„Solidarität für bedrohte Christen“, „Sensibilität für das Drama“, „Ende des nicht hinnehmbaren Verbrechen“, „Religionsfreiheit als unveräußerliches Menschenrecht“. All das forderte Papst Franziskus am Mittwoch am Ende der Generalaudienz auf dem Petersplatz. Das Thema der Christenverfolgung wurde Anfang dieser Woche auch im Hauptsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Wien besprochen. Als Vertreter des Sekretariats des Rats der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) nahm Vizegeneralsekretär Michel Remery daran teil. Ein wichtiger Aspekt sei für ihn die genaue Bezeichnung und Definition der Gewaltakte gegen die Christen in der OSZE-Region: „Oft wenn es zur Erfassung der Daten von Hass-Kriminalität kommt oder zu Vandalismus, wird es meist nur spezifiziert wenn es um Antisemitismus geht, oder Gewalt gegen Muslime. Gewalt gegen Christen wird in den OSZE-Ländern meistens als generelle Gewalt vermerkt, oder genereller Vandalismus. Was es aber nicht ist, sondern ein Akt gegen eine spezifische Gruppe, in dem Fall Christen.“
Nur wenn diese Gewaltakte gegen Christen dokumentiert werden, könne auch agiert werden. Die OSZE und die Teilnehmer der Konferenz, sowie auch der Vertreter des Heiligen Stuhls, fordern eine bessere und genauere Dokumentation um politische Entscheidungsträger zu den bestmöglichen Antworten zu führen. Dabei dürfe auch die generelle Unterscheidung, vielleicht sogar Kontraststellung der Menschenrechte von Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit nciht zu kurz kommen: „Auf der einen Seite steht die Religionsfreiheit, die Freiheit seine Religion frei auszuüben. Auf der anderen Seite, die Meinungsfreiheit, die es erlaubt, zu sagen, was man willst. Wenn Sie jedoch frei sind, alles zu sagen was Sie wollen, dann sind Sie auch im Stande andere Menschen zu attackieren, vielleicht sogar diskriminieren.“
Dasselbe Thema sprach Papst Franziskus bei einer fliegenden Pressekonferenz im Januar an, kurz nach den Attentat vom Paris. Er betonte, dass jeder das Recht habe, seine Religion auszuüben, ohne einen anderen zu beleidigen. Man dürfe im Namen der Religion keine Gewalt ausüben oder gar töten: „Töten im Namen Gottes ist eine Abirrung“, sagte Franziskus wörtlich. Vizegeneralsekretär betont hierzu ein weiteres Recht, dass in diesem Fall Wuzeln schlage: „Das Recht nicht diskriminiert zu werden, das ist auch Teil der Religionsfreiheit. Und man sieht in unserer Gesellschaft, dass diese beiden Rechte einander gegenüberstehen. Man sieht heute, dass eine absolute Freiheit nicht existiert, auch wenn das die Gesellschaft sucht.“
Im Zuge der OSZE-Konferenz wurde auf dieses Thema ein besonderes Augenmerk gesetzt: Wo endet die eigene Freiheit? Wo startet die Rechteverletzung der Religionsfreiheit des anderen? In diesem Fall ist es eben die Religionsfreiheit der Christen, die als solche auch definiert werden soll. Denn die „Hass-Kriminalität gegen Christen werde meistens nur unvollkommen erfasst“, heißt es im Schlussdokument der Konferenz. (rv)
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