DBK-Streit: NCR veröffentlicht den Text der sieben Bischöfe

Quelle: NCR (Screenshot am 26. April)

Der amerikanische Vatikanist Edward Pentin veröffentlichte am Mittwoch den vollständigen Text der sieben Bischöfe an den Heiligen Stuhl.

Vaticanhistory – Martin Marker.

Im Streit um die Interkommunion in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hatten sieben Bischöfe, ohne Wissen des Vorsitzenden Kardinal Marx, einen Brief zur Klärung des Inhaltes der sogenannten „Handreichung“ an den Vatikan geschickt. Wie später bekannt wurde, hat der Papst zunächst die Kardinal Marx, Kardinal Woelki und Bischof Genn für ein klärendes Gespräch nach Rom gebeten. Dieser Teilnehmerkreis wurde, von wem auch immer (?), um Bischof Gerhard Feige aus Magdeburg, Bischof Karl-Heinz Wiesemann aus Speyer sowie den Generalsekretär der DBK den Jesuitenpater Hans Langendörfer erweitert.

Besagter Brief hat in der DBK zu großer Verwirrung gesorgt. Die Vorgehensweise der sieben Bischöfe wurde in dieser Woche vom Ständigen Rat der DBK in Würzburg im Rahmen der finalen Fassung der „Handreichung“ laut einer Pressemitteilung der DBK diskutiert.

Bis zum heutigen Zeitpunkt war und ist weder die erste Fassung noch die finale Fassung der „Handreichung“ veröffentlicht worden. Allerdings wurde gestern durch den Vatikanisten Edward Pentin auf National Catholic Register (NCR) er vollständige Text des Briefes der sieben deutschen Bischöfe an den Vatikan publiziert. Ferner will NCR aus zuverlässigen und maßgeblichen Quellen wissen,

„das Papst Benedikt XVI. die sieben Bischöfe und ihren Brief an den Vatikan voll und ganz unterstützt.“

Hier der vollständige bei NCR veröffentlichte Text des Briefes der 7 Bischöfe (eigene Übersetzung aus dem Englischen):


 „Ihre Eminenz, meine lieben Mitbrüder,

In der Zeit vom 19. bis 22. Februar 2018 trafen sich die deutschen Bischöfe zu ihrer Frühjahrstagung in Ingolstadt.

Unter Punkt IL.1 der Tagesordnung wurden die Bischöfe von der Ökumenischen Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg der Einheit mit Christus: konfessionelle Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ zur Beratung und Entscheidungsfindung beauftragt. Gemäß dem Text finden gemischt-konfessionelle Paare als „praktisches Laboratorium der Einheit“ in einem Zustand statt, in dem die getrennten Kirchen gemeinsam auf dem Weg zum Ziel sind. Die Aussage respektiere „den Schmerz […derjenigen], die ihr ganzes Leben teilen, aber Gottes heilende Präsenz in der Eucharistie nicht teilen können“. Laut dem gemeinsamen Reformationsgedenken im Jahr 2017 soll die Handreichung eine freiwillige Verpflichtung sein, „jede Hilfe zu leisten zu interkonfessionellen Ehen, um ihren gemeinsamen Glauben zu stärken und die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu fördern, „konkrete Hilfe und Regulierung anzubieten“, wie es gemeinsam mit der evangelischen Kirche in Deutschland in einem ökumenischen Buß- und Versöhnungsdienst am 11. März 2017 in der Michaeliskirche verkündet wurde.

Demnach soll eine Öffnung für protestantische Christen in konfessionellen Ehen zur Aufnahme der Kommunion über Canon 844 (4) CIC 1983 ermöglicht werden,
weil eine „gravis spiritualis necessitas“ [ernste spirituelle Notwendigkeit] gemäß dem Dokument angenommen wird, das über konfessionelle Unterschiede der Ehe präsentiert wird.

Am 20. Februar 2018 wurde der oben dargelegte Text über konfessionslose Ehen und die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der Versammlung abgestimmt. Das Dokument wurde von einer 2/3 Mehrheit der deutschen Bischöfe angenommen. Von den 60 anwesenden Bischöfen stimmten 13 für Nein, darunter mindestens sieben Diözesanbischöfe. Modi (Änderungen) können bis zum 16. März eingereicht werden, aber sie werden die grundsätzliche Annahme des Dokuments nicht mehr in Frage stellen.

Wir persönlich halten die am 20. Februar abgehaltene Abstimmung nicht für richtig,
weil wir nicht glauben, dass das Thema, das wir hier diskutieren, pastoral ist, sondern eine Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche, die keiner Abstimmung unterliegt. Wir bitten Sie, Ihre Eminenz, diese Angelegenheit zu klären.

 1. Ist das hier vorgelegte Dokument eine „pastorales Handreichung“ – wie es von einigen deutschen Bischöfen behauptet wird – und somit lediglich eine pastorale Frage, oder ist der Glaube und die Einheit der Kirche grundsätzlich gefordert, und nicht die hier getroffenen Festlegungen?

2. Verändert Artikel 58 des Dokuments nicht den Glauben der Kirche, nach dem die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche verwirklicht wird [besteht] und ist es deshalb notwendig, dass ein evangelischer Christ, der den katholischen Glauben in Bezug auf die Eucharistie teilt, in diesem Fall auch katholisch wird?

3. Nach Nr. 283 bis 293 wird nicht in erster Linie die Sehnsucht nach der eucharistischen Gnade zum Kriterium für [ernstes geistiges] Leid, sondern die gemeinsame Aufnahme der Gemeinschaft von Ehepartnern verschiedener Konfessionen. Unserer Meinung nach ist diese Not nichts anderes als die Ökumene als Ganzes, das heißt von jedem Christen, der ernsthaft nach Einheit strebt. Aus unserer Sicht ist es daher kein Ausnahmekriterium.

4. Ist es überhaupt möglich, dass eine einzige nationale Bischofskonferenz in einer bestimmten Sprachregion eine isolierte Entscheidung über eine solche Frage über den Glauben und die Praxis der ganzen Kirche ohne Bezug und Integration in die Universalkirche trifft?

Eminenz, wir haben viele andere grundsätzliche Fragen und Vorbehalte gegenüber der vorgeschlagenen Lösung in diesem Dokument. Deshalb stimmen wir dafür, auf eine Ausnahmeregelung zu verzichten und stattdessen im ökumenischen Dialog eine klare Lösung für das Gesamtproblem der „eucharistischen Gemeinschaft und der kirchlichen Gemeinschaft“ zu finden, die für die universale Kirche durchführbar ist.

Wir bitten Sie angesichts unserer Zweifel um Ihre Hilfe, ob der in diesem Dokument vorgestellte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist.

Wir bitten dich und deine verantwortungsvolle Aufgabe in Rom um Gottes Segen und grüßen dich herzlich!

Kardinal Rainer Woelki (Köln)

Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)

Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)

Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)

Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)

Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)

Bischof Stefan Oster (Passau) “


Der Termin des Romgespräches wurde noch nicht bekannt gegeben. Nachdem der Gesprächskreis von drei auf sechs Teilnehmer vergrößert wurde, dürfte es Kardinal Woelki durchaus nicht leicht haben, seine Sichtweise der Dinge vorzutragen.

Es deutet einiges darauf hin, dass Kardinal Marx seine finale Fassung der „Handreichung“ unbedingt beim Heiligen Vater durchsetzen und für das deutsche Episkopat realisieren will. Die DBK ist auf Konfrontationskurs! (vh – mm)

Kurienreform: Entwicklung eines Entwurfes

VATIKANSTADT – Endlich gibt es ihn: Den Entwurf für die neue Apostolische Konstitution – das Schreiben, das die Funktionen und Aufgaben einer „reformierten“ Kurie regeln wird. Der Kardinalsrat hat ihn bei seinem letzten Treffen prüfend „durchgelesen“. Aber es ist noch nichts endgültig, nicht einmal der Name des Schreibens – der wahrscheinlich etwas mit der Idee einer „missionarischen Kirche“ zu tun haben wird – steht fest. Wie auch die Diskussionen noch nicht beendet sind.

Das ist die wichtigste Neuigkeit, die vom Kardinalsrat kam, der sich vom 23. bis 25. April versammelt hatte. Der Rat war vom Papst im September 2013 mit der Aufgabe betraut worden, eine Reform der Römischen Kurie auszuarbeiten und ihn auch bei der Leitung der Kirche zu unterstützen; generell hat er eine beratende Funktion.

Das merkt man auch bei der Art und Weise, mit der die neue pastorale Konstitution behandelt wird, welche die von Johannes Paul II. 1988 veröffentlichte Konstitution Pastor Bonus ersetzen wird, die bisher die Funktionen und Aufgaben der römischen Kurie geregelt hat und formell noch wirksam bleibt, solange bis es einen neuen Entwurf geben wird.

Die Ausarbeitung des neuen Entwurfes „wird noch ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen“ informierte das vatikanische Presseamt. Dann werden die Kardinäle den Text verabschieden, der dem Heiligen Vater zu einer weiteren Konsultation und zur endgültigen Zustimmung übergeben werden wird.“ Kurz gesagt: Noch nichts Definitives.

Bislang wurde von verschiedenen Entwürfen und einer bereits fertigen Einleitung gesprochen, nie aber von einem fertigen Entwurf. Die neue Konstitution basiert, wie ebenfalls das Presseamt des Heiligen Stuhls mitteilte, auf folgenden Themen: Die Römische Kurie im Dienst des Heiligen Vaters und der Teilkirchen; der pastorale Charakter der kurialen Tätigkeiten, die Errichtung und die Funktion der dritten Sektion des Staatssekretariats – das letztendlich für die Aufgabe der Seelsorge am Personal der Diplomatie entstanden ist; die Verkündigung des Evangeliums und der missionarische Geist als Perspektive, die die Aktivität der gesamten Kurie charakterisiert.

Es handelt sich im Grunde um Themen, die bereits in den vergangenen Sitzungen der Kardinäle umfassend diskutiert worden waren.

Nicht anwesend war Kardinal George Pell, Präfekt des Wirtschaftssekretariats, der sich in Australien befand, um sich gegen diffamierende Vorwürfen zu verteidigen – zusammen mit Kardinal Reinhard Marx, dem Präsidenten des Wirtschaftsrates, der auch erst ab Dienstag anwesend war; die wirtschaftlichen Themen waren nicht Teil der Diskussionen, wie es normalerweise passiert. In einer früheren Sitzung hatte man eine Arbeitsgruppe für Wirtschaft festgelegt, über die jedoch nicht mehr gesprochen wurde.

Stattdessen sprach Kardinal Sean O’Malley, Präsident der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen, über die Aktivitäten dieser Kommission und über die erste Vollversammlung der Kommission seit Erneuerung der Mitglieder.

Das vatikanische Presseamt erinnert daran, dass „die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen während der jüngsten Vollversammlung die Zeugnisse der neu ernannten Mitglieder aus Brasilien, Äthiopien, Australien und Italien angehört hatte“, sowie das Survivor Advisory Panel des Vereinigten Königreichs. Kardinal O’Malley bekräftigte „die Priorität, von den Erfahrungen der Menschen auszugehen und weiterhin den Opfern zuzuhören und ihre Erfahrungen aufzunehmen.“

Bei dem dreitägigen Treffen hielt auch der Sekretär des Sekretariats für die Kommunikation, Monsignore Lucio Adrian Ruiz, einen Vortrag, der seit dem Rücktritt von Monsignore Dario Edoardo Viganò die Rolle des Präfekten übernommen hat. Monsignore Ruiz informierte den Rat über den Stand der vatikanischen Medienreform.

Die nächste Sitzung des Kardinalrates wird vom 11. bis zum 13. Juni 2018 stattfinden. (CNA Deutsch)

Persönliches und Kostbares aus dem Nachlass von Kardinal Meisner kommt unter den Hammer

KÖLN – Wertvolle Kunst, aber auch ganz persönliche Erinnerungsstücke mit einem besonderen Bezug zu Kardinal Joachim Meisner kommen im Mai und September unter den Hammer: Sie werden zu einem guten Zweck versteigert.

Darunter auch ein Stück aus der Toskana, das besonderes Aufsehen erregt hat.

Die wertvollsten Kunstwerke, die am 16. Mai unter den Hammer kommen, stammen aus dem Nachlass der Bildhauerin Hildegard Domizlaff, der Kardinal Meisner aufgrund persönlicher Verbundenheit mit der Künstlerin zugefallen war.

Nachdem Meisner schon zu Lebzeiten die mit diesem Nachlass verbundenen Auflagen, damit Gutes zu tun, erfüllt hatte, wollte er, dass auch die übrigen Stücke nach seinem Tode einem guten Zweck zugeführt werden.

Der Erlös der Auktion geht zu 100 Prozent an die Kardinal-Meisner-Stiftung, so wie der gesamte Nachlass Meisners. Die Kardinal-Meisner-Stiftung hat als Zweck die Förderung der Seelsorge im Erzbistum Köln und in Mittel-, Ost- und Südosteuropa.

Dabei erweckt insbesondere ein Werk das Interesse der Fachwelt. Ein kleiner gotischer Altar aus der Toskana konnte im Rahmen einer aufwendigen Recherche durch die Experten von Lempertz neu zugeschrieben und eingeordnet werden. Kardinal Meisner wäre wohl selbst mehr als überrascht über den nun angesetzten Schätzpreis gewesen.

Weitere Kunstwerke des Nachlasses sind ihm – so die Pressestelle des Erzbistums Köln in einer Mitteilung – im Lauf eines langen Lebens von Freunden und Wohltätern geschenkt worden, etwa als Anerkennung für seinen hohen persönlichen Einsatz für die Kirche in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Vieles hat er als Kunstliebhaber und -kenner auch selbst erworben, insbesondere zu Zeiten, als heute hoch gehandelte Kunst noch günstig zu erwerben war, so etwa Malerei des 19. Jahrhunderts.

Ein langjähriger Bekannter Meisners sagte, der Kardinal habe mit dem Auge Kunst gesammelt und nicht mit dem Ohr. Will sagen: Für ihn war das Dargestellte wichtig und wie es ihn ansprach, nicht der Sammlerwert oder die erwartete Wertentwicklung. Er besaß kunsthistorischen Sachverstand und konnte es doch gut haben, dass neben einer wertvollen Ikone ein Bild hing, dass mancher eher als „Kunsthandwerk“ qualifizieren würde.

Zum Nachlass von Kardinal Meisner gehören Gemälde, Ikonen, Skulpturen, Möbel und Porzellan. Darunter finden sich viele sakrale Stücke und auch Bilder mit Bezug zu seiner Heimat und seinen Lebensstationen.

Der überwiegende Teil des Nachlasses wird im Rahmen einer Ende September bei Lempertz stattfindenden Benefiz-Auktion versteigert werden. Dort wird es für eine breitere Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, sich ein Erinnerungsstück an den Kardinal zu ersteigern. Der Erlös dieser Auktion geht ebenfalls zur Gänze an die Kardinal-Meisner-Stiftung.

Details zur Stiftung:

www.erzbistum-koeln.de/institutionen/
stiftungszentrum/stiftungen_und_fonds/kardinal-meisner-stiftung/

Die Vorbesichtigung findet vom 9. bis einschließlich 15. Mai bei „Lempertz“ statt; der Katalog ist online abrufbar unter www.lempertz.com. (CNA Deutsch)