Katholischer Journalismus: Richtung Zukunft?!

Dass Tweets, Kurzvideos und Gesten des Papstes ideal sind für die heutige Medienwelt, ist offensichtlich. Bei aller Begeisterung darf man aber nicht die Botschaft dahinter und die Mühe auf dem Weg dorthin vernachlässigen: Mahnende Worte des ehemaligen Pressesprechers des Papstes und Leiters von Radio Vatikan, Pater Federico Lombardi, beim Geburtstagsempfang der katholischen Nachrichtenagentur Kathpress in Wien.

Zunächst lobte er ausführlich die „wertvollen Verbreitungswege“, die durch das Internet entstanden seien, sowohl für Bilder als auch für einfache Botschaften. So habe etwa die kluge Verwendung des Twitter-Accounts des Papstes, @pontifex, bei der Kommunikation wichtiger Anliegen des Papstes geholfen. Kirche dürfe nicht zurück bleiben, was die Techniken und die Dynamiken der Kommunikationskultur angehe, die Weise Papst Franziskus, sich zu äußern, helfe ganz besonders, es sei sozusagen ein „Paradies für Neue Medien“. Trotzdem oder gerade deswegen fügte Lombardi in seiner Festrede zwei kritische oder nachdenkliche Beobachtungen an.

„Der Enthusiasmus für die Neuen Medien darf uns nicht die Aufmerksamkeit für die Solidität, die Konsistenz und die Tiefe des Inhalts der Informationen und der Kommunikation vergessen machen“, so Lombardi in seinem Festvortrag.

„Ein kompetenter, informierter Journalismus, der Probleme in ihrer Tiefe und in ihrer realen Komplexität verstehen will, ist notwendig und wird es weiter sein, vielleicht sogar noch mehr als früher, weil die Welt nicht einfacher wird und die Herausforderungen immer größer. Solch ein Journalismus muss seine Wege und seine Orte finden, um sich auszudrücken. Kurze und einfache Botschaften sind nützlich und wirkungsvoll, wenn sie auf der Basis von tragfähigen und profunden Botschaften aufruhen. Etwas zu teilen ist gut, wenn etwas wert ist, geteilt zu werden, wenn es nicht unnütz und leer ist und nur Zeitverschwendung.“

Niemand komme um die Mühe herum, eine klare Idee von dem zu haben, was er kommunizieren wolle, so Lombardi und fügt folgende Beobachtung hinzu: „Der Papst und der Vatikan sind wichtig, aber sie sind nicht die gesamte Kirche. Der Papst und seine Mitarbeiter üben einen Dienst an der Einheit der universalen Kirche aus. Die Kirche aber ist vielgestaltig – „circumdata varietate!“ – , vielgestaltig in ihren Institutionen, ihren Kulturen, ihren Traditionen, ihren Sprachen, und darf nicht eingeebnet werden. Gewisse Dynamiken des Internets führen dazu, dass die Aufmerksamkeit überproportional auf die starken Webseiten gerichtet wird und auf die bekanntesten Menschen. Eine Vervielfältigung von Kontakten bedeutet aber noch nicht notwendigerweise auch eine Bereicherung der Beziehungen und des Austausches. Ich sehe in der Entwicklung der Kommunikation im Internet nicht nur die positiven Möglichkeiten, sondern auch das Risiko einer Schwächung und einer Verarmung von ernsthafter Kommunikation auf persönlichem Niveau, einer Schwächung der Wichtigkeit von Nachrichten aus der regionalen oder nationalen Dimension von Kirche. …

Die Frage, die ich mir nun stelle, hat mit einer Ekklesiologie der Subsidiarität und Komplementarität zwischen den verschiedenen Ebenen der Kirche zu tun – universal, national, diözesan, lokal: Gelingt es im neuen Netz und in der fließenden Welt der Neuen Medien stabile Verbindungen zu knüpfen, wo sich das Leben der Gemeinschaft der Kirche vor Ort, im Bistum und so weiter ausdrücken kann? Oder riskieren wir, uns in einem verwirrenden Magma wieder zu finden, aus dem nur noch Papst Franziskus und seine begabten Nachfolger herausragen oder andere schwindelerregende Gipfel oder mächtigen Institutionen, die Herr sind über die Suchmaschinen?“ (rv)

Kongo und Vatikan sprechen über Migration

Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin hat mit dem Präsidenten der Republik Kongo über das Phänomen der Migration gesprochen. Neben der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land waren auch die wirtschaftliche Situation und die Destabilisierung des Landes durch Guerilla-Gruppen weitere Themen des Treffens mit Clément Mouamba in der Hauptstadt Brazzaville. Zuvor sprach der Kardinal auch mit dem Außenminister, Jean Claude Gakosso, der den Einsatz der Kirche in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sozialem hervorhob.

Bereits am Dienstag sprach der Kardinal mit den neun Bischöfen des Landes über die Situation der einzelnen Diözesen und die pastoralen Probleme in dem afrikanischen Land. Parolin betonte die Wichtigkeit eines regelmäßigen Kontaktes zu den staatlichen Behörden, um den Dienst für das Gemeinwohl und die Armen voranzutreiben, sowie die Notwendigkeit der Ausbildung von Laien, um die Politik im Sinne der Soziallehre der Kirche mitzugestalten. Ein Gesprächsthema war auch die Gewalt in der Region von Pool.

Die Bischöfe sprachen mit Parolin auch über eine mögliche Seligsprechung von Kardinal Emile Biayenda, der vor vierzig Jahren im Rahmen einer Stammesstreitigkeit erst entführt und dann ermordet wurde. Der Kardinalstaatssekretär besuchte auch ein karitatives Zentrum in der Region, das Biayenda gewidmet ist und sich um physisch und psychisch destabilisierte Personen kümmert, sowie ein Zentrum für ausgesetzte Babys, Kinder und Jugendliche.

Die Republik Kongo ist die letzte Station auf der elftägigen Afrika-Reise Parolins. Zuvor besuchte der Kardinalstaatssekretär schon Madagaskar und Kenia. Anlass des Besuches ist die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Kongo, sowie der vierzigste Jahrestag der Aufnahme der Beziehungen zwischen den beiden Staaten. (rv)

Dieser Mann soll die Malteser spirituell erneuern: Franziskus ernennt Erzbischof Becciu

VATIKANSTADT – Eine „geistliche und moralische Reform“ des Souveränen Ordens der Malteser soll er überwachen, besonders der zölibatär lebenden Justiz-Ritter: Papst Franziskus hat Erzbischof Giovanni Becciu zu seinem „besonderen Bevollmächtigten“ ernannt.

Die „geistliche Erneuerung“ hat möglicherweise konkrete rechtliche und politische Konsequenzen, bis hin zu einer Änderung der Verfassung des eigentlich souveränen Völkerrechtssubjekts, wie der Heilige Vater in seinem Schreiben darlegt. Sein Bevollmächtigter sei zudem der „ausschließliche Sprecher“ des Papstes und werde eng mit dem amtierenden Leiter des Ordens, Fra‘ Ludwig Hoffmann von Rumerstein, zusammenarbeiten.

Offiziell ist der Kardinalspatron der Vertreter des Papstes beim Malteser-Orden, und als solcher beauftragt mit der Förderung der spirituellen Ausrichtung des Ordens. Dieses Amt des Kardinal Patronus bekleidet seit 8. November 2014 Kardinal Raymond Leo Burke.

Im 900 Jahre alten Souveränen Malteser-Orden stellt die kleine Gruppe der Justiz- oder Profess-Ritter, die Gelübde wie Mönche ablegen, eine kleine aber wichtige Rolle. Der Orden, der seine eigene Währung, Pässe und Nummernschilder hat, und diplomatische Beziehungen zu über 100 Nationen pflegt, zählt rund 13.500 Mitglieder; doch nur 55 gehören diesem „ersten Stand“ des Ordens an. Bislang stellen sie auch die Führung.

Bis zur Wahl eines neuen Großmeisters leitet nun, unterstützt vom päpstlichen Bevollmächtigten, der 80-jährige Österreicher Hoffmann von Rumerstein den Orden. Er ist seit 1970 Professritter und seit 2014 Großkomtur.

Auch Erzbischof Beccius Mandat endet mit dem Abschluss der Wahl eines neuen Großmeisters; damit sei voraussichtlich Ende April zu rechnen, teilte Großkanzler von Boeselager bei einer Pressekonferenz diese Woche mit. Dabei betonte von Boeselager auch, dass er mit dem päpstlichen Delegaten zusammenarbeiten werde. Es gehe darum, wieder das Vertrauen in den Orden herzustellen und das Augenmerk auch wichtigere Dinge in der Welt zu lenken, etwa die Migrationskrise.

Hintergrund

Die auf den 2. Februar datierte, aber erst heute veröffentlichte Beauftragung von Erzbischof Becciu ist das jüngste Kapitel einer Geschichte, bei der es zum Konflikt zwischen dem Vatikan und dem Orden über die Absetzung des Großkanzlers, Albrecht von Boeselager, im vergangenen Dezember gekommen war, nachdem der deutsche Ordensmann einen Rücktritt verweigert hatte.

Nach einer mehrfachen Intervention des Papstes sowie des Kardinalstaatssekretärs Pietro Parolin und einer zum Teil öffentlichen geführten, robusten Korrespondenz mit dem bisherigen Großmeister, Fra‘ Matthew Festing, hatte Franziskus am 24. Januar den Großmeister zum Rücktritt aufgefordert. Dieser war daraufhin sofort zurückgetreten, was der Orden per Gremium später bestätigte. Freiherr von Boeselager kehrte wieder in das Amt des Großkanzlers zurück.

Verhandelt wurde in der Auseinandersetzung jedoch nicht allein die eine oder andere Personalie. Es ist Beobachtern zufolge ein Richtungsstreit, den manche sogar als „Kulturkampf“ bezeichnen, und der internationale Wellen schlug.

In der „Zeit“ schrieb der Journalist Julius Müller-Meiningen, es werde „ein Kampf der Kulturen ausgetragen, wie er in vergleichbaren Zügen in der gesamten katholischen Kirche zu beobachten ist. Ein Armdrücken um die Wahrheit, das nun in einer päpstlichen Blutgrätsche im Namen der Barmherzigkeit sein vorläufiges Ende findet. Müssen sich Katholiken in aller Welt auf Verhältnisse wie im Malteserorden gefasst machen nach der Devise: Wer nicht spurt, fliegt raus? Der letztendlich mit dem Recht des Stärkeren ausgetragene Streit im Orden geht ums Ganze, um die richtige Balance und das rechte Verständnis von Katholizität, Tradition, Dogma und Pastoral. Mit besonderer Teilnahme des deutschen Katholizismus“.

Im „National Catholic Register“ sprach der Präsident der deutschen Malteser, Prinz Erich von Lobkowicz, von einer „Schlacht zwischen all dem, wofür Papst Franziskus steht, und einer kleinen Clique ultrakonservativer, rüschentragender Hardliner in der Kirche, die den Zug in jeder Hinsicht verpasst haben“. (CNA Deutsch)

So wird sich die Kirche in Italien 2017 ändern

ROM – 2017 wird ein Jahr großer Veränderungen für die italienische Kirche sein. Angefangen bei der italienischen Bischofskonferenz: Dort endet am 7. März das zweite Mandat des Vorsitzenden, Kardinal Angelo Bagnasco.

Die italienischen Bischöfe werden dem Papst dann erstmals drei Namen vorschlagen: Franziskus wird einen davon wählen. Bis jetzt war es hingegen immer der Papst selbst gewesen – in seiner Funktion als Primas Italiae – den Präsidenten der italienischen Bischofskonferenz zu ernennen.

Am 25. März wir der Papst Mailand besuchen. Und das wird – wahrscheinlich – einer der letzten öffentlichen Termine von Kardinal Angelo Scola als Erzbischof der Hauptstadt der Lombardei sein. Kardinal Scola wurde im vergangenen November 75 Jahre alt und hat beim Papst sein Rücktrittsgesuch eingereicht, wie vom Kirchenrecht vorgesehen. Nun liegt es in der Hand des Papstes, wann dieser Rücktritt wirksam werden wird.

Wer schon vor längerer Zeit ein Schreiben mit Bitte um Rücktritt verfasst hatte, ist Kardinal Agostino Vallini, Kardinalvikar Seiner Heiligkeit für die Diözese Rom. Der kirchliche Würdenträger wird am kommenden 17. April 77 Jahre alt und hat schon eine zweijährige Verlängerung durch den Papst „genossen“, vor allem auch aufgrund des außerordentlichen Jubiläums. In den kommenden Wochen könnte sich im Vikariat etwas ändern.

Ein weiterer Brief mit Bitte um Niederlegung des Amtes könnte in Kürze auch aus den Marken auf auf dem Schreibtisch des Papstes landen, genauer gesagt aus Ancona-Osimo. Unterzeichnet von Kardinal Edoardo Menichelli, Jahrgang 1939. Der Wechsel könnte in relativ kurzer Zeit erfolgen.

Wer sich ebenso darauf vorbereitet, diesen Brief zu schreiben, ist Kardinal Gualtiero Bassetti, Erzbischof von Perugia-Città della Pieve, ein Franziskus sehr nahestehender und von ihm gerne angehörter Bischof. Bassetti wird am kommenden 7. April 75 Jahre alt, aber bei ihm ist eigentlich klar, dass es eine Verlängerung als Vorsitzender der umbrischen Diözese geben wird. Auch aufgrund der Gerüchte, dass einige ihn gern als Nachfolger Kardinal Bagnascos in der Leitung der Bischofskonferenz hätten. (CNA Deutsch)

Eine Frage des Einzelfalls: Deutsche Bischöfe legen Leitpunkte zu Amoris Laetitia vor

Analyse und Wortlaut der Mitteilung – und: Wie Kardinal Müller in einem neuen Interview ebenfalls Stellung zu offenen Fragen bezieht.

BONN – Die deutschen Bischöfe erlauben unter bestimmten Umständen den Zugang zur Kommunion für geschiedene Wiederverheiratete. Es gehe um den Einzelfall, betonen die Oberhirten, doch grundsätzlich gebe es die „Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen“.

Unter dem Titel „Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“ werden die am heutigen Mittwoch veröffentlichten „Leitpunkte“ zur Interpretation von Amoris Laetitia zusammengefasst.

Das Dokument trägt den Untertitel: „Eine Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris Laetitia“.

Die Bischöfe betonen in ihrem Schreiben unter anderem:

„Paare in Krise, Scheidung und zivilrechtlicher Wiederverheiratung zu begleiten, bedeutet auch eine große Herausforderung und Chance, die Kirche und ihr Eheverständnis zur Sprache zu bringen“.

Doch können nun geschiedene Wiederverheiratete in deutschen Diözesen zur Kommunion? Mit Blick auf diese lange und kontrovers diskutierte Schlüsselfrage, die auch viele Debatten um Amoris Laetitia beherrscht, heißt es auf der Webseite der DBK zum Schreiben:

„Für die Frage nach dem Empfang der Sakramente sehen die Bischöfe in Amoris Laetitia keine allgemeine Regel und keinen Automatismus. Erforderlich sind nach ihrer Überzeugung vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden. Mit Amoris Laetitia gehen die Bischöfe von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird.“

Im eigentlichen Dokument wird weiter verdeutlicht, wie dies zu verstehen ist:

„Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen.“ [Hervorhebung durch die Redaktion]

Statt dessen bedürfe es „differenzierte[r] Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden“, so das Dokument, bei dem es sich, wie die DBK mitteilt, um Schlussfolgerungen handele, die der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 23. Januar „abschliessend diskutiert und in einem Dokument zusammengefasst“ habe.

Vier unterschiedlich große Säulen

In dem Text, so die DBK-Mitteilung, würdigen die deutschen Bischöfe das im April 2016 veröffentlichte nachsynodale Schreiben von Papst Franziskus für seinen „pastoralen und theologischen Nutzen“ und legen „als Konsequenzen (…) folgende Säulen einer Ehe- und Familienpastoral“ vor:

  1. Ehevorbereitung
  2. Ehebegleitung
  3. „Stärkung der Familie als Lernort des Glaubens“
  4. „den Umganz mit Zerbrechlichkeit: begleiten – unterscheiden – eingliedern“

Während die ersten drei „Säulen“ in einem Absatz oder einigen wenigen Paragraphen behandelt werden, sind dem vierten, kritischen Thema gleich mehrere Seiten gewidmet. Dabei geht es um den differenzierten Umgang mit geschiedenen Wiederverheirateten: Katholiken, die sich von ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau zivilrechtlich haben scheiden lassen und eine neue, staatliche Ehe eingegangen sind.

„Begleiten – Unterscheiden – Eingliedern“

Die Ehe sei zwar nach katholischem Verständnis unauflösbar, betonen die Bischöfe in ihren Leitlinien. Gleichzeitig müsse man die Einzelsituation von Menschen im Blick haben, und Urteile darüber vermeiden, „welche die Komplexität der verschiedenen Situationen nicht berücksichtigen“.

Mit Verweis auf die Abschnitte 296 und 297 von Amoris Laetitia schreiben die deutschen Bischöfe, dass anhand der Leitbegriffe „begleiten – unterscheiden – eingliedern“ diesen Betroffenen geholfen werden müsse.

Während die Begleitung bedeute, „auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt“ zu werden, dürfe Unterscheidung nicht dabei stehen bleiben, was die objektive Situation der Betroffenen ist. Mehr noch: Die – mittlerweilen bekannte – Fußnote 351 besage,

„dass man auch in einer Situation, die objektiv irregulär, subjektiv, aber nicht oder zumindest nicht völlig schuldhaft ist, ‚in der Gnade Gottes leben kann (…)“, wenn man die Hilfe der Kirche und in gewissen Fällen auch die Hilfe der Sakramente bekommt. Auch dies spricht für die Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen.“

„Am Ende eines solchen geistlichen Prozesses“, schreiben die Bischöfe weiter, „dem es immer um das Eingliedern geht, steht nicht in jedem Fall der Empfang der Sakramente von Buße und Eucharistie. Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdient Respekt und Achtung. Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren.“

Abschliessend schreiben die deutschen Bischöfe:

„Wir ermutigen alle, die den Weg von Ehe und Familie mit der Kirche gehen wollen, den wegweisenden Text Amoris Laetitia persönlich zu bedenken“.

So könne man den Reichtum des Evangeliums der Familie für das eigene Leben entdecken, betonen die Hirten.

Widersprüchliche Interpretationen

Das Schreiben der deutschen Bischöfe erscheint vor dem Hintergrund einer anhaltenden, vielschichtigen Kontroverse: Amoris Laetitia sorgt seit seiner Veröffentlichung vor rund zehn Monaten für teilweise heftige, öffentliche Diskussionen und ist Gegenstand mehrerer Debatten.

Die medial am meisten Aufmerksamkeit erregende Diskussion behandelt die sich zum Teil widersprechenden Interpretationen des achten Kapitels des nachsynodalen Schreibens: Dessen Interpretation schlägt sich – unter anderem – darin nieder, dass keine Einheit herrscht im Umgang etwa mit geschiedenen Wiederverheirateten, die zur Kommunion wollen. In manchen Diözesen ist dies unter – zum Teil unterschiedlichen – Kriterien nun möglich, in anderen weiterhin nicht.

In Malta entscheiden die Gläubigen selber, ob sie „im Frieden mit Gott“ sind, und daher zur Kommunion gehen können; in Deutschland sollen offenbar nun die Seelsorger gemeinsam mit den Betroffenen entscheiden, in einem Prozess der „Begleitung, Unterscheidung und Eingliederung“.

Neues Interview mit Kardinal Müller

Unklar ist, ob dieses Vorgehen vereinbar ist mit heute veröffentlichten Aussagen des Präfekts der Glaubenskongregation zum Thema – wie auch eine Beantwortung der fünf offenen Fragen, die ein im September verfasster Brief an Papst Franziskus enthält, der von vier Kardinälen geschrieben wurde, darunter zwei deutschen, Kardinal Walter Brandmüller und Kardinal Joachim Meisner.

Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, hatte die Veröffentlichung des Bittbriefs bereits vor einiger Zeit kritisiert. Nun hat Kardinal Müller in einem ebenfalls am heutigen Mittwoch publizierten Interview mit dem Magazin „Il Timone“ erneut mehrere Fragen zum Thema beantwortet.

Zwar nennt der Präfekt der Glaubenskongregation nicht die Dubia beim Namen, aber er äußert sich zu den Fragen, welche (auch) diese stellen. So betont Kardinal Müller erneut, dass aus seiner Sicht Amoris Laetitia im Licht der gesamten Lehre der Kirche interpretiert werden müsse. Dass dies einzelne Bischöfe nicht tun würdem, gefalle ihm nicht, so der Präfekt der Glaubenskongregation, und kritisiert auch, ohne dabei konkrete Namen zu nennen, deren Vorgehen.

Des weiteren unterstreicht Kardinal Müller im Interview, welches vor der Publikation der deutschen Bischofsleitlinien erschien, dass Familiaris Consortio und die darin noch einmal bekräftigte Lehre der Kirche keineswegs überholt sei, sondern nach wie vor gültig. So könne man nicht etwa behaupten, es gebe Umstände, unter denen ein Ehebruch keine Sünde sei.

Dagegen schreiben in den ebenfalls heute veröffentlichten Leitpunkten die deutschen Bischöfe unter Verweis auf Abschnitt 301 in Amoris Laetitia:

„Die Kirche ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände. Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben“.

„Die Kirche ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände. Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben“.

CNA dokumentiert den vollen Wortlaut des Worts der Bischöfe, wie es die DBK zur Verfügung gestellt hat.

„Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche“

Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris Laetitia

Wort der deutschen Bischöfe

Wir freuen uns sehr über das große Geschenk, das Papst Franziskus mit seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris Laetitia der Kirche und allen Menschen guten Willens gemacht hat, die sich für ein gelingendes Leben in Ehe und Familie einsetzen. Er hat darin die Erträge des synodalen Weges zusammengefasst und weitergeführt, den die Kirche in den Jahren 2014 und 2015 mit ihm beschreiten konnte. Zugleich hat er die Gedanken und Überlegungen mit der Botschaft der Bibel, der Tradition der Kirche und mit seiner eigenen seelsorgerlichen Erfahrung zu einer überzeugenden Einheit verwoben. Gerade die alltagsnahe und lebensbejahende Sprache, in der Papst Franziskus von Ehe, Partnerschaft, Sexualität, Elternschaft, Familie und vor allem von der Liebe spricht, macht Amoris Laetitia zu einer inspirierenden Quelle für das Leben von Ehe und Familie. Wir laden alle herzlich dazu ein, das Schreiben des Papstes zu lesen und zu studieren. Dabei kann es, wie Papst Franziskus selbst betont, „sowohl für die Familien als auch für die in der Familienpastoral Tätigen nutzbringender sein, wenn sie es Abschnitt für Abschnitt geduldig vertiefen oder wenn sie darin nach dem suchen, was sie in der jeweiligen konkreten Situation brauchen“ (AL Nr. 7). In besonderer Weise empfehlen wir die Lektüre des 4. Kapitels über „Die Liebe in der Ehe“. In der Betrachtung über 1 Kor 13 legt der Heilige Vater ein gutes Fundament, die verschiedenen pastoralen Herausforderungen im Licht der Heiligen Schrift zu lesen und zu konkreten Handlungen zu führen. Denn „das Sakrament der Ehe ist nicht eine gesellschaftliche Konvention, ein leerer Ritus oder das bloße äußere Zeichen einer Verpflichtung. Das Sakrament ist eine Gabe für die Heiligung und Erlösung der Eheleute, denn ihr gegenseitiges Sichgehören macht die Beziehung Christi zur Kirche sakramental gegenwärtig“ (AL Nr. 72). So ist die christliche Ehe ein sichtbares Zeichen für die Liebe Gottes und deren wirksame Kraft: ein Stück gelebte Kirche. Darum spricht die Kirche von Ehe und Familie als von einer Kirche im Kleinen, einer „Hauskirche“.

Als Erstes sagen wir Dank, nicht nur dem Heiligen Vater für seine Impulse, sondern auch all jenen, die sich in der Vorbereitung und Begleitung des synodalen Weges eingesetzt haben, bei den Befragungen im Vorfeld und in der fachlichen Aufbereitung. Danke auch für alles Gebet, das die Synodenteilnehmer und ihre Beratungen begleitet hat. Alle haben auf ihre je eigene Weise dazu beigetragen, dass dieser synodale Weg ein Weg der ganzen Kirche war.

Auf diesem Weg wurden uns auch die vielfältigen Lebenssituationen der Ehepaare und Familien von heute deutlich. Wir sehen mit großem Respekt, welche Anstrengungen in Gesellschaft, Beruf und Erziehung Menschen heute zu bewältigen haben. Alle, die tagtäglich partnerschaftliche Treue, elterliche Liebe, Fürsorge und Erziehung, Solidarität zwischen den Generationen und aufrechte Beziehungen in ihrem familiären Umfeld leben, leisten einen unendlich wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, vor allem aber füreinander. Der unermüdliche Einsatz der Eltern, die ihre Kinder ins Leben begleiten und zu selbstverantwortlichen Persönlichkeiten heranbilden, ist unersetzbar. Deshalb danken wir besonders den Eheleuten und den Familien für ihr Lebens- und Glaubenszeugnis. Soweit es uns möglich ist, wollen wir Menschen auf diesem Weg unterstützen.

Welche Konsequenzen ergeben sich nun aus Amoris Laetitia für die Ehe- und Familienseelsorge in Deutschland? Vieles davon wird in den konkreten pastoralen Situationen entwickelt werden müssen. Wir nennen daher nur einige wichtige Leitpunkte. Dies sind erste Schwerpunkte, denen wir uns in der folgenden Zeit besonders widmen wollen. Damit ist der Reichtum von Amoris Laetitia nicht annähernd ausgeschöpft. Wir wollen uns mit dem Evangelium von der Familie, wie es in Amoris Laetitia entfaltet wurde, auch weiterhin befassen und weitere Schwerpunkte entfalten. An dieser Stelle thematisieren wir zunächst:

die Ehevorbereitung;

die Ehebegleitung;

die Stärkung der Familie als Lernort des Glaubens;

den Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten – unterscheiden – eingliedern.

Ehevorbereitung

Am Anfang der pastoralen Begleitung von Paaren, Eheleuten und Familien steht die Ehevorbereitung. „Die komplexe gesellschaftliche Wirklichkeit und die Herausforderungen, mit denen sich die Familien heute auseinandersetzen müssen, erfordern einen größeren Einsatz der ganzen christlichen Gemeinde im Hinblick auf die Vorbereitung der Brautleute auf die Ehe“ (AL Nr. 206). Wir möchten, dass Paare, die um eine kirchliche Trauung bitten, erfahren, dass wir uns über ihren Entschluss freuen, denn „die Freude der Liebe … ist auch die Freude der Kirche“ (AL Nr. 1). Wir laden sie herzlich ein, mit uns zusammen ihre konkrete Lebenssituation in den Blick zu nehmen und die spirituelle und auch sakramentale Dimension ihrer Partnerschaft zu erschließen. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen zur Entwicklung eines Ehekatechumenats, der den Weg zur Ehe als bewussten Glaubensweg begleitet. In den deutschen Diözesen verfügen wir bereits über zahlreiche Modelle, Initiativen und Projekte für eine Vorbereitung auf die Ehe, angefangen von der Förderung junger Menschen in ihrer Beziehungsfähigkeit, etwa in Jugendarbeit, Religionsunterricht und

Familienpastoral, über Paar- und Eheseminare bis hin zur unmittelbaren Vorbereitung des Trauungsgottesdienstes. Viele dieser Angebote finden aber zu punktuell statt und erreichen zu wenige Paare. Das hohe Gut, das das Ehesakrament aus dem Glauben heraus bedeutet, wird jungen Paaren oft zu wenig vermittelt.

Unsere Ehevorbereitungspastoral bedarf daher einer Intensivierung, eines verbindlicheren und zugleich überzeugenderen Charakters. Vor Ort wie auch im Austausch auf diözesaner und überdiözesaner Ebene gilt es, diese seelsorgerlichen Angebote weiterzuentwickeln und auszuweiten.

Ehebegleitung

Wir sehen uns auch in der Pflicht, die Bemühungen um die Ehebegleitung zu verstärken. Dabei soll vor allem das Gelingende mit allen Mühen und Früchten wertgeschätzt werden. Es soll in Gottesdiensten an besonderen Festen und zu Ehejubiläen gefeiert werden. Wichtig ist auch, auf das Sakrament der Ehe und seine Sinnhaftigkeit stärker in der Verkündigung, in der Predigt und in der Erwachsenenbildung einzugehen. Andererseits aber genügt es nicht, sich auf die Verkündigung von Prinzipien zurückzuziehen. „Uns kommt ein verantwortungsvollerer und großherzigerer Einsatz zu, der darin besteht, die Gründe und die Motivationen aufzuzeigen, sich für die Ehe und die Familie zu entscheiden“ (AL Nr. 35).

Ausdrücklich fördern wir alle Bemühungen von Ehe- und Familienkreisen in Pfarreien,

Verbänden und geistlichen Gemeinschaften. In all dem liegt uns die Entfaltung einer Ehe- und Familienspiritualität besonders am Herzen. Von hervorgehobener Bedeutung sind auch die in unserem Land sehr zahlreichen konfessionsverbindenden Ehen. Ihre Situation bedeutet eine besondere Herausforderung, aber ebenso auch eine Chance im ökumenischen Dialog. Wir wissen, dass in einer solchen Ehe der Schmerz der Trennung zwischen den Kirchen besonders stark wahrgenommen wird. Dies wird sicherlich besonders bei der Frage der Taufe und der Erziehung der gemeinsamen Kinder oder bei der Feier der Erstkommunion bzw. Konfirmation erfahren.

Vor allem die noch nicht mögliche volle Gemeinschaft im Herrenmahl lässt den Schmerz der Spaltung der Christenheit in solchen Ehen und Familien deutlich werden. Wir sind uns bewusst, dass es nicht leicht ist, die katholische Position in unserer Zeit zu vermitteln und zugleich in pastoraler Verantwortung mit dieser Frage umzugehen.

Neben der Wertschätzung des Gelingens ist in der Begleitung von Ehepaaren und Familien auch die Hilfe bei Problemen und Schwierigkeiten unverzichtbar. Familien stehen fast täglich in Situationen, die ihnen das Leben schwer machen. Das Spektrum reicht von ökonomischen Herausforderungen über Krankheiten, körperliche Beeinträchtigungen, Erziehungs- und Beziehungsprobleme, Wohnungsnot, Arbeitsplatzverlust, Sorge und Pflege für altgewordene Eltern bis hin zum Tod von Familienangehörigen. Entsprechend vielfältig muss das Hilfeangebot ausgestaltet sein. Die Dienste der Caritas, die Angebote der Ehe- und

Familienpastoral und der kirchlichen Beratungsstellen sowie auch die unmittelbare Ansprechbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pfarrseelsorge und in den kirchlichen Einrichtungen wie etwa den Kindertagesstätten leisten hier bereits jetzt sehr viel. Allen, die hier engagiert arbeiten, sagen wir an dieser Stelle unseren herzlichen Dank. Nur so kann Kirche menschenfreundlich und hilfsbereit im Alltag der Menschen erlebt werden. Uns allen gilt der Appell aus Amoris Laetitia: „In den schwierigen Situationen, welche die am meisten Bedürftigen erleben, muss die Kirche besonders achtsam sein, um zu verstehen, zu trösten, einzubeziehen“ (AL Nr. 49).

Familie als Lernort des Glaubens stärken

Mit Amoris Laetitia weisen wir auf die besondere Bedeutung der Familie als Lernort des Glaubens hin: „Die Erziehung der Kinder muss von einem Weg der Glaubensweitergabe geprägt sein“ (AL Nr. 287). Familien sind der Ort der ersten personalen Beziehungen und bilden einen intimen Erfahrungsraum. Kinder haben ein besonders feines Gespür für die großen Fragen des Lebens und Eltern können ihre Kinder für diese Fragen sensibilisieren. Hilfreich sind tägliche Rituale wie das gemeinsame Gebet oder das Segenskreuz, das sie ihnen auf die Stirn zeichnen. Auch die bewusste Gestaltung des Sonntags sowie kirchlicher Feste in der Familie eröffnet einen Zugang zur religiösen Erziehung und zur Weitergabe des Glaubens. Eltern wollen ihren Kindern Orientierung für den Lebensweg geben. Dazu gehört auch, über den eigenen Glauben zu sprechen: „Der Glaube ist ein Geschenk Gottes, das in der Taufe empfangen wird, und nicht das Ergebnis eines menschlichen Tuns, doch die Eltern sind Werkzeuge Gottes für seine Reifung und Entfaltung“ (AL Nr. 287). Dafür suchen Familien nach gemeinsamen und tragfähigen Ausdrucksformen. Die Gestaltung religiöser Elemente und Rituale im Familienleben braucht nicht das Außergewöhnliche, sondern die Nähe zum Alltag. Wir möchten Eltern und Großeltern darin unterstützen, immer wieder neu geeignete Formen zu suchen und zu finden. Kinder brauchen Erwachsene, die sie in ihren Fragen und ihrem Suchen begleiten. Kinder fordern Erwachsene mit ihren Fragen aber auch heraus. Das kann dazu beitragen, dass Erwachsene ihren Glauben und ihre religiöse Praxis überdenken und in ihrem Glauben wachsen. So kann das Miteinander von Kindern und Erwachsenen eine echte Schule des Glaubens sein. Diese Prozesse wollen wir verstärkt seelsorglich begleiten, zumal das Religiöse im Familienleben seine Selbstverständlichkeit weithin verloren hat.

Umgang mit Zerbrechlichkeit: begleiten – unterscheiden – eingliedern

Trotz allen guten Willens der Eheleute und trotz aller Vorbereitung auf die Ehe geschieht es, dass Beziehungen zerbrechen. Menschen sehen sich vor dem Scherbenhaufen ihres auf eine Partnerschaft gegründeten Lebensentwurfs. Sie leiden daran, dass sie scheitern und ihrem Ideal einer lebenslangen Liebe und Partnerschaft nicht gerecht werden können. Zu ihre Selbstzweifeln kommen oft genug wirtschaftliche Sorgen. Besonders betroffen sind die Kinder einer zerbrechenden Beziehung. In dieser Notlage ist es Aufgabe der Kirche, Menschen zu begleiten und zu stützen. Diesen Dienst nehmen in vielen Fällen die kirchlichen Beratungsstellen und die Alleinerziehendenseelsorge wahr. Doch in der alltäglichen Pastoral ist es notwendig, hier noch viel mehr ein offenes Ohr und ein weites Herz zu haben, damit es gelingt, „dazu anzuregen, sich der Gnade zu öffnen“ (AL Nr. 37).

So möchten wir auch auf die Frage des kirchlichen Umgangs mit den Personen eingehen, die nach einer Scheidung zivilrechtlich wieder geheiratet haben und sich nach dem Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie sehnen. Die Unauflöslichkeit der Ehe gehört zum unverzichtbaren Glaubensgut der Kirche. Amoris Laetitia lässt daran ebenso wenig Zweifel wie an der Notwendigkeit eines differenzierenden Blickes auf die jeweiligen Lebenssituationen der Menschen. „Daher sind Urteile zu vermeiden, welche die Komplexität der verschiedenen Situationen nicht berücksichtigen. Es ist erforderlich, auf die Art und Weise zu achten, in der Menschen leben und aufgrund ihres Zustands leiden.“ (AL Nr. 296)

Amoris Laetitia stellt die drei Aspekte Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern als zentrale Leitbegriffe heraus, ausgehend von der Grundfeststellung: „Niemand darf auf ewig verurteilt werden, denn das ist nicht die Logik des Evangeliums!“ (AL Nr. 297) In Lebenssituationen, die oft genug als aufreibend und belastend erlebt werden, sollen die Betroffenen erfahren können, dass ihre Kirche sie nicht fallen lässt. Im Umgang mit den wiederverheiratet Geschiedenen muss deutlich werden, dass sie zur Kirche gehören, Gott ihnen seine Liebe nicht entzieht und sie gerufen sind, die Gottes- und Nächstenliebe zu praktizieren und echte Zeugen Jesu Christi zu sein. Der Heilige Vater unterstreicht den Aspekt der Begleitung deutlich, indem er sagt: „Sie sollen sich nicht nur als nicht exkommuniziert fühlen, sondern können als lebendige Glieder der Kirche leben und reifen, indem sie diese wie eine Mutter empfinden, die sie immer aufnimmt, sich liebevoll um sie kümmert und sie auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt.“ (AL Nr. 299)

Was der Papst in diesem Zusammenhang mit Unterscheiden meint, wird deutlich, wenn er in Amoris Laetitia festhält: „Die Kirche ist im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände. Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ,irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben“ (AL Nr. 301). Amoris Laetitia bietet in dieser Frage keine allgemeine Regelung und kennt keinen Automatismus in Richtung einer generellen Zulassung aller zivilrechtlich wiederverheiratet Geschiedenen zu den Sakramenten. Amoris Laetitia übersieht weder die schwere Schuld, die viele Menschen in solchen

Situationen des Zerbrechens und Scheiterns ehelicher Beziehungen auf sich laden, noch die Problematik, dass eine zivilrechtliche Wiederheirat dem sichtbaren Zeichen des Ehesakraments widerspricht, selbst wenn die betroffene Person schuldlos verlassen wurde. Amoris Laetitia bleibt aber dennoch nicht beim kategorischen und irreversiblen Ausschluss von den Sakramenten stehen. Die Anmerkung 336 (zu AL Nr. 300) macht deutlich, dass die Unterscheidung, die „erkennen kann, dass in einer besonderen Situation keine schwere Schuld vorliegt“, zu differenzierten Konsequenzen auch auf dem Gebiet der Sakramentenordnung führen müsste. Anmerkung 351 (zu AL Nr. 305) weist zudem darauf hin, dass man auch in einer Situation, die objektiv irregulär, subjektiv, aber nicht oder zumindest nicht völlig schuldhaft ist, „in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann“ (AL Nr. 305), wenn man die Hilfe der Kirche und in gewissen Fällen auch die Hilfe der Sakramente bekommt. Auch dies spricht für die Möglichkeit des Sakramentenempfangs in diesen Situationen.

Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen. Erforderlich sind vielmehr differenzierte Lösungen, die dem Einzelfall gerecht werden und dann zum Tragen kommen, wenn die Ehe nicht annulliert werden kann. Wir ermutigen in diesem Zusammenhang alle, die begründete Zweifel daran haben, dass ihre Ehe gültig zustande gekommen ist, den Dienst der kirchlichen Ehegerichte in Anspruch zu nehmen, damit ihnen ggf. eine neue kirchliche Heirat ermöglicht wird. Allen, die an den kirchlichen Gerichten arbeiten, danken wir an dieser Stelle für ihren diskreten und seelsorgerischen Einsatz.

Amoris Laetitia geht von einem Prozess der Entscheidungsfindung aus, der von einem Seelsorger begleitet wird. Unter der Voraussetzung dieses Entscheidungsprozesses, in dem das Gewissen aller Beteiligten in höchstem Maß gefordert ist, eröffnet Amoris Laetitia die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie zu empfangen. In Amoris Laetitia unterstreicht Papst Franziskus die Bedeutung der Gewissensentscheidung, indem er sagt: „Wir tun uns schwer, dem Gewissen der Gläubigen Raum zu geben, die oftmals inmitten ihrer Begrenzungen, so gut es ihnen möglich ist, dem Evangelium entsprechen und ihr persönliches Unterscheidungsvermögen angesichts von Situationen entwickeln, in denen alle Schemata auseinanderbrechen. Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen“ (AL Nr. 37). Am Ende eines solchen geistlichen Prozesses, dem es immer um das Eingliedern geht, steht nicht in jedem Fall der Empfang der Sakramente von Buße und Eucharistie. Die individuelle Entscheidung, unter den jeweiligen Gegebenheiten nicht oder noch nicht in der Lage zu sein, die Sakramente zu empfangen, verdient Respekt und Achtung. Aber auch eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren. Zu vermeiden sind sowohl die Haltung eines Laxismus ohne intensives Hinsehen im Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern als auch eine rigoristische Haltung, die beim schnellen Urteil über Menschen in sogenannten irregulären Situationen stehenbleibt. An die Stelle solcher extremer Haltungen soll die Unterscheidung (lat. „discretio“) im persönlichen Gespräch treten. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Weg der Gewissensbildung der Gläubigen zu vertiefen. Dazu ist es nötig, unsere Seelsorger zu befähigen und ihnen Kriterien an die Hand zu geben. Solche Kriterien einer Gewissensbildung gibt der Heilige Vater in Amoris Laetitia in ausführlicher und hervorragender Weise an (s. AL Nr. 298–300).

Sowohl für die Seelsorger als auch für die Gläubigen bedeutet diese Leitvorstellung von Begleiten, Unterscheiden und Eingliedern einen hohen Anspruch und eine große Herausforderung. Gerade in der Situation des Scheiterns, aber auch darüber hinaus sollen die Menschen erfahren können, dass die Kirche sie begleitet und einlädt, mit ihr unterwegs zu sein. „Die Hirten, die ihren Gläubigen das volle Ideal des Evangeliums und der Lehre der Kirche nahelegen, müssen ihnen auch helfen, die Logik des Mitgefühls mit den Schwachen anzunehmen und Verfolgung oder allzu harte und ungeduldige Urteile zu vermeiden.“ (AL Nr. 308) Papst Franziskus hat in seinem Schreiben viele Situationen angesprochen: Seien es die Alleinerziehenden, die Migranten und Familien auf der Flucht, die interkonfessionellen, interreligiösen oder interkulturellen Paare, die Paare, bei denen ein Partner gläubig ist und der andere viel weniger oder gar nicht glaubt, die Familien, die in Armut leben, die sich um alte, kranke und besonderer Zuwendung bedürftige Familienmitglieder kümmern, und nicht zuletzt auch die Paare, die sich noch nicht zu einer Heirat entschließen können, und die Ehepaare nach Scheidung und nach zivilrechtlicher Wiederheirat. Mit manchen werden wir nur eine kleine Wegstrecke gemeinsam gehen oder nur einen fernen Kontakt halten können, andere werden wir intensiver begleiten können und manche werden dauerhaft mit uns unterwegs sein. Dabei dürfen wir das Evangelium von der Familie nicht verleugnen. „Wir würden der Welt Werte vorenthalten, die wir beisteuern können und müssen“ (AL Nr. 35). Paare in Krise, Scheidung und zivilrechtlicher Wiederverheiratung zu begleiten, bedeutet auch eine große Herausforderung und Chance, die Kirche und ihr Eheverständnis zur Sprache zu bringen.

Wir ermutigen alle, die den Weg von Ehe und Familie mit der Kirche gehen wollen, den wegweisenden Text Amoris Laetitia persönlich zu bedenken und so den Reichtum des Evangeliums der Familie für das eigene Leben zu entdecken. Alle Eheleute und alle Familien wollen wir auf diesem Weg unterstützen, fördern und begleiten. Der Heilige Vater selbst gibt uns dies mit auf den Weg: „Alle sind wir aufgerufen, das Streben nach etwas, das über uns selbst und unsere Grenzen hinausgeht, lebendig zu erhalten, und jede Familie muss in diesem ständigen Anreiz leben. Gehen wir voran als Familien, bleiben wir unterwegs! Was uns verheißen ist, ist immer noch mehr. Verzweifeln wir nicht an unseren Begrenztheiten, doch verzichten wir ebenso wenig darauf, nach der Fülle der Liebe und der Communio zu streben, die uns verheißen ist.“ (AL Nr. 325)

Das Wort der deutschen Bischöfe „,Die Freude der Liebe, die in den Familien gelebt wird, ist auch die Freude der Kirche‘ – Einladung zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris Laetitia“ wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 23. Januar 2017 in Würzburg verabschiedet. (CNA Deutsch)

Vatikan und Piusbrüder: Kommt die Versöhnung?

Der Vatikan und die schismatisch orientierte Priesterbruderschaft St. Pius X. gehen weiter aufeinander zu. Das berichtet die Internetseite „Vatican Insider“. Der Vatikan arbeite „an der Perfektionierung der kanonischen Form“, in der die Piusbruderschaft künftig wieder Teil der römisch-katholischen Kirche sein könne. Mit diesen Worten zitiert die Internetseite den Vatikanbeauftragten für den Dialog mit den Piusbrüdern, Guido Pozzo. Die entsprechende kanonische Form werde eine „Personalprälatur“ sein. Ein Abkommen mit den Piusbrüdern sei in Sichtweite, brauche aber noch ein bisschen Zeit, so „Vatican Insider“.

Auch der Leiter der Piusbrüder, Bischof Bernard Fellay, hat laut diesen Angaben bestätigt, dass ein solches Abkommen schon bald möglich sein könnte. Aus seiner Sicht kann die Piusbruderschaft ein solches Abkommen mit dem Vatikan eingehen, ohne darauf zu warten, dass die interne Lage der katholischen Kirche „vollkommen zufriedenstellend“ wird. Von Vatikanseite gibt es derweil keine Angaben zu einem baldigen Abkommen mit der Priesterbruderschaft.

Vier Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre gegen den Willen des Papstes hatten 1988 zum Bruch zwischen den Piusbrüdern und Rom geführt. Im Jahr 2000 begann dann eine (stellenweise holprige) Wiederannäherung, vor allem während des Pontifikats von Benedikt XVI..

Die „Personalprälatur“ wurde erst 1983 bei der Einführung des neuen Kodex des Kirchenrechts (CIC) geschaffen. Bislang hat nur das „Opus Dei“ eine solche kanonische Form. (rv)

Malteser: Fra‘ Festings Rücktritt bestätigt, Großkanzler von Boeselager wieder im Amt

ROM – Der entlassene Großkanzler des Souveränen Malteser-Ordens, Freiherr Albrecht von Boeselager, ist wieder im Amt. Gleichzeitig ist der bisherige Großmeister, Fra‘ Matthew Festing, zurückgetreten. Das hat der Malteser-Orden auf seiner Website offiziell bestätigt.

Wörtlich meldet der Orden, dass sich die Regierung des Ordens am heutigen Samstag Nachmittag versammelt habe. Auf der Tagesordnung habe der vom Großmeister Fra‘ Matthew Festing angekündigte Rücktritt gestanden, „gemäß Artikel 16 der Verfassung des Malteser-Ordens“. Diesen habe der Souveräne Rat – die Ordensregierung – angenommen.

Der Papst sei über diesen Rücktritt verfassungsgemäß informiert werden, heißt es weiter.

Tatsächlich hatte Papst Franziskus den Großmeister zu sich einbestellt, den Rücktritt verlangt, und Berichten zufolge diesen auch gleich in schriftlicher Form von Fra‘ Festing eingefordert. Dieser Aufforderung habe Fra‘ Festing entsprochen. Kurz darauf hatte der Vatikan eine Mitteilung veröffentlicht, die ankündigte, dass ein „päpstlicher Delegat“ eine Untersuchung des Ordens übernehmen werde.

Dieses in mehrfacher Hinsicht ungewöhnliche Eingreifen des Papstes war der bisherige Höhepunkt einer Auseinandersetzung des Vatikans mit der Ordensleitung über die Absetzung des Großkanzlers, Freiherr von Boeselager; eine Auseinandersetzung, die wiederum öffentlicher Ausdruck einer komplexen Kontroverse innerhalb des Ordens sein soll, wie Vatikanisten berichteten.

Wie CNA bereits im Vorfeld schrieb, war dieser Schritt des Papstes der zweite von fünf möglichen.

Zwischenzeitlich leitet, so nun die Presse-Mitteilung der Malteser, der Großkommandeur der Malteser, der Österreicher Fra‘ Ludwig Hoffmann von Rumerstein, ad interim den Orden – bis zur Wahl eines neuen Großmeisters.

Dem bisherigen Großmeister, dem Briten Festing, habe die Regierung für sein großes Engagement während seiner neun Jahre im Amt gedankt, so die Mitteilung. Ebenso drückt der Orden seine Dankbarkeit gegenüber dem Papst und seinem Staatssekretär, Kardinal Pietro Parolin aus, „für ihr Interesse an und Sorge für den Orden“.

Unklar ist nun, wer der „Päpstliche Delegat“ sein wird, den Franziskus zur „spirituellen Erneuerung des Ordens“, besonders seiner – zölibatär lebenden – Professritter bestellen werde. Der Souveräne Malteser-Orden werde mit diesem jedoch „voll kooperieren“, teilte der Orden mit. (CNA Deutsch)

Kardinalstaatssekretär besucht drei Länder Afrikas

Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin ist zu einer elftägigen Afrikareise aufgebrochen. Anlass ist das 50-jährige Bestehen diplomatischer Beziehungen zwischen Madagaskar und dem Heiligen Stuhl. Neben dem Inselstaat wird Parolin auch den Kongo besuchen, wo er eine Vereinbarung zwischen Kirche und Staat unterzeichnen wird. Auch ein kurzer Abstecher nach Nairobi in Kenia ist eingeplant.

Es ist der zweite Besuch eines Vertreters des Heiligen Stuhls auf der Insel. Im Jahr 1989 hatte Papst Johannes Paul II. Madagaskar besucht. Im Juni 2014 wurde der Präsident von Madagaskar von Papst Franziskus in Rom in Audienz empfangen. (rv)

In vollem Wortlaut: Papstpredigt zur Ökumene

In der römischen Basilika St. Paul vor den Mauern hat Papst Franziskus an diesem Mittwochabend die diesjährige Gebetswoche für die Einheit der Christen feierlich abgeschlossen. Wir dokumentieren seine Predigt bei der Vesper hier in vollem Wortlaut.

Die Begegnung mit Jesus auf der Straße nach Damaskus verwandelt das Leben des heiligen Paulus von Grund auf. Von jenem Moment an liegt für ihn der Sinn seines Daseins nicht mehr darin, auf die eigenen Kräfte zu vertrauen, um peinlich genau das Gesetz zu befolgen, sondern darin, sich ganz und gar an die gegenleistungsfreie und unverdiente Liebe Gottes zu klammern, an den gekreuzigten und auferstandenen Jesus Christus. So erlebt er, wie ein neues Leben anbricht, das Leben nach dem Geist, in dem er durch die Kraft des auferstandenen Herrn Vergebung, Vertrautheit und Ermutigung erfährt. Und diese Neuheit kann Paulus nicht für sich behalten: Die Gnade drängt ihn, die Frohe Botschaft von der Liebe und der Versöhnung zu verkünden, die Gott in Christus der Menschheit in Fülle anbietet.

Für den Völkerapostel ist die Versöhnung des Menschen mit Gott, deren » Gesandter « er geworden ist (vgl. 2 Kor 5,20), ein Geschenk, das von Christus kommt. Das wird ganz deutlich in dem Text aus dem Zweiten Korintherbrief, dem in diesem Jahr das Thema der Gebetswoche für die Einheit der Christen entnommen ist: „Die Liebe Christi drängt uns zur Versöhnung“ (vgl. 2 Kor 5,14-20). „Die Liebe Christi“: Es handelt sich nicht um unsere Liebe zu Christus, sondern um Christi Liebe zu uns. In gleicher Weise ist die Versöhnung, zu der wir gedrängt werden, nicht einfach unsere Initiative: An erster Stelle ist sie die Versöhnung, die Gott uns in Christus anbietet. Mehr als ein menschliches Bemühen der Gläubigen, die versuchen, ihre Spaltungen zu überwinden, ist sie zuerst einmal eine ungeschuldete Gabe Gottes. Als Konsequenz dieser Gabe ist der Mensch, der Vergebung und Liebe erfahren hat, aufgefordert, seinerseits das Evangelium der Versöhnung in Wort und Tat zu verkünden, ein versöhntes Dasein zu leben und zu bezeugen.

Aus dieser Sicht können wir uns heute fragen: Wie kann man dieses Evangelium der Versöhnung nach Jahrhunderten der Trennung verkünden? Paulus selbst hilft uns, den Weg zu finden. Er betont, dass die Versöhnung in Christus nicht ohne Opfer geschehen kann. Jesus hat sein Leben hingegeben und ist für alle gestorben. Ähnlich sind die Botschafter der Versöhnung in seinem Namen aufgerufen, ihr Leben hinzugeben; nicht mehr für sich selbst, sondern für den zu leben, der für sie gestorben und auferstanden ist (vgl. 2 Kor 5,14-15). Wie Jesus lehrt, retten wir unser Leben nur dann wirklich, wenn wir es aus Liebe zu ihm verlieren (vgl. Lk 9,24). Das ist die Umwälzung (rivoluzione), die Paulus erlebt hat, aber es ist die christliche Umwälzung aller Zeiten: nicht mehr für uns selber zu leben, für unsere Interessen und unsere Image-Pflege, sondern nach dem Bild Christi, für ihn und nach ihm, mit seiner Liebe und in seiner Liebe.

Für die Kirche, für jede christliche Konfession ist es eine Einladung, sich nicht auf Programme, auf Berechnungen und Vorteile zu stützen, nicht auf die Zweckmäßigkeiten und derzeitige Moden zu vertrauen, sondern im ständigen Blick auf das Kreuz des Herrn den Weg zu suchen: Dort ist unser Lebensprogramm. Es ist auch eine Einladung, aus jeder Abschottung herauszukommen, die Versuchung der Selbstbezogenheit zu überwinden, die verhindert, das zu erfassen, was der Heilige Geist außerhalb der eigenen Räume wirkt. Eine echte Versöhnung zwischen den Christen wird sich verwirklichen lassen, wenn wir verstehen, wechselseitig die Gaben des anderen anzuerkennen, und fähig sind, demütig und aufmerksam voneinander zu lernen – voneinander zu lernen! -, ohne zu erwarten, dass zuerst einmal die anderen von uns lernen.

Wenn wir so leben, d.h. um Christi willen uns selbst sterben, wird unser alter Lebensstil in die Vergangenheit verbannt und wir treten, wie damals Paulus, in eine neue Form des Daseins und der Gemeinschaft ein. Dann können wir mit Paulus sagen: » Das Alte ist vergangen « (2 Kor 5,17). Zurückzublicken ist hilfreich und überaus notwendig, um das Gedächtnis zu reinigen. Aber sich auf die Vergangenheit zu versteifen, indem man sich dabei aufhält, an erlittenes und verübtes Unrecht zu denken und nach rein menschlichen Kriterien zu urteilen, kann lähmend sein und verhindern, dass man in der Gegenwart lebt. Das Wort Gottes ermutigt uns, aus dem Gedenken Kraft zu schöpfen, uns an das vom Herrn empfangene Gute zu erinnern. Aber es verlangt auch von uns, die Vergangenheit hinter uns zu lassen, um Jesus im Heute zu folgen und in Ihm ein neues Leben zu leben. Erlauben wir dem, der alles neu macht (vgl. Offb 21,5), uns auf eine neue Zukunft auszurichten, welche offen ist für die Hoffnung, die nicht trügt – eine Zukunft, in der die Spaltungen überwunden werden können und die Gläubigen, in der Liebe erneuert, vollkommen und sichtbar vereint sein werden.

Während wir auf dem Weg der Einheit unterwegs sind, denken wir in diesem Jahr besonders an den fünfhundertsten Jahrestag der protestantischen Reformation. Dass heute Katholiken und Lutheraner gemeinsam eines Ereignisses gedenken können, das die Christen getrennt hat, und dass sie dies hoffnungsvoll tun, indem sie den Schwerpunkt auf Jesus und sein Werk der Versöhnung setzen, ist ein bemerkenswertes Ziel, das durch Gott und das Gebet im Laufe von fünfzig Jahren gegenseitiger Bekanntschaft und ökumenischen Dialogs erreicht wurde.

Indem ich von Gott die Gabe der Versöhnung mit ihm und unter uns erbitte, richte ich meine herzlichen und brüderlichen Grüße an den Vertreter des ökumenischen Patriarchats, Seine Eminenz Metropolit Gennadios, an den persönlichen Vertreter in Rom des Erzbischofs von Canterbury, Seine Gnaden David Moxon und an alle Vertreter der verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die hier zusammengekommen sind. Mit besonderer Freude begrüße ich die Mitglieder der gemischten Kommission für den theologischen Dialog zwischen der katholischen Kirche und den altorientalischen Kirchen, denen ich für die Vollversammlung, die in diesen Tagen stattfindet, eine fruchtbare Arbeit wünsche. Ich begrüße auch die Studenten des Ecumenical Institute of Bossey (so ausgelassen!, ich habe sie heute morgen gesehen), die in Rom zu Besuch sind, um Ihre Kenntnis der katholischen Kirche zu vertiefen, sowie die jungen orthodoxen und altorientalischen Christen, die dank der Stipendien vom Komitee für kulturelle Zusammenarbeit mit den orthodoxen Kirchen in Rom studieren – ein Komitee, das beim Rat zur Förderung der Einheit der Christen tätig ist. Den Vorgesetzten und allen Mitarbeitern dieses Dikasteriums drücke ich meine Wertschätzung und meinen Dank aus.

Liebe Brüder und Schwestern, unser Gebet für die Einheit der Christen ist eine Teilhabe an dem Gebet, das Jesus vor seinem Leiden an den Vater richtete: » Alle sollen eins sein « (Joh 17,21). Werden wir niemals müde, diese Gabe von Gott zu erbitten. In der geduldigen und zuversichtlichen Erwartung, dass der Vater allen Gläubigen das Gut der vollen sichtbaren Einheit gewähren möge, wollen wir auf unserem Weg der Versöhnung und des Dialogs vorangehen. Dabei ermutigt uns das heroische Zeugnis so vieler Brüder und Schwestern, die gestern wie heute im Leiden für den Namen Jesu vereint waren und sind. Nehmen wir jede Gelegenheit wahr, welche die Vorsehung uns bietet, um gemeinsam zu beten, gemeinsam zu verkündigen und gemeinsam zu lieben und zu dienen – vor allem gegenüber denjenigen, die am ärmsten und am meisten vernachlässigt sind. (rv)

(UPDATE) Großmeister der Malteser kündigt nach Treffen mit Papst Rücktritt an

 VATIKANSTADT –(UPDATE 11 Uhr mit Bestätigung des Ordens und neuen Informationen) Papst Franziskus hat den Großmeister des Souveränen Malteser-Ordens, Fra‘ Matthew Festing, zum Rücktritt aufgefordert. Dieser werde der Anweisung folgen, bestätigte nun ein Sprecher gegenüber CNA.

„Der Großmeister hat gestern Abend den Papst getroffen“, bestätigte Eugenio Ajroldi di Robbiate am heutigen Mittwoch gegenüber CNA. Der Heilige Vater habe Fra‘ Festing um seinen Rücktritt gebeten.

Der Vorgang „war unerwartet…niemand wusste etwas davon“, so Robbiate weiter, doch sei Festing kooperativ gewesen und habe zugestimmt, seinen Rücktritt nun der Ordensregierung zu unterbreiten.

Der 67 Jahre alte Brite Robert Matthew Festing wurde 2008 zum Großmeister ernannt. Sein voller Titel lautet „Seine Hoheit und Eminenz, Fra’ Matthew Festing, Fürst und Großmeister des Souveränen Ritter- und Hospitalordens des Heiligen Johannes von Jerusalem, von Rhodos und von Malta“. Festing ist Sohn des Feldmarschalls und obersten Befehlshabers des britischen Imperialen Generalstabes, Sir Frances Festing, sowie Nachfahre des seligen Malteser-Ritters Adrian Fortescue.

Das Amt ist des Großmeisters der Malteser ist im Prinzip das eines Staatsoberhauptes – der Orden ist ein souveränes Völkerrechtssubjekt – und gilt normalerweise auf Lebenszeit; die Verfassung des Ritterordens sieht jedoch vor, dass der Großmeister den Regierungsrat einberufen kann, und ihnen seine Resignation unterbreiten. Der Rat muss dann den Rücktritt anerkennen, damit er offiziell in Kraft tritt.

Bis dahin sei Fra‘ Festing „rein technisch weiter Großmeister“, sagte Robbiate. Die Abstimmung erfolge am Samstag.

Auf die Frage, ob der Regierungsrat auch seinen Rücktritt ablehnen könnte, sagte Robbiate, dass dies „theoretisch möglich“ sei. Er halte es jedoch für unwahrscheinlich.

Zur andauernden Untersuchungskommission des Vatikan in die Absetzung des ehemaligen Großkanzlers, Albrecht von Boeselager, äußerte sich der Presse-Sprecher des Ordens nicht.

Wie indessen die katholische Presse-Agentur unter Berufung auf italienische Quellen berichtet, soll offenbar Fra‘ Ludwig Hoffmann von Rumerstein kommissarisch die Leitung des Ordens übernehmen.

Der 1937 geborene Österreicher ist seit 2014 zum zweiten Mal Großkomtur des Souveränen Malteserordens. (CNA Deutsch)