Papst Benedikt XVI. hat neue Mitglieder in den Rat seines „Außenministeriums" berufen: Darunter ist Kardinal Peter Erdö, Erzbischof von Esztergom-Budapest. Der ungarische Primas und Vorsitzende des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) ist seit 2009 auch Mitglied im Päpstlichen Kulturrat. Neben Erdö wurde weiter der Präfekt der Apostolischen Signatur, Kardinal Raymond Leo Burke, in den Rat berufen. Weitere Mitglieder sind fortan der Präfekt der Bischofskongregation und kanadische Kardinal Marc Ouellet sowie den Großpönitentiar Kardinal Fortunato Baldelli. Der Rat des vatikanischen „Außenministeriums" ist im Staatssekretariat für die Beziehung zu den Staaten zuständig. Weiter hat der Papst an diesem Samstag neue Mitglieder in den Päpstlichen Migrantenrat, als den Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, berufen. Darunter ist unter anderen Kardinal Ennio Antonelli, der Präsident des Päpstlichen Familienrates. Einer der neuen Berater des Migrantenrates ist der Direktor des Italienischen Flüchtlingsdienstes (CIR), Christopher Hein. (rv)
Tag: 29. Januar 2011
Der Papst und der Zölibat
Es ist keine Neuigkeit, dass Medien gerne Sensationsmeldungen verkünden – oder zumindest glauben, dass sie das tun. So hat diese Woche die „Süddeutsche Zeitung" eine alte Veröffentlichung aus den 1970er Jahren als Sensationsfund gemeldet. Es handelte sich um das Memorandum der Theologen Karl Rahner, Walter Kasper, Karl Lehmann und Joseph Ratzinger. Vorneweg: Dieses Schreiben war schon damals – in den 70er – heftig diskutiert worden. Brisanz hat das für die heutige Zeit nur aus einem Grund: der heutige Papst Benedikt XVI. hat mit Kasper und Lehmann – zwei inzwischen prominente Kardinäle – damals eindringlich an die deutschen Bischöfe appelliert, den Zölibat der Priester auf den Prüfstand zu stellen.
Und heute? Nun, über den Zölibat hat Papst Benedikt XVI. oft und sehr klar gesprochen. So zum Beispiel in seiner Ansprache an die Bischöfe aus Südafrika, Botswana, Swasiland, Namibia und Lesotho anlässlich ihres Ad Limina-Besuchs am 10. Juni 2005:
„In einer Welt voller Versuchungen werden Priester gebraucht, die sich ganz und gar ihrer Sendung widmen. Daher sind sie aufgefordert, auf besondere Weise völlig offen zu sein für den Dienst am Nächsten, wie Christus ihn vorlebte, indem sie das Geschenk des Zölibats annehmen. Die Bischöfe sollen sie dabei unterstützen, damit diese Gabe nie zur Last wird, sondern stets lebensspendend bleibt. Ein Weg, um das zu erreichen, ist, die Diener des Wortes und des Sakraments zur ständigen Weiterbildung, zu Exerzitien und zu Tagen der Meditation und Besinnung zusammenkommen zu lassen."
Die Ehelosigkeit des Priesters sei nicht einfach, betonte immer wieder der Papst. Dazu braucht es auch eine „affektive Reife", wie er in der Ansprache bei der Begegnung mit dem polnischen Klerus in Warschau am 25. Mai 2006 sagte:
„In Wirklichkeit gelangt man nur zur affektiven Reife, wenn das Herz Gott anhängt. Christus braucht Priester, die reif und mannhaft sind, fähig, eine wahre geistliche Vaterschaft auszuüben. Damit das geschieht, bedarf es der Aufrichtigkeit mit sich selbst, der Öffnung gegenüber dem geistlichen Begleiter und des Vertrauens auf die göttliche Barmherzigkeit."
Auch möchte der Papst keinen Kontrast zwischen dem Ehesakrament und dem Priestersein hervorrufen. Im Gegenteil, Verheiratete und Priester sollten gemeinsam „arbeiten", so Benedikt XVI. bei einer Begegnung mit Priestern aus der Diözese Albano am 31. August 2006.
„Mir scheint, dass wir Priester auch von den Eheleuten lernen können, gerade von ihren Leiden und Opfern. Wir denken oft, nur der Zölibat sei ein Opfer. Aber wenn wir die Opfer der verheirateten Menschen kennen – denken wir an ihre Kinder, an die entstehenden Probleme, an die Ängste, die Leiden, die Krankheiten, an die Auflehnung gegen die Eltern und auch an die Probleme der ersten Lebensjahre, in denen es überwiegend schlaflose Nächte gibt, weil die kleinen Kinder weinen -, müssen wir es von ihnen, von ihren Opfern lernen, unsere Opfer zu bringen. Und miteinander müssen wir lernen, dass es schön ist, durch die Opfer zu reifen und so für das Heil der anderen zu arbeiten."(rv)
Kolumbien: Zwei Priester erschossen
Zwei Priester sind in Kolumbien erschossen aufgefunden worden. Die Leichen der beiden katholischen Geistlichen wurden am Donnerstag in einem Auto in einer Wohngegend im Süden der Hauptstadt Bogotà entdeckt, wie der Radiosender RCN berichtete. Die Hintergründe der Tat seien noch völlig unklar. Die beiden Priester hätten in der Vergangenheit keinerlei Morddrohungen erhalten und seien in ihren Pfarreien sehr beliebt gewesen. In einer ersten Reaktion forderte der Generalsekretär der Kolumbianischen Bischofskonferenz, Weihbischof Juan Vicente Cordoba, eine rückhaltlose Aufklärung der Morde: „Wir verurteilen diese Gewalttat scharf. Wir fordern, dass die Behörden die Hintergründe dieser Tat aufdecken, die Wahrheit ans Licht bringen und die Schuldigen bestrafen." Er glaube nicht an einen Raubmord, so der Weihbischof. Nach Angaben der Bischofskonferenz wurden seit 1984 in Kolumbien 74 Priester umgebracht, außerdem acht Ordensleute und drei Priesteramtskandidaten. (rv)
Türkei: Urteil gegen Mor Gabriel
Das Oberste Gericht der Türkei hat Ländereien des christlichen Klosters Mor Gabriel in Südostanatolien dem türkischen Staat zugesprochen. In einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit entschieden die Richter in Ankara zugunsten des türkischen Schatzamtes. Das wurde am Donnerstag in Mor Gabriel bekannt. Mit der Klage hatte das türkische Schatzamt seinen Anspruch auf einige Felder in der Umgebung des im vierten Jahrhundert gegründeten Klosters durchsetzen wollen. Im Juni 2009 wies ein Gericht in der südosttürkischen Kreisstadt Midyat die Klage des Schatzamtes zurück. Daraufhin ging der Fall an das Berufungsgericht in Ankara. Der Türkei-Experte Otmar Oehring vom kirchlichen Hilfswerk missio fürchtet, dass diesem Urteil bald ähnliche folgen werden:
Es gibt einen zweiten Prozess, bei dem es auch um einen Streit zwischen dem Kloster und dem Staatsschatz geht – von daher ist im Grunde genommen anzunehmen, dass am Ende das Urteil das gleiche sein wird. Und es gibt einen dritten Prozess, bei dem es um ein Landstück geht, das über viele Jahre nach dem Exodus großer Zahlen von syrisch-orthodoxen Christen aus der Region vom Kloster nicht mehr bearbeitet oder bewirtschaftet worden ist, und in diesem Fall behauptet das türkische Forstministerium, dieses Landstück sei Wald. Wald kann in der Türkei nicht Privateigentum sein, und deshalb müsse auch dieses Stück Land eigentlich Staatseigentum sein!
Landvermessungsarbeiten zur Erstellung von Grundbüchern nach den Vorgaben der Europäischen Union hatten vor drei Jahren eine ganze Reihe von Streitigkeiten zwischen dem Kloster, den umliegenden Dörfern und den türkischen Behörden ausgelöst. In einigen Verfahren obsiegte das Kloster, in anderen unterlag es. Die Prozesse sorgten auch in Deutschland für Aufsehen; Unterstützergruppen des Klosters und Politiker äußern sich besorgt über die Religionsfreiheit für Christen in der Türkei. Oehring weist darauf hin, dass das Kloster gegen das jüngste Urteil in Berufung gehen kann. Aber was tun, wenn es vor türkischen Gerichten verliert?
Sollte das alles so passieren, hätte das Kloster Mor Gabriel natürlich immer noch die Möglichkeit, zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu gehen. Wie der Ausgang eines Verfahrens dort sein würde, läßt sich vorab nicht einschätzen – denn dann würde es natürlich auch darum gehen, welche Beweise die beiden Streitparteien für ihre jeweilige Position vorlegen können.
Nur eine Fußnote: Ausgerechnet an dem Tag, an dem das Urteil in Ankara gegen Mor Gabriel bekannt wurde, hat der türkische Präsident die Diskriminierung von Christen durch die Behörden seines Landes angeprangert. Das sei eine „Schande", meinte Abdullah Gül am Rand eines Besuchs in Straßburg. Aber der Staatschef sieht Hoffnung: Bald werde jeder türkische Staatsbürger unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit die gleichen Berufs- und Zugangschancen haben, sagte er. Einzelheiten nannte er allerdings nicht. (rv)