Papst berät mit Kurienchefs

cna_Fanziskus im VatikanFranziskus hat am Montag mit den Leitern der einzelnen vatikanischen Dikasterien beraten. Das genaue Thema der Gespräche teilte der Vatikanische Pressesaal allerdings nicht mit. Sogenannte Kabinettssitzungen mit dem Papst sind im Vatikan selten; zuletzt gab es im Mai eine Runde dieses Formats zum Thema Medienreform. Wesentlich häufiger trifft sich Franziskus mit dem von ihm ins Leben gerufenen Kardinalsrat, zu dem neun Kardinäle aus allen Teilen der Welt gehören. (rv)

„Ungelöste Knoten“ in Amoris Laetitia: Vier Kardinäle appellieren an Papst Franziskus

cna_maria_knotenloeserinVATIKAN – Wegen der „Verunsicherung vieler Gläubiger“, ausgelöst durch das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia, haben sich vier Kardinäle „aus tiefer pastoraler Sorge“ an Papst Franziskus gewandt.

Sie bitten den Papst um die Klärung von fünf „Dubia“ – also Zweifel – in der Form von Fragen zu der am 8. April 2016 vorgelegten Exhortation, die den Untertitel „Über die Liebe in der Familie“ trägt.

Das Schreiben an den Papst wurde von Kardinal Walter Brandmüller, Kardinal Joachim Meisner, Kardinal Carlo Caffara und Kardinal Raymond Leo Burke verfasst und offenbar Mitte September verschickt; eine Abschrift ging zur Kenntnis an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller. Die Autoren schreiben:

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt. Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Die Kardinäle betonen, ihr Brief sei ein „Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen“. Es sei zudem ein „Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken“.

Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema „Fortschrittliche – Konservative“ interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.

Mit Blick auf das achte Kapitel der Exhortation schreiben die Kardinäle, dass es „auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen“ gebe.

Sie hätten daher Papst Franziskus mit der Bitte geschrieben, die „Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind“.

Daher auch die gewählte Form der Dubia, erklären die Autoren. Die fünf Fragen seien so formuliert, dass sie als Antwort „Ja“ oder „Nein“ erforderten, „ohne theologische Argumentation“. Sie werden wie folgt dargelegt:

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

Das Schreiben der vier Kardinäle erörtert diese Fragen in einem weiteren Abschnitt ihres Briefs.

Zweifel Nr. 1:

Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ Nr. 84 festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ Nr. 34 und „Sacramentum caritatis“ Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf „Amoris laetitia“ Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.

Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens „Familiaris consortio“ von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:

– Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).

– Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären („more uxorio“), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.

– Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).

Die von „Familiaris consortio“ (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.

Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – „Du sollst nicht ehebrechen“ – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.

Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.

– Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.

Zweifel Nr. 2:

Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika „Veritatis splendor“ vertritt die Auffassung, dass es möglich sei „die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen“.

Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten („moralische Absoluta“). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: „Du sollst nicht töten“, „Du sollst nicht ehebrechen“. Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.

Nach „Veritatis splendor“ ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in „De Malo“, q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier „das Vaterland retten“) die Spezies der Handlung („Ehebruch begehen“) nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung („Ehebruch“) zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.

Zweifel Nr. 3:

Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

Im Abschnitt 301 erinnert „Amoris laetitia“ daran, dass die Kirche „im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände“ ist. Und sie schließt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.“

In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.“ Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die „schwere Sünde“ objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.

Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.

Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ (Nr. 37) daran erinnert, „dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens“. Also hat die von „Amoris laetitia“ vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.

Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: „Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen.“ Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.

Die Frage 3 der „Dubia“ möchte also klären, ob es auch nach „Amoris laetitia“ noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.

Zweifel Nr. 4:

Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ Nr. 302 über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen ‚subjektiv‘ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

Im Abschnitt 302 betont „Amoris laetitia“, dass „ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person“ beinhalte. Die „Dubia“ nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.

Die Frage lautet, ob „Amoris laetitia“ der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.

Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?

Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?

Zweifel Nr. 5:

Soll man nach „Amoris laetitia“ Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

„Amoris laetitia“ sagt (in Nr. 303): Das „Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann […]“. Die „Dubia“ erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.

Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von Gottes Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. „Veritatis splendor“ (Nr. 56) sagt: „Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde.“

Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: „Dies ist Ehebruch“, „Dies ist Mord“, um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.

Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der „Dubia“). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines seiner Gebote übertrete. „Du sollst nicht ehebrechen“ würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.

Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz Gottes als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.

Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer „Gewissensentscheidung“ ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: „Das ist gut“, „Das ist schlecht“. Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.

Die Gebote Gottes sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.

Auch Papst Franziskus drückt sich in „Amoris laetitia“ (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: „Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme […]“ (CNA Deutsch)

D: Dieser als Bischof von Aachen eingeführt

b_dieserDer bisherige Weihbischof im Bistum Trier, Helmut Dieser, ist an diesem Samstag in sein Amt als neuer Bischof von Aachen eingeführt worden. Er tritt damit die Nachfolge von Bischof Heinrich Mussinghoff an, dessen Amtsverzicht Papst Franziskus im vergangenen Jahr angenommen hatte.

Während des Festgottesdienstes gratulierte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, dem Bistum zum neuen Bischof. „Wer Helmut Dieser kennt, wird schnell von seiner verbindlichen und fröhlichen Art beeindruckt sein.“ Marx, der Dieser aus der gemeinsamen Zeit in Trier gut kennt, nannte ihn einen engagierten Pfarrer. „Mit seinen seelsorglichen Erfahrungen, der Verantwortung als Weihbischof im Bistum Trier und dem theologischen Arbeiten und Denken bringt Bischof Dieser die besten Voraussetzungen für die neue Aufgabe mit“, so Kardinal Marx. Treffsicher und theologisch versiert, bringe sich Dieser in die Debatten der Bischofskonferenz und in die Mitarbeit in der Glaubens- und Pastoralkommission ein.

Das Bistum Aachen stehe, wie die ganze Kirche in Deutschland, vor vielfältigen Herausforderungen. Seelsorgeeinheiten, personale Fragen, Gottesdienstbesucher, das Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen seien nur einige Punkte, um die es in Zukunft gehen werde. „Ich bin dankbar, dass das Bistum Aachen sich in den vergangenen Jahren intensiv und erfolgreich auf den Dialogprozess der Kirche in Deutschland eingelassen hat, um sich den Fragen von Seelsorgern und Gläubigen zu stellen.“

Dieser selbst rief zu Einheit und Zuversicht auf. „Lasst uns gemeinsam Kirche sein, nicht abgehoben, nicht elitär oder verschroben, sondern füreinander, für unsere heutige Welt, für Gott.“ An der Kirche müsse „synodal“, also gemeinsam durch Kleriker und Laien, weiter gebaut werden. Fehl am Platze seien dagegen ein „Masterplan“ oder „Hauruck“; erst recht dürfe es keine Panik geben, „als ob wir die Kirche retten müssten“, so der siebte Bischof von Deutschlands westlichstem Bistum. „Hören wir auf, mutlos zu klagen, dass die Kirche heute Verluste, Defizite oder Rückschläge erleidet“, forderte er. „Beteiligen wir uns nicht auch noch selber am Kirchen-Bashing.“ (rv)

Kurienkardinal in Afrika

Kardinal FiloniKardinal Fernando Filoni hat seinen Besuch in Malawi und Sambia beendet. In Lusaka feierte der Präfekt der vatikanischen Missionskongregation am Donnerstag einen Abschlussgottesdienst mit den „Missionarinnen der Nächstenliebe“. Filoni hatte in Malawi im Auftrag des Papstes die Kathedrale des Bistums Karonga geweiht; in Sambia nahm er an den 125-Jahrfeiern der Evangelisierung des Landes teil. (rv)

Parolin fordert mehr Forschung zu seltenen Krankheiten

Kardinal Pietro ParolinDer Vatikan ruft die Pharmaindustrie dazu auf, mehr in die Forschung zu seltenen und vernachlässigten Krankheiten zu investieren. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sagte auf einem Vatikankongress am Donnerstag, die Industrie und die Staatenwelt hätten eine Verantwortung, mehr für die Betroffenen zu tun, auch wenn sich das nicht gleich rechne. Es könne doch nicht sein, dass die Familien der Erkrankten selbst ihr Geld in die entsprechende Forschung und Behandlung stecken müssten. Der Kongress zu seltenen und vernachlässigten Krankheiten wird vom päpstlichen Gesundheitsrat ausgerichtet. (rv)

Neue Kardinäle: Diesmal nicht im Palazzo

BirettWieder eine Änderung im Sinn der neuen Nüchternheit: Im Vatikan werden die traditionellen Glückwünsche an neue Kardinäle diesmal ausschließlich in der Audienzhalle stattfinden. Das wurde am Freitag bekannt. Damit bleibt der Apostolische Palast, der sonst ein prunkvoller Rahmen für diese Glückwünsche war, erstmals außen vor. Wer den neuen Kardinälen am Samstag, den 19. November gratulieren möchte, kann zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr direkt die Audienzhalle ansteuern.

Am Morgen des 19. November nimmt Papst Franziskus im Petersdom die Kardinalserhebungen vor. Unter den insgesamt 17 neuen Kardinälen wären 13 dem Alter nach berechtigt, an einer Papstwahl teilzunehmen; die vier anderen sind schon über 80. Am Donnerstag feiern die neuen Kardinäle eine Messe mit dem Papst im Petersdom – und erleben dabei mit, wie Franziskus die Heilige Pforte von St. Peter wieder schließt. (rv)

Papst-Interview mit italienischer Zeitung

La RepubblicaMit Vorsicht zu genießen – und trotzdem interessant: Papst Franziskus hat der italienischen Tageszeitung La Repubblica wieder ein großes Interview gegeben. Es erschien in der Ausgabe von diesem Freitag. Allerdings hat sich herumgesprochen, dass der historische Repubblica-Herausgeber Eugenio Scalfari, ein Herr von mittlerweile 92 Jahren, bei solchen Interviews keine Aufnahmegeräte einsetzt – aus Prinzip nicht. Stattdessen rekonstruiert er sie hinterher aus seinem Kopf. Trotzdem: Interessant, was Scalfari Papst Franziskus diesmal sagen lässt.

Am letzten Montag habe er sich „über eine Stunde lang“ mit dem Papst unterhalten können, so Scalfari. Dabei habe ihm Franziskus anvertraut, er wolle über Donald Trump und generell über Politiker „kein Urteil abgeben“. „Ich will nur verstehen, welche Leiden ihr Vorgehen den Armen und Ausgeschlossenen bereiten kann.“ Wohlgemerkt: Zum Zeitpunkt des Interviews hatte Trump noch nicht die US-Präsidentenwahlen gewonnen.

Seine Hauptsorge gelte derzeit „den Flüchtlingen und Einwanderern“, so der Papst weiter. Leider gebe es gegen sie häufig „gesetzliche Maßnahmen“, weil „Bevölkerungen“ fürchteten, dass Migranten ihnen „ihren Arbeitsplatz wegnehmen und ihre Gehälter deswegen sinken“. „Das Geld ist gegen die Armen, und auch gegen die Einwanderer und Flüchtlinge, aber da sind auch die Armen in den reichen Ländern, denen die Aufnahme von Menschen in ähnlicher Lage aus armen Ländern Sorgen macht. Das ist ein perverser Kreislauf, der durchbrochen werden muss. Wir müssen die Mauern niederreißen, die spalten.“

Es seien „Ungleichheiten“, die dazu führten, dass „viele Völker von einem Land ins andere, von einem Kontinent zum anderen“ zögen. Diese Ungleichheiten gelte es zu bekämpfen, „das ist das größte Übel, das es auf der Welt gibt“. Und weiter: „Es ist das Geld, das sie herbeiführt.“ Einmal mehr wehrt sich Franziskus in dem Gespräch gegen den Vorwurf, im Grund seines Herzens Kommunist zu sein. Eher verhalte es sich so, „dass Kommunisten wie Christen denken“. „Christus hat von einer Gesellschaft gesprochen, in der die Armen, Schwachen und an den Rand Gedrängten die sind, die entscheiden. Nicht die Demagogen, sondern das Volk, die Armen… Ihnen müssen wir helfen, um Gleichheit und Freiheit zu erreichen.“

Der Papst bejaht die Frage Scalfaris, ob er wünsche, dass die Armen direkt „in die eigentliche Politik eintreten“ sollten: „Ja, so ist das. Nicht in die Machtkämpfe, den Egoismus, die Demagogie, das Geld, sondern in die hohe, kreative Politik, in die großen Visionen.“ Scalfari fragt nach: Ob Franziskus ein „wenn auch politischer Krieg“ vorschwebe, mit dem die Volksbewegungen die Macht ergreifen könnten? Antwort des Papstes: „Ich habe nie an Krieg und Waffen gedacht.“ Wenn Blut vergossen werde, dann seien das häufig „die Christen, die zu Märtyrern werden“ – ein Sprung zur katastrophalen Lage in Nahost.

Die Männer des „Islamischen Staates“ seien „furchtbare Schlächter“, und Christen seien ihre Opfer. Scalfari versetzt, dass viele Länder derzeit mit Waffengewalt gegen den IS vorgingen. Daraufhin Franziskus: „Nun, das ist nicht die Art von Konflikt, den christliche Volksbewegungen austragen. Wir Christen sind immer Märtyrer gewesen, und doch hat unser Glaube im Lauf der Jahrhunderte große Teile der Welt erobert.“ Leider sei es immer wieder zu Religionskriegen gekommen – „aber das geschah immer dann, wenn die einzelnen Religionen und auch unsere Religion die Macht über den Glauben und die Barmherzigkeit gestellt haben.“

Ohne Macht könne man nun aber nicht gewinnen, so Scalfari, ohne Macht könnten auch Arme und Ausgeschlossene ihre Stimme nicht in der Politik hörbar machen. Woraufhin Franziskus erklärt: „Jetzt vergessen Sie, dass es auch die Liebe gibt.“ Es lebten mittlerweile mehr als zweieinhalb Milliarden Christen auf der Welt – ob es dazu Waffen und Kriege gebraucht habe? Nein. Aber Märtyrer, „ja, und zwar viele“. „Wir haben den Glauben verbreitet, indem wir an Jesus Christus Mass genommen haben. Er war der Märtyrer der Märtyrer…“

Der Journalist schließt mit dem Eindruck, dass Papst Franziskus „viele Gegner“ in seiner eigenen Kirche habe. „Gegner würde ich nicht sagen“, antwortet der Papst: „Der Glaube eint uns alle. Natürlich sind wir Individuen und sehen dieselben Dinge jeder in einer anderen Weise…“

Ein etwas seltsames Gespräch: Schöne Papstzitate, gewiss, doch immer mit dem Verdacht des Fiktiven behaftet. (rv)

US-Bischöfe nach der Wahl: Lebensschutz und Migranten

USADie katholische Bischofskonferenz in den USA hat dem designierten US-Präsidenten Donald Trump zum Wahlsieg gratuliert und dabei die Bedeutung des Lebensschutzes betont. Papst Franziskus habe bei seinem Besuch in den USA vor einem Jahr deutlich gemacht, wie wichtig der Einsatz für das Leben in einer Gesellschaft und einer Demokratie sei, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz und Erzbischof von Louisville, Joseph Kurtz, im Interview mit Radio Vatikan. Man wolle etwa die Prinzipien der katholischen Soziallehre in die Debatte einbringen, so Kurtz.

„Ich glaube, dass wir sehr gut eine Vision und einen Weg dargestellt haben. Es wird dabei nicht überraschen, dass wir dabei mit dem Schutz des Menschen beginnen, vom Augenblick der Empfängnis an bis zu seinem natürlichen Tod. Wir wünschen uns für alle Menschen die Möglichkeit, ihr Leben zu leben.“ Ob Trump mit seiner Haltung zu Abtreibungen auf der Linie der katholischen Kirche liegt, dürfte noch unklar sein. So soll der Republikaner vor seiner Kandidatur „Planned Parenthood“ unterstützt haben – die gemeinnützige Organisation ist der größte Anbieter von Abtreibungen in den USA.

Bischöfe betonen den Einsatz für Einwanderer

Die US-Bischöfe bekräftigten in ihrer Reaktion auf Trumps Wahl zum Präsidenten zugleich ihren Einsatz für Einwanderer. Dazu Erzbischof Kurtz im Interview mit Radio Vatikan: „Wir sind natürlich besonders engagiert für unsere Brüder und Schwestern, die auf der Flucht sind oder Migranten. Wir sind überzeugt, dass wir sie menschlich willkommen heißen können, ohne unsere Sicherheit zu opfern.“ Trump hatte im Wahlkampf angekündigt, eine Mauer zu Mexiko errichten zu wollen, um die USA von illegalen Einwanderern abzuschirmen.

Die Bischofskonferenz blicke zuversichtlich auf die Zusammenarbeit mit dem gewählten Präsidenten, so der Vorsitzende der US-Bischöfe weiter. Und er nannte noch „andere Felder“ einer möglichen Zusammenarbeit mit dem designierten Präsidenten: „Eines davon liegt uns besonders am Herzen, und zwar die gewaltsame Verfolgung, welche Christen und Menschen anderen Glaubens in der ganzen Welt bedroht. Wir müssen an ihrer Seite stehen und Wege suchen, sie zu schützen!“ Weitere Themen seien die Religionsfreiheit im Land, welche viele verschiedene Einzelbereiche betreffe, und die Überzeugung, dass Familien auf der Ehe von Mann und Frau aufbauen.

Kirche könnte gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirken

Mancher US-Amerikaner möge sich nun fragen, ob das Land zu einer Einheit zurückfinden könne: Die polarisierende Kampagne zwischen Hillary Clinton und Donald Trump habe viel Spaltung erzeugt, so Kurtz. „Wir werden unsere ganze Energie dazu brauchen, die Kluft zwischen Demokraten und Republikanern zu überwinden und neu das Antlitz Jesu im Nächsten entdecken zu lernen, vor allem in den Leidenden und auch in den Menschen, mit denen wir nicht einer Meinung sind. Ich hoffe, dass wir als Kirche da ein Zeichen setzen können dadurch, wie wir selber die Themen mit Wahrheit aber auch mit Barmherzigkeit angehen.“

Die katholische Kirche in den USA versammelt sowohl Republikaner als auch Demokraten in ihren Reihen. Ebenso sind unter den Katholiken neben weißen Amerikanern auch viele Schwarze und Hispanics sowie Menschen aus allen Bildungsschichten und wirtschaftlichen Milieus zu finden. (rv)

Trump oder Clinton? Warum Katholiken mit dem Gewissen entscheiden sollen

USAWASHINGTON, D.C. – Wen wählt die größte Religionsgemeinschaft der Vereinigten Staaten? Wem geben die Wahlberechtigten unter den rund 70 Millionen Katholiken im Land ihre Stimme?

Historisch betrachtet ist das alles andere als kar. Es hat noch nie eine „katholische Partei“ im Land gegeben. Und bei den letzten Wahlen stimmten die Katholiken zwar meistens für den oder die Wahlsieger, aber nicht immer für eine bestimmte Gruppe oder Person.

Und heute? Bei der Entscheidung zwischen Hillary Clinton und Donald Trump?

Wer einen Blick auf die letzten Umfragewerte wirft, bekommt auch keine klare Auskunft: Nur wenige US-Wahlforscher differenzieren nach religiöser Zugehörigkeit; und solche, die es tun, melden völlig unterschiedliche Ergebnisse.

„Erst die Hochrechnungen nach der Wahl werden uns Auskunft geben können“, so der Sozialwissenschaftler Dr. Mark Gray gegenüber CNA. Der Forscher arbeitet am „Center for Applied Research in the Apostolate“ der Georgetown University.

Was die Kirche in den USA den Wählern empfiehlt

Für Katholiken ist die Entscheidung auch und vor allem eine Gewissensfrage. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle.

Die US-Bischofskonferenz bietet dazu seit November 2015 eine Hilfstellung an: Forming Consciences for Faithful Citizenship, also in etwa „Gewissensbildung für eine gläubige Staatsbürgerschaft“.

„Wir hoffen, dass die Lektüre des Dokuments über die Lehre der Kirche informiert und dadurch bei der eigenen Gewissensbildung hilft, um moralische recht nach den Wahrheiten und Grundsätzen unseres Glaubens zu urteilen“, erklärte Norma Montenegro Fynn vom Presse-Amt der US-Bischofskonferenz.

Das Dokument sei keine „Anleitung zum Wählen“, betonte sie. Vielmehr versuche es zu erklären, welche Verantwortung katholische Wähler haben und in der Gewissensbildung behilflich zu sein.

Auch wenn die Kirche am politischen Prozess beteiligt sei und diesen mitgestalte, sei sie nicht parteiisch oder voreingenommen und dürfe keine Partei empfehlen, betonte Fynn.

Vielmehr gehe es um fundamentale moralische Wahrheiten. „Es gibt Dinge, die wir [als Katholiken] niemals tun dürfen, als Individuen wie als Gesellschaft, weil sie mit der Liebe Gottes und der Nächstenliebe unvereinbar sind“, steht in „Forming Consciences“ zu lesen.

Solche in sich sündhaften, moralisch schlechten Handlungen – so das Dokument der US-Bischöfe weiter – seien etwa Abtreibung, Euthanasie, Folter, Völkermord, unmenschliche Ausbeutung von Arbeitern, rassistische Handlungen, und vieles andere mehr; darunter auch „die Umdefinition von Ehe“.

Die Rolle für Katholiken nach der Wahl

Ganz egal, wer letztlich die Wahl gewinnt: Zurück bleibt eine tief gespaltene und uneinige Nation. Die USA – und ihr neuer Präsident – steht morgen vor der gewaltigen Aufgabe, eine bis zum Zerreissen gespannte Gesellschaft neu zusammen zu bringen, ja zu heilen. Dazu hat Carl Anderson nun die Katholiken Amerikas aufgerufen. Anderson steht der einflussreichen Laienorganisation der Kolumbusritter vor. Der Oberste Ritter der Knights of Columbus sagte wörtlich: „Die Frage, die wir uns stellen sollten, ist diese: Wie Katholiken in Amerika in Zukunft eine Quelle der Einheit und Versöhnung sein können, oder ob wir ein Grund für weitere Spaltung und Feindseligkeit sein werden“. (CNA Deutsch)

So sieht die „Roadmap“ des Heiligen Stuhls für Dialog mit dem Islam aus

VatikanfahneVATIKANSTADT – Gerechtigkeit, Friede und Erziehung sind die Leitplanken einer „Roadmap“ für den Dialog mit dem Islam – so der Sekretär des Päpstlichen Rates für Interreligiösen Dialog, Bischof Miguel Ayuso Guixot.

Im Gespräch mit CNA sagte Bischof Ayuso, der Dialog mit islamischen Institutionen mache Fortschritte. Es gebe „einen vielfältigen und reichhaltigen Dialog mit islamischen Institutionen“, so der Bischof. Als Beispiel nannte der Ordensgeistliche die Wiederaufnahme des Kontakts mit der Azhar-Moschee in Kairo.

Diese hatte — unter dem derzeitigen Imam Ahmed al Tayyeb — den Kontakt zum Heiligen Stuhl im Jahr 2011 abgebrochen und Papst Benedikt XVI. vorgeworfen, er mische sich in die „inneren Angelegenheiten“ Ägyptens ein. Der Grund: Benedikt hatte einen Bombenanschlag auf eine koptische Kirche verurteilt und besseren Schutz für Christen gefordert. Der Scheich gilt als „moderater“ Vertreter des Islam.

Bis heute gibt es keinen offiziellen Dialog mit der Azhar; doch für 2017 soll eine offizielle Wiederaufnahme angestrebt werden, heißt es – und hinter den Kulissen führen Experten wie der promovierte Islamwissenschaftler und Arabistiker Aysuo laufend Gespräche.

Der erste wichtige Schritt in diese Richtung erfolgte am 23. Mai diesen Jahres. Da besuchte Scheich al Tayyeb den Papst im Vatikan; die private Begegnung der beiden fand in der Bibliothek des Papstes statt und dauerte etwa 30 Minuten. Worüber der Pontifex und der Scheich genau sprachen, ist nicht bekannt. Die Begegnung sei „sehr herzlich“ gewesen. Seitens des Vatikans wurde gemeldet, dass es um Frieden und die Ablehnung von Gewalt und Terrorismus gegangen sei, sowie die Lage und den Schutz verfolgter Christen.

In einer eigenen Stellungnahme teilte der Imam mit, es sei darum gegangen, „Missverständnisse“ über den Islam auszuräumen und Muslime in westlichen Staaten zu ermutigen, sich zu integrieren.

Die Moschee und die im Jahr 975 gegründete Azhar Universität in Kairo sind ein wichtiges Zentrum des Islam. Neben dem Besuch im Vatikan gab und gibt es weiteren Austausch, und Bischof Ayuso ist bemüht, „gemeinsame Initiativen anstreben, die den Frieden fördern“, wie er CNA gegenüber betonte.

Friede sei die erste Säule des Dialogs mit dem Islam; die zweite sei Gerechtigkeit, so Bischof Ayuso. Daher arbeite der Heilige Stuhl gemeinsam mit der Azhar „am Thema Religionsfreiheit“: Es gehe darum, gute Beziehungen unter den Religionen zu pflegen, „die dazu führen, dass jeder das heilige Recht auf Staatsbürgerschaft hat“.

Die dritte Säule sei „Erziehung, denn in vielerlei Hinsicht ist Unwissenheit der Grund vielen Übels: Wir erfahren immer wieder, wie verbreitet Unwissenheit über Religonen ist“.

Bischof Ayuso sprach mit CNA am Rande des „Internationalen Symposiums über den universalen Wert der Barmherzigkeit“ an der Päpstlichen Universität Gregoriana, den der Päpstliche Rat zusammen mit dem in Wien ansässigen „König Abdullah bin Abdelaziz International Center for Interreligious and Intercultural Dialogue (KAICIID) veranstaltete, unterstützt von der „Adyan Stiftung“ aus dem Libanon. Dabei waren rund 40 Vertreter verschiedener Religionen in Rom zusammengekommen.

Die Veranstaltung fand im Rahmen des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit statt. (CNA Deutsch)