juni 2006 war es auf einem Bodensee-Schiff zu einer versuchten Weihe von drei Frauen gekommen. Im Oktober des gleichen Jahres kam es im US-amerikanischen Pittsburgh zu einem ähnlichen Fall. (rv)
Tag: 16. Juli 2010
Vatikan: Kirche will mit Zivilbehörden zusammenarbeiten
Die am Donnerstag veröffentlichten Normen der Glaubenskongregation ermöglichen eine umfassendere Verfolgung einschlägiger Straftaten innerhalb der katholischen Kirche. Der Vatikan hat damit die Kirchengesetze zur Ahndung sexuellen Missbrauchs durch Geistliche verschärft und erweitert. Vatikansprecher Federico Lombardi präzisiert, dass die Verankerung einer Anzeigepflicht gegenüber staatlichen Stellen bei Missbrauchsfällen im Kirchenrecht nicht möglich sei. Diese Frage falle allein in die Kompetenz staatlicher Gesetzgebung, sagte Lombardi weiter.
„Wo das nationale staatliche Recht eine Anzeige vorschreibt, ist aber auch die Kirche an diese Vorgabe gebunden. Wo dies nicht der Fall ist, kann die Kirche eine solche jedoch nicht selbst festschreiben. Die Kirche ist jedoch in jedem Fall um eine Zusammenarbeit mit der staatlichen Justiz bemüht.“
Der zuständige Kirchenanwalt der Glaubenskongregation, Charles Scicluna, erläuterte, dass die nun vorgestellten Normen inhaltlich weitgehend der bisher geübten Praxis entsprächen.
„Die Änderungen und Präzisierungen sollen in erster Linie größere Klarheit über die Rechtslage schaffen. Es handelt sich also um eine juristisch-technische Konsolidierung. Das Vorgehen der Glaubenskongregation beruht fortan nicht mehr auf päpstlichen Vollmachten, sondern auf Kirchengesetzen. Die nun veröffentlichten Normen sind ein Zeichen für den großen Ernst, mit dem sich die Kirche der Herausforderung durch sexuellen Missbrauch stellt.“ (rv)