Papst Franziskus hat durch ein Motu proprio das vatikanische Rentensystem geändert. Das teilte der Vatikan an diesem Freitag mit. Das neue Statut des Pensionsfonds bleibt im Grunde wie bisher. Was neu sein wird, betrifft die Ernennung des Präsidenten des Pensionsfonds, der künftig direkt vom Papst ernannt wird. Ebenfalls neu wird die Aufstellung des Verwaltungsrates des Pensionsfonds sein. Für die Vatikanmitarbeiter hingegen ändert sich mit dem neuen Pensionssystem nichts.
Das neue Pensionssystem sieht eine geändert Auswahl der Verantwortlichen vor. Der Papst wird den Präsidenten jeweils aus einer Dreierliste auswählen, die der Koordinator des Wirtschaftsrates – der Münchner Kardinal Reinhard Marx – aufstellt. Genaue Angaben zu den Anforderungen an die Kandidaten gibt es nicht, auch nicht die Verpflichtung, dass es ein Kleriker zu sein habe. Die bisherige Regelung sah vor, dass der Präsident der vatikanischen Güterverwaltung Apsa gleichzeitig auch Präsident des vatikanischen Pensionsfonds war. Künftig soll der Verwaltungsrat vor allem auf externe Experten setzen. Die Überprüfung des Fonds wird vom Wirtschaftsrat sowie dem Sekretariat für Wirtschaftsfragen und dem obersten vatikanischen Rechnungsprüfer unterstellt sein. Die Vatikanmitarbeiter – also die Laien – gehen weiterhin mit 65 Jahren in Rente. Das gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. (rv)
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