Einer der Herren, die an diesem Dienstag das Vorbereitungsdokument für die Synode vorstellten, war der ungarische Kardinal Peter Erdö, Generalrelator der zurückliegenden Bischofssynode. Er nahm vor den Journalisten das sprachliche Durcheinander aufs Korn, das in westlichen Gesellschaften gemeinhin beim Thema Ehe und Familie herrscht. Erstes Beispiel: Trennung und Scheidung. „Von Trennung spricht man eher in Ländern, wo die Scheidung erst vor relativ kurzer Zeit in das bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen wurde. Woanders denkt man gar nicht mehr an Trennung, sondern schreitet bei einer Ehekrise sofort zur Scheidung. Man redet ja viel über die Würde der einzelnen Menschen, aber die Übersetzung dieser Wahrheit in eine Behördensprache führt manchmal zu widersprüchlichen Situationen.“
Zweites Beispiel: die wachsende Unklarheit des Ehebegriffs in Zeiten des Kampfrufes „Ehe für alle“. „Da zeigen sich Tendenzen, die den Begriff von Ehe, Familie und Elternschaft erweitern möchten. Dabei entleeren sie diese Begriffe aber ihres Sinns. Diese Verwirrung ist nicht hilfreich, um den spezifischen Charakter solcher sozialer Beziehungen zu definieren… Wie Papst Franziskus einmal gesagt hat: ‚Das Entfernen der Unterscheidung ist das Problem, nicht die Lösung!’“
Kardinal Erdö ging auch auf die komplizierten Fragen der kirchlichen Annullierung von Ehen ein. Es gebe einen wachsenden Konsens, dass Annullierungen schneller zu erreichen sein müssten. „Oft hat man von der Bedeutung des persönlichen Glaubens der zwei Ehepartner für die Gültigkeit ihrer kirchlichen Ehe gesprochen. In den Antworten (aus den Bistümern) zu diesem Punkt zeigt sich aber eine große Bandbreite von Ansätzen. Lehramt und kirchliche Gesetzgebung betonen, dass es unter Getauften keine gültige Ehe geben kann, die nicht gleichzeitig Sakrament ist: Trennt man eine gültige Ehe zweier Christen also vom sakramentalen Charakter der Ehe, dann wirft das große Schwierigkeiten in der Theorie auf. Denn dass eine Ehe ein Sakrament ist, ist ja nicht die Konsequenz aus dem ausdrücklich erklärten Willen der beiden Partner, sondern ergibt sich schon daraus, dass die beiden im Moment der Eheschließung nach dem Willen des Schöpfers Christus und die Kirche repräsentieren.“ (rv)