Der Streit um den legendären Schatz von San Gennaro

Dom NeapelNEAPEL – Aufregung um die reichste Schatzkammer der Welt: Der weltberühmte Goldschatz des heiligen Januarius ist wertvoller als die britischen Kronjuwelen. Nun falle er in die Hände des Vatikan, nicht die der Stadt Neapel, so berichteten mehrere Medien aufgeregt in den vergangenen Tagen.

Vor der Kapelle des weltbekannten Schutzpatrons ihrer Stadt versammelten sich spontan rund 3.000 Gläubige Neapolitaner, schwenkten weiße Tücher und riefen „Hände weg von San Gennaro.“ Nun hat der Geistliche, der das Vermögen verwaltet, die Berichterstattung korrigiert, die zu der Aufregung führte.

Irreführende Berichterstattung

„Die Informationen sind total irreführend. Die Entscheidung des Italienischen Ministers für Innere Angelegenheiten soll ein rechtliches Problem klären, das bis dato nicht gelöst war“, sagte Monsignore Vincenzo De Gregorio gegenüber der CNA.

„Ich möchte betonen, dass zuerst die Kapelle des Schatzes von Sankt Januarius der Stadt Neapel gehört, und völlig autonom ist. Das hat das Ministerium so anerkannt“, fügte der Leiter der Real Cappella des Tesoro hinzu, der königlichen Kapelle des Schatzes. „Diese Kapelle des Schatzes des heiligen Januarius is ‘Laieneigentum’, gemäß dem Statut aus dem Jahre 1927 von Papst Pius XI“.

Ein von Laien verwalteter Glaubensschatz

Tatsächlich sind es die Neapolitaner selber — vor allem aus der Aristokratie — die seit Jahrhunderten Kostbarkeiten aus Dankbarkeit dem Heiligen geschenkt haben — sei es, weil Gebete erhört wurden, oder einfach für den weiteren Schutz der Stadt.

Januarius war Anfang des vierten Jahrhunderts Bischof der Stadt. Seit 1389 ereignet sich fast jährlich das nach dem Märtyrer benannte, offiziell nicht anerkannte Blutwunder im Dom Neapels, wenn sein in Ampullen aufbewahrtes Blut flüssig wird.

Seit dem 16. Jahrhundert verwaltet ein Laienrat die Juwelen, Schmiedekünste und anderen Preziosen neapolitanischer Könige und Edelleute; nur ein Teil des legendären Schatzes kann von Besuchern besichtigt werden.

Als Angelino Alfano, der italienische Innenminister, nun per Dekret entschied, dass der Schatz von Sankt Januarius religiöses Eigentum sei, nicht weltliches, kam es zu Spekulationen in der Presse, dass dies bedeute, der Schatz gerate in die Hände des Vatikans.

Doch genau diese Behauptungen beruhen auf einem Missverständnis, betont Monsignore De Gregorio. Die juristische Entscheidung des Ministers habe vielmehr damit zu tun, dass der Laienrat seine Statuten so lange nicht mehr geändert habe, dass diese mit der Italienischen Verfassung nicht mehr vereinbar waren. Durch eine Reklassifizierung des Laienrates zu einer Fabbriceria, einer Kirchenverwaltung, wurde dieses Problem nun kurzerhand gelöst. Der Eigentümer des Schatzes bleibt dabei jedoch der gleiche, betont der Monsignore. (CNA Deutsch)

Papst Franziskus nimmt an WJT teil

WJT2016Papst Franziskus wird vom kommenden 27. bis 31. Juli auf Pastoralbesuch nach Polen reisen, um am 31. Weltjugendtag teilzunehmen. Das gab der vatikanische Pressesaal an diesem Samstag offiziell bekannt. Der Weltjugendtag in diesem Jahr steht ganz im Zeichen der Barmherzigkeit: „Selig, die Barmherzigen, denn sie werden Erbarmen finden“ ist das Motto des Jugendtreffens, das in und um Krakau stattfinden wird.

In Krakau und Warschau wurde am Samstag ein erster Entwurf des Reiseprogramms vorgestellt. Demnach wird Franziskus am 27. Juli auf dem Flughafen von Krakau landen und dort vom Präsidenten der Republik sowie den Bischöfen des Landes empfangen. Am Abend wird der Papst sich am Sitz des Erzbistums Krakau am sogenannten „Papstfenster“ zeigen, von wo aus bereits Papst Johannes Paul II. zu den Jugendlichen sprach. Für Donnerstag, den 28. Juli, ist die Etappe in Tschenstochau vorgesehen, wo Franziskus vor der Ikone der Schwarzen Madonna beten wird. Anschließend feiert er dort anlässlich des 1.050-jährigen Bestehens des Christentums in Polen eine Messe.

Am Freitag, den 29. Juli besucht Franziskus morgens das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, am Nachmittag betet er mit den Jugendlichen im Krakauer Blonia-Park einen Kreuzweg. Am Samstag, den 30. Juli, besucht er das Heiligtum der Barmherzigkeit Gottes in Lagiewniki. Dort wird Franziskus die Heilige Pforte durchschreiten und in der Kapelle am Grab der von Johannes Paul II. im Heiligen Jahr 2000 heiliggesprochenen Maria Faustina Kowalska beten. Anschließend findet dort eine Heilige Messe mit Priestern und Seminaristen statt. Im Heiligtum wird Franziskus einigen Jugendlichen die Beichte abnehmen und anschließend mit einigen von ihnen zu Mittag essen. Am Abend findet dann die Gebetswache für den Weltjugendtag statt.

Am Sonntag, den 31. Juli, wird Franziskus die Aussendungsmesse für die Jugendlichen feiern. Anschließend trifft er die Freiwilligen und das Organisationskomitee des Weltjugendtags. Nach der Abschlusszeremonie kehrt der Heilige Vater nach Rom zurück. (rv)

Kardinal Kasper: „Die Barmherzigkeit war ziemlich vergessen“

Kardinal Walter KasperSie ist ein Gegenzeugnis zu dem, wie die Welt geworden ist: Barmherzigkeit. So charakterisiert Kardinal Walter Kasper den Schwerpunkt, den der Papst seinem Pontifikat in diesem Heiligen Jahr gegeben hat. Die Barmherzigkeit sei ein Name Gottes, betont der Papst, doch das bleibt nicht immer spannungsfrei. Wie sieht es etwa mit der Gerechtigkeit aus, besteht da nicht ein Widerspruch zur Barmherzigkeit? Wie passt das zueinander?, fragten wir Kardinal Kasper. Sind der gerechte und der barmherzige Gott nicht irgendwie unterschiedlich?

Kasper: „Das ist ein Einwand, den man oft hört. Gott ist aber nicht an unsere Gerechtigkeitsvorstellung gebunden. Er ist treu und gerecht seinem eigenen Wesen gegenüber, und das Wesen Gottes wird in der Bibel als ‚Liebe’ beschrieben. Gott kann also, wenn er sich selbst treu ist, gar nicht anders handeln als barmherzig zu sein. Die Barmherzigkeit ist die Art der Barmherzigkeit Gottes. Und Barmherzigkeit ist deswegen auch für uns Christen die Form wie wir Gerechtigkeit üben sollen. Ich brauche sozusagen Augen, einen Sinn oder eine Linse, um zu sehen, was der andere braucht und was somit gerecht und angemessen ist. So ist für einen Christen Barmherzigkeit die christliche Form der Gerechtigkeit einem anderen gegenüber.“

RV: Bereits Johannes Paul II. und dann auch Franziskus haben klar gesagt, dass Barmherzigkeit und Gerechtigkeit sich nicht widersprechen, wie Sie ja gerade auch. Trotzdem gibt es Kritiker, die anmerken, Papst Franziskus würde die Gerechtigkeit der Barmherzigkeit unterordnen. Dem würden Sie widersprechen?

Kasper: „Ich würde so sagen: Die Gerechtigkeit ist das Minimum, das wir einem anderen schulden und was wir tun müssen. Die Barmherzigkeit geht weit darüber hinaus, aber sie unterbietet in keinem Fall die Gerechtigkeit, im Gegenteil. Die Barmherzigkeit öffnet mir die Augen für neue Situationen, die vielleicht unter Gesichtspunkten der Gerechtigkeit gar nicht berücksichtigt sind.“

RV: Schauen wir auf eine biblische Geschichte, das Gleichnis vom barmherzigen Vater. Da gibt es die Perspektive des älteren Bruders, in der sich viele wieder finden. Er tut immer das, was verlangt wird, trotzdem bekommt der andere eine Vorzugsbehandlung. Da steckt doch etwas von der Spannung Barmherzigkeit – Gerechtigkeit drin.

Kasper: „Ja, das steckt etwas von der Spannung drin und leider denken auch viele Christen so. Trotzdem: keiner kann von sich sagen, dass er gerecht sei und sündlos ist. Jeder ist auf die Barmherzigkeit angewiesen. Und das ist ja auch das Schöne und Große am Christsein, die Botschaft „du darfst neu anfangen“, immer haben wir bei Gott eine Chance.“

RV: Die Gerechtigkeit hat aber schon noch ihren Wert, sie ist nicht nur noch eine Rückfallposition?

Kasper: „Die Gerechtigkeit ist grundlegend. Eine Barmherzigkeit, die gegen die Gerechtigkeit verstoßen würde, wäre eine Pseudogerechtigkeit.“

„Jesus ist ein gerechter Richter. Aber der gerechte Richter, der für mich gestorben ist.“

RV: Ist es nicht auch etwas die Flucht vor der gerechten Strafe, wenn ich gleich an die Barmherzigkeit appelliere?

Kasper: „Vor der gerechten Strafe kann man nicht fliehen, aber Gott sei dank dürfen wir darauf vertrauen, dass am Schluss Gottes Barmherzigkeit siegt. Jesus ist nach unserer Vorstellung ein gerechter Richter, aber er ist der gerechte Richter, der für mich gestorben ist. Deswegen zählen am Ende die Werke der Barmherzigkeit, das, was wir anderen getan haben, nach der Gerichtsrede Jesu. Alles, was wir anderen getan haben, haben wir Jesus getan, er erkennt uns sozusagen am Schluss wieder als diejenigen, die ihm Gutes getan haben. Ich denke, man sollte die frohe Botschaft sehen und nicht neidisch sein, wenn Gott in seiner Barmherzigkeit größer ist. Wir sind darauf angewiesen.“

RV: Jeden Tag betet die Kirche die Psalmen und darin wird oft um Hilfe und Beistand gerufen. Mir scheint, dass wenn der Beter selber Opfer ist, wenn ihm also was angetan oder gedroht wurde, dann betet der Psalm „verschaffe mir Gerechtigkeit, O Herr“. Wenn der Beter aber selber Täter ist, Sünder, dann appelliert der Psalm an die Barmherzigkeit. Da ist die Psalmensprache schon ein wenig verräterisch, der eine scheint Vergeltung zu wollen, der andere will irgendwie aus der Schusslinie.

Kasper: „Da ist eine Spannung drin, aber die geht ja bei Jesus bis zur Feindesliebe. Schon Siegmund Freud sagt, dass das absurd ist, dass könne man gar nicht, den Feind lieben. Aber wie ich von Gott erwarte, dass er mir eine Chance gibt, so muss ich auch dem anderen eine Chance geben, so dass wir gemeinsam eine Zukunft und Hoffnung haben können. Sonst bewegen wir uns in einem Teufelskreis von Tun und Rache und wieder Rache. Das ist keine absurde Botschaft, wie Freud sagt, sondern es ist eine sehr vernünftige Botschaft mit diesem Kreislauf der Gewalt und sich gegenseitig eine Chance zuzubilligen.“

RV: Franziskus spricht oft von Barmherzigkeit, das wird jetzt aber auch von ihm verlangt. Etwa beim synodalen Prozess, wenn in Bezug auf zum Beispiel wiederverheiratete Geschiedene verlangt wird, dass die Kirche hier jetzt barmherzig sein müsse. Kann man Barmherzigkeit so einklagen?

Kasper: „Nein, einklagen kann man Barmherzigkeit natürlich nicht, das ist eine freie Zuwendung. Man kann es nicht einklagen, man muss aber selber etwas dafür tun. Bei den wiederverheirateten Geschiedenen ist eine Bußzeit notwendig, das muss geklärt werden, da muss aufgearbeitet werden, und dann ist in bestimmten einzelnen Fällen eine Wiederzulassung denkbar und möglich, jedenfalls sag das eine Mehrheit der Synode so.

Das ist keine einklagbare Sache, Barmherzigkeit von Gott her setzt natürlich voraus, dass ich nach Barmherzigkeit rufe. Das heißt auch, dass ich anerkenne, dass ich gesündigt habe und dass ich schuldig geworden bin. Sonst würde Gott mir ja seine Barmherzigkeit aufzwingen. Es ist auch ein Werk seiner Barmherzigkeit, dass er meine Freiheit Ernst nimmt. Die Bekehrung und Umkehr, die ja selbst wieder Gnade ist, ist voraus gesetzt.“

RV: Wenn man heute Theologie studiert oder Debatten etwa um die ökumenische gemeinsame Erklärung verfolgt, dann begegnet man Begriffen wie ‚Rechtfertigung’, ‚wie bekomme ich einen gerechten Gott?’ Martin Luthers, und so weiter. Wie bekommen wir denn nun die Barmherzigkeit in die Theologie hinein?

Kasper: „Es war ja die große Wiederentdeckung Luthers, dass die Gerechtigkeit Gottes keine passive, strafende ist sondern eine aktive, dass er uns „gerecht macht“, er befreit uns. Insofern ist in der Rechtfertigungslehre, wie wir sie etwa mit den Lutheranern gemeinsam entdeckt haben und bezeugen, eine Barmherzigkeits-Theologie im Hintergrund.“

„Die Theologie der letzten Jahrzehnte hatte die Barmherzigkeit ziemlich vergessen“

RV: Also kümmert sich Ihrer Meinung nach die Theologie heute angemessen um die Barmherzigkeit?

Kasper: „Ja gut, die Theologie der letzten Jahrzehnte hat sie ziemlich vergessen gehabt, das muss man zugeben; das ergibt sich ja auch, wenn man die Lehrbücher durchgeht. Das aber im Unterschied zur Volksfrömmigkeit oder der Liturgie. Die Theologie hat sie vernachlässigt und vergessen, und deshalb gab es auch eine gewisse Verwunderung, dass der Papst sie jetzt sozusagen wieder hervorholt und dadurch das Zentrum der Botschaft Jesu wieder ins Bewusstsein rückt.“

RV: Gilt das auch für Ihre eigene Theologie?

Kasper: „Ich muss gestehen, dass ich beim Schreiben meines Buches über die Barmherzigkeit noch mal gelesen habe, was ich selber geschrieben habe, und da kommt die Barmherzigkeit auch kaum vor. Das ist wahr, ich habe sie also auch übersehen! Das war in den letzten Jahrzehnten nicht drin, und es ist wichtig, dass das jetzt wieder zum Vorschein kommt.“ (rv)

Papst an Rota Romana-Kursteilnehmer: Rasche Klärung der Ehesituation für Gläubige

Rota RomanaDie Kirche kommt den Gläubigen entgegen, die in ihrer Ehe unglücklich sind und deswegen auf eine rasche Klärung der sakramentalen Gültigkeit ihrer Ehe hoffen. Das hat Papst Franziskus an diesem Samstag zu den Teilnehmern an einer Fortbildung zu den neuen Prozeduren der Rota Romana, also des vatikanischen Ehegerichts, gesagt. „Während der kürzlich erfolgten synodalen Beratungen zur Familie sind hohe Erwartungen daran aufgekommen,“ so Papst Franziskus an das Plenum, „die Prozeduren für eine Nichtigkeitserklärung der Ehe geschmeidiger und effizienter zu machen. Viele Gläubige leiden unter dem Ende ihrer Ehe und sind in vielen Fällen vom Zweifel gequält, ob die Ehe [kirchenrechtlich, Einf. d. R.] gültig sei oder nicht. Sie fragen sich also, ob bereits etwas in den Absichten oder Handlungen stecke, das eine Gültigkeit des Sakramentes verhindere.“ Doch diese Gläubigen, so fuhr Franziskus fort, hätten in vielen Fällen Schwierigkeiten gehabt, sich an die kompetenten kirchlichen Foren zu wenden und hätten die Hoffnung gehegt, dass die Prozeduren vereinfacht werden mögen.

Am vergangenen 15. August, nach einem Jahr Arbeit der eigens dafür eingesetzten Kommission, sind die beiden Motu Proprii Mitis Iudex ominus Iesus und Mitis et Misericors Iesus (für die Ostkirchen), in denen die neuen Prozeduren geregelt sind, vom Papst unterzeichnet worden. „Diese beiden Verordnungen haben einen offensichtlichen pastoralen Auftrag”, betonte Franziskus, nämlich: „die Sorge der Kirche um diejenigen Gläubigen, die auf eine rasche Klärung ihrer ehelichen Situation warten, zu bezeugen”. In den neuen Regelungen wurde die Notwendigkeit abgeschafft, zwei gleichlautende Urteile in der Sache zu erhalten, also zwei Instanzen anzurufen. Gleichzeitig wurde die Rolle des Ortsbischofs – oder Eparchen für die Ostkirchen, der nun in der Causa zu entscheiden hat, gestärkt. Die Kirche kennt jedoch keine Scheidung im weltlichen Sinne, es geht in diesem Fall um die Frage, ob eine Ehe jemals gültig zu Stande gekommen ist.

Insbesondere die Mitarbeiter der kirchlichen Tribunale müssten die neuen Normen in einer Weise verinnerlichen, die es ihnen ermögliche, „einen Dienst der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe an den Familien zu üben. Für viele Menschen, die eine unglückliche Ehe gelebt haben, ist es eine wichtige Möglichkeit, die Gültigkeit oder Ungültigkeit ihrer Ehe klären zu können. Und diesen Menschen muss geholfen werden, diesen Weg möglichst unbelastet beschreiten zu können. Und hieraus ergibt sich auch der Wert des Kurses, den ihr besucht habt. Ich ermuntere euch dazu, zu beherzigen, was ihr in diesen Tagen gelernt habt, und bei eurer Arbeit stets das salus animarum, [Seelenheil], das das höchste Gesetz der Kirche ist, fest im Blick zu behalten.“

Denn, so betonte Franziskus, im Hinblick auf die Getrennten, die in einer neuen Union lebten, liege es der Kirche vor allem am Herzen, dass diese an der kirchlichen Gemeinschaft teilhaben könnten. Doch seien bei den Bemühungen um das Seelenheil dieser Gläubigen nicht diejenigen zu vergessen, die unter großen Opfern für das Bestehen ihrer Ehen kämpften, so Franziskus: „Diese Zeugen der ehelichen Treue müssen ermutigt und als beispielhaft hervorgehoben werden. Viele Frauen und Männer ertragen Schweres, um nicht die Familie zu zerstören, in Gesundheit und Krankheit, an bösen und guten Tagen: das ist die Treue.“ (rv)

„Vatileaks 2“: Prozess geht weiter

Vatileaks II.An diesem Samstagvormittag hat im Vatikan hinter verschlossenen Türen der als „Vatileaks 2“ bekannte Prozess mit mehreren Angeklagten seine Fortsetzung gefunden. Unter den Angeklagten befindet sich auch der italienische Journalist Gianluigi Nuzzi, der bereits im ersten Fall von aus dem Vatikan entwendeten Dokumenten eine Schlüsselrolle spielte. Wie in einer Note des Pressesaals bekannt gegeben wurde, waren sämtliche Angeklagte mit ihren Anwälten bei der rund eine Stunde dauernden Anhörung anwesend. Am kommenden Montag um 15.30 Uhr wird weiter verhandelt werden. Dann werden auch Journalisten zugelassen sein. (rv)

Ende der Fastenexerzitien: Papst Franziskus zurück in Rom

CNA_FranziskusVATIKANSTADT – Nach einer Woche Fastenexerzitien, in denen es um “die rohen Fragen des Evangeliums” ging, ist Papst Franziskus wieder aus den Albaner Bergen in den Vatikan zurückgekehrt.

Zusammen mit Mitgliedern der Kurie verbrachte der Heilige Vater die vergangenen Tage im Einkehrhaus “Casa Divino Maestro” in Arricia.

Die Exerzitien wurden geleitet von Pater Ernesto Ronchi, vom Orden der Serviten. Er führte Franziskus und die anderen Teilnehmer durch die Meditationen, die sich mit zehn zentralen Fragen der Frohen Botschaft befassten.

Franziskus hat heuer zum dritten Mal an Exerzitien zur Fastenzeit an einem Ort außerhalb Roms teilgenommen. Er will dadurch Abstand vom Alltag gewinnen und der Versuchung besser widerstehen zu können, “nebenbei” zu arbeiten.

Die Exerzitien der Kurie gehen zurück auf die geistlichen Übungen des heiligen Ignatius von Loyola. Papst Pius XI. war ein großer Verehrer des Gründers der Jesuiten, und ernannte ihn im Jahre 1922 zum Schutzpatron der Exerzitien.

Sieben Jahre später, 1929, veröffentlichte der gleiche Papst die Enzyklika Mens Nostra. Darin werden geistliche Übungen gefördert — und die Tradition begründet, im Vatikan jährlich Exerzitien abzuhalten. Sie fanden ursprünglich in der ersten Adventwoche statt, bis der selige Papst Paul VI. sie 1964 in die Fastenzeit verlegte.

Bei Exerzitien wird durch Askese und Kontemplation – also betrachtendes Gebet und Meditationen – die Beziehung zu Gott intensiviert. (CNA Deutsch)

Wie Papst Franziskus die Heiligsprechungsverfahren ändert

PetersplatzVATIKAN – Die Finanzierung von Heiligsprechungsprozessen soll transparenter werden: Papst Franziskus hat dies mit einem rescriptu ex audientia an Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin in Kraft gesetzt.

Wie gewöhnlich werden die Normen für drei Jahre ad experimentum genehmigt, bevor sie endgültig übernommen werden. Generell sind sie darauf ausgerichtet, die finanzielle Verwaltung der Selig- und Heiligsprechungsprozesse transparenter zu gestalten, den Diözesanbischöfen und den Generaloberen mehr Verantwortung zukommen zu lassen, die aufgerufen sind, die Kosten der Prozesse abzusegnen; es wird die Figur eines Verwalters des Prozesses eingeführt, eine Rolle, die früher der Postulator einnahm.

Übersicht: Neue Normen

Die neuen Normen wurden entwickelt um „auf die aktuellen Bedürfnisse nach einer finanziellen und administrativen Leitung der Selig- und Heiligsprechungsprozesse zu haben, die den Vorschriften des Kirchenrechts entspricht, zu antworten; mit jährlichen Bilanzen und einer zuständigen örtlichen Autorität, die die Aufgabe hat, über diese Bilanzen zu wachen“ erklärt gegenüber CNA Dr. Waldery Hilgeman, Postulator verschiedener Heiligsprechungsprozesse, darunter jener des Dieners Gottes Kardinal Van Thuan, und Vizepostulator des Prozesses von Chiara Lubich, der Gründerin der Fokolarbewegung.
Hilgeman fügt hinzu: „Die Anerkennung einer neuen Vorschrift bedeutet nicht, dass es vorher keine Regelung gab. Aber die bisherigen Normen gehen auf 1983 zurück. Man sah die Notwendigkeit, sie den Zeiten anzupassen, die Verwaltung der Selig- und Heiligsprechungsprozesse immer transparenter zu machen.“
Der Text der neuen Normen besteht aus 23 Artikeln, die in sechs Kapitel unterteilt und mit einem Vorwort versehen sind. Er enthält verschiedene Neuheiten.

Erstens werden die Promotoren (Protagonisten der Prozesse) und die zuständigen Diözesanbischöfe mehr in die Prozesse eingebunden. Man liest in der Regelung (Art. 9), dass die Überwachung der Verwaltung zuallererst Kompetenz „des Diözesanbischofs, des Eparchen oder desjenigen, der ihnen vom Recht her in ihrem Zuständigkeitsbereich gleichgestellt ist“ sei, oder „des Generalobere im Fall der Institute geweihten Lebens und der Gesellschaften apostolischen Lebens, in seinem rechtlichen Zuständigkeitsbereich.“

An sie muss sich der Promotor, d.h. derjenige, der an die Kirche die Bitte richtet, einen Prozess zu beginnen und dies durch den Postulator tut, wenden, um die Bilanzen des Prozesses anerkannt zu sehen. Die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse nimmt Einsicht in die Bilanzen und hat überwachende Aufgabe.

Wenn der Promotor des Prozesses auch nur einen Teil der Güter für andere Zwecke als den des Prozesses verwenden will, muss er die Autorisierung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse einholen.

Der Promotor sendet eine Kopie der Bilanzen, nachdem er sie erhalten und fristgemäß anerkannt hat, an die zuständige überwachende Autorität. Im Fall von Nichterfüllung oder Missbrauch administrativer oder finanzieller Natur von Seiten jener, die an der Durchführung des Prozesses teilnehmen, schreitet das Dikasterium mit disziplinären Maßnahmen ein.

Verantwortung vor Ort

Die Verantwortung wird vor allem der örtlichen Autorität übertragen, die die Situation besser kennt und den Umfang der Ausgaben besser im Blick hat. Vorher hingegen genehmigte der Promotor selbst die Bilanzen, die ihm vom Postulator vorgelegt wurden, und der Postulator präsentierte sie der Kongregation.

Zu Beginn des Prozesses wird dieser mit eigenen Mitteln des Promotors vorangebracht, die durch Spenden der Gläubigen unterstützt werden können. Ein Experte, der an vielen Heiligsprechungsprozessen beteiligt ist, erläuterte gegenüber CNA, dass „die Kosten für einen Prozess nicht öffentlich sind, aber sicher sind es nicht die Kosten, von denen in der Presse gefabelt wird.“

Bis heute war der Postulator immer auch der Verwalter der Güter im Prozess. Jetzt kann das nicht mehr so sein. Die Figur des Verwalters der Güter, die von der des Postulators verschieden ist, wird eingeführt. Man liest in Artikel 3, dass der „Promotor, mit Einverständnis des Bischofs oder Eparchen, einen Verwalter der Güter ernennt.“ Das kann der Postulator, aber auch eine andere Person sein. Wenn man sich in der römischen Phase befindet (also wenn der Prozess in die Leitung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse übergegangen ist), teilt der Postulator der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Ernennung des Verwalters mit.

Rechenschaft über die Ausgaben

Die Figur des Verwalters setzt ein Zeichen der Transparenz. Früher verwaltete der Postulator ein Konto, von dem er auch Geld für sich abheben konnte. Jetzt muss über jede Ausgabe Rechenschaft abgelegt werden. Wenn man in die römische Phase gelangt, kann für die Arbeiten am Prozess ein Konto beim Institut für die religiösen Werke (IOR) geführt werden; das ist jedoch keine Notwendigkeit: es gibt viele Prozesse, die kein Konto beim IOR haben. Wenn der Prozess abgeschlossen ist, muss das Konto gelöscht werden.

Eine weiter große Neuerung betrifft den Beitrag des Promotors an den Heiligen Stuhl. Dieser Beitrag ist in verschiedene Tranchen aufgeteilt.

Ein Beitrag wird zu Beginn der römischen Phase geleistet, im Hinblick auf die Anerkennung des Martyriums oder der Heldenhaftigkeit der Tugenden und der Lehrtätigkeit werden vier Beiträge geleistet (bei Übergabe der Akten; bei der Bitte um Ernennung des Relators, bei Übergabe der Positio und vor der besonderen Sitzung der Theologen); danach sind im Hinblick auf die Anerkennung des angeblichen Wunders weitere drei Beiträge vorgesehen (bei Übergabe der Akten der diözesanen oder eparchialen Befragung; vor der medizinischen Beratung; vor der besonderen Sitzung der Theologen).

Die Tranchen müssen mittels Überweisung auf das Konto der Kongregation eingehen. Die Kosten wurden noch nicht definiert, denn – nach dem Reskript – bedarf es eines Dekrets zur Durchführung und die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse wird aufgefordert werden, die Summen zu bestimmen. Die Bestimmung dieser Beiträge wird sicher viele Dinge ändern.

Zuvor gab es bei der Kongregation eine Liste mit den Rechten des Heiligen Stuhles. Das waren im wesentlichen Kosten, zu denen die Postulatoren beitragen sollten. Es handelte sich um die Zahlungen von Vergütungen, beispielsweise für die Ärzte, die als Berater hinzugezogen wurden, um das eventuelle Vorhandensein eines Wunders festzustellen oder für die Theologen, die berufen waren, das Leben und die Tugenden zu bewerten.

Nun ist der Postulator nicht mehr aufgerufen, für jede eigene Tätigkeit zu zahlen. Man zahlt bestimmte Tranchen, mit festgelegten Summen, man vermeidet Ausgaben mit Bargeld und gestaltet so den Prozess transparenter und schneller.

Weiterhin ein Solidaritätsfond für „arme Prozesse“

Es kann geschehen, dass die Gelder für einen Prozess nicht ausreichend sind. Er wurde daher ein „Solidaritätsfond“ eingerichtet (Artikel 21 und 22), der „von freiwilligen Spenden der Promotoren und jedweder anderen Quelle gespeist wird“, liest man im Reskript. Das ist keine Neuigkeit: der Fonds existierte bereits, er nannte sich „Fonds der armen Prozesse“.

Nun hat er seinen Namen geändert, bleibt aber im Wesentlichen gleich.
In der römischen Phase kann der Promotor auch einen Zuschuss von der Kongregation der Selig- und Heiligsprechungsprozesse erbitten, stets durch den zuständigen Ordinarius. Auch ist es der Ordinarius, der aufgerufen ist, vor Übergabe der Bitte „die wirtschaftliche Situation der Mittel und die Unmöglichkeit, sie durch Beschaffung anderweitiger Beihilfen zu unterstützen, zu überprüfen.“

Auch in diesem Fall ist es der Bischof, der berufen ist, die Verantwortung für die Verwaltung der Mittel und Bilanzen zu übernehmen.

Eine langwierige Arbeit der Aktualisierung der Normen kommt nun zum Ende. Einer Quelle aus der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zufolge wurde bereits im März 2015 begonnen, zu überlegen, wie man die neuen Normen aktualisieren könne.

Die Quelle hebt hervor, dass „eine Kommission eingerichtet wurde“ um das Problem zu studieren. Sie besteht aus Mitgliedern der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, sowie aus Postulatoren, sowohl Laien als auch Ordensleuten.“ (CNA Deutsch)

Rom: Zu Ostern mehr Sicherheit für Vatikan und Kolosseum

Italienische PolizeiDie Stadt Rom verbietet zu Ostern das Mitführen von Waffen, Munition, Sprengkörpern, anderen giftigen Materialien und Kraftstoffen auf bestimmten Straßen. Dies kündigte Präfekt Franco Gabrielli an. Die Maßnahme „Sichere Straßen“ gilt zu Ostern für für den Petersplatz und seine Umgebung sowie für den Großraum rund um das Kolosseum. Damit werde ein Sicherheitsrahmen zur Prävention möglicher Terroraktionen geschaffen. Die Maßnahme, eine Zusammenarbeit von Polizisten und Soldaten, untersteht der der Führung des Polizeipräsidenten von Rom, Alessandro Pansa.

Ähnliche Sicherheitsvorkehrungen waren auch zur Eröffnung der Heiligen Pforte getroffen worden, sowie als die Reliquien des Heiligen Pius und des Heiligen Leopolds im Petersdom aufgebahrt waren. (rv)

Kardinal Woelki vertritt den Papst in Luxemburg

Kardinal WoelkiDer Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wird den Papst in Luxemburg bei den Feierlichkeiten anlässlich des Patronatsjubiläums vertreten. Das teilte der Vatikan an diesem Donnerstag mit. Gefeiert wird im Großherzogtum die Patronin der Stadt, seit 350 Jahren wird die Gottesmutter Maria als „Trösterin der Betrübten“ geehrt. Die Feierlichkeiten finden am 1. Mai statt. Kardinal Woelki wird dann eine Botschaft des Papstes verlesen.

1624 trugen Studenten des Jesuitenkollegiums in Luxemburg trugen ein geschnitztes Muttergottesbild vor die Stadtmauern. Die heutige Darstellung in der Luxemburger Kathedrale erhielt den Namen „Trösterin der Betrübten“ und wurde 1666 zur Patronin der Stadt Luxemburg, 1676 des gleichnamigen Herzogtums, ernannt. (rv)

Neuer Bericht dokumentiert den Völkermord an Christen im Irak und Syrien

USAWASHINGTON, D.C. – Auf 278 Seiten belegt dieser Bericht die Vernichtung von Christen und anderen religiösen Minderheiten durch die Kämpfer des Islamischen Staates: Eine Woche vor der Entscheidung des US-Außenministeriums, ob der Völkermord des IS offiziell anerkannt wird, haben die katholischen Kolumbusritter zusammen mit anderen einen umfangreichen Bericht vorgelegt, der die neuesten Beweise des Genozids dokumentiert.

„Wir stehen nun vor einer historischen Entscheidung”, sagte Carl Anderson, oberster Ritter der „Knights of Columbus”. Die weltgrößte Laien-Vereinigung katholischer Männer veröffentlichte den Bericht zusammen mit der Gruppe In Defense of Christians – „Zur Verteidigung von Christen” im Nationalen Presse-Klub in Washington.

„Die Beweise in diesem Bericht, zusammen mit den Beweisen, die dem Europäischen Parlament vorgelegt wurden, unterstützen gänzlich, und ich würde sogar sagen, beweisen zwingend, dass es vernünftige Gründe gibt davon auszugehen, dass das Verbrechen des Völkermords gegen Christen in der Region verübt worden ist”, sagte er am 10. März.

„Die Geschichte wird die Gräueltaten gegen religiöse Minderheiten im Nahen Osten als Völkermord aufzeichnen”, fügte er hinzu.

„Die Frage ist, ob Amerika als mutiges Land erinnert werden wird, so wie im Falle Darfurs, oder als weniger mutig, so wie im Falle Ruandas.”

Wie CNA berichtete, haben das Europa-Parlament und andere Einrichtungen den Genozid an Christen und weitere Minderheiten anerkannt. In den USA hatte das Holocaust Museum jedoch einen Bericht vorgelegt, der nur die Jesiden im Nordirak als Opfer eines Genozids bezeichnete. Nun wird darum gerungen, dass auch die Vernichtung, Vertreibung und Verfolgung von Christen und anderer ethno-religiöse Minderheiten in der gesamten Region anerkannt wird.

Das Außenministerium hat nun sechs Tage Zeit, um dem Kongress Bericht zu erstatten über die Verfolgung religiöser Minderheiten im Nahen Osten durch „islamische Extremisten”. Dabei muss es auch um die Frage gehen, ob die Verfolgung „massive Gräueltaten oder Genozid” darstelle. (CNA Deutsch)