Der Vatikan hat seine führende Rolle bei der Erarbeitung der Streubombenkonvention betont. In einer eigenen Mitteilung des Pressesaals im Anschluss an die Worte Papst Benedikts XVI. beim Angelusgebet am 1. August, heißt es, der Heilige Stuhl gehöre zu den ersten sechs Staaten der „Core Group", die eine solche Konvention vorgeschlagen hatten. Man habe aktiv am sog. „Oslo-Prozess" teilgenommen, der zur Verabschiedung der Konvention am 30. Mai 2008 geführt habe. Das Inkrafttreten dieser Konvention schließe eine Lücke im internationalen Recht. Außerdem biete sie eine klare und glaubwürdige Antwort auf ein weiterhin aktuelles Problem. Die Festschreibung eines „Rechts auf Unterstützung" schenke zahlreichen Opfern neue Hoffnung. Die Konvention sei schließlich ein bemerkenswertes Ergebnis der Zusammenarbeit von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGO’s). – Das Streubomben-Abkommen ist von bisher 108 Ländern unterzeichnet und von 38 Staaten ratifiziert worden. Der Vatikan ratifizierte mit drei weiteren Staaten die Konvention bereits unmittelbar nach ihrer Verabschiedung bei der betreffenden Konferenz im Dezember 2008 in Oslo. Nicht beigetreten sind unter anderem die USA, Russland, China, Israel, Indien und Pakistan. Das Abkommen sieht ein weitgehendes Verbot von Streumunition vor, die als besonders gefährlich für Zivilisten gilt. (rv)
Tag: 1. August 2010
Spanien: Kardinal warnt vor gesellschaftlichem Selbstmord
Eine Kultur, die nicht das Leben fördert und respektiert, begeht Selbstmord. Darauf hat der Erzbischof von Madrid, Kardinal Antonio Maria Rouco Varela, hingewiesen. Die Hoffnung der Gesellschaft habe einen Namen: Das menschliche Leben. Allerdings werde dieses vom kulturellen Pluralismus in Frage gestellt, so der Kardinal. Deswegen brauche es eine „Kultur des Lebens", wie sie Papst Johannes Paul II. gefordert habe, sagte Varela bei einem Kongress an der König-Juan-Calos-Universität von Aranjuez. Die niedrige Geburtenrate und der Rückgang der Eheschließungen provoziere eine „ noch nie da gewesene intellektuelle und ethische Verwirrung" und zeitige eine beunruhigende Verneinung des Lebensrechts der Schwächsten: Des ungeborenen Lebens, der Sterbenskranken und der Alten. (rv)