Rücktritt von Bischof Juan Barros ist offiziell: Erste personelle Konsequenzen in Chile

SANTIAGO DE CHILE – Papst Franziskus ernannte ihn 2015 – trotz massiver Proteste – zum Bischof von Osorno, nun hat er seinen Rücktritt von diesem Posten angenommen: Bischof Juan Barros, der als eine der Schlüsselpersonen in der Vertuschung des Missbrauchskandals um Pfarrer Fernando Karadima gilt, verliert sein Amt, zusammen mit zwei weiteren Würdenträgern: Erzbischof Cristián Caro Cordero von Puerto Montt und Bischof Gonzalo Duarte García de Cortázar von Valparaíso.

Das hat der Vatikan am heutigen Montag mitgeteilt.

Für alle drei Diözesen wurden Apostolische Administratoren ernannt, die vorübergehend die Amtsgeschäfte leiten.

Kollektiv hatten die Bischöfe Chiles im Rahmen eines Krisentreffens mit Papst Franziskus, das vom 15. bis 17. Mai 2018 im Vatikan stattfand, ihren Rücktritt angeboten.

Die Entscheidung über eine Annahme eines Rücktritts liegt beim Papst. Bisher sind Barros, Caro und Duarte die ersten Bischöfe, deren Resignation Franziskus offiziell angenommen hat.

Die Ankündigung des Rücktritts von Barros fällt mit einer neuen pastoralen Mission zusammen: Maltas Erzbischof Charles Scicluna und Monsignore Bertomeu werden vom 12. bis 19. Juni erneut nach Chile reisen, diesmal auch für drei Tage in die Diözese Osorno. Den Rest des Aufenthaltes verbringen sie in Santiago.

Papst Franziskus‘ Ernennung von Barros nach Osorno im Jahr 2015 stieß auf massive Proteste und fortwährende Forderungen nach einem Rücktritt. Dutzende von Demonstranten, darunter auch Nicht-Katholiken, versuchten, die feierliche Einführung von Bischof Barros am 21. März 2015 in der Kathedrale von Osorno zu stören.

Zu den Kritikern der Ernennung gehören ehemalige Opfer der sexuellen Gewalt durch Karadima. Dieser war bereits 2011 von der Kongregation für die Glaubenslehre des sexuellen Missbrauchs mehrerer Minderjähriger in den 1980er und 1990er Jahren für schuldig befunden.

Barros behauptete bis zuletzt seine Unschuld und sagte, dass er nicht wusste, dass der Missbrauch stattfand. Papst Franziskus unterstützte ihn zunächst, weigerte sich, Barros von seinem Amt zurücktreten zu lassen – und nannte die Vorwürfe im Rahmen seines eigenen Besuchs in Chile im Januar „Verleumdung“.

Der frostige Empfang des südamerikanischen Papstes in Chile, begleitet von Anschlägen und Protesten, erregte weltweit Aufsehen.

Nach seiner Rückkehr sandte Franziskus Monsignores Scicluna und Bertomeu nach Santiago, und entschuldigte sich dann im April dafür, dass er „schwere Fehler“ bei der Beurteilung des Falles gemacht habe. Franziskus traf sich zudem mehrfach mit Opfern des Missbrauchs und schrieb einen Brief an alle Gläubigen in Chile; gleichzeitig erschütterte unterdessen ein neuer Fall die Kirche und Menschen vor Ort.

Elise Harris trug zur Berichterstattung bei. (CNA Deutsch)

Vatikan: Papst nimmt Rücktritte von drei chilenischen Bischöfen an

Im Missbrauchsskandal der chilenischen Kirche gibt es die ersten personellen Entscheidungen.

Vaticanhistory – Martin Marker

Wie heute im Bulletin des vatikanischen Presseamtes berichtet, hat Papst Franziskus die Rücktritte von drei chilenischen Bischöfen angenommen. Es handelt sich um folgende Episkopaten:

  • Erzbischof Cristian Caro Cordero (75), Erzbistum Puerto Montt,
  • Bischof Gonzalo Duarte Garcia de Cortazar (75), Bistum Valparaiso und
  • Bischof Juan Barros (61), Bistum Osorno.

In der Verlautbarung des Vatikans werden keine weiteren Gründe zu den Rücktritten genannt. Der ganze Missbrauchsskandal in der chilenischen Kirche drehte sich primär in den letzten Monaten um die Person Bischof Juan Barros. Diesen hatte Papst Franziskus selbst erst 2015 vom Militärbischof zum Oberhirten des kleinen Bistums Osorno im Süden Chiles erhoben.

Apostolische Administratoren „sede vacante et ad nutum Sanctae Sedis“

Pater Bricardo Basilio Morales, Provinzial der Mercedarier, wurde zum, Apostolischen Administrator „sede vacante et ad nutum Sanctae Sedis“ für das Erzbistum Puerto Montt ernannt. Für das Bistum Valparaiso wurde Petro Mario Ossandón Buljevic, bisher Weihischof in Santiago del Chile als Apostolischer Administrator berufen und für das Bistum Osorno wurde als Apostolischer Administrator Msgr. Jorge Enrique Concha Cayuqueo, O.F.M., ebenfalls Weihbischof von Santiago de Chile bestimmt.

Erzbischof Cristian Caro Cordero und Bischof Gonzao Duarte Garcia de Cortazar haben die Altersgrenze von 75 Jahren für Diözesanbischöfe eh schon erreicht. Man darf vermuten, dass diese drei Rücktritte nicht die einzigen bleiben und in naher Zukunft weitere folgen werden. (vh – mm)

Kommunionstreit: Diese Woche hat die Kirche verändert

Selten hat die Kirche eine solche Woche durchgemacht, wie die vergangene. Mit seinem Brief an die deutschen Bischöfe hat Erzbischof Luis Ladaria, der Präfekt der Glaubenskongregation, nicht nur die deutsche Kirche in Unruhe versetzt. In der ganzen Kirchenwelt scheinen die Lager mehr gespalten denn je. Ist es kirchenrechtlich vertretbar evangelische Ehepartner zur Kommunion zuzulassen? Egal, wer im Streit gewinnt, im Moment ist die Kirche der Verlierer.

„Das hat mich schockiert.“ – „Ich bin traurig.“ – „Ich bin ratlos.“

Diese drei Sätze habe ich am häufigsten gehört, seit vergangenen Montag der Brief der Glaubenskongregation an die Öffentlichkeit gelangt ist. Bis in die höchsten Etagen der Kurie scheint niemand so wirklich zu wissen warum der Papst anscheinend seine Position auf einmal um 180 Grad gewendet hat.

U-Turn auf vatikanisch?

Die deutschen Bischöfe waren vor einem guten Monat zum Gespräch in Rom geladen, um Ihre Initiative einer Handreichung zum Thema Kommunion für konfessionsverbindende Ehen zu erörtern. Schon Anfang Mai ist von diesem Gespräch so gut wie nichts an die Öffentlichkeit gedrungen. Ungewöhnlich. Nur ein kurzes Statement mit Worten wie “ möglichst einmütig“ und „brüderlich“ – und der Bitte um einen weiteren Prozess der Entscheidungsfindung in Deutschland.

Was bedeutet das?

Sofort gingen die Spekulationen los. Papst Franziskus sei grundsätzlich dafür den nationalen Bischofskonferenzen mehr Entscheidungsgewalt zu überlassen. Heißt das jetzt die Einwände von sieben Diözesanbischöfen seien abgewiesen, und die deutschen Bischöfe entscheiden doch nach Mehrheit? Das war zumindest der Tenor, der in den Medien zu lesen und hören war. Wenn auch nicht die Bischöfe, wenigstens die Medien waren „einmütig”.

Roma locuta – Rom hat gesprochen

Umso größer war der Knall in Rom am vergangenen Montag, als es auf einmal hieß: Stopp! In der jetzigen Form sei das Kommunionschreiben der DBK nicht zur Veröffentlichung geeignet. – Wieder ging die Spekulation los. Dieses Mal in die andere Richtung. Hat die Welt den großen Reformer Franziskus überschätzt? Ist er doch so schlimm konservativ, wie seine Vorgänger? Die Kommentare und Schlagzeilen haben sich überschlagen, auch in Medien, die sonst nichts mit Kirche am Hut haben. „Von der Revolution zur Kapitulation”, kommentiert Christiane Florin im Deutschlandfunk.

Wie immer aber, wenn es in den Nachrichten und Kommentaren um einen komplexen Sachverhalt geht, gibt es die Gefahr die Welt in schwarz und weiß, gut und böse aufzuteilen. Der Brief der vergangenen Woche zeigt aber vor allem anderen: So einfach ist das nicht.

Hier muss vor allem eine ganz klare Unterscheidung getroffen werden: Wo geht es um Politik, und wo geht es um die Glaubenslehre? Natürlich liegen die zwei Felder in der Frage der Eucharistie nahe beieinander, die Entscheidung des Papstes und der Glaubenskongregation allerdings rein politisch zu deuten ist schlicht und einfach der falsche Weg. Das löst auch keine Probleme.

Fakt ist …

Das Ladaria-Schreiben spricht davon, dass der Kommunion-Text der DBK in der aktuellen Version nicht zur Veröffentlichung geeignet ist. Dies muss nicht heißen, dass der Vatikan der Idee grundsätzlich widerspricht. Vielleicht ist es ja so, dass es schlicht und einfach um eine Frage des Kirchenrechtes geht. Die geplante Handreichung der deutschen Bischöfe will konfessionsverbindende Ehen grundsätzlich als „schwere geistiche Notlage“ definieren, nach Überzeugung der Kirche ist das ein Zustand kurz vor der Todesgefahr. Kölns Kardinal Woelki hat an Fronleichnam die Frage der Kommunion als eine Frage von „Leben und Tod“ bezeichnet, und damit hat er nach katholischer Überzeugung Recht. Kann man eine solch zentrale Frage für die Katholiken wirklich mit einem Winkelzug der Logik für immer ändern? Und das auf der Ebene einer einzigen nationalen Bischofskonferenz? Das ist kein stabiles Fundament für die möglicherweise größte Entwicklung in 500 Jahren abendländischer Kirchenspaltung. – Stockholms Kardinal Arborelius, der für die Ökumene offen ist, als gebürtiger Lutheraner, hat das im Gespräch mit Vatican News am besten zusammengefasst: „Das Ideal wäre natürlich, dass die ganze Kirche zu einer gemeinsamen Lösung kommen könnte.“ Politische Alleingänge, wie in Deutschland, sind bei einem so großen Thema einfach nicht angebracht.

Das Problem

Die ganze Diskussion wäre viel einfacher, wenn sie nicht von beiden Seiten so emotional aufgeladen wäre. Es geht nicht um die Frage: Ist der Papst/der Vatikan/die Kirche progressiv oder konservativ, es geht um eine reine Frage des Kirchenrechtes, und so lange sich beide Seiten im Groll gegenüber sitzen, wird es keine sachliche Diskussion, keinen Konsens, keine Lösung geben können.

Am Morgen nach dem „Leak” des Schreibens habe ich mich mit einem vatikanischen Entscheidungsträger zum Interview getroffen. Eine Einschätzung der Lage habe ich mir erbeten. Der Herr sagte mir aber, nach reiflicher Überlegung, dass er nichts zum Streit sagen werde. Jedes Wort, das von ihm dazu in die Medien kommen würde, würde die Flammen des Streites nur noch weiter anfachen. – Ich war natürlich enttäuscht, dass mir der Artikel und die Schlagzeile durch die Lappen gegangen sind, aber diese Einstellung respektiere, ja bewundere ich. Es gibt einen politischen Graben zu überwinden. Dieser darf weder tiefer gegraben, noch ignoriert werden. Versöhnung ist jetzt angesagt. Und die wird es nicht geben, wenn sich beide Seiten weiterhin voller Häme übereinander in den Medien auslassen. Rechts wie links. In dieser Debatte gibt es keine Gewinner und Verlierer. Wenn es so weiter geht wie jetzt, dann sind alle Verlierer. Verlierer an Vertrauen und Glaubwürdigkeit der Kirche.

Renardo Schlegelmilch ist freier Journalist mit Schwerpunkt Religion und Gesellschaft. Unter anderem für den Deutschlandfunk und Vatican News berichtet er über Christen in aller Welt. Regelmäßig recherchiert er im Vatikan. (CNA Deutsch)

Bischof Oster: „Dass der Brief öffentlich wurde, war nicht gut“

Passauer Bischof warnt gegenüber KNA vor falschem Eucharistie-Verständnis und lehnte eine Praxis ab, die die Ausnahme zur Regel macht.

PASSAU – Der Passauer Bischof Stefan Oster SDB hat in einem Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) den Brief der sieben Bischöfe an den Papst verteidigt, der Fragen zum Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) stellte, unter bestimmten Umständen evangelischen Ehepartnern von Katholiken den Empfang der heiligen Kommunion zu ermöglichen.

Zugleich dankte Oster dem Vorsitzenden der DBK, Kardinal Reinhard Marx, für die Impulse, die ein „intensives Nachdenken“ über die Eucharistie als Zentrum des katholischen Glaubens angestoßen hätten.

Die Glaubenskongregation hatte in einem Antwortschreiben von letzter Woche das Dokument der Bischofskonferenz als „nicht reif für die Veröffentlichung“ zurückgewiesen.

Stefan Oster erklärte am Samstag gegenüber der KNA, dass die Antwort des Papstes den weltkirchlichen Charakter der aktuellen Debatte unterstreiche.

Wie CNA Deutsch berichtete, hatten mehrere Kardinäle und Bischöfe im Ausland sich zum Kommunionstreit geäußert, der – so Bischof Oster – durch die Veröffentlichung des auch von ihm unterzeichneten Briefs der sieben Bischöfe aufgeflammt sei.

„Dass der Brief von uns Sieben öffentlich wurde, war nicht gut. Andererseits wurde unser Brief weltweit wahrgenommen, darin hat sich die weltweite Relevanz des Themas noch einmal gezeigt. Deshalb lag in diesem Schaden aus meiner Sicht am Ende auch noch etwas Gutes.“

Den Vorwurf der „Doppelmoral“, den unter anderem der Magdeburger Bischof Gerhard Feige erhoben hatte, wies der Passauer Oberhirte zurück.

„Es ist richtig, dass wir niemanden von der Kommunionbank zurückweisen“, sagte der Bischof von Passau zu Interviewer Christoph Renzikowski. Dennoch sei es wichtig, mit dem katholischen Eucharistieverständnis ernstzumachen. Eine Praxis, die die Ausnahme zur Regel mache und konfessionsverschiedene Ehen generell als „schwere geistliche Notlage einzelner“ zu bezeichne, lehnte Oster ab.

Abschließend betonte Oster gegenüber der KNA erneut die Bedeutung der Eucharistie als Zentrum des Glaubens: „Ich glaube daher, dass man sich nicht genug darum bemühen kann, sie zu verstehen, zu vertiefen – und sie als unser Allerheiligstes besonders zu ehren“. (CNA Deutsch)

Kardinalsrat K9: Nächste Tagungsrunde vom 11. bis 13. Juni

Das Beratungsgremium soll von Montag bis Mittwoch erneut im Vatikan beraten.

Vaticanhistory – Martin Marker

Bei der letzten Gesprächsrunde des Kardinalsrates vom 23. bis 25. April wurde der Entwurf der neuen „Apostolischen Konstitution der Römischen Kurie“, dem Nachfolgedokument der Apostolischen Konstitution „PASTOR BONUS “ aus dem Jahr 1988 verlesen. Der Pressesprecher des vatikanischen Presseamtes Greg Burke betonte:

„Die Ausarbeitung des neuen Entwurfes wird noch ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen. Dann werden die Kardinäle den Text verabschieden, der dem Heiligen Vater zu einer weiteren Konsultation und zur endgültigen Zustimmung übergeben werden wird.”

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde von verschiedenen Entwürfen und einer bereits fertigen Einleitung gesprochen, nie aber von einem fertigen Entwurf. Die neue Konstitution basiert, wie ebenfalls das Presseamt des Heiligen Stuhls mitteilte, auf folgenden Themen:

  • Die Römische Kurie im Dienst des Heiligen Vaters und der Teilkirchen.
  • Der pastorale Charakter der kurialen Tätigkeiten.
  • Die Errichtung und die Funktion der dritten Sektion des Staatssekretariats – das letztendlich für die Aufgabe der Seelsorge am Personal der Diplomatie entstanden ist.
  • Die Verkündigung des Evangeliums und der missionarische Geist als Perspektive, die die Aktivität der gesamten Kurie charakterisiert.

Die neue Apostolische Konstitution, welche die gesamte Struktur der römischen Kurie regeln soll, wird sicherlich bei der kommenden Beratungsrunde vom 11. bis 13. Juni noch nicht zu einer Schlussfassung gelangen. Das Dokument wird mit Spannung erwartet.

Seit 13. April 2013 besteht der Kardinalsrat, als Beratungsgremium des Heiligen Vaters. Seither gab es in der römischen Kurie eine Vielzahl von Veränderungen und Modifikationen in den verschiedenen Dikasterien. Sieben Päpstliche Räte und die Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls wurden aufgelöst. Einige neue Dikasterien wurden geschaffen und andere wurden umstrukturiert oder verändert. Offen ist auch, welche Bezeichnungen die neugeschaffenen „Dikasterien per experimentum“ erhalten werden.

Persönliche Probleme im Kardinalsrat K9

Kardinal Oscar Maradiaga (75):

Der Koordinator, faktisch der Leiter des Kardinalsrates K9, Kardinal Oscar Maradiaga ist möglicherweise tief in Fälle schwerer Misswirtschaft verwickelt und soll selbst hohe Zahlungen von der katholischen Universität von Tegucigalpa (Honduras) erhalten habe. Ferner wird Maradiaga beschuldigt, mehr als 1,2 Millionen US Dollar in Londoner Finanzunternehmen investiert zu haben. Ein Teil dieses Geldes sei “verschwunden”, berichten einige Medien.

Kardinal George Pell (77):

Man darf davon ausgehen, dass in der nächste Woche stattfindenden Beratungsrunde der K9 mindestens ein Mitglied fehlen wird. Kardinal George Pell muss ich seit fast genau einem Jahr in Australien vor Gericht verantworten. Seit Eröffnung des Gerichtsverfahrens darf Pell Australien nicht mehr verlassen. Zudem kann Pell sein Amt als Präfekt des Wirtschaftssekretariats ebenfalls nicht wahrnehmen.

Kardinal Francisco Javier Errázuriz Ossa (84):

Die Krise des chilenischen Episkopats ging nicht spurlos an Kardinal Errázuriz Ossa vorbei. Mehrere Missbrauchsopfer der Kirche Chiles haben schwere Vorwürfe gegen den Kardinal erhoben. Errázuriz Ossa wird von den überlebenden Opfern vorgehalten, den Missbrauchsskandal vertuscht beziehungsweise gedeckt zu haben. Personelle Konsequenzen durch den Papst stehen derzeit noch aus.

Die Reform der römischen Kurie läuft nun seit fünf Jahren. Sie ist so alt wie das Pontifikat von Papst Franziskus. Mit der Veröffentlichung einer neuen „Apostolischen Konstitution der Römischen Kurie“ wird sie vorerst ihr Ende finden. Man darf sicherlich noch in diesem Jahr mit dem Dokument rechnen. (vh – mm)

 

Kardinal Müller: Kommunionstreit war „richtiges deutsches Eigentor“

Vor wenigen Tagen gab Kardinal Gerhard Ludwig Müller der Passauer Neuen Presse ein Interview zum Kommunionstreit der Deutschen Bischofskonferenz.

Vaticanhistory – Martin Marker

Die sogenannte „pastorale Handreichung“, ein Mehrheitsbeschluss des deutschen Episkopats, sorgte international für kritische Reaktionen. Diese können auch dem Papst nicht verborgen geblieben sein.

Kardinal Müller äußerte in dem Interview:

„Aus der ganzen Weltkirche haben sich Stimmen gemeldet, die besorgt waren, über diesen Anspruch der Deutschen Bischofskonferenz, Schrittmacher und Lehrmeister zu sein für die ganze Weltkirche. Dort fühlte man sich gegängelt und bevormundet. Das war mal wieder so ein richtiges deutsches Eigentor.“

„In anderen Ländern sei die ökumenische Frage genauso dringend, etwa in den USA, wo es eine große konfessionelle Vielfalt gibt. Da können wir in Deutschland keinen Sonderweg beanspruchen.“

„Ökumene kann sich nicht darin erschöpfen, dass Repräsentanten auf dieser und jener Seite sich privat gut verstehen. Auch wenn katholische und evangelische Kirche noch nicht vollends vereint seien, gehe man brüderlich miteinander um. Es kann ja nicht das Ziel der Ökumene sein, dass Teile evangelischer und katholischer Christen sich verbrüdern, und dass dann auf katholischer oder evangelischer Seite neue Spaltungen entstehen.“

Müller sprach nicht nur von den ausgelösten internationalen Irritationen sondern verwies auch auf den Streit innerhalb der Bischofskonferenz:

„Sie müssen nur mal den Ton beachten, in dem einige Bischöfe sich jetzt übereinander geäußert haben und wie andere, denen die jüngste Klarstellung aus Rom nicht passt, jetzt wieder ihren antirömischen Affekt hochgewürgt haben.“

Bereits im Vorfeld hatte Kardinal Müller sowohl Papst Franziskus als auch den Vatikan für ihr Verhalten im Kommunionstreit heftig angegriffen (Spiegel online):

„Hier wurde kurz vor dem Abgrund die Notbremse gezogen“, sagte der frühere Chef der Glaubenskongregation. „Entgleist ist der Zug trotzdem, weil Rom zu spät und zu zögerlich reagiert hat. Jetzt kommt es darauf an, den Zug sorgfältig wieder auf die Schienen zu setzen.“


(vh – mm)

Chinesische Beamte zerstören Kreuzweg in Provinz Henan

WEIHUI – Das Heiligtum Unserer Lieben Frau vom Berg Karmel in der chinesischen Provinz Henan ist ein beliebter Wallfahrtsort für viele Katholiken. Seit seiner Gründung im Jahre 1903 beteten hier abertausende Menschen den Kreuzweg.

Doch am späten Abend des 5. Juni Ortszeit haben die lokalen Behörden die 14 Stationen des Kreuzwegs niedergerissen. Wenige Wochen zuvor hatten chinesische Beamte Bischof Joseph Zhang Yinlin von Weihui (Anyang) angewiesen, er solle den Kreuzweg abbauen. Eine Begründung gaben die Vertreter der Kommunistischen Partei nicht.

Der Kreuzweg wurde nun in der Nacht am Dienstag zerstört, wie Bischof Zhang mitteilte. Die Bagger und Pickup-Trucks seien zu später Stunde angerückt, „weil die Behörden befürchteten, dass es tagsüber zu viele Kirchenmitglieder geben würde“, die protestieren könnten, berichtete „UCA News“.

Einige unerschrockene Nonnen machten jedoch Videos und Fotos von den Schäden und schickten sie über Soziale Medien weiter, um den Vandalismus zu dokumentieren.

Eine „Botschaft der Kommunistischen Regierung“

Wie eine mit dem Vorfall vertraute Quelle sagte, wolle die Kommunistische Partei ein Exempel statuieren. Die Botschaft der Regierung sei: Man werde „den Katholizismus zwar weiter existieren lassen, aber er darf sich nicht weiterentwickeln“.

Das Heiligtum Unserer Lieben Frau vom Berg Karmel ist der einzige Wallfahrtsort in der Provinz Henan (Bevölkerung: 95 Millionen), die im Herzen Chinas liegt.

Der Shrein befindet sich im Dorf Tianjiajing. Er war eine Vision von Bischof Stefano Scarella, der von 1884 bis zu seinem Tod 1902 apostolischer Vikar des nördlichen Honan war. Der italienische Ordensmann des Päpstlichen Instituts für die Auswärtigen Missionen weihte das Heiligtum Maria, aus Dankbarkeit für den Schutz der Missionare während der Boxer-Rebellion.

Tausende Wallfahrer strömten jedes Jahr zum Heiligtum, um am 16. Juli ein gemeinsames Glaubensfest zu feiern. Die kommunistische Regierung verbot dies jedoch im Jahr 1987 – so wie alle großen Pilgerversammlungen im Land – und beschränkte die maximale Größe der Pilgerzahl auf 300.

Wie es nun mit dem Wallfahrtsort Unserer Lieben Frau vom Berg Karmel weitergeht, angesichts dessen gezielter Zerstörung, ist unklar.

Klar ist jedoch, dass der Abriss des Kreuzwegs symptomatisch ist für die immer brutalere Unterdrückung des Glaubens und des Menschenrechts auf Religionsfreiheit im Land. Im vergangenen Herbst wurde eine protestantische Kirche in derselben Provinz geschlossen, und im Februar wurde in ganz Henan die Veröffentlichung „religiöser Broschüren“ verboten.

Wie andernorts auch, wurden Kreuze an katholischen Kirchen von Regierungsbeamten in der Provinz Henan entfernt und abgerissen, die mit rund 2,4 Millionen Christen (gezählt im Jahr 2009) die zweitgrößte christliche Bevölkerung des Landes haben soll.

Kirchliche Kindergärten wurden ohne weitere Ankündigung geschlossen, und ein Bischofsgrab wurde geschändet. Acht von zehn Diözesen in Henan werden unterdrückt, seit Wang Guosheng im März Sekretär der Kommunistischen Partei der Provinz wurde.

Weitere Provinzen betroffen

Eine scharfe Eskalation wird auch aus weiteren Provinzen Chinas gemeldet, vor allem Zhejiang an der Ostküste (55 Millionen Einwohner), Shaanxi im Nordwesten (38 Millionen Einwohner) sowie die Autonome Region Xinjiang im Nordwesten (Bevölkerung: 23 Millionen): Aus allen drei Gebieten gibt es Berichte über den Abriss oder die Entfernung von Kreuzen.

Das Vorgehen Chinas wird von westliche Regierungen, dem Europa-Parlament, Menschenrechtsgruppen wie „Human Rights Watch“ und Hilfsorganisationen wie „Open Doors“ scharf kritisiert.

Laut dem aktuellen Jahresbericht der Kommission für Internationale Religionsfreiheit der USA wird in China die Religionsfreiheit systematisch und fortwährend verletzt.

Im April – dem gleichen Monat, in dem der Kommissionsbericht erschien, sagte dagegen ein zuständiger chinesischer Regierungsbeamter, dass Beschränkungen für die Ernennung von Bischöfen keine Verletzung der Religionsfreiheit darstellen würden. Begründung: Religionen in China müssten sich eben „an die sozialistische Gesellschaft anpassen“.

Präsident Xi Jinping, dem im März die lebenslange Herrschaft über die Volksrepublik zugesprochen wurde, hat persönlich eine größere staatliche Kontrolle und weniger ausländischen Einfluss auf die Religionen in China gefordert.

Neue Beschränkungen wurden von der chinesischen Regierung am 1. Februar eingeführt. Seitdem ist es für allen Menschen, die jünger als 18 Jahre alt sind, verboten, eine Kirche auch nur zu betreten.

Diplomatie mit dem Vatikan

Tatsächlich gab es jedoch Anfang des Jahres 2018 mehrere Berichte, dass der Heilige Stuhl kurz vor einer Einigung mit der chinesischen Regierung über die Ernennung von Bischöfen stehe.

Die Kirche in China ist gespalten zwischen der katholischen Kirche, die im Untergrund ihr Dasein fristet, sowie der offiziell anerkannten „Chinesischen Patriotischen Katholischen Vereinigung“. Jeder von Peking anerkannte Bischof muss Mitglied dieser staatlich kontrollierten Vereinigung sein, der nun unter der täglichen direkten Aufsicht der Kommunistischen Partei Chinas steht. (CNA Deutsch)

Vatikan: Kardinalskonsistorium auf den 28. Juni vorverlegt

 

Das Konsistorium für die Kreierung der 14 neuen Kardinäle findet laut Bulletin von heute bereits am 28. Juni um 16.00 Uhr in der Vatikanischen Basilika statt.

Vaticanhistory – Martin Marker

Papst Franziskus hat das geplante Kardinalskonsistorium vom Freitag auf den Donnerstag, den 28. Juni vorverlegt. Höflichkeitsbesuche bei den neuen Kardinälen finden im Anschluss, von 18.00 bis 20.00 Uhr statt.

Am Freitag, den 29. Juni 2018 um 9.30 Uhr wird der Heilige Vater auf dem Petersplatz die heiligen Pallien segnen, die für die neuen Metropoliten (Erzbischöfe) bestimmt sind, und die heilige Messe des Hochfestes der heiligen Apostel Petrus und Paulus feiern. (vh – mm)

Konfessionsverschiedene Ehe und Kerkerhaft – Wozu eine pastorale Handreichung?

Ein Gastkommentar (René Udwari) zu jüngsten Aussagen im Kommunionstreit.

Die Glaubenskongregation hat den Entwurf einer sogenannten pastoralen Handreichung aus Deutschland zurückgewiesen, die es den protestantischen Ehepartnern katholischer Gläubiger ermöglichen soll, erlaubterweise die heilige Kommunion zu empfangen. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte diesen Entwurf zu Beginn des Jahres beschlossen.

Verwunderung, Fassungslosigkeit, Zorn: Das sind die Gemütslagen, mit der sich ein Teil derjenigen deutschen Bischöfe, die diese pastorale Handreichung befürworten, nun zitieren lassen.

Der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper verweist bei „katholisch.de“ auf eine bereits bestehende de-facto-Praxis, dass Protestanten in Deutschland einfach die Kommunion empfingen: Die Entscheidung aus Rom sei für ihn „umso überraschender als in Deutschland, und das nicht nur in München, sondern ebenso in Köln und in anderen Diözesen schon jetzt weitgehend die de-facto-Praxis besteht, wonach nichtkatholische Ehepartner, denen es christlich ernst ist, zur Kommunion hinzutreten, ohne dass von Seiten der Bischöfe, die um diese Praxis ja wissen, bisher deutlich vernehmbarer Widerspruch angemeldet wurde.“

Diese Praxis sollte durch die geplante Handreichung pastoral legitimiert sein. Nun hat Rom dies vorerst aufgehalten. Der Kardinal ist nach eigenem Bekunden zornig. Ist er zornig über diese de-facto-Praxis? Oder darüber, dass er und viele andere Bischöfe die Sakramentenkatechese de facto aufgegeben haben? Es ist so offensichtlich, dass dieses Argument negativ auf das Wirken der Bischöfe in Deutschland zurückfällt, dass es der ehemalige Bischof von Rottenburg-Stuttgart es so nicht gemeint haben kann. Es scheint vielmehr, als wolle der Kardinal den Saustall, den die über Generationen hinweg mangelnde Katechese in Deutschland hinterlassen hat, der Weltkirche präsentieren und zur Nachahmung empfehlen.

De Iure und De Facto

Bereits jetzt ist es im Einzelfall möglich, als Protestant die heilige Kommunion zu empfangen, wenn man den Glauben der Kirche, soweit er das Sakrament und seine Wirkung betrifft, teilt.

Ob ein einzelner Protestant im Grunde die Voraussetzungen zum Kommunionempfange erfüllt, darüber hat der Ortsbischof zu entscheiden, der mit dieser Entscheidung auch seine Pfarrer und Priester von der sicher nicht leichten Erörterung entlastet.

In der Kommunion empfängt der Christ Jesus Christus, der in den eucharistischen Gestalten von Brot und Wein wirklich, wahrhaftig und gegenwärtig ist. Er wird Zeuge an der Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers und verbindet sich mit dem Opfer selbst. Die Kommunion erneuert, stärkt und vertieft daher die Verbindung des Gläubigen mit der Kirche, die in der Taufe ihren Anfang nimmt. Das ist das katholische Verständnis dessen, was sich in der heiligen Messe und im Kommunionempfang ereignet. So drückt es der Katechismus aus (KKK 1396). Die kirchlichen Vorschriften für den Kommunionempfang sind deshalb streng, für Katholiken und erst recht für Nicht-Katholiken. Sie finden sich sowohl in lehramtlichen Texten wie im Kirchenrecht, das zeigt, dass der Kommunionempfang keine liturgische oder disziplinarische Frage darstellt.

Voraussetzung ist nach diesen Vorschriften für den Kommunionempfang durch Protestanten, dass der protestantische Christ sich in Lebensgefahr oder einer gravis necessitas – in einer schweren Notlage – befindet. So regelt es der vierte Paragraph des Kanon 844 des Codex Iuris Canonici von 1983. In jedem Fall muss der Nicht-Katholik aber rite dispositus – in rechter Weise disponiert, „im Stand der Gnade“ – sein, also vor allem frei von schwerer Sünde.

Im Ergebnis empfängt ein Protestant die heilige Kommunion unter Beachtung zusätzlicher Bedingungen somit die Kommunion unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für einen katholischen Christen gelten. Die Vorschrift des Can. 844 stellt das Vorliegen einer schweren Notlage in das Urteil des Ortsbischofs oder der Bischofskonferenz.

Eine genauere Definition, was eine solche schwere Notlage sein soll, findet sich nicht im Kirchenrecht oder in lehramtlichen Texten. Nach der Vorstellung der Mehrheit der Bischöfe in der Deutschen Bischofskonferenz soll offenbar bereits die Tatsache, dass ein Protestant mit einem Katholiken verheiratet ist, eine schwere Notlage begründen und dem protestantischen Ehepartner den Empfang der heiligen Kommunion ermöglichen, wenn er ein „geistliches Bedürfnis“ anmeldet.

Die Ehe mit einem Katholiken – Eine Kerkerhaft?

Dass allein auf das persönliche Empfinden des einzelnen abzustellen wäre, widerspricht der Systematik der kirchenrechtlichen Vorschriften, die eine schwere Notlage stets an objektive Kriterien knüpfen, niemals aber an das persönliche Empfinden des Einzelnen. Ein Protestant, der mit einem Katholiken verheiratet ist, müsste dann gewissermaßen nur eine Notlage behaupten, um zum Kommunionempfang zugelassen zu werden. Eine schwere Notlage ist als kirchenrechtlicher Tatbestand stets an objektive Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise die Bestimmungen über eine im Einzelfall erlaubte Generalabsolution in Kanon 961. Auch in den Ausführungsbestimmungen zu Can. 844 § 4 selbst sind ebenfalls nur objektive Kriterien für den erlaubten Kommunionempfang genannt – insbesondere die Instruktion In quibus rerum circumstantiis vom 1. Juli 1972 nennt Kerkerhaft, Gebiete und Zeiten der Christenverfolgung und die christliche Diaspora als Beispiele für eine schwere Notlage.

Ist es für einen Protestanten objektiv eine Notlage, mit einem Katholiken verheiratet zu sein? Ist die konfessionsverschiedene Ehe einer Kerkerhaft vergleichbar?

Die protestantischen Glaubensgemeinschaften teilen nicht den katholischen Glauben in Bezug auf das Altarsakrament, sie lehnen vor allem die wahrhafte, wirkliche und wesenhafte Gegenwart Jesu Christi unter den Gestalten von Brot und Wein ab, auch lehnen Sie die Notwendigkeit ab, dass nur ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi wandeln kann, und sie erachten die Freiheit von schwerer Sünde durch den Empfang des Bußsakraments nicht für eine zwingende Voraussetzung zum gültigen Empfang des Altarsakraments.

Protestantische Glaubensgemeinschaften praktizieren mit dem „Abendmahl“ nichts, was dem heiligen Messopfer der katholischen Kirche und gültigen Messopfern der nicht – katholischen orthodoxen Kirchen vergleichbar ist. Die Abendmahlsfeier stellt nach dem Verständnis der allermeisten protestantischen Gemeinschaften lediglich eine Gedächtnisfeier dar. Die liturgischen Vorsteher dieser Feier sind nicht durch eine besondere Weihe in die Tradition der Apostel der Kirche gestellt. Sie vermögen nach katholischem Verständnis nicht, die substanzielle Wandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Jesu Christi zu bewirken.

Wer diese Überzeugung in Abgrenzung zum Glauben der katholischen Kirche verinnerlicht hat, ist Protestant. Protestanten nehmen in der Regel in ihrem liturgischen Leben weit weniger häufig an einer Abendmahlsfeier teil, weil die liturgische Feier des Abendmahls in vielen Gemeinschaften auf wenige Tage im Jahr beschränkt ist. Es ist schwer verständlich, wie allein die Tatsache, mit einem Katholiken verheiratet zu sein, für einen Protestanten eine schwere Notlage darstellen kann, die ihn zum erlaubten Kommunionempfang befähigt. Ein Protestant muss all das, was die katholische Kirche über das Altarsakrament und seine Wirkung lehrt, ablehnen. Er wird seiner Glaubensgemeinschaft treu bleiben. In Deutschland jedenfalls sind protestantische Gemeinden für jeden Protestanten schnell und leicht zu erreichen. Und gegebenenfalls wird ein Protestant seinen katholischen Partner zur Konversion anhalten. Es mutet in objektiver Hinsicht – aus katholischer Perspektive – nahezu absurd an, einem Protestanten eine schwere Notlage dadurch zu unterstellen, dass er mit einem Katholiken verheiratet ist.

De iure ist also alles geregelt. Welchen Zweck verfolgt die vorerst verhinderte pastorale Handreichung dann?

Ein Widerspruch in sich

Wenn der protestantische Ehepartner ein „geistiges Bedürfnis“ verspüre, solle er zur Kommunion wegen einer schweren Notlage zugelassen sein. Dem einzelnen Menschen wäre es damit überlassen und aufgebürdet, über den Zugang zum Sakrament zu entscheiden. Die Kirche gäbe die Lehre über Wesen und Wirken des Sakraments damit völlig aus der Hand. Die Kirche lebt aber von der Eucharistie, wie es Papst Johannes Paul II. formuliert hat. Wer der katholischen Kirche das Leben nehmen möchte, der kann kein besseres Mittel finden, als ihr ihr Lebenselixier zu nehmen. Ökumene hin oder her. Sicher hat kein Konzil je gefordert, Glaube und Sakramente zugunsten eines Appeasement an andere Glaubensgemeinschaften aufzugeben.

Der Gedanke, die konfessionsverschiedene Ehe als Tatbestand einer schweren Notlage anzusehen, ist widersinning. Wie hätten Pfarrer und Ordinarien in der Vergangenheit so vielen konfessionsverschiedenen Ehen zustimmen können, mit deren Eingehung sodann gleich eine schwere Notlage eingetreten wäre? Die Geistlichen wären verpflichtet gewesen, einer solchen Ehe ihre Zustimmung zu verweigern und dürften zukünftig auch keiner Eheschließung mit Nicht-Katholiken zustimmen.

Schon mal an Konversion gedacht?

Schließlich bleibt eine weitere Frage an diejenigen offen, die in der Ehe mit einem katholischen Ehepartner für einen Protestanten eine schwere Notlage wittern: Wenn der Empfang der heiligen Kommunion für Protestanten bei Vorliegen einer schweren Notlage oder in Todesgefahr nur unter den sonst auch für Katholiken geltenden Voraussetzungen möglich ist – Freiheit von schwerer Sünde, Annahme des katholischen Glaubens hinsichtlich des Altarsakraments usw. – , was hindert einen solchen Protestanten, der den Empfang der heiligen Kommunion ernsthaft und aufrichtig begehrt, den katholischen vollständig und ausdrücklich anzunehmen?

Im Zuständigkeitsbereich der deutschen Bischöfe jedenfalls ist die Konversion kein gesellschaftlicher oder beruflicher Nachteil mehr. Bischöfe und Priester sowie Laien sollten sich ernsthaft um solche protestantischen Christen bemühen. Aber wahrscheinlich ist Konversion das Schreckgespenst der meisten deutschen Bischöfe. Undenkbar scheint es, katholische Wahrheit zu behaupten gegen den notdürftig dahingeflickten Ausgleich zwischen Katholiken und Protestanten einerseits und zwischen der immer mehr zum Laizismus abdriftenden Gesellschaft und den Christen in Deutschland anderseits.

Vielleicht ist es an der Zeit für einen Teil der deutschen Bischöfe, sich über die schwere Notlage bei der Verkündigung und Bewahrung des katholischen Glaubens in ihren Diözesen noch mehr Gedanken zu machen. Objektiv belegbar ist diese Notlage beispielsweise durch die Gefangenschaft in einem falschen Verständnis des sogenannten Ökumenismus, in der sich viele Bischöfe und Theologen wohl nur allzu gerne gefangen sehen.

René Udwari ist Rechtsanwalt. Er ist in Frankfurt am Main und Köln tätig. (CNA Deutsch)

Warum das Erzbistum Mexiko bald nicht mehr das größte der Welt sein könnte

MEXIKO-STADT – Das Erzbistum Mexiko, das als größtes Bistum der Welt gilt, wird einen Konsultationsverfahren eröffnen, um kleinere Diözesen zu schaffen und sein aktuelles Gebiet aufzuteilen, mit dem Ziel „den Gläubigen eine nähere und wirksamere Aufmerksamkeit schenken zu können.“

Das Erzbistum betreut die Seelen der Katholiken der Hauptstadt Mexiko-Stadt, in der circa neun Millionen Menschen leben. Die gesamte Metropolregion jedoch – zu der circa 60 Gemeinden gehören – umfasst insgesamt mehr als 21 Millionen.

Die Leiterin des Kommunikationsbüros der Erzdiözese, Marilu Esponda, gab dies in einer unterzeichneten Mitteilung vom 6. Juni bekannt.

„Der Prozess besteht darin, Berichte über die kirchliche und soziale Realität der einzelnen Bezirke zu erstellen, um die Durchführbarkeit der Errichtung neuer Diözesen zu prüfen“, erklärte sie.

Die Kommunikationsdirektorin teilte mit, dass diese Berichte bereits dem Apostolischen Nuntius in Mexiko, Monsignore Franco Coppola, und dem Verantwortlichen der Errichtung von Diözesen und Kirchenprovinzen der mexikanischen Bischofskonferenz und Bischof von Matamoro, Monsignore Eugenio Lira Rugarcía, vorgelegt wurden.

Esponda erläuterte, dass das Erzbistum Mexiko im Jahre 1530 als Bistum errichtet und 1546 zum Erzbistum erhoben wurde und zu einem „der bevölkerungsreichsten der Welt geworden ist.“

Das Erzbistum Mexiko besteht aus 467 Gemeinden, die auf acht Vikariate verteilt sind. Die Gläubigen der Stadt werden von etwas mehr als 2.000 Priestern und 190 ständigen Diakonen betreut.

Die Schaffung der neuen Diözese, so Esponda, soll dazu dienen, „den Gläubigen eine nähere und effizientere Aufmerksamkeit zu schenken und eine bessere Koordinierung der pastoralen Prozesse sowie eine stärkere Vernetzung und Gemeinschaft unter den Priester zu ermöglichen.“

Die 56. Vollversammlung der Mexikanischen Bischofskonferenz wird dieses Projekt „voraussichtlich“ im November diesen Jahres in Angriff nehmen, so die Leiterin des Kommunikationsbüros.

Wenn die Bischöfe das Projekt genehmigen, dann „wird das Ergebnis der Apostolischen Nuntiatur übermittelt und diese Instanz wird es es an den Heiligen Stuhl weitergeben.“

Die endgültige Entscheidung wird bei Papst Franziskus liegen.

„Sollte der Heilige Vater die Errichtung der neuen Diözesen akzeptieren, würden diese Teil der Kirchenprovinz Mexiko werden, der dann ein Metropolitan-Erzbischof vorstehen wird“, erklärte Esponda. (CNA Deutsch)