Etwa ein Jahr nach der Gründung der päpstlichen Kinderschutzkommission hat der Heilige Stuhl an diesem Freitag die Statuten der Kommission veröffentlicht. Franziskus hatte das Gremium zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch innerhalb der Kirche am 22. März 2014 eingerichtet. Es war das erste konkrete Arbeitsergebnis des neunköpfigen Kardinalsrates gewesen, der den Papst bei den Schritten zur Kurienreform berät.
Der Kinderschutz sei eine Frage „vorrangiger Bedeutung“, heißt es in den Statuten der Kinderschutzkommission. Das Gremium berate den Papst in Fragen des Kinderschutzes und schlage ihm diesbezüglich Maßnahmen und Initiativen vor, die Anwendung innerhalb der Weltkirche finden sollen. Die Kommission, die maximal 18 Mitglieder umfassen soll, habe die Form einer „unabhängigen Institution, die mit dem Heiligen Stuhl verbunden“ sei. Juristischer Sitz dieser Institution ist der Vatikanstaat, wo sich auch das Archiv der Kinderschutzkommission befindet. Wie die Kommission im Detail mit der Glaubenskongregation zusammenarbeiten soll, welche die Missbrauchsfälle aufarbeitet, und wie „unabhängig“ sie agieren kann, geht aus den Statuten nicht hervor. Bisher war immer von einer „engen Zusammenarbeit“ die Rede gewesen. Die Kompetenz der Glaubenskongregation in Fragen des Kindesmissbrauchs durch Kleriker werde durch die Kinderschutzkommission nicht beschnitten, hatte Kardinal Sean Patrick O´Malley, Leiter der Kommission, betont.
Bei der Erarbeitung der Vorschläge für den Kinderschutz beziehe die Kommission Ortskirchen, Bischofskonferenzen, Ordensinstitute sowie auch Instanzen der römischen Kurie mit ein, wird in den Statuten festgehalten. Die Kinderschutzkommission könne in diesem Kontext auch Berichte über die Effizienz der Maßnahmen zum Kinderschutz anfordern. Den Vorschlägen, die an den Papst gehen, müssten zuvor mindestens zwei Drittel des Gremiums zustimmen.
Die 18 Kommissionsmitglieder sind vom Papst zunächst die Dauer von drei Jahren ernannt. Das gilt auch für den Präsidenten und den Sekretär der Kommission, die – ebenso wie die einzelnen Mitglieder des Gremiums – ggf. im Amt wiederbestätigt werden können. Vorgesehen seien zwei Tagungen der Kommission pro Jahr, heißt es weiter. Arbeitssprachen seien Italienisch, Spanisch und Englisch.
Geballte Kompetenz aus allen Fachbereichen und Kontinenten
Geleitet wird das Gremium derzeit vom Bostoner Kardinal Sean Patrick O'Malley. Franziskus hatte Mitglieder aus allen Kontinenten berufen, unter anderen auch zwei frühere Opfer sexuellen Missbrauchs. Von den derzeit 17 Mitgliedern sind sieben Frauen, fünf Priester und fünf weitere männliche Laien. Die fachliche Bandbreite ist groß, so sind Psychotherapeuten, Sozialarbeiter, Theologen und Rechtsexperten vertreten. Aus Deutschland gehört der Kommission der Jesuit und Psychologe Hans Zollner an. Der aus Regensburg stammende Ordensmann leitet das Kinderschutzzentrum an der römischen Universität Gregoriana.
Getagt hatte das Gremium erstmals Anfang Februar diesen Jahres. Arbeitsfeld sei aktuell eine Verbesserung der Rechenschaftspflicht in der Kirche, hieß es im Abschlussbericht zu dieser Sitzung. Auch ein Gebetstag für Missbrauchsopfer sei in Planung. (rv)
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