Kardinal Marx: „Orientierungshilfe“ für Seelsorger, die unter bestimmten Umständen in Einzelfällen evangelischen Ehepartnern den Empfang der Heiligen Kommunion ermöglicht.
INGOLSTADT – Evangelische Christen, die mit Katholiken verheiratet sind, können unter sehr bestimmten Umständen, wenn sie den katholischen Eucharistie-Glauben bejahen, in gewissen Einzelfällen gemeinsam mit ihrem Ehepartner zur Kommunion gehen: Kardinal Reinhard Marx hat zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) mitgeteilt, die deutschen Bischöfe hätten nach einer intensiven Debatte beschlossen, eine orientierende Handreichung für Ehepaare als Hilfestellung zu veröffentlichen, anhand derer ein Weg hin zu einer „verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners“ angesichts des hohen Anteils konfessionsverschiedener Ehen erörtert werden soll.
Die Handreichung sei zuallererst an Seelsorger gerichtet: „Ihnen geben wir eine Orientierung für die seelsorgliche Begleitung von konfessionsverschiedenen Ehepaaren, die für sich klären wollen, ob eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der katholischen Kirche möglich ist“, so Kardinal Marx im offiziellen Pressebericht zur Vollversammlung, die vom 19. bis 22. Februar in Ingolstadt abgehaltenen wurde, und an der 62 Mitglieder unter der Leitung des DBK-Vorsitzenden teilnahmen.
„Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen. (…) Hier kann ein „schwerwiegendes geistliches Bedürfnis“ entstehen, das es nach dem Kirchenrecht (auf der Grundlage von c. 844 § 4 CIC) möglich macht, dass der evangelische Ehepartner zum Tisch des Herrn hinzutritt, wenn er den katholischen Eucharistieglauben bejaht“.
Deshalb sei die zentrale Aussage des Dokumentes, „dass alle, die in einer konfessionsverbindenden Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer oder einer mit der Seelsorge beauftragten Person zu dem Gewissensurteil gelangt seien, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen sowie eine „schwere geistliche Notlage“ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu wollen, zum Tisch des Herrn hinzutreten dürfen, um die Kommunion zu empfangen“.
Kardinal Marx betont im Pressebericht: „Wichtig ist: Wir sprechen über Einzelfallentscheidungen, die eine sorgfältige geistliche Unterscheidung implizieren“.
Ziel sei, größere Klarheit und Sicherheit zu schaffen. Hier sehe sich die DBK angesichts der hohen Zahl konfessionsverschiedener Ehen in Deutschland in einer besonderen Verantwortung.
Hintergrund: Empfang der Kommunion
Aus katholischer Sicht ist die heilige Eucharistie ein Sakrament. Dessen Empfang hängt „eng mit der Kirchengliedschaft zusammen“, wie das Bistum Augsburg auf seiner Website zur Frage der Interkommunion erklärt. Es gelte die Grundregel:
„Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern“ (can. 844 § 1 CIC).
Allerdings beschreibt das Kirchenrecht auch eine Ausnahme, auf die nun auch die kommende Orientierungshilfe verweisen wird:
„Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (c. 844, § 4 CIC).
Richtig „disponiert“ sei ein nichtkatholischer Christ aber nur, so das Bistum Augsburg auf seiner Webseite weiter, „wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia aufmerksam gemacht: ‚Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.‘ (Nr. 46).“
Die Entscheidung für die nun angekündigte Orientierungshilfe, war nicht kurzfristig: Bereits am 31. Dezember 2016 Jahr meldete die Webseite „evangelisch.de„, dass sich der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode die Kommunion für katholisch-evangelische Ehen wünsche. Es wäre ihm ein persönliches Anliegen, „wenn wir auf unserer Seite für die konfessionsverschiedenen Ehen eine Lösung finden könnten“, zitierte „evangelisch.de“ den Bischof in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Tatsächlich gingen bereits viele Protestanten mit ihren katholischen Ehepartnern gemeinsam zur Kommunion. „Wir müssen dem eine Grundlage geben, was wir in der Praxis oft schon haben.“
Bei ihrer Vollversammlung im Frühjahr 2017 diskutierten die Bischöfe eine Vorlage zum Thema, so Angaben des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick damals gegenüber dem „Tag des Herrn„.
Stichwort: DBK-Vollversammlung
Zur Vollversammlung treffen sich die katholischen Orts- und Weihbischöfe in Deutschland sowie der Apostolische Exarch der Ukrainer regelmäßig im Frühjahr und im Herbst. Dabei werden organisatorische und inhaltliche Fragen besprochen und Beschlüsse gefasst. Die Zahl der Mitglieder beträgt nach DBK-Angaben derzeit 65. Der Sekretär der DBK ist seit 1996 Pater Hans Langendörfer SJ. (CNA Deutsch)
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