Erzbischof Becker von Paderborn: Kommunion für evangelische Ehepartner „in Einzelfällen“

PADERBORN – Erzbischof Hans-Josef Becker von Paderborn will einem Zeitungsbericht zufolge protestantischen Ehepartnern von Katholiken „in Einzelfällen“ den Empfang der heiligen Kommunion erlauben.

Das berichtet das „Westfalenblatt„. CNA Deutsch hat beim Erzbistum um eine Bestätigung angefragt.

Wie die Zeitung berichtet, habe das Erzbistum Paderborn mitgeteilt, die – nach Kritik aus Rom – nun als „Orientierungshilfe“ veröffentlichte „pastorale Handreichung“ der Deutschen Bischofskonferenz biete „eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen“. Erzbischof Hans-Josef Becker teile mit:

„In der Sitzung des Priesterrates des Erzbistums Paderborn am 27. Juni 2018 habe ich meine Einordnung vorgetragen und die Erwartung formuliert, dass sich alle Seelsorger im Erzbistum Paderborn mit der Orientierungshilfe intensiv vertraut machen und entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln.“

Durch die Taufe, den christlichen Glauben und das „Sakrament der Ehe“ seien zwei Christen miteinander verbunden. Beim evangelischen Ehepartner einer „konfessionsverbindenden“ Ehe könnten die Sehnsucht und der starke Wunsch zum Empfang der Eucharistie vorhanden sein, und deshalb gehe es darum, „zu einer verantwortlichen Gewissensentscheidung zu kommen“, so Becker.

Gleichzeitig sei dies keine „allgemeine Zulassung“ zum Empfang der heiligen Kommunion, sagte der Erzbischof Paderborns, in dem gut 1,5 Millionen als Katholiken getaufte Personen leben.

Konkrete Folgen in der Praxis

In der Praxis bedeutet die Paderborner Entscheidung, dass in deutschen Diözesen vorerst nun der Bischof – gemäß der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz – jeweils verantwortet, ob und wie die „Orientierungshilfe“ umgesetzt wird, was Beobachtern zufolge bedeutet: Ob protestantische Ehepartner die heilige Kommunion empfangen dürfen, entscheidet zuerst der Ortsbischof, dann gegebenfalls einzelne Seelsorger – was, ähnlich wie in der Auslegung von Amoris Laetitia im Umgang mit geschiedenen Wiederverheirateten – zur Folge hat, dass es von Bistum zu Bistum, Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich gehandhabt werden kann.

Eine weltkirchliche, verbindliche Lösung, wie sie etwa der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer im Interview mit CNA Deutsch betonte, steht indessen aus. So sagte Voderholzer:

„Für das katholische Glaubensverständnis gehören Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammen. Das verbindet uns mit den orthodoxen und altorientalischen Kirchen. Auf dieser Basis ringen wir um pastorale Lösungen für die betroffenen Ehepaare und Familien. Bei der Herbstvollversammlung wird schließlich erneut Gelegenheit sein, das Thema zu vertiefen“.

Außerdem warnte der bayerische Oberhirte vor einer großen „Unsicherheit in der Frage, welche Elemente nun alle zum ‚Glauben bezüglich der Eucharistie‘ gehören“. (CNA Deutsch)

Was hinter den schweren Anschuldigungen gegen einen neuen Kardinal steckt: Eine Recherche

Eine investigative Recherche der Vorwürfe gegen Kardinal Toribio Porco Ticona von ACI Prensa, der spanischen Schwesteragentur von CNA Deutsch.

LA PAZ – Als bekannt wurde, dass Papst Franziskus den Prälaten Toribio Porco Ticona zum Kardinal kreieren würde, gab es in Bolivien Vorwürfe, dass er Frau und Kinder habe.

Was steckt hinter den Vorwürfen gegen den neuen Purpurträger? Journalisten von ACI Prensa, der spanischspachigen Schwester-Agentur von CNA Deutsch, sind der Frage auf den Grund gegangen.

Die ersten Reaktionen auf die Schlagzeilen ließen nicht auf sich warten: Der damals noch zukünftige Kardinal widersprach diesen Behauptungen bereits am vergangenen 29. Mai.

In seiner Mitteilung erklärte Prälat Porco Ticona, er habe „hinsichtlich dieser Falschmeldung, die in den Medien über mein Privatleben verbreitet wird, die Pflicht, mit Nachdruck zu erklären und klarstellen, dass deren Inhalt nicht der Wahrheit entspricht.“

Die Anschuldigung gegen den gestern kreierten Kardinal wurde am 28. Mai auf dem Blog „Adelante la Fe“ veröffentlicht, das seinen Sitz in Spanien hat. Am 18. Juni weitete der Blog diese Anschuldigung durch die Veröffentlichung eines Briefes an der Apostolischen Nuntiatur in Boliven aus, welcher aus der Stadt Oruro, dem Wohnort eines Mitarbeiters von „Adelante la Fe“ versandt worden war.

Einer der ersten Einwände gegen den Würdenträger betrifft die Frage nach seinem richtigen Namen. Die Gepflogenheit des spanischen Sprachraums, in der Regel den Nachnamen der Mutter ebenfalls anzuführen, spielte hier Rolle: Als der Heilige Stuhl seine Kardinalskreierung ankündigte, stellte er ihn als Toribio Ticona Porco, den emeritierten Prälaten von Corocoro, vor. In den offiziellen Dokumenten erscheint er jedoch als Toribio Porco Ticona.

Der Pressesprecher der bolivianischen Bischofskonferenz (CEB), José Rivera, erläuterte gegenüber der Schwesteragentur von CNA Deutsch, dass „Toribio Porco Ticona richtig“ sei, der Bischof jedoch „mehr den Namen seiner Mutter (Ticona) verwende, da er seinen sehr jung verstorbenen Vater kaum gekannt habe.“

In dem Brief, in dem Porco Ticona die Anschuldigungen zurückweist, erklärt der Kardinal, dass „diese Gerüchte“ nicht neu seien; sie seien im Jahr 2011 verbreitet worden und „fanden als bloße Verleumdung ein Ende.“

„Ich persönlich freue mich darüber, dass diese Anklagen zu diesem Zeitpunkt kommen, damit der Fall definitiv abgeschlossen werden kann“ so der zukünftige Kardinal in seinem damaligen Schreiben.

Die Beschuldigungen gegen Porco Ticona entstanden aufgrund einiger Grundstücksstreitigkeiten um Ländereien, die ihm ursprünglich gehörten und die er der Kirche vermacht hat, als er Priester wurde.

Einige Jahre später entschloss sich die Kirche, Porco Ticona – der mittlerweile Bischof war – die Ländereien zurückzugeben. Es sollen sich um insgesamt sieben Grundstücke handeln, auch wenn einige Quellen weniger angeben.

Laut Angaben der Zeitung Pagina Siete verkaufte Porco Ticona dann, als er emeritierter Bischof von Corocoro war, ein 1.717 Quadratmetern großes Stück Land an eine dritte Person, die „Leonor R. G.“ genannt wird.

Das Grundstück befindet sich neben einer Schule in der Stadt Llallagua, 271 Kilometer südöstlich von La Paz.

Nach Aussage der Gemeindeverwaltung von Llallagua, die mit dem Sonderkorrespondenten von ACI Prensa gesprochen hatte, war jedoch ein rechtliches Problem entstanden: Beim Verkauf seien nicht die richtigen Dokumente verwendet worden. Seither besteht ein Streit um das Land zwischen Leonor Ramos Gareca und einer weiteren Frau, der Bürgervertreterin Rosario Paco.

Die Gemeinde von Llallagua würde ihrerseits selbst gerne das Grundstück besitzen, weil es an eine Schule angrenzt, die erweitert werden soll.

Leonor Ramos Gareca ist die Person, die der Blog „Adelante la Fe“ als „Leonor R. G.“ bezeichnet und die sich laut Angaben dieses Blogs „in der Öffentlichkeit als Frau des Bischofs präsentiert hätte, wie Zeugen berichten.“

In einem Gespräch mit ACI Prensa räumte Rosario Paco ein, dass sie „vor dem Streit die Frau (Leonor Ramos) nicht kannte, und noch weniger wusste, dass sie in einer Beziehung zu Bischof Toribio Porco Ticona stehe.“

„Ich weiß nichts über ihr Leben; erst als er mich angegriffen hat, habe ich herausgefunden, wer sie war. Die Leute dort sprachen von ihr und sagten: ‚Sie ist die Frau von Porco‘. Aber was, wie – er ist Priester?“, erzählte sie.

René Felipez, Sekretär bei der Gemeinde Llallagua, sagte zu ACI Prensa, dass „Frau Leonor sich nie als Frau des Bischofs vorgestellt habe, sondern als seine Bekannte.“

Das Problem bezüglich des 1.717 Quadratmeter großen Grundstücks „ist sehr komplex und ist seit mehr als drei Jahre nicht gelöst“, so Felipez, „das Eigentum gehört der Kirche, dem Bistum von Potosí, aber es gibt immer noch keine klare oder ausreichende Dokumentation für die Sanierung.“

Der Sekretär teilte auch mit, die Schule hätte das Land „symbolische eingenommen, da sie es nutzen will, um ihr Bildungsangebot zu erweitern.“

Praktisch jedoch ist klar: Ramos Gareca ist die aktuelle Besitzerin des Grundstücks. Gegenüber ACI Prensa erklärte Leonor Ramos Gareca dies so: Bischof Porco Ticona habe ihrer Mutter das Grundstück aus Dankbarkeit gegeben – für all die Jahre, in denen sie sich um diesen Ort gekümmert habe. Nach dem Tod der Mutter ging das Land dann in den Besitz der Tochter Ramos Gareca über.

Aussage von Leonor Ramos Gareca

Die Schwesteragentur von CNA Deutsch hat Frau Ramos Gareca in Llallagua ausfindig gemacht und auf die Vorwürfe gegen ihre Person angesprochen. Im Interview erklärte sie mit Nachdruck, die Anschuldigungen seien falsch: „Sie erzählen Lügen wenn sie sagen, dass ich eine Beziehung zu Kardinal Porco Ticona habe.“

Ramos Gareca betonte weiter, sie habe mit dem Erzbischof von La Paz über die Anschuldigungen gesprochen und er hätte gesagt, dass er mit ihm Porco Ticona sprechen werde. „Ich habe ihm gesagt, wie die Dinge wirklich stehen: Ich hatte nie eine Beziehung mit ihm (Porco Ticona), mit meinen Kindern hat er nichts zu tun. Absolut gar nichts.“ Sie habe nicht mit ihm selber gesprochen, weil sie dachte, das würde die Sache nur schlimmer machen, so Ramos Gareca.

Was die Anschuldigungen über eine vermeintliche Beziehung mit dem neuen Kardinal Porco Ticona betrifft, sagte sie: „Wenn sie Beweise haben, dann sollen sie sie mir zeigen. Das ist sehr wichtig. Hinter mir steht eine Familie, da sind Kinder. Ich fühle mich als Frau getroffen. Die Medien und einige Leute haben mich angegriffen.“

Zu dem Artikel über den Grundstücksstreit in Llallagua sagte Ramos Gareca, dass die Zeitung „mich nie aufgesucht hat. Ich war hier. Wenn sie gekommen wären, hätten sie mich hier gefunden.“

„Man schadet einem Priester, einem Ordensmann, einem Geweihten. Man kann nicht einfach so Dinge über ihn behaupten“, fügte sie hinzu.

Leonor Ramos Gareca erklärt, dass die Vorwürfe gegen sie ein Versuch seien, sich das umstrittene Land anzueignen. In diesem Zusammenhang sagte Frau Ramos Gareca, sie hätte vor ein paar Jahren eine Verleumdungsklage gegen eine weitere Person eingereicht.

Unter Tränen fügte Ramos Gareca hinzu: „Ich habe zwei Kinder und keines ist von Monsignore Ticona. Ich habe mit einem sehr jungen Mann zusammengelebt; es hat nicht funktioniert und ich habe mich von ihm getrennt. Ich habe mich nicht mit Leuten eingelassen, mit denen ich mich nicht einlassen darf. Das alles verletzt meine Kinder, schadet ihrer Identität.“

„Das Leben ist anstrengend und schwer für eine alleinerziehende Mutter, für eine Witwe oder geschiedene Frau. Es ist schwer, weil man mit dem Finger auf uns zeigt. Ich weiß, dass so etwas passiert. Gott weiß, dass die, die meine Würde in den Dreck ziehen, es mit Boshaftigkeit tun. Das Traurigste ist, dass meine ganze Familie dadurch getroffen wird“, betonte sie.

Der Leiter der Pressestelle der Bolivianischen Bischofskonferenz, José Rivera, erklärte seinerseits, es sei „nichts bewiesen, nichts stichhaltig, und wenn wirklich etwas existieren sollte, dann ist die Kirche als Erste daran interessiert, die Wahrheit herauszufinden und die Verantwortlichkeiten zu klären.“

ACI Prensa kontaktierte auch Bischof Christobal Bialasik von Oruro, da die Anklagen von „Adelante la Fe“ aus dieser Stadt kamen. „Es gibt kein Dokument, das dies bestätigen würde. Es gibt nichts, es ist nur Klatsch“, so der ursprünglich aus Polen stammende Bischof.

„Sie sagen, dass er dieser Frau half, die sie für seine Ehefrau halten, aber es gibt nichts, das bestätigen würde, dass sie seine Frau sei oder dass er Kinder habe. Wie jeder andere Bischof auch half er den Armen, und wir schauen nicht darauf, wer es ist. Wir sind darauf bedacht, zu dienen. Er hat mit dem Herzen gedient“, fügte er hinzu.

Auf die Frage, warum sich die bolivianischen Bischöfe nach den Vorwürfen von „Adelante la Fe“ nicht gemeinsam geäußert hätten, sagte Bialasik: „Wir wollen uns mit diesen Punkten nicht beschäftigen, weil sie nichts als grundlose Anschuldigungen sind. Deshalb haben die Bischöfe nichts zu diesem Thema gesagt. Es gibt nichts, keinerlei Beweis.“

„Adelante la Fe“ weist darauf hin, dass der Bischof von Oruro über die Anklage informiert worden sei, die der Nuntiatur vorgelegt wurde und die Aussagen von Personen aufführt, die nur mit Initialen angegeben sind. Diese Personen stammen allesamt aus Oruro.

ACI Prensa hat verschiedene Mails an den Mitarbeiter des Blogs in Oruro gesandt und ihn nach seinen Quellen gefragt. ACI Prensa hat Mazuelo ebenfalls gefragt, ob er derjenige sei, der diese Aussagen gegen Ticona Porco gesammelt und an die Nuntiatur in La Paz geschickt hat. Eine Antwort steht bislang aus.

In Bezug auf die Ankläger von Porco Ticona betonte der Bischof von Oruro gegenüber der Schwesteragentur von CNA Deutsch, dass „diejenigen, die ihn anklagen, über etwas sprechen, für das sie keinerlei Beweise haben. Ich habe mich mit diesen Leuten getroffen und sie haben mir gesagt, dass sie keine Beweise haben“.

Bischof Bialasik erklärte auch, er wisse, wer die Ankläger seien, „besonders eine Person. Ich habe sie um Beweise gebeten. Sie konnten nichts beweisen.“ Seiner Meinung nach werde diese ganze Situation geschaffen, um „die Kirche, und vor allem die Bischöfe, zu spalten. Das sind Menschen, die der Kirche großen Schaden zufügen, nicht nur dem Kardinal.“

Bischof Bialasik teilte weiter mit, dass die Bischofskonferenz einen Brief verfasst habe, in dem erklärt wird, dass Kardinal Porco Ticona nicht das neue Oberhaupt der Kirche in Bolivien wird. Danach beklagte er, dass hinter diesem Thema „viel Politik stecke, Aufstände von Ministern und aus der Dorgenszene gegen die Bischöfe, weil sie die kirchliche Situation des Kardinals dargelegt haben. Das tut weh, denn sie schaden der Kirche mit diesen grundlosen Beschuldigungen.“

Eine Recherche von Walter Sanchez Silva (ACI Prensa, Peru) unter Mitarbeit von Diego López Marina, dem Sonderkorrespondenten von ACI Prensa in Bolivien. Aus dem Spanischen übersetzt von Susanne Finner. (CNA Deutsch)

Mission statt Intrigen: Die Botschaft des Papstes an die 14 neuen Kardinäle

VATIKANSTADT – 14 neue Kardinäle hat Papst Franziskus am heutigen Donnerstag, dem 28. Juni 2018, kreiert. Während des feierlichen Konsistoriums im Petersdom ermutigte er das Kardinalskollegium zu wachsendem Sendungsbewusstsein, Mission und Dienst: „Keiner von uns darf sich ‚für etwas Besseres‘ halten.“

Mit der Erhebungsformel, dem Empfangen des roten Biretts und des Kardinalsrings wurden die vierzehn Männer aus Spanien, Italien, Polen, Pakistan, Portugal, Peru, Madagaskar, Japan und dem Irak in das Kardinalskollegium aufgenommen:

Louis Raphaël I. Sako von Babylon (Oberhaupt der chaldäisch-katholischen Kirche), Luis Ladaria SJ aus Spanien (Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre), Angelo De Donatis aus Italien (Generalvikar der Diözese Rom), Giovanni Angelo Becciu aus Italien (Diplomat und Sonderbeauftragter des Papstes beim Souveränen Malteserorden), Konrad Krajewski aus Polen (Päpstlicher Almosenier), Joseph Coutts von Karatschi (Pakistan), Antonio dos Santos Marto von Fatima (Portugal), Pedro Barreto SJ von Huancayo (Peru), Desirè Tsarahazana von Toamasina (Madagaskar), Giuseppe Petrocchi von L’Aquila (Italien), Thomas Aquino Manyo Maeda aus Osaka (Japan).

Nicht nach den ersten Plätzen streben

Die höchste zu erlangende Ehre sei es, „Christus zu dienen im gläubigen Volk Gottes, in den Hungrigen, in den Vergessenen, in den Gefangenen, in den Kranken, in den Drogenabhängigen, in den Verlassenen“. Dies gab der Papst den Kardinälen, im Speziellen den neuen Kardinälen, mit auf den Weg.

Es dürfe nicht darum gehen, „nach den ersten Plätzen“ zu streben. Allein durch Demut und Hingabe könne Autorität glaubwürdig gelebt werden, eine Autorität, die „sich zu den Füßen des Nächsten herabbegibt“. Die Kardinäle seien aufgefordert, in ihrem Wirken den Blick auf das Wesentliche zu richten: auf Christus, auf sein Leiden und seine Liebe zum Nächsten.

Intrigen trocknen das Herz aus

„Was nützt es, die ganze Welt zu gewinnen, wenn man innerlich korrodiert ist? Was nützt es, die ganze Welt zu gewinnen, wenn man in den Fängen erstickender Intrigen lebt, die das Herz austrocknen und die Mission unfruchtbar machen?“, fragte der Papst.

Er bezog sich in seiner Predigt auf Eifersucht, Neid und Beschönigungen der Jünger, von denen das Markusevangelium erzählt. In Gesinnungen wie diesen könne man bereits, so gab der Papst zu bedenken, die „Palastintrigen, auch innerhalb der kirchlichen Kurien“ angedeutet sehen. Er erinnerte aber zugleich an die Mahnung Jesu an seine Jünger: „Bei euch aber soll das nicht so sein“ (Mk 10,43).

Sendung annehmen – missionarisch wirken

Erst wenn der Mensch seine persönlichen Interessen nicht an die erste Stelle setze, könne er die ihm aufgetragene Sendung annehmen und für die Kirche missionarisch wirken. „Wenn wir nicht mehr an die Mission denken, wenn wir das konkrete Antlitz unserer Brüder und Schwestern aus den Augen verlieren, dann verschließt sich unser Leben in der Suche nach den eigenen Interessen und Sicherheiten“, warnte der Papst. Dies schaffe den Nährboden für „Groll, Traurigkeit und Widerwillen.“

Papst Johannes XXIII. als Vorbild

Als konkretes Vorbild stellte Papst Franziskus den Kardinälen Johannes XXIII. vor Augen. Dieser sei „besonders froh“ gewesen, „arm zu sterben“, so zitierte Franziskus aus dem geistlichen Testament des Konzilspapstes, der der „Gnade der Armut“ stets höchsten Wert zugeschrieben hatte. Sie habe ihm die Kraft verliehen, „nie etwas zu erbitten, weder Posten noch Geld, noch Gunsterweise, niemals.“ (CNA Deutsch)

Papst Franziskus kündigt Veränderungen und Transparenz im Vatikan an

In einem Interview mit Philip Pullella von Reuters kündigt der Papst Veränderungen und mehr Transparenz in der Kurie an.

Vaticanhistory – Martin Marker

Laut Reuters will Papst Franziskus in den nächsten Wochen und Monaten bedeutende Änderungen in der Kurie in Rom vornehmen. Neue Gesichter und Ideen sollen den Reformwillen besser fördern. Hier sind die wichtigsten Aussagen des Papstes aus dem zweistündigen Sit-Down-Interview vom Sonntagabend des Journalisten Philip Pullella von Reuters.

Künftig ein Kardinal als Päpstlicher Almosenmeister

„Franziskus habe beschlossen, dass das Amt des päpstlichen Wohltäters, der auch als Almosenier des Papstes bekannt ist, künftig von einem Kardinal geleitet wird, der höchsten Position in der Kirche nach dem Papst selbst. Der derzeitige Leiter dieses Amtes wird befördert, und seine Nachfolger werden den gleichen Rang haben. Dies wird ein höheres Profil für die Abteilung institutionalisieren, die die Hilfe für die Armen überwacht“.

„Zwei lange Arme des Papstes“ – Glaube und Nächstenliebe

Franziskus glaubt, dass es zwei lange Arme des Papstes gibt – nämlich, dass er der Hüter des Glaubens ist, und dort wird die Arbeit von der Kongregation für die Glaubenslehre geleistet, und der Präfekt muss ein Kardinal sein, sagte Franziskus. Und der andere lange Arm des Papstes ist der Almosenier, und dort muss ein Kardinal sein. Das sind die zwei langen Arme des Papstes – Glaube und Nächstenliebe.

Franziskus hatte am 20. Mai 14 neue Kardinäle angekündigt. Unter diesen ist der aus dem polnischen £ódŸ stammende Päpstliche Almosenmeister, Erzbischof Konrad Krajewski. Das Amt geht zurück auf Papst Gregor X. (1271-1276). Dieser errichtete es als ständige Institution unter dem Namen „Apostolisches Almosenamt“. Seither bekleidet dieses Amt ein Kirchenmann im Titel eines Erzbischofs. Im Pontifikat von Franziskus steht die Führsorge um die „Armen“ in der Welt an hoher Stelle. Diese Führsorge drückt der Papst nun mit der Erhebung des Amtes in die Kardinalstradition aus.

Die Kardinalswürde für Erzbischof Luis Francisco Ladaria Ferrer S.J., als Präfekt der Glaubenskongregation, war die einzigste Ernennung, die man bei Franziskus erwarten konnte. Somit war diese Bekanntgabe keine Überraschung.

Traditionsbrüche

Obgleich der Papst eher für Traditionsbrüche in seiner Amtszeit bekannt ist, erhebt er hier erstmals ein päpstliches Amt zur Tradition. Ganz anders hält er es jedoch mit den Diözesen, die zum Teil seit vielen Jahren in der Kardinalstradition stehen und auf die Erhebung ihres Oberhauptes zum Kardinal warten. In Deutschland wartet der Erzbischof von Berlin, Dr. Heiner Koch, seit zweieinhalb Jahren auf seine Kardinalswürde, in Italien und den USA warten jeweils fünf Diözesanbischöfe auf den Purpur.

Kardinalsrat K9 im Umbruch

Nach Reuters beabsichtigt Franziskus das Beratergremium, den Kardinalsrat K9, vor Jahresende zu verändern.

„Um ihn ein wenig zu erneuern“, aber es würde nicht heißen, „Köpfe zu schneiden“ sagt der Papst.

Die Ankündigung zum K9 ist allerdings keine wirkliche Neuheit. Kardinal George Pell (77), eines der Mitglieder, muss sich seit einem Jahr in Australien wegen sexuellem Missbrauch vor Gericht verantworten. Ein weiteres Mitglied, der chilenische Kardinal Francisco Javier Errázuriz Ossa (84), steht in seinem Heimatbistum unter dem Verdacht, sexuellen Missbrauch über Jahre vertuscht zu haben. Derzeit vollkommen ungeklärt ist der Finanzskandal um das Mitglied, Kardinal Oscar Rodriguez Maradiaga (75) aus Honduras. Dieser ist sogar Koordinator des Kardinalsrates.

APSA

Der Papst will offenbar auch die APSA, die Verwaltung der Güter des Apostolischen Stuhls, modifizieren. Der momentane Präsident der APSA, Kardinal Domenico Calcagno (75), hat im Februar seinen altersgemäßen Amtsverzicht beim Papst eingereicht und wartet nur noch auf die Annahme des Rücktritts. Franziskus betonte:

„Es gibt keine Transparenz“ in den Immobilien des Vatikans, die hauptsächlich in Italien sind und von denen viele im Laufe der Jahre gespendet wurden. „Wir müssen Transparenz schaffen, und das hängt von APSA ab“.

IOR

Zur Vatikanbank IOR sagte Franziskus:

„Ich bin größtenteils glücklich über die Reformen, die erlassen wurden, um die skandalösen vatikanischen Finanzen transparenter zu machen. Die vatikanische Bank, die Hunderte von verdächtigen oder ruhenden Konten geschlossen habe, „funktioniert jetzt gut“.


(vh – mm)

Schuldig: 5 Jahre Haft für Vatikandiplomat wegen Kinderpornographie

VATIKAN ,- Fünf Jahre Haft wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie: Dazu hat ein Gericht im Vatikan heute Monsignore Carlo Alberto Capella verurteilt.

Der 51 Jahre alte war als Diplomat des Vatikans in Washington tätig, als er ermittelnden US-amerikanischen Behörden auffiel, die daraufhin den Heiligen Stuhl in Kenntnis setzten.

Der während des Prozesses geständige Priester und Botschaftsmitarbeiter wurde ebenfalls mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro belegt. Wo der Mann seine Haftstrafe absitzen wird, ist unbekannt.

Während des Prozesses gab Capella zu, ein Konto beim Internetdienst „Tumblr“ eröffnet zu haben, auf dem er unzüchtige Bilder und Videos von Kindern – hauptsächlich Jungen – online erhielt und austauschte. Etwa 40-55 Bilder wurden auf sein Handy, seinen Computer und in einem Speicher in der Cloud geladen.

Auf einigen der Bilder waren Buben zwischen 14 und 17 Jahren zu sehen. Mindestens ein Video zeigte ein Kind, das in einem expliziten Geschlechtsakt mit einem Erwachsenen dargestellt wurde.

Zu Beginn der Anhörung am Samstag forderte der vatikanische Generalstaatsanwalt Gian Piero Milano, dass Capella für 5 Jahre und 9 Monate inhaftiert werde und eine Geldstrafe von 10.000 Euro bezahle, da er „wissentlich und bereitwillig“ „riesige Mengen“ an pornographischen Bildern mit Kindern erworben, weitergegeben und auf seine Geräte heruntergeladen habe.

Der Anwalt von Capella bat jedoch darum, das Urteil auf ein Minimum zu reduzieren, da der Priester zum Zeitpunkt des Beginns seiner Verbrechen psychisch instabil gewesen sei und das vatikanische Gesetz nicht festlege, was der Begriff „große Mengen“ bedeute.

Der Prozess dauerte zwei Tage.

In seinen Schlussbemerkungen vor der Urteilsverkündung betonte Capella seine Reue, und dass die Fehler, die er gemacht habe, „offensichtlich“ gewesen seien und im Kontext einer „Schwäche-Phase“ geschehen seien.

„Es tut mir sehr leid“, sagte er, „denn meine Schwäche hat die Kirche, meine Diözese, den Heiligen Stuhl und meine Familie beschämt.“

Ursprünglich aus Capri stammend, wurde der heute verurteilte Straftäter zum Priester der Erzdiözese Mailand geweiht und 1993 von Kardinal Carlo Maria Martini in den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls berufen.

Nach dem Studium an der Päpstlichen Kirchlichen Akademie wurde er 2004 in die apostolische Nuntiatur nach Indien geschickt und drei Jahre später, 2007, in die Nuntiatur nach Hongkong versetzt. Danach wurde er 2011 wieder in den Vatikan versetzt und arbeitete im Staatssekretariat für die Beziehungen zu den Staaten.

Im Juni 2016 wurde er nach Washington D.C. verlegt. Dort begann Capella kurz nach seiner Ankunft in den USA im Juli 2016, über das Internet Pornografie und Kinderpornographie zu nutzen. Das US-Außenministerium informierte den Vatikan über das Verhalten des Priesters am 21. August 2017, woraufhin der Priester in den Vatikan bestellt und am 9. Juni angeklagt wurde. Auch in Kanada liegt gegen den Capella ein Haftbefehl vor, weil er während eines Aufenthalts dort Kinderpornographie geladen haben soll.

Vor seinem Prozess war der Straftäter seit dem 9. April 2018 in einer vatikanischen Gefängniszelle festgehalten worden.

Übersetzt und redigiert aus dem Englischen von AC Wimmer. (CNA Deutsch)

Vatikan: „Mediensekretariat“ wird in „Dikasterium für Kommunikation“ umbenannt

Laut „Vatican News“ wird das Mediensekretariat des Heiligen Stuhls umbenannt in „Dikasterium für Kommunikation“.

Vaticanhistory – Martin Marker

Vatican News gab heute diese Umbenennung bekannt. Auf ihrer Website heißt es:

„Das „Sekretariat für Kommunikation“ soll fortan „Dikasterium für Kommunikation“ heißen, geht aus der Mitteilung hervor. Der Papst habe dies nach Anhörung der Kardinäle bereits im Februar 2018 entschieden. Die Änderung tritt am kommenden Sonntag in Kraft – mit Veröffentlichung in der Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“.
Mit dem vatikanischen Mediensekretariat sind seit Juni 2015 alle Vatikanmedien zentral zusammengeführt. Im Zuge der Umstrukturierung des Mediensektors des Heiligen Stuhles ist das Sekretariat – jetzt Dikasterium – der zentrale Bezugspunkt des Vatikans in Fragen der Kommunikation“. 

(vh – mm)

Der Fall Fulton Sheen: Wann findet der große Medienapostel seine letzte Ruhestätte?

NEW YORK – Im Mittelalter mag ja in der Kirche mit harten Bandagen gekämpft worden sein – aber heute? Das nur schleppend fortschreitende Seligsprechungsverfahren von Erzbischof Fulton John Sheen zeigt, dass dies auch im 21. Jahrhundert möglich ist.

Konkret geht es um die sterblichen Überreste des großen Medienapostels des 20. Jahrhunderts, die sich gegenwärtig in der Kathedrale des heiligen Patrick mitten im New Yorker Stadtteil Manhattan befinden. Ein Gericht hatte am 8. Juni 2018 entschieden, dass der Leichnam nach Peoria in Illinois im mittleren Westen der Vereinigten Staaten von Amerika überführt werden müsse. Gegen diese Entscheidung wird nun wiederum von Vertretern der Erzdiözese New York geklagt.

Wie konnte es soweit kommen?

Die Hintergründe sind schnell erklärt: Im Jahre 2002 begann die Diözese Peoria mit dem Seligsprechungsverfahren für Fulton Sheen. 1919 war Sheen für dieses Bistum zum Priester geweiht worden. Zuvor hatte die Erzdiözese New York erklärt, man werde in der Angelegenheit eines möglichen Seligsprechungsverfahrens nicht die dafür notwendigen Schritte in die Wege leiten. Nachdem Papst Benedikt XVI. im Jahre 2012 den heroischen Tugendgrad des Erzbischofs offiziell anerkannt hatte, wurde das Seligsprechungsverfahren von Bischof Daniel Robert Jenky von Peoria eingestellt. Begründet wurde dieser unerwartete Schritt damit, dass von Seiten des Heiligen Stuhls darauf gepocht worden sei, dass die sterblichen Überreste von Erzbischof Sheen in Peoria sein müssten. Das Erzbistum New York bestreitet dies und erklärt, dem Vatikan sei es egal, wo sich der Leichnam der jeweiligen Person befinde, deren Seligsprechungsverfahren läuft.

Anfang Juni schloss sich das Gericht der Position von Joan Sheen Cunningham an, deren Onkel Erzbischof Fulton Sheen war. Sie hatte darum gebeten, die sterblichen Überreste in die Marienkathedrale von Peoria zu übertragen. Arlene Bluth, die zuständige Richterin, urteilte, „der Ort von Erzbischof Sheens letzter Ruhestätte wäre nicht seine Hauptsorge gewesen“. Es mache „vor dem Hintergrund seiner lebenslangen Hingabe an die katholische Kirche“ keinen Sinn, wenn er einen bestimmten Ort der Gelegenheit vorziehe, ein Heiliger zu werden.

Vertreter der New Yorker Kathedrale des heiligen Patrick reagierten bereits eine Woche später auf das Urteil, womit der „persönliche Wunsch“ des Erzbischofs bezüglich seiner letzten Ruhestätte missachtet werde. Es sei ihre Aufgabe, so die Vertreter der Kathedrale weiter, diese Wünsche zu respektieren. Die jüngste Entscheidung nehme diese Wünsche nicht ernst und „beruht stattdessen auf Spekulationen und Vermutungen“ anderer Personen.

Großes Potenzial schon in jungen Jahren

Bis heute ist Erzbischof Fulton John Sheen bekannt und beliebt bei englischsprachigen Katholiken, besonders in den USA. Zu Lebzeiten war er auch vielen Menschen, die mit der katholischen Kirche nichts zu tun hatten, ein Begriff, speziell durch seine erfolgreiche Fernsehsendung „Life Is Worth Living“. Hier in den deutschsprachigen Ländern können aber selbst fromme Katholiken mit dem Namen Fulton Sheen oft kaum etwas anfangen. Wer also ist dieser heiligmäßige Mann, der nicht nur in Funk und Fernsehen segensreich tätig war, sondern auch als Autor zahlreicher Bücher?

Der spätere Erzbischof erblickte am 8. Mai 1895 im Bundesstaat Illinois das Licht der Welt und wuchs dort zunächst auf einer Farm auf. Zwar wurde er auf den Namen Peter John getauft, war aber sein Leben lang unter dem Mädchennamen seiner Mutter, Fulton, bekannt. Seine Mutter weihte ihn der allerseligsten Jungfrau Maria – und Sheen erneuerte diese Weihe anlässlich seiner ersten heiligen Kommunion. Noch im jungen Alter zog Sheen mit seiner Familie nach Peoria in Illinois, um ihm dort eine bessere Schulbildung zu ermöglichen.

In der Kathedrale von Peoria ministrierte er häufiger bei der bischöflichen Messe. Eines Tages, Sheen war erst acht Jahre alt, fiel ihm das Kännchen mit Wein auf den Boden und zerbrach. Nach der Messe sprach der Bischof mit dem verängstigten Jungen und sagte zweierlei voraus: Sheen werde im belgischen Löwen studieren und irgendwann ganz wie er, der Bischof, sein.

Nach dem Schulbesuch in Peoria ging Fulton Sheen an eine Universität und trat schließlich ins Priesterseminar in St. Paul in Minnesota ein, einem nördlich von Illinois gelegenen Bundesstaat. Am 20. September 1919 wurde er mit 24 Jahren zum Priester geweiht. Damals fasste er den Vorsatz, täglich eine eucharistische heilige Stunde vor dem Allerheiligsten zu halten. Bald darauf wurde der erste Teil der Prophezeiung des Bischofs von Peoria wahr: Sheen ging zunächst zum Weiterstudium in die Hauptstadt der Vereinigten Staaten von Amerika, Washington, dann nach Löwen in Belgien sowie Paris und Rom.

Nach kurzem Wirken in einer Pfarrei in Peoria ging es für Fulton Sheen zurück nach Washington, wo er an der katholischen Universität mehr als 20 Jahre lang philosophische und theologische Vorlesungen hielt. Damals wurde auch seine besondere Begabung als Prediger entdeckt. So hielt er beispielsweise bei der jährlichen Messe der Universität zu Ehren des heiligen Thomas von Aquin die Festpredigt.

Karriere beim Radio

Im Jahre 1926 machte Fulton Sheen seine ersten Erfahrungen im Radio. Er reiste nach New York, um eine Reihe von Fastenpredigten aufzunehmen. Vier Jahre später wurde er gebeten, für die Sendung „The Catholic Hour“ für die Wochen im Sommer die Moderation zu übernehmen. Nachdem seine Zeit als Vertretung für den eigentlichen Moderator vorüber war, zeigte sich die Hörerschaft so begeistert, dass Sheen künftig zumindest wöchentlich bei der Sendung zu Gast war – und zwar bis 1950! Die Ansprachen des Priesters und Professors waren allerlei verschiedenen Themen gewidmet, etwa der Jungfrau Maria oder dem Kommunismus.

Die große Bekanntheit, die Sheen durch seine Auftritte im Radio erlangte, brachte viel Arbeit mit sich: „Während der letzten Jahre habe ich zwischen 75 und 100 Briefe pro Tag bekommen, die persönliche Aufmerksamkeit erfordern.“ Vor dem Hintergrund der Vorlesungen, die jeweils mindestens sechs Stunden Vorbereitung erforderten, zeigte Sheen sich „physisch erschöpft“. Er wolle aber nicht vor diesen Gelegenheiten für das Apostolat zurückweichen, so Sheen. Zu Radiosendung, Vorlesungstätigkeit und den zahlreichen Briefwechseln gesellten sich viele Vorträge im ganzen Land, so bei Volksmissionen, Einkehrtagen und Treffen katholischer Organisationen. Schließlich schrieb Sheen während seiner Zeit als Professor in Washington 34 Bücher, wozu nach seiner akademischen Laufbahn noch 32 weitere kamen.

Bischofsweihe in Rom und eigene Fernsehsendung

1950 wurde Sheen aufgrund seiner Verdienste im Medienapostolat der nationale Direktor der Gesellschaft für die Verbreitung des Glaubens, womit er 129 Direktoren auf Diözesanebene vorstand. In Rom wurde er am 11. Juni 1951 zum Bischof geweiht. Einige Monate später begann er seine wöchentliche Fernsehsendung „Life Is Worth Living“, mit der er bis 1957 zur besten Sendezeit 30 Millionen Menschen erreichen sollte – Traumquoten damals wie heute. So sicherte Sheen sich 1953 auch einen Emmy, den bedeutsamen US-amerikanischen Fernsehpreis.

Die Sendungen sind bis heute Klassiker: Die Ansprachen werden beispielsweise vom katholischen Fernsehsender EWTN übertragen, sie können auf CD angehört oder über DVD angeschaut werden. Auch auf der Videoplattform YouTube gibt es zahlreiche vollständige Episoden, die für interessierte Personen, die des Englischen mächtig sind, zur Verfügung stehen. Auch in Buchform sind zumindest einige der wöchentlichen Ansprachen erhältlich.

Zweites Vatikanum und Diözesanbischof

Wie alle Bischöfe der Welt war auch Fulton Sheen von 1962 bis 1965 in Rom, um dort am Zweiten Vatikanischen Konzil teilzunehmen. Zweifellos spielte Sheen keine derartig große Rolle wie etwa ein Kardinal Frings oder, auf der „Gegenseite“, ein Kardinal Ottaviani. Dennoch erinnerte sich viele Jahre später Papst Benedikt XVI., der damals als Peritus, also theologischer Experte und Berater, am Konzil teilnahm: „Dann war da Fulton Sheen, der uns abends mit seinen Vorträgen faszinierte.“

1966 wurde Sheen Bischof von Rochester und damit erstmals Oberhirte eines Bistums. Seinen Posten bei der Gesellschaft für die Verbreitung des Glaubens, für die er segensreich gewirkt hatte, gab er auf. Schon 1969 trat er von diesem Amt zurück. Der seit 1963 regierende Papst Paul VI. ernannte ihn daraufhin zum Erzbischof.

Ein treuer Sohn der Kirche“

In seinen letzten Lebensjahren blieb der Erzbischof weiter aktiv, besonders durch seine schriftstellerische Tätigkeit und Predigten. Er starb am 9. Dezember 1979 in seiner Privatkapelle vor dem Allerheiligsten und wurde in der Krypta der Kathedrale des heiligen Patrick in New York bestattet. Kurz vor seinem Tod war ihm noch vergönnt, Papst Johannes Paul II. auf dessen Reise in die Vereinigten Staaten persönlich zu begegnen. Dieser Papst, inzwischen selbst heiliggesprochen, stellte ihm das beste Zeugnis aus: „Sie haben gut vom Herrn Jesus Christus geschrieben und gesprochen. Sie sind ein treuer Sohn der Kirche.“ (CNA Deutsch)

Vatikan/Indien: Neuer Skandal mit indischem Kardinal Alencherry

Am Freitag ernannte Papst Franziskus Bischof Jacob Manathodath von der Diözese Syro-Malabar zum Apostolischen Administrator „Sede Plena“ der Erzdiözese Ernakulam-Angamaly.

Vaticanhistory – Martin Marker

Die Syro-malabarische Kirche ist die größte katholische Kirche des östlichen Ritus in Indien und hat über 30 Bistümer im Land sowie vier weitere auf der ganzen Welt mit über fünf Millionen Mitgliedern. Im Jahr 2017 wurde der indische Kardinal George Alencherry vom Erzbistum Ernakulam-Angamaly zusammen mit zwei älteren Priestern und einem Immobilienmakler beschuldigt, illegal mehrere Grundstücke verkauft zu haben. Bei dem Verkauf entstand ein Verlust von 10 Millionen Dollar.

Nach bekannt werden des Falls, sagten Kritiker, der Grundstücksverkauf verstoße sowohl gegen kanonisches als auch gegen ziviles Recht. Die Vorwürfe gegen Kardinal Alencherry müssen derart gewichtig sein, dass nun der Papst am Freitag einen Apostolischen Administrator in dem Erzbistum des Kardinals eingesetzt hat.

Laut der US-Seite „Crux“ sagte der ehemalige Sprecher der Syro-malabarischen Synode, Pater Paul Thelakkat:

„Kardinal Alencherry wurde nicht ersetzt, ein Administrator wurde ernannt. Kardinal Alencherry werde keine „Verwaltungsangelegenheiten“ wahrnehmen“.

Wie „Crux“ weiter berichtet, hatte der Kardinal ein sechsköpfiges Komitee eingesetzt, um die zwischen dem 1. April 2015 und dem 30. November 2017 durchgeführten Landgeschäfte zu untersuchen. Der Ausschuss stellte fest, dass Kardinal Alencherry „davon wusste“ und an der Veräußerung des Grundstücks „beteiligt“ war.

Thelakkat betonte, dass die Ernennung eines Apostolischen Administrators „mit den Landgeschäften verbunden sein könnte“, wies jedoch darauf hin, dass in dem vatikanischen Schreiben, in dem die Entscheidung angekündigt wurde, kein solcher Grund erwähnt wurde.

„Keine der Befugnisse des Kardinals ist eingeschränkt, er bleibt immer noch Großerzbischof von Ernakulam. Kardinal Alencherry wird keine Verwaltungsangelegenheiten wahrnehmen „, wiederholte er.

Der neue Skandal um Kardinal Alencherry wirft kein gutes Licht auf das Pontifikat von Papst Franziskus und belastet zusätzlich das Ansehen des Kardinalskollegiums in der Weltkirche.

In Australien steht Kardinal George Pell wegen sexuellem Missbrauch vor Gericht, in Chile ist zu erwarten das Kardinal Francisco Javier Errázuriz Ossa sein Amt als Erzbischof von Santiago wegen Vertuschung von sexuellem Missbrauch verlieren wird. In Honduras steht Kardinal Oscar Rodriguez Maradiaga wegen einem Finanzskandal in der Kritik. Eine Untersuchung des Verdachts auf sexuellen Missbrauch gegen den US-amerikanischen Kardinal Theodore McCarrick hat aktuell “glaubwürdige und begründete” Befunde zutage gebracht.

Erschwerend kommt in diesen Fallen hinzu, dass drei der vier letztgenannten Kardinäle in wichtigen vatikanischen Ämtern sitzen und in die laufende Kurienreform des Papstes mitgestalten. (vh – mm)

Auswege aus dem „Kommunionstreit“: Marianne Schlosser über die Suche nach Einmütigkeit

KÖLN – Die katholische Kirche in Deutschland sucht bei der Kommunion den richtigen Weg im Umgang mit nicht-katholischen Ehepartnern. Wie ist dieser zu finden? Ein Vorschlag kommt nun aus Reihen der Päpstlichen Theologenkommission: Im Interview mit Jan Hendrik Stens vom Kölner Domradio“ spricht die Forscherin Marianne Schlosser über mögliche Auswege aus der Debatte um den rechten Empfang der heiligen Kommunion.

Die Leiterin des Fachs Theologie der Spiritualität an der Universität Wien ist auch Beraterin der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Mitglied der päpstlichen Internationalen Theologischen Kommission.

Frau Professor Schlosser, die Eucharistie ist einer der Schwerpunkte Ihrer Forschung. Vor fünf Jahren sagten Sie während eines Vortrags zum Eucharistischen Kongress in Köln, dass man den Herrn nicht wie ein Stück Brot essen könne, sondern ihn empfangen und erkennen müsse. Was meinten Sie damit?

Prof. Dr. Marianne Schlosser: Ich meinte damit, dass man die Kommunion als das, was sie bezeichnet, nämlich als eine Begegnung verstehen muss; eine Begegnung mit einer Person. Empfangen heißt jemanden aufnehmen. Das ist ein personaler Akt, der mit Erkennen und mit Liebe zu tun hat; und diese Begegnung verändert, verwandelt einen auch.

Nach katholischem Verständnis bleiben die Empfangenden nicht passiv, sondern sie übergeben sich an Christus, lassen sich hineinnehmen in seine Lebenshingabe an Gott Vater. Das bedeutet natürlich auch, die Kommunion im Zusammenhang mit der Kirche als dem Leib Christi zu verstehen, in den die Kommunizierenden immer tiefer eingefügt werden.

Sie arbeiten und lehren im – wenn auch deutschsprachigen – Ausland. Wie schaut man von dort auf den Streit der deutschen Bischöfe um den Kommunionempfang nicht-katholischer Ehepartner?

Schlosser: Deutschland ist eines der Länder, in denen gemischt konfessionelle Ehen eine besondere pastorale Situation darstellen. Österreich ist in manchen Dingen ähnlich, aber dort gibt es auch eine ausgeprägte Sensibilität für die Ökumene mit den Ostkirchen. Für die orthodoxen und die altorientalischen Kirchen, die uns im Sakramentsverständnis sehr viel näher stehen, sind Kirchengemeinschaft und Kommuniongemeinschaft miteinander engstens verbunden.

Daher muss man auch bedenken – ich glaube, das wäre eine gerechtfertigte Ermahnung oder Einspruch, Erinnerung –, dass wir es nicht nur mit nicht-katholischen Christen auf der Seite der reformatorischen Gemeinschaften zu tun haben, sondern auch berücksichtigen müssen, was das für Auswirkungen für das Verhältnis zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Ostkirchen hat.

Das Kirchenrecht nennt für Ausnahmeregelungen neben der Todesgefahr auch die „schwere Notlage“. Papst Johannes Paul II. erklärte 2003 in seinem Lehrschreiben „Ecclesia de eucharistia“, dass eine solche bestehe, wenn die tiefe Sehnsucht nach dem Empfang des Sakraments nicht gestillt werden könne und der Glaube dadurch gefährdet sei. Wie äußert sich diese Sehnsucht bei den betroffenen Menschen?

Schlosser: Ursprünglich bedeutet „necessitas“ eine Notlage, die durch äußere Umstände verursacht wird. Daher werden in Can. 844, wie auch im Ökumenischen Direktorium objektive Umstände aufgeführt: etwa, wenn jemand, der den katholischen Glauben hinsichtlich der Sakramente teilt, um diese bittet, weil er keinen Geistlichen der eigenen Konfession erreichen kann. Die prinzipielle Verbindung von Kirchenzugehörigkeit und Teilnahme an den Sakramenten wird dadurch nicht aufgehoben.

Johannes Paul II. sprach an der zitierten Stelle von einer geistlichen Notlage Einzelner im Hinblick auf das ewige Heil – die deutsche Übersetzung als „Bedürfnis“ scheint mir zu flach –, aber er dachte dabei offensichtlich nicht an konfessionell-gemischten Ehen. Man sollte einmal genauer prüfen, ob diese Einzel-Aussage mit der sonstigen Lehre dieses Papstes harmoniert. Zieht man die Möglichkeit einer noch weiteren Deutung der „schweren geistlichen Notlage“ auf gemischt-konfessionelle Paare in Betracht, so wird sich jedenfalls die Frage nicht vermeiden lassen, welchen Stellenwert, welche Heilsbedeutsamkeit Sakramente generell im Selbstverständnis der reformatorischen Traditionen haben.

Wird diese von der katholischen Sicht unterschiedliche Auffassung nicht Auswirkungen auf das geistliche Leben der Person haben, die sich dauerhaft dieser Tradition verbunden fühlt? Auffällig jedenfalls ist, dass es in der gegenwärtigen Diskussion stets nur um den gemeinsamen Kommunionempfang geht; gibt es keine drängende Sehnsucht nach dem Bußsakrament oder der Krankensalbung? Die Eucharistie ist nach katholischen Verständnis „Quelle und Höhepunkt“ des geistlichen Lebens, gerade deswegen kann sie nicht losgelöst vom gesamten sakramentalen Leben der Kirche und der Kirche als Grundsakrament betrachtet werden. Unter diesen Umständen kann man die Sorge mancher Kritiker verstehen, die unstillbare Sehnsucht nach dem gemeinsamen Empfang des Sakramentes beziehe sich vor allem auf das Zeichen des gemeinsamen Mahles, von dem niemand ausgeschlossen sein möchte.

Mit dieser Akzentsetzung – der gemeinsame Kommunionempfang als ehestabilisierend – ist allerdings ein schwerwiegendes Problem verbunden, das bis jetzt nicht ausreichend in den Blick genommen scheint: Wie werden, wie sollen katholische Ehepartner mit der bereits seit langem ausgesprochenen Einladung von evangelischer Seite umgehen, am Abendmahl teilzunehmen? Die Frage kann man nicht einfach ausklammern oder mit einer Schutzbehauptung beiseite schieben, weil sie sich von selbst stellt. Wird nicht ein moralischer Druck entstehen, beim evangelischen Gottesdienst das Abendmahl zu nehmen?

… was ja bislang von katholischer Seite verboten ist.

Schlosser: Ja, das ist klar untersagt. Aber wenn man die Behebung der „geistlichen Notlage“ im gemeinsamen Empfang des Sakraments sieht, obwohl gleichzeitig große Unterschiede bestehen bleiben, dann tendiert doch die Entwicklung in Richtung Interkommunion. Das ist ja kein imaginiertes Szenario; es gibt genug Beispiele, dass Ehepaare zuweilen in die eine und zuweilen in die andere Kirche gehen, um dort Abendmahl oder Eucharistie zu empfangen. Nimmt die Handreichung es doch mit in Kauf, dass dieser Druck auf das Gewissen der katholischen Ehepartner – und auf das bisherige Kirchenverständnis, sicher auch das Johannes Pauls II. – entsteht?

Wenn manche Bischöfe und Theologen die geplante Handreichung in ihrer gegenwärtigen Form ablehnen, gleichzeitig aber die in den Gemeinden längst übliche Praxis still tolerieren, ist dann nicht der Vorwurf der Doppelmoral berechtigt?

Schlosser: Also da würde ich doch drei Punkte zu bedenken geben: Der erste Punkt ist, dass man jemanden an der Kommunionbank in den seltensten Fällen zurückweist. Das ist sozusagen eine klassische Regel, die man auch bei Albert dem Großen lesen kann. Manchmal kann man, ja muss man etwas übersehen, beispielsweise um einen günstigeren Zeitpunkt für die Klarstellung abzuwarten.

Aber ein zweiter Punkt ist, dass Bischöfe und Priester als eine erste Verantwortlichkeit die Verkündigung haben, also dass es nicht geht, dass man zu Dingen einfach schweigt oder sie laufen lässt, sondern dass diese Pflicht, den Glauben auch zu verkündigen, gerade durch das Zweite Vaticanum ausdrücklich eingeschärft worden ist. Im Dekret für die Priester „Presbyterorum ordinis“ steht am Anfang als erste Aufgabe die Verkündigung und zwar noch vor der Sakramentenspendung. Nicht weil diese weniger wichtig wäre, sondern weil ihr zeitlich die Katechese, die Verkündigung vorausgehen muss – vergleiche Canon 843 §2 CIC!

Und ein dritter Punkt: Es geht auch um die Verantwortung der Gläubigen. Die Gläubigen sollen Kenntnis davon haben, was sie tun, was die Eucharistie ist, was sie bedeutet, damit sie auch ihr Gewissen daran bilden können. Man kann nicht das Gewissen bilden, wenn man gar nicht weiß, worum es eigentlich geht. Das ist eine Aufgabe, die aus der Taufe resultiert und die für einen mündigen Glaubensvollzug erfüllt werden muss. Glauben hat eine innere Dynamik, wachsen zu wollen. Wenn jemand weiß, was das Sakrament der Eucharistie ist, was es bedeutet, dann wird auch das Staunen und die Freude am Glauben vertieft werden. Wenn jemand davon zu wenig weiß, dann könnte der Glaube auch schwächer oder manche Dinge gleichgültiger werden. Auch das ist eine Gefahr, die mit Nichtwissen verbunden ist: Relativismus.

Die Glaubenskongregation hat nun den gegenwärtigen Entwurf der Handreichung als „nicht zur Veröffentlichung reif“ bezeichnet und sich damit auf die Seite der Kritiker gestellt. Heißt das im Klartext, dass einer Handreichung grundsätzlich nichts im Weg steht?

Schlosser: Ich denke, als erstes muss man auch mal warten, was aus Rom an Vorschlägen und Vorgaben noch kommen wird. Das zweite ist, dass die Bischöfe auch miteinander sprechen oder gut abklären müssen, welche Zielsetzung eine solche Handreichung haben soll. Wenn der Heilige Vater gleich am Anfang darauf hingewiesen hat, dass die Bischöfe einmütig sein mögen, dann hat er dadurch auch zu erkennen gegeben, dass es für ihn nicht um eine rein pastorale oder rein rechtliche Frage geht, sondern es geht für ihn um eine Glaubensfrage.

Daher ist Einmütigkeit notwendig und ich glaube, dass wird auch die Aufgabe für die nächsten Wochen und Monate sein. Die aufgebrochene Diskussion sollte vor allem ein Anstoß sein, eine vertiefte Sakramenten-Katechese in den Gemeinden zu unternehmen, nicht zuletzt, um den inneren Zusammenhang zwischen Glauben und sakramentaler Praxis besser zu erhellen.

(*) Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung. (CNA Deutsch)

AL/Dubia: Kardinal Burke antwortet Papst Franziskus (Update)

Kardinal Raymond Burke weißt die Aussage von Papst Franziskus klar zurück.

Vaticanhistory – Martin Marker

Die Aussage von Papst Franziskus, in einem Interview gegenüber „Reuters“ am 20. Juni, er habe von dem Dubia-Brief erst aus der Presse erfahren, weißt Kardinal Burke entschieden zurück.

Bereits am 20. Juni hatte sich Kardinal Walter Brandmüller in einem Kommentar bei OnePeterFive zu der Papstaussage geäußert:

„Die Dubia wurden zuerst veröffentlicht – ich glaube es waren zwei Monate -, nachdem der Papst ihre Aufnahme nicht einmal bestätigt hatte. Es ist sehr klar, dass wir direkt an den Papst und gleichzeitig an die Kongregation für den Glauben geschrieben haben. Was sollte hier noch unklar sein?“

Nun äußerte sich Kardinal Burke am 21. Juni bei „LifeSiteNews“ zu den Aussagen des Papstes:

„Der verstorbene Kardinal Carlo Caffarra hat persönlich am 19. September 2016 den Brief mit der Dubia an die päpstliche Residenz und gleichzeitig an die Kongregation für die Glaubenslehre übergeben.“

Burke fügte hinzu:

„Während der gesamten Zeit seit der Präsentation der Dubia gab es nie eine Frage darüber, dass diese dem Papst übergeben wurde.“ Zudem betonte Burke, „dass man erst dann an die Öffentlichkeit gehen musste, als es nach vielen Wochen keine Antwort gab.“

Kardinal Burke hält es auch für möglich, dass der Papst vielleicht die Frage des Reporters falsch verstanden hat.

Update am 22. Juni (12.10 Uhr):

Der Vatikanist Edward Pentin berichtet auf NCR, nach Rücksprache mit dem Vatikan-Korrespondent Philip Pullella von „Reuters“ , dass der Papst eindeutig auf eine Frage nach der Dubia und nicht auf eine separate Kardinalinitiative antwortete, wie etwa der Brief von 13 Kardinälen, die dem Papst vor Beginn der zweiten Familiensynode 2015 zugesandt wurden. Ferner sagte Pullella  dem NCR am 21. Juni, dass weitere Kommentare des Papstes zur Dubia bald veröffentlicht werden.

(vh – mm)