Nicaragua: Kardinal Obando Bravo verstorben

Am Sonntag ist Kardinal Miguel Obando Bravo S.D.B. im Alter von 92 Jahren gestorben. Das teilte die Bischofskonferenz von Nicaragua am Sonntag über Twitter mit.

Vaticanhistory – Martin Marker

Kardinal Obando Bravo war durchaus ein politischer Kardinal für sein Land. Er wurde 1985 durch Papst Johannes Paul II. in den Kardinalsstand erhoben und erhielt als Kardinalpriester die Titelkirche „S. Giovanni Evangelista a Spinaceto“. Mit seinem Tod zählt das Kardinalskollegium noch 212 Kardinäle und von diesen sind 115 derzeit wahlberechtigt in einem künftigen Konklave. (vh – mm)

Kommunionstreit: Vatikan meldet erneut schwere Bedenken über Handreichung an (UPDATE)

Schreiben der DBK „nicht reif für Veröffentlichung“ – Papst gegenüber evangelischer Delegation aus Deutschland: In Ökumene-Fragen „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen, sondern gemeinsam geduldig unter dem Blick Gottes“.

VATIKANSTADT – Die Glaubenskongregation hat erneut Bedenken über den Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz angemeldet, protestantischen Ehepartnern katholischer Christen durch eine „pastorale Handreichung“ den Empfang der heiligen Kommunion zu ermöglichen. Das Schreiben könne so nicht veröffentlicht werden, so die Entscheidung aus Rom.

Vatikan-Sprecher Greg Burke bestätigte gegenüber CNA die Echtheit des Briefes, über den mehrere Medien zuvor bereits berichtet hatten.

Demnach hat sich der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria SJ, in einem auf den 25. Mai 2018 datierten Schreiben an Kardinal Reinhard Marx gewandt, das auch an Kardinal Rainer Maria Woelki, Bischof Felix Genn, Bischof Karl-Heinz Wiesemann, Bischof Rudolf Voderholzer und Bischof Gerhard Feige ging.

Dieser Brief sei ausdrücklich mit der Zustimmung von Papst Franziskus gefertigt worden, schreibt der italienische Vatikanist Sandro Magister, der diesen veröffentlichte. Auch die deutsche Zeitung „Die Tagespost“ und die österreichische Website „kath.net“ hatte berichtet.

Erzbischof Ladaria würdigt demnach in dem Brief eingangs die Verdienste der Deutschen Bischofskonferenz in ihren ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche Deutschlands.

Die geplante „pastorale Handreichung“ werfe jedoch „Probleme von erheblicher Bedeutung“ auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung.

Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe, heißt es.

Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, „die nicht unterschätzt werden sollten“.

Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien.

Abschließend betont der Brief an den DBK-Vorsitzenden demnach, dass es dem Papst sehr wichtig sei, „dass der Geist der bischöflichen Kollegialität in der Deutschen Bischofskonferenz lebendig bleibt“.

Wie das Zweite Vatikanische Konzil in Lumen Gentium unterstreiche, könnten die Bischofskonferenzen heute einen vielfältigen und fruchtbaren Beitrag leisten, damit das Kollegialitätsgefühl konkret verwirklicht werden kann, so Ladarias Schreiben abschließend.

An Fronleichnam hatte der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, noch einmal explizit daran erinnert, dass es in Deutschland keine „Nationalkirche“ mit einem Sonderweg geben könne, wenn es um die heilige Eucharistie gehe, also „eine Frage um Leben und Tod„.

Zuvor hatten auch mehrere Kardinäle Klarheit gefordert und Bischöfe aus dem Ausland schwere Kritik an dem Vorstoß geäußert. Beobachter warnen vor einem „deutschen Kommunion-Brexit„.

Warnende Worte des Papstes

Auch Papst Franziskus hat heute bei seinem Empfang einer deutschen evangelischen Delegation auf das Thema angespielt: Der Pontifex dankte zwar für das gemeinsame Gedenken im vergangenen Jahr an die 500. Jährung der Spaltung in der Kirche – von Protestanten als „Reformationsjubiläum“ begangen – und betonte, Ökumene müsse „möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben mit einbeziehen“, statt elitär zu sein.

Gleichzeit warnte der Papst im Gespräch mit den protestantischen Geschwistern, man könne „nicht ungestüm vorpreschen, um begehrte Ziele zu erreichen“, sondern müsse „gemeinsam geduldig gehen unter dem Blick Gottes.“ Der Papst weiter:

„Einige Themen – ich denke hier an die Kirche, an die Eucharistie und an das kirchliche Amt – verdienen eingehende und gut abgestimmte Überlegungen. Die Ökumene verlangt auch, nicht elitär zu sein, sondern möglichst viele Brüder und Schwestern im Glauben miteinzubeziehen und so als Gemeinschaft der Jünger zu wachsen, die beten, lieben und verkünden. Auf dieser Grundlage wird uns der ökumenische Dialog helfen, unter der Leitung des Heiligen Geistes im gemeinsamen Verständnis der göttlichen Offenbarung voranzuschreiten.“

Hintergrund

Auslöser des Kommunionstreits war der zum Abschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Februar in Bewegung gebrachte Vorstoß für Diözesen in Deutschland: Eine „Orientierungshilfe“ sollte darlegen, wie dort „unter bestimmten Umständen“ und „in Einzelfällen“ evangelischen Ehepartnern der Empfang der Heiligen Kommunion möglich sein sollte.

Die von Kardinal Reinhard Marx angekündigte Orientierungshilfe – in Form einer „Pastoralen Handreichung“ – wurde am 20. Februar mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Teilnehmer beschlossen – wenn auch nach „intensiver Debatte“, und offensichtlich ohne zufriedenstellendes Ergebnis für mehrere Bischöfe: Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sowie die Hirten fünf bayerischer Bistümer – der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick, die Bischöfe Konrad Zdarsa von Augsburg, Gregor Maria Hanke von Eichstätt, Stefan Oster von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sowie Bischof Wolfgang Ipolt von Görlitz wandten sich mit einer Bitte um Klarstellung am 23. März in einem direkten Brief an Kardinal Kurt Koch und Kurienerzbischof Luis Ladaria. Das Schreiben wurde ohne vorherige Absprache mit dem DBK-Vorsitzenden Kardinal Reinhard Marx abgeschickt, der wiederum mit einem eigenen Schreiben reagierte.

Es gehe um eine Klarstellung, ob die Frage des Kommunionempfangs konfessionsverschiedener Ehepartner im Rahmen einer nationalen Bischofskonferenz entschieden werden kann, oder ob eine Entscheidung der Universalkirche notwendig ist, so das Erzbistum Köln gegenüber CNA Deutsch in einer Stellungnahme zum Schreiben nach Rom.

(LETZTES UPDATE: 13:45 Uhr mit Worten des Papstes.)

(CNA Deutsch)

Nach Vertuschungs-Urteil: Papst ernennt Apostolischen Administrator für Erzbistum Adelaide

ADELAIDE – Papst Franziskus hat den Bischof von Port Pirie (Südaustralien) zum Apostolischen Administrator der Erzdiözese Adelaide ernannt. Deren Erzbischof, Philip Wilson, läßt nach seiner Verurteilung wegen der Vertuschung von Kindesmissbrauch das Amt ruhen.

Wie das Erzbistum Adelaide am 3. Juni mitteilte, werde Bischof Greg O’Kelly SJ nun die Geschäfte vorübergehend leiten.

Die Australische Bischofskonferenz (ACBC) teilte mit, dass sie die „pastorale Sorge des Heiligen Vaters für die Erzdiözese“ und Bishop O’Kellys Annahme der Ernennung würdige.

„Bischof O’Kelly wurde in Adelaide geboren und diente dort als Priester und Weihbischof vor seiner Ernennung nach Port Pirie. Er ist im Erzbistum Adelaide sehr bekannt und bestens qualifiziert für die ihm anvertraute Aufgabe.“

Das Bistum Port Pirie werde O’Kelly ebenfalls weiter leiten, so die ACBC. „Ich danke Papst Franziskus für seine pastorale Sorge für [die Erzdiözese Adelaide] und wird mein Bestes geben, diese wichtige Rolle zu erfüllen, während ich den Menschen der Diözese von Port Pirie weiter diene.

Der 1941 geborene Bischof O’Kelly wurde 1972 zum Priester geweiht und war unter anderem Schulleiter mehrerer jesuitischer Colleges. Als erster Jesuitenpater in der Geschichte Australiens wurde er 2006 zum Bischof geweiht. Seit 2009 ist er Bischof von Port Pirie: Ein seit 1887 bestehendes Bistum, das sich über 980.000 spärlich besiedelte Quadratkilometer erstreckt, und in dem im Jahr 2004 knapp 30.000 Katholiken gehörten, die in 23 Pfarreien leben.

Hintergrund: Vertuschungs-Urteil

Ein Gericht in Neusüdwales (NSW) hatte Erzbischof Philip Wilson am 22. Mai 2018 der Vertuschung sexuellen Missbrauchs in den 1970er Jahren für schuldig befunden. Auf dieses Vergehen drohen dem Würdenträger bis zu zwei Jahre Gefängnis; auch eine Bewährungsstrafe ist möglich.

Bekanntgegeben wird das Strafmaß Mitte Juni. Bis dahin ist Erzbischof Wilson, der sein Amt derzeit zwar ruhen läßt, aber bislang nicht zurückgetreten ist, auf Kaution frei.

Im Erzbistum Adelaide lebten im Jahr 2006 rund 275.000 Katholiken – ein gutes Fünftel der 1,3 Millionen Einwohner großen Hauptstadt des Bundestaates Südaustralien identifizierte sich somit als katholisch. (CNA Deutsch)