Amoris laetitia: Franziskus schafft zusätzliches Interpretations-Chaos

Papst Franziskus hat mit der kürzlichen Veröffentlichung seines Briefes sowie der pastoralen Antwort der Bischöfe von Buenos Aires in der Ausgabe der „Acta Apostolicae Sedis” (AAS) das Feuer um AL weiter entfacht.

Kirche + Leben Netz (Screenshot am 07. November)

Kaum publiziert, da melden sich selbsternannte Papstverteidiger auch schon zu Wort. So zum Beispiel der Münsteraner Kirchenrechtler Dr. Thomas Schüller. Dieser fordert Kritiker von Papst Franziskus zum sofortigen Gehorsam gegenüber dem Papst auf. In einem Gespräch mit dem Online-Portal „Kirche und Leben“ sagte Schüller:

„Dies hat jeder katholische Gläubige mit religiösem Verstandes- und Willensgehorsam anzunehmen«, wie es das Kirchenrecht in Canon 752 formuliere. Franziskus habe jetzt endgültig geklärt, was 99 Prozent der Katholiken ja ohnehin schon verstanden haben“.

Die Äußerung des Kirchenrechtler Dr. Schüller steht allerdings auf recht wackligen Füßen. Allein die Bemerkung „99 Prozent der Katholiken hätten es schon verstanden“ ist reine Spekulation, oder besser, Vortäuschung einer nicht nachweisbaren Mehrheit.

Das Kanonische Recht (CIC) besagt im Can. 752:

„Nicht Glaubenszustimmung, wohl aber religiöser Verstandes- und Willensgehorsam ist einer Lehre entgegenzubringen, die der Papst oder das Bischofskollegium in Glaubens- oder Sittenfragen verkündigen, wann immer sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie diese Lehre nicht definitiv als verpflichtend zu verkünden beabsichtigen; die Gläubigen müssen also sorgsam meiden, was ihr nicht entspricht“.

Inhaltlich ist Can. 752 durchaus aussagekräftig, aber eben nur ein Teil der Wahrheit. Der Kirchenrechtler will die lebenden Kardinäle der Dubia, Brandmüller und Burke, zum Schweigen bringen. Er sagt:

„Korrektur-Aufrufe und Zurechtweisungen des Papstes durch einige Kardinäle, darunter der inzwischen verstorbene Kölner Kardinal Joachim Meisner und der amerikanische Kurienkardinal Raymond Leo Burke, müssten damit beendet sein. Kirchenrechtler Schüller betont, vor allem Bischöfe und Kardinäle hätten sich durch ihr Amt und ihren Amtseid zu besonderer Treue gegenüber dem Papst verpflichtet. Sollten sie dennoch anderer Meinung sein als Franziskus, hätten sie nun schlichtweg zu schweigen, dem Papst bedingungslos zu gehorchen und jedwede öffentliche Äußerung zu unterlassen, die den Eindruck erwecken könnten, dass sie eine andere Sicht der Dinge haben“.

Eigentlich ist Raymond Leo Kardinal Burke kein Kurienkardinal. Diese Bezeichnung träfe nur zu, wenn man das Amt des „Patron des Souveränen Malteserordens“ zur Kurie zählen würde. Franziskus hatte Burke im Oktober 2014 von seinem Amt als Präfekt der Apostolischen Signatur entfernt und zum Patron des Souveränen Malteserodens gemacht. Vor gut zwei Monaten berief der Papst Kardinal Burke zum Mitglied des Dikasteriums, dass er bis 2014 selbst geleitet hatte. Diese Enthebung und fast Rückberufung haben viele nicht verstanden.

Auch darf man sicherlich davon ausgehen, dass Kardinal Burke und Brandmüller nach wie vor auf eine Antwort des Papstes bezüglich ihrer Dubia hoffen. Ein aufziehendes Schisma, wie Kardinal Burke und andere Kirchenmänner es in den letzten Tagen angesprochen haben wird der Can. 752 nicht verhindern.

Die Veröffentlichung in der „Acta Apostolicae Sedis“ ändert letztlich nichts an dem Interpretations-Chaos von Amoris laetitia. Dr. Schüllers Hinweis:

„In den Acta Apostolicae Sedis wurden – bislang in der Online-Ausgabe – das Lehrschreiben Amoris Laetitia von Papst Franziskus über Ehe und Familie, eine Orientierungshilfe argentinischer Bischöfe für ihre Priester und eine diese Orientierungshilfe gutheißende Antwort von Papst Franziskus veröffentlicht. Darin heißt es, er finde in der Handreichung den Sinn eines umstrittenen Kapitels von Amoris laetitia vollauf erfasst, wo es um das Begleiten, Unterscheiden und Integrieren in schwierigen Lebenssituationen gehe. »Es gibt keine anderen Interpretationen«, schrieb Franziskus kurz und bündig“.

beweist nur eins – Franziskus entzieht sich selbst jeglicher Verantwortung seine pastorale Aufweichung des Ehesakraments zu begründen. Bestenfalls bekundet er seine Zustimmung zu Interpretationen die in seinem Sinne veröffentlicht werden. Mehr aber nicht. Die Argumentation des Kirchenrechtler Dr. Schüller ist letztlich nur eine Meinung, nicht mehr. Andere Kirchenrechtler bewerten Amoris laetitia in ihrem achten Kapitel durchaus fragwürdiger. Sie sprechen von „Desorientierung und einer großen Verwirrung unter den Gläubigen“, ganz anders als Dr. Schüller mit seiner 99 Prozent-Hypothese.

Das Nachrichtenmagazin Catholic News Agency (CNA Deutsch) lieferte gestern ganz andere Argumente als Dr. Schüllers Darstellung glaubhaft machen will. Hier beruft man sich unter anderem auf Dr. Edward Peters, Professor für Kirchenrecht am Seminar vom Heiligen Herzen in Detroit (USA). Dieser hat vor Monaten vorausgesehen, dass Franziskus die Veröffentlichungen in der „Acta Apostolicae Sedis” (AAS) vornehmen wird. Prof. Peters schrieb vor wenigen Tagen, am 04. Dezember:

„… das Dokument in Buenos Aires Behauptungen enthält, die “sich auf einer Skala bewegen von offensichtlich wahr, über wahr-aber-seltsam-oder-unvollständig abgefasst, bis hin zu einigen, die – obwohl sie in einem orthodoxen Sinn verstanden werden können – auf eine Weise formuliert sind, die sich heterodoxen Auslegungen anempfiehlt”.

Prof. Peters stellte weiter fest:

„Dass das, was die Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten Christen zur eucharistischen Gemeinschaft verhindert, Canon 915 des Kirchenrechts ist, sowie “die universelle, einmütige Auslegung, die dieser Gesetzestext, wie er im göttlichen Gesetz verankert ist, immer empfangen hat”.

Er schrieb weiter:

„Wenn Canon 915 nicht direkt widerrufen, entkernt oder sterilisiert wird, verpflichtet er alle Seelsorger, die dem erhabensten Sakrament dienen, dieses unter anderem von geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken fernzuhalten, außer wenn solche Paare als Bruder und Schwester leben ohne Skandal für die Gemeinschaft“.

Zum Verständnis, CIC Canon 915 besagt:

„Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“.

Weder Dr. Schüllers Sichtweise noch die Argumente von Prof. Peters werden die Diskussion um Amoris laetitia beenden. Das Franziskus-Pontifikat hat viel Verwirrung gestiftet und gläubige Katholiken haben ihr Vertrauen in das Papstamt verloren. Bleibt nur zu hoffen, dass das Durcheinander um Amoris laetitia nicht doch noch in ein Schisma für die Kirche führt. (vh)

Franziskus ernennt neuen Erzbischof von Mexiko-Stadt

Papst Franziskus nahm heute den Rücktritt von Kardinal Rivera Carrera von seinem Amt als Erzbischof von Mexiko-Stadt an. Die Leitung des Erzbistums hatte er seit Juni 1995 inne. Sein Nachfolger wird der Erzbischof von Tlalnepantla, Kardinal Carlos Aguiar Retes. Mit dieser Ernennung ist Kardinal Aguiar Retes zugleich auch Metropolitan des Erzbistums. Papst Franziskus hatte ihn vor einem Jahr in den Kardinalsstand erhoben und ihm die Titelkirche „Ss. Fabiano e Venanzio a Villa Fiorelli“ übertragen. (vh)

Neuer Erzbischof von Paris: Michel Aupetit

Stabwechsel in einer der wichtigsten Diözesen Europas: Kardinal André Vingt-Trois räumt seinen Platz als Erzbischof von Paris. Neuer Hausherr in der Kathedrale Notre Dame wird – für viele überraschend – der bisherige Bischof von Nanterre, Michel Aupetit.

Es ist vor allem Jean-Marie Lustiger, der dem Erzbistum Paris innerkirchlichen Glanz gegeben hat. Lustiger, ein zum Christentum konvertierter Jude, war von 1981 bis 2005 einer der profiliertesten Denker der Kirche, auch die Académie Francais wählte ihn in die Reihen der „Unsterblichen“. Vingt-Trois, ein gebürtiger Pariser, konnte in seinen zwölf Jahren an der Spitze des Erzbistums mit dem Charisma seines Vorgängers zwar nicht mithalten, sorgte aber auf solide Weise dafür, dass die Stimme der Kirche in den zeitweise wilden Debatten der französischen Gesellschaft gehört wurde.

Jetzt beginnt an der Seine also die Ära Aupetit. Er wurde 1951 in Versailles geboren, studierte Medizin in Créteil, arbeitete zwölf Jahre lang als Arzt in Colombes – immer in der Peripherie der Hauptstadt. Seine Spezialität: Bioethik. 1990 entschied er sich, ins Priesterseminar einzutreten; fünf Jahre später war er Priester des Erzbistums Paris. Zunächst arbeitete er als Pfarrer und Schulseelsorger im für seine Buntheit bekannten Stadtviertel Marais; ab 2006 war er Generalvikar, ab 2013 Weihbischof von Paris. Schon ein Jahr später machte ihn Papst Franziskus zum Bischof von Nanterre.

Innerhalb der französischen Bischofskonferenz ist Aupetit für das Thema Familie und Gesellschaft zuständig – keine Kleinigkeit angesichts der heftigen Debatten um „Ehe für alle“ und angesichts der katholisch geprägten Bewegung „Demo für alle“. Er sitzt auch in der Bioethik-Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz. (rv)

Ist die Bitte „führe uns nicht in Versuchung“ keine gute Übersetzung des Vaterunser?

Franziskus lobt neue Vaterunser-Version auf Französisch – Es sei nicht Gott, der den Menschen in Versuchung stürze, um zu sehen, wie er falle, so Franziskus.

VATIKANSTADT – Ist die Bitte „führe uns nicht in Versuchung“ keine gute Übersetzung des Vaterunser? In Frankreich heißt es seit dem ersten Adventssonntag: „Lass uns nicht in Versuchung geraten“.

Im Interview mit „TV 2000“ am gestrigen Mittwoch hat Papst Franziskus die Änderung gelobt und die bisherige Zeile kritisiert. „Keine gute Übersetzung“ sei das bislang gewesen, so der Pontifex gegenüber dem italienischen Sender.

„Ich bin derjenige, der fällt, aber es ist nicht Er, der mich in Versuchung treibt zu sehen, wie ich gefallen bin. Ein Vater tut das nicht, ein Vater hilft schnell aufzustehen.“

In diesem Sinne warnte der Heilige Vater, dass „was dich verführt, Satan ist. Es ist das Werk des Teufels“.

Am 3. Dezember – dem ersten Adventssonntag – trat in Frankreich die neue Übersetzung der sechsten Linie des Vaterunsers in Kraft. Bis dahin rezitierten die Gläubigen „führe uns nicht in Versuchung“; nun wird gesagt: „Lass uns nicht in Versuchung geraten“.

Die Ankündigung wurde von der französischen Bischofskonferenz am 30. November gemacht. Weiter hieß es, dass die Änderung auch bei allen ökumenischen Feiern, wie vom Rat der christlichen Kirchen in Frankreich empfohlen, zum Einsatz kommen wird.

In der lateinischen Fassung heißt die Zeile:

et ne nos inducas in tentationem

Auf Französisch wird nun gebetet:

Vor dem Hintergrund der französischen Vorgänge hatten Stimmen im deutschen Sprachraum eine Änderung erwägt.

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer warnte jedoch vergangene Woche vor einer

„Verfälschung der Worte Jesu“.

Diese müssten nur richtig erklärt und verstanden werden, betonte der ehemalige Professor für Dogmatik. (© CNA Deutsch)

Papst würdigt Kardinal Sodano

 

90 Jahre Kardinal Angelo Sodano: Der Papst hat den Kardinalstaatssekretär seines heiligen Vorgängers Johannes Paul an diesem Donnerstag dadurch geehrt, dass er mit ihm zusammen eine Messe in der Paulinischen Kapelle des Vatikans feierte. Im Anschluss daran würdigte er das Geburtstagskind als „disziplinierten Mann der Kirche“.

Sodano ist der Dekan des Kardinalskollegiums; er wurde schon am 23. November 90 Jahre alt. Jahrzehntelang stand der Norditaliener im diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls, etwa als Nuntius in Chile während der Pinochet-Diktatur. Von 1990 bis 2006 leitete er das Staatssekretariat. (rv)

D: Kirchenrechtler fordert Papstkritiker zu Gehorsam auf

Radio Vatikan (Screenshot vom 07. November)

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller fordert Kritiker von Papst Franziskus zum Gehorsam auf. Nachdem der Papst mit lehramtlicher Autorität festgelegt hat, wie Seelsorger mit wiederverheirateten Geschiedenen umgehen sollen, sei mittlerweile „völlig klar, was der Papst meint“. Das sagte Schüller dem Online-Portal „Kirche und Leben“.

„Die Kardinäle und Bischöfe müssen nun endgültig diese Sicht der Dinge annehmen und sie gegenüber ihren Gläubigen so vermitteln. Jetzt ist endgültig geklärt, was 99 Prozent der Katholiken ja ohnehin schon verstanden haben.“

Schüller bezog sich darauf, dass das Amtsblatt des Vatikans für 2016 Dokumente veröffentlicht hat, die sich auf den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen beziehen. Der Streit um eine entsprechende Fußnote im Papstschreiben Amoris Laetitia hatte zu einem Dubia-Brief von Kardinälen geführt (dubia, lat.: Zweifel).

Dann hat man gegenüber Dritten zu schweigen

„Die »Acta Apostolicae Sedis« sind das offizielle Publikationsorgan des Heiligen Stuhls, in dem kirchenamtlich veröffentlicht wird, was verbindlich für die Kirche lehramtlich und kirchenrechtlich festgelegt ist“, so Schüller. Franziskus habe sich damit „mit lehramtlicher Verbindlichkeit“ geäußert. „Damit ist klar: Dies hat jeder katholische Gläubige mit religiösem Verstandes- und Willensgehorsam (c. 752 CIC) anzunehmen.“

Das gilt, wie der Kirchenrechtler betont, auch für Kardinäle. Zwar sei es in der Kirchengeschichte immer wieder mal vorgekommen, dass Kardinäle mit der Entscheidung eines Papstes „nicht zurecht“ kämen. Doch „dann hat man gegenüber Dritten im Gehorsam gegenüber dem Papst zu schweigen und keine Gegenpolitik zu leisten – und Bischöfe und Kardinäle schon mal gar nicht“.

Kardinäle hätten sich „zu besonderer Treue gegenüber dem Papst verpflichtet“, mahnt Schüller. „Sie haben dann schlichtweg zu schweigen und dem Papst bedingungslos zu gehorchen und jedwede öffentliche Äußerungen zu unterlassen, die den Eindruck erwecken könnten, dass sie eine andere Sicht der Dinge haben.“ (rv)

Analyse: Der argentinische Papstbrief über Amoris ist im Amtsblatt erschienen. Und jetzt?

VATIKANSTADT – Trotz der kürzlichen Aufnahme des Briefes von Papst Franziskus im Jahr 2016 an die Bischöfe von Buenos Aires auf Amoris Laetitia im offiziellen Amtsblatt des Heiligen Stuhls haben sich weder die Disziplin der Kirche noch ihre Doktrin geändert.

Der Schritt ist der jüngste in der andauernden Debatte über die Zulassung staatlich geschiedener und wiederverheirateter Katholiken zur Kommunion, die nicht enthaltsam leben. Einer solchen widerspricht das Zweite Vatikanische Konzil (vgl. Prof. Nicholas J. Healy [in engl. Originalfassung hier zu lesen]), der heilige Papst Johannes Paul II. sowie auch Papst Benedikt XVI. – ebenso wie die Kongregation für die Glaubenslehre und zudem der Päpstliche Rat für Gesetzestexte deutlich und entschieden.

Papst Franziskus hat die Debatte darüber neu eröffnet. Seine Organisation und Umsetzung zweier Synoden und die damit verknüpfte Veröffentlichung des nachsynodalen Schreibens über „Die Freude der Liebe“, Amoris Laetitia, stieß auf eine vielfältige Rezeption, unterschiedliche Interpretationen und aktuell widersprüchliche Umsetzungen innerhalb der Kirche.

Das achte Kapitel mit dem Titel „Die Zerbrechlichkeit begleiten, unterscheiden und eingliedern“ befasst sich unter anderem mit der Seelsorge für Menschen, die staatlich wiederverheiratet sind, und die nicht zur Kommunion zugelassen werden, sofern sie sich nicht dazu verpflichtet haben, enthaltsam zu leben.

Für viele Kirchenführer und Theologen hat die mehrdeutige Sprache in diesem Kapitel zu Unsicherheiten in Bezug auf diese Praxis und auf das Wesen wie den Status des Schreibens selbst geführt. Einige haben behauptet, dass Amoris Laetitia mit der Lehre der Kirche unvereinbar ist, und andere, dass es die Disziplin der Kirche nicht geändert hat. Wieder andere lesen Amoris Laetitia als den Weg zu einer neuen pastoralen Praxis oder sogar als eine Entwicklung in Kontinuität mit St. Johannes Paul II.

Mehrere Kirchenführer haben festgestellt, dass Amoris Laetitia zur Desorientierung und großen Verwirrung vieler Gläubiger geführt hat, und mindestens ein angesehener Theologe hat argumentiert, dass das Pontifikat von Franziskus Verwirrung gestiftet hat und die Bedeutung der Lehre im Leben verringert, sowie dazu geführt hat, dass gläubige Katholiken Vertrauen in das Papstamt verlieren.

Papst Franziskus hat zu verstehen gegeben, dass er diejenigen ermutigt, die Amoris Laetitia dahingehend interpretieren, dass es eine neue pastorale Praxis ermöglicht – so zumindest der Anschein seines Briefs an die Bischöfe der Region Buenos Aires, der Gegenstand des jüngsten Aufruhrs der andauernden Kontroverse ist. (Das Original in spanischer Sprache hat der Vatikan hier publiziert).

Sein Brief bestätigt die Interpretation von Amoris Laetitia und pastorale Umsetzung durch diese Bischöfe, was den Umgang mit staatlich geschiedenen und wiederverheirateten Menschen betrifft: Die Bischöfe schreiben darin, dass der Dienst an den Geschiedenen und Wiederverheirateten niemals Verwirrung über die Lehre der Kirche und die Unauflöslichkeit der Ehe schaffen darf, aber auch den Zugang zu den Sakramenten unter bestimmten Grenzen ermöglichen könnte. Dies kann spezifische Situationen beinhalten, in denen ein Büßer in einer „irregulären Situation“ unter verminderter Schuld steht, da das Verlassen einer neuen Beziehung deren Kinder möglicherweise Schaden zufügen könnte, obwohl die vorgesehenen Umstände nicht genau abgegrenzt sind, was einigen Theologen zufolge zur Verwirrung beigetragen hat.

Der Brief des Papstes am 5. September 2016 an Bischof Sergio Alfredo Fenoy von San Miguel besagt:

„Der Text ist sehr gut und macht die Bedeutung des achten Kapitels von ‚Amoris Laetitia‘ vollständig deutlich. Es gibt keine anderen Interpretationen. Und ich bin mir sicher, dass es viel Gutes bringen wird. Möge der Herr Dich für dieses Bemühen um pastorale Nächstenliebe belohnen. „

Am vergangenen Wochenende wurde nun berichtet, dass der Brief von Papst Franziskus sowie die pastorale Antwort der Bischöfe von Buenos Aires in der Ausgabe der „Acta Apostolicae Sedis“ (AAS) vom Oktober 2016 erschienen sind, dem Amtsblatt des Vatikans, in dem offizielle Dokumente des Papstes und der Römischen Kurie nicht nur erscheinen, sondern auch dadurch offiziell bestätigt werden.

Dr. Edward Peters, Professor für Kirchenrecht am Seminar vom Heiligen Herzen in Detroit, schrieb am 4. Dezember, dass das Dokument in Buenos Aires Behauptungen enthält, die „sich auf einer Skala bewegen von offensichtlich wahr, über wahr-aber-seltsam-oder-unvollständig abgefasst, bis hin zu einigen, die – obwohl sie in einem orthodoxen Sinn verstanden werden können – auf eine Weise formuliert sind, die sich heterodoxen Auslegungen anempfiehlt.“

Professor Peters stellte weiter fest, dass das, was die Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten Christen zur eucharistischen Gemeinschaft verhindert, Canon 915 des Kirchenrechts ist, sowie „die universelle, einmütige Auslegung, die dieser Gesetzestext, wie er im göttlichen Gesetz verankert ist, immer empfangen hat“. Der Abschnitt 915 stellt fest: „Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden, (…) die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“.

In einem Text vom August 2017, in dem Professor Peters bereits die Veröffentlichung des Briefes von Buenos Aires in den AAS oder dessen Empfehlung durch den Papst voraussah, schrieb er, dass „viele, nein, die meisten päpstlichen Dokumente in den Acta keine kanonische oder disziplinarische Gewalt tragen“.

Er schrieb weiter: „Wenn Canon 915 nicht direkt widerrufen, entkernt oder sterilisiert wird, verpflichtet er alle Seelsorger, die dem erhabensten Sakrament dienen, dieses unter anderem von geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken fernzuhalten, außer wenn solche Paare als Bruder und Schwester leben ohne Skandal für die Gemeinschaft. „

„Nichts, was ich bis jetzt gesehen habe, einschließlich des Erscheinens der Briefe des Papstes und der argentinischen Bischöfe in den Acta Apostolicae Sedis, lässt mich glauben, dass Canon 915 ein solches Schicksal erlitten hat.“

Der Kirchenrechtler fügte hinzu: „Weder der Brief des Papstes an die Argentinier, noch das Dokument der argentinischen Bischöfe, nicht einmal Amoris Laetitia, erwähnen Canon 915, ganz zu schweigen davon, dass diese Dokumente die Norm aus dem Codex des Kirchenrechts abrogieren, aufheben oder glaubwürdig herausinterpretieren würden.“

Während der Brief des Papstes und die pastorale Antwort der Bischöfe von Buenos Aires mehrdeutige „disziplinarische Behauptungen“ enthalten, reichen die nicht aus, um „Canon 915 zu widerrufen, abzuändern oder anderweitig zu umgehen“, schrieb Peters.

Abgesehen von den kanonischen Problemen bei der Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten zur eucharistischen Gemeinschaft stellt sich die Frage, was es bedeutet, dass das Dokument von Buenos Aires und der Papstbrief, der es unterstützt, ein Teil des kirchlichen Lehramtes sein sollen.

Ein Reskript von Kardinal Pietro Parolin, Staatssekretär des Vatikans, in den AAS stellt fest, dass ihre Verkündigung als „authentisches Lehramt“ (Magisterium) bestimmt war.

Dieses Magisterium ist Teil des Lehramts der Bischöfe, welches sie beauftragt, das Glaubensgut – Depositum Fidei – zu interpretieren und zu bewahren.

In ihrer Erklärung Donum Veritatis aus dem Jahre 1990 stellte die Kongregation für die Glaubenslehre fest, dass das Lehramt die Aufgabe hat, „durch für das Gewissen der Gläubigen normgebende Urteile jene Akte zu bezeichnen, die in sich selber mit den Forderungen des Glaubens übereinstimmen und seine Anwendung im Leben fördern, aber auch jene Akte, die aufgrund ihres inneren Schlechtseins mit diesen Forderungen unvereinbar sind.“

Grundsätzlich ist für Katholiken „all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt“, so das Kirchenrecht.

„Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im (…) Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht“. (Quelle)

Die entscheidende Frage, was Amoris Laetitia betrifft, ist somit, was genau das Schreiben in Bezug auf Glaube und Moral lehrt, und was es nicht lehrt, oder sogar nicht lehren kann. Gerade, was diese letzterer Frage betrifft, ist die bestehende Lehre der Kirche hilfreich.

Auch wenn einige Bischöfe – wie jene aus der Region Buenos Aires und aus Malta – die so interpretiert haben, dass diese eine neue pastorale Praxis zulasse, haben viele andere behauptet, dass sich nichts an Doktrin oder Disziplin ändert.

Zum Beispiel sagte Kardinal Gerhard Müller, als er noch Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre war, dass Amoris Laetitia weder die kirchliche Ehedisziplin abgeschafft hat, noch hat das Schreiben erlaubt, dass in manchen Fällen geschieden Wiederverheiratete die Kommunion empfangen können, ohne ihren Lebenswandel ändern zu müssen.“

Dies sei eine Frage der Lehre, gestützt auf die Heilige Schrift, und ruhend auf einem doktrinären Grund. Wenn die Exhortation von Papst Franziskus „eine derart tief verwurzelte und bedeutende Disziplin beseitigen wollte, hätte sie dies so deutlich gesagt und unterstützende Gründe angegeben“, so der Kardinal, der seit seiner Entlassung mehrfach und deutlich einen Dialog zur Klärung der offenen Fragen vorgeschlagen hat.

Wobei die Grundlagen klar sind: Es war und ist die beständige Lehre der Kirche, dass die Ehe unauflöslich ist und der richtige wie einzige Ort für gelebte Sexualität, dass die Eucharistie nicht von denen empfangen wird, die sich der schweren Sünde bewusst sind, und dass die Absolution in der Beichte voraussetzt, dass man ehrlich beabsichtigt, sein Leben zu ändern, selbst bei verminderter oder eingeschränkter Fähigkeit, diese Absicht auch konsequent umzusetzen.

Und der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt:

„Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.“

Im Jahr 1992 verkündete der heilige Johannes Paul II. den Katechismus durch die Apostolische Konstitution Fidei Depositum, in der er schrieb: Der Katechismus „ist eine Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischen Lehre, wie sie von der Heiligen Schrift, der apostolischen Überlieferung und vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet wird. Ich erkenne ihn als gültiges und legitimes Werkzeug im Dienst der kirchlichen Gemeinschaft an, ferner als sichere Norm für die Lehre des Glaubens.

Entscheidend für das Verständnis der Lehre der Kirche in diesen Fragen ist eine Erklärung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte aus dem Jahr 2000, wie das Verbot der Aufnahme von Gläubigen, die „hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“ auf die geschiedene und wiederverheiratete Person anwendbar ist.

„Jegliche Interpretation des can. 915, die seinem wesentlichen Inhalt widerspricht, wie er ununterbrochen vom Lehramt und der Disziplin der Kirche durch die Jahrhunderte erklärt wurde, ist eindeutig abwegig.“

Dieses Verbot, so der Päpstliche Rat, „leitet sich, seiner Natur entsprechend, aus dem göttlichen Gesetz ab und überschreitet den Bereich der positiven kirchlichen Gesetze: Letztere können keine gesetzlichen Änderungen herbeiführen, die der Lehre der Kirche widersprechen würden.“

Diese Erklärung beschreibt die Grenzen einer Entwicklung des Lehramts; indem der Rat sich auf das göttliche Gesetz beruft, sagt er, dass kein pastoraler Ansatz die Normen der Heiligen Schrift und der Heiligen Überlieferung verletzen kann. Da Fragen subjektiver Schuld nicht diese übersteigen, erklärt die Richtlinie des Rates, dass die Kirche das Glaubensgut weder neu definieren kann noch wird.

Weder das Glaubensgut noch das Kirchenrecht sind geändert worden. Trotz großer Unsicherheit und medialer Aufmerksamkeit bleibt die Wahrheit die Wahrheit, unverändert und unveränderlich.

Auch wenn einige das Schreiben des Papstes mehrdeutig finden – die Wahrheit ist es nicht. Amoris Laetitia muss so interpretiert werden, dass es nicht gegen die Wahrheit verstößt.

Auch wenn eine solche Interpretation nicht ohne weiteres ersichtlich ist.

Carl Bunderson ist stellvertretender Redaktionsleiter bei der englischsprachigen Ausgabe von CNA. Übersetzt und redigiert von AC Wimmer. (CNA Deutsch)