Das ausnahmslose Nein zur Todesstrafe soll verpflichtendes katholisches Glaubensgut werden und als solches im Katechismus stehen. Das hat Papst Franziskus am Mittwochabend in einer weit ausgreifenden Rede über den Katechismus, den fortschreitenden Glauben der Kirche und die Tradition angekündigt. Er äußerte sich bei einer Audienz für Teilnehmer eines Treffens, zu dem der Päpstliche Rat zur Förderung der Neuevangelisierung geladen hatte.
Die Ablehnung der Todesstrafe müsse im Katechismus der Katholischen Kirche auf „angemessenere und schlüssigere“ Weise Platz finden als bisher, sagte Franziskus. Der Weltkatechismus war als späte Frucht des II. Vatikanischen Konzils vor nunmehr 25 Jahren erschienen. Seither habe sich in der Frage der Todesstrafe nicht nur das päpstliche Lehramt entwickelt, sondern auch das Bewusstsein des Gottesvolkes. Man müsse heute, so der Papst wörtlich, „energisch bekräftigen, dass die Verurteilung zur Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die, auf welche Art auch immer durchgeführt, die Menschenwürde demütigt“. Die Todesstrafe widerspreche dem Evangelium, weil sie das Leben eines Menschen beende; jedes Menschenleben aber sei heilig in den Augen Gottes, der letztlich der einzige wahre Richter sei.
Todesstrafe im Kirchenstaat entsprach “keiner christlichen Gesinnung“
Auch im Kirchenstaat verhängten Richter über lange Zeit die Todesstrafe. Die letzte Hinrichtung fand unter Papst Pius IX. im Jahr 1870 statt. Diese historische Last sparte Franziskus nicht aus: da sei im Kirchenstaat „der Vorrang der Barmherzigkeit über die Gerechtigkeit vernachlässigt“ worden. „Nehmen wir die Verantwortung der Vergangenheit auf uns, und erkennen wir an, dass jene Mittel von einer mehr legalistischen als christlichen Gesinnung bestimmt waren.“
Nein zur Todesstrafe steht nicht im Widerspruch zur Tradition
In der Absicherung seiner Argumentation war dem Papst ein Punkt besonders wichtig: Das Nein zur Todesstrafe steht nicht im Widerspruch zur Tradition, zum Glaubensgut also, das die Kirche aller Zeiten lehrte. Immer habe die Kirche das Menschenleben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod verteidigt, erinnerte der Papst. Eine „harmonische Entwicklung der Lehre“ erfordere es, sich von Positionen zu verabschieden, „die heutzutage dem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit entschieden zuwiderlaufen“.
Franziskus berief sich auf das II. Vatikanische Konzil: Dieses habe davon gesprochen, dass die Tradition sich immer fortentwickle. Tradition, das sei nichts Starres, so der Papst, der mit einem für ihn typischen Sprachbild verdeutlichte: „Das Wort Gottes kann man nicht in Naftalin einlegen, als sei es eine alte Decke, die man vor Schädlingen schützen muss! Nein. Das Wort Gottes ist eine dynamische Wirklichkeit, immer lebendigt, die voranschreitet und wächst, weil sie zu einer Erfüllung hin unterwegs ist, die die Menschen nicht aufhalten können.“
Der Weltkatechismus von 1992 hat in der Frage der Todesstrafe eine spätere Veränderung erfahren und die Zulässigkeit der Todesstrafe 2003 weiter eingeschränkt, wenn auch nicht komplett ausgeschlossen, wie Papst Franziskus das nun fordert. Im Kanon 2267 in der heutige gültigen Fassung heißt es: „Unter der Voraussetzung, dass die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststehen, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.“
Ein Vorschlag von Pax Christi
Mit seinem Vorstoß zur „Abschaffung“ der Todesstrafe im Katechismus griff Franziskus eine Forderung der katholischen Friedensbewegung Pax Christi Europa auf, die im April vorschlug, die Todesstrafe solle in künftigen Ausgaben des Katechismus der Katholischen Kirche rundum und ausnahmslos verurteilt werden. (rv)