Abtreibung: Bistum Limburg könnte sich ein Beispiel am Bistum Regensburg nehmen

Das Bistum Limburg bleibt mit dem Thema Schwangerschaftsberatung und Werbung für den Abbruch weiter in den Schlagzeilen. Zwar betonte der Pressesprecher des Bistums, Herr Stephan Schnelle, besagte PDF-Datei gelöscht zu haben, doch existiert ein nahezu gleiches Dokument immer noch, erreichbar über die offizielle Webseite des Bistums Limburg.

Entweder versucht man hier den Kritikern ein x für ein u vorzumachen oder das Bistum ist wirklich nicht in der Lage dieses ärgerliche Thema katholisch in den Griff zu bekommen.

Vielleicht sollte Herr Schnelle sich mal vertrauensvoll an das Bistum Regensburg wenden.

Caritas-Regensburg (Screenshot am 24. November)

Hier weiß Bischof Voderholzer und die Verantwortlichen der Bistumsseite, wie man gefühlvoll und verantwortungsvoll das Thema Schwangerschaftsberatung angeht.

Wie im Bistum Limburg so ist auch im Bistum Regensburg eine katholische Einrichtung in diese Beratung eingebunden. Unter der Überschrift „Schwangerschaftsberatung im Bistum Regensburg“ liest man hier:

„… Ein besonderes Anliegen ist der katholischen Schwangerenberatung auch die Beratung und Hilfe vor, während und nach der Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Untersuchungen). Die Beratung ist auf Wunsch anonym, unabhängig von Herkunft und Religion. Kontaktstellen zur Schwangerschaftsberatung Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Alle Katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen im Bistum Regensburg finden Sie unter: www.caritas-schwangerschaftsberatung.de

Folgt man dem Caritas-Link, so erfährt man:

„Dabei bleibt unsere Beratung ergebnisoffen. Wir unterstützen Sie dabei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Jederzeit können Sie Personen Ihres Vertrauens zur Beratung mitbringen. Gemeinsam mit den Frauen und den Familien suchen wir nach Perspektiven für ein Leben mit dem Kind. Eine Beratungsbescheinigung nach StGB § 219 Abs. 2 stellen wir nicht aus. Wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch das Bedürfnis nach weiteren Gesprächen haben, ist die Beraterin selbstverständlich für Sie da.“

Auf den Caritasseiten wird unmissverständlich neben dem Beratungsangebot auch auf rechtliche Dinge hingewiesen. Unter dem AbsatzPerspektiven für ein Leben mit dem Kind entwickelnsteht:

„Was die Beraterin allerdings nicht kann: Der Schwangeren die Entscheidung abnehmen, ob sie das Kind auf die Welt bringen oder abtreiben will. Zumal die Schwangerschaftsberatungsstellen von Caritas und SkF (Anm. Sozialdienst katholischer Frauen) keinen Beratungsschein ausstellen. Der ist nötig, wenn eine Frau ihr Kind bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal abtreiben will. Der Caritas sind beide Menschen wichtig: Die Mutter und das Kind – und die Beraterinnen wollen für beide eine Perspektive finden.“

Das Bistum nicht gleich Bistum ist, steht außer Frage, aber bei diesem Thema stellt sich das Bistum Limburg schlicht unprofessionell an. Bischof Voderholzer zeigt in Regensburg wie man mit diesem Thema katholisch umgeht. Außerdem steht Bischof Voderholzer schon immer für klare und glaubenstreue Aussagen, nicht nur bei dem Schutz des Lebens. Die Verantwortlichen in Limburg könnten sich durchaus an Regensburg orientieren. (vh)

Papst stärkt Diözesanbischöfe in Verfahren zu Ehenichtigkeit

 

Papst Franziskus bekräftigt die juristische Verantwortung des Diözesanbischofs bei Ehenichtigkeitssachen nach dem neuen, abgekürzten Verfahren. Der Bischof sei „persönlicher und einziger Richter“ in solchen Verfahren, unterstrich Franziskus am Samstag in einer Rede vor Teilnehmern einer Konferenz der Römischen Rota, die sich mit dem Kurzverfahren und Fragen der Nichtigkeit bei nicht vollzogene Ehen beschäftigte.

Das abgekürzte Verfahren sei keine Option, die der Bischof wählen könne, sondern eine Verpflichtung, die ihm aus seiner Weihe und seiner Sendung erwachse, stellte der Papst klar; der Bischof sei der einzige Zuständige in den drei Phasen des Prozesses, er müsse sich aber unterstützen lassen von den vorgesehenen Figuren, also dem Justizvikar und vom Assessor. Auch müsse der Ehebandverteidiger anwesend sein. Sollte eine solche Unterstützung dem Bischof nicht zur Verfügung stehen, so solle der Bischof einer Nachbardiözese einspringen. Der Bischof könne das Verfahren aber nicht einem interdiözesanen Gericht anvertrauen, weil ihn das zu einem „reinen Unterzeichner des Urteils“ mache.

Der Papst präzisierte in seiner Ansprache Bestimmungen, die er in zwei Dekreten verfügt hatte, dem Motu Proprio Mitis Iudex Dominus Iesus und dem Motu Proprio Mitis et misericors Iesus. Er verwies zudem auf den Hintergrund der von ihm bestimmten Neuerungen: Diese seien aus Synoden hervorgegangen, aus bischöflichen Beratungen auf weltkirchlicher Ebene also. „Es ist wichtig, dass sich die Kirche immer mehr die synodale Praxis wieder aneignet, die in der Urgemeinde von Jerusalem galt, wo Petrus zusammen mit den übrigen Aposteln und der ganzen Gemeinde unter dem Wirken des Heiligen Geistes versuchte, nach dem Gebot des Herrn Jesus zu handeln“.

Die Rota ist eines der drei weltkirchlichen Gerichte im Vatikan. Es beschäftigt sich hauptsächlich mit Ehenichtigkeitsverfahren. (rv)