Papst Franziskus hat den am 14. Februar kreierten Kardinälen aus aller Welt ihre Ämter an der römischen Kurie zugewiesen. Demnach wird der Erzbischof von Valladolid, Kardinal Ricardo Blázquez Pérez, Mitglied der Glaubenskongregation. Zum Mitglied der Kleruskongregation berief Franziskus den Patriarchen von Lissabon, Manuel José Macário do Nascimento Clemente, und den Erzbischof von Morelia in Mexiko, Kardinal Alberto Suárez Inda. Der erfahrene französische Vatikan-Diplomat Dominique Mamberti, der Präfekt des kirchlichen Höchstgerichts der Apostolischen Signatur, ist der einzige der neuen Kardinäle aus dem Kreis der Kurie; er übernimmt nun zwei weitere Kurienämter, zum einen an der Liturgie-Kongregation, zum anderen beim Rat aus Kardinälen und Bischöfen für die Außenabteilung des Staatssekretariates. Fünf neue Kardinäle wurden an die Missionskongregation berufen: John Atcherley Dew von Wellington, Pierre Nguyen Van Nhon von Hanoi, Francis Xavier Kriengsak Kovithavanij von Bangkok, Arlindo Gomes Furtado von Kapverde und Soane Patita Paini Mafi von Tonga.
Ungeachtet der soeben laufenden Beratungen der K9-Kardinäle, die im Zug der Kurienreform eine Zusammenlegung bestimmter päpstlicher Räte prüfen, wies Franziskus den Kardinälen auch Ämter in diesen Behörden zu. Dem päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden gehören demzufolge nun auch die Kardinäle von Hanoi und Morelia an. Der Caritas-Rat „Cor Unum“ kann mit der Arbeit dreier neuer Kardinäle rechnen: Arlindo Gomes Furtado, Bischof von Santiago de Cabo Verde, Soane Patita Paini Mafi, Bischof von Tonga und Francesco Montenegro, Erzbischof von Agrigent. Letzterer wird zugleich Mitglied im päpstlichen Rat für Flüchtlingsseelsorge, ein Gebiet, in dem der Kardinal sich als für die Insel Lampedusa zuständiger Bischof viele Meriten erworben hat. Kardinal Dew aus Neuseeland wird Mitglied im Einheitsrat.
Kardinäle unterstützen den Papst bei der Ausübung seines Hirtenamtes. Jeder von ihnen bekommt daher nach seiner Erhebung in den Kardinalstand ein oder mehrere Ämter in der römischen Kurie zugewiesen. (rv)
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