Papst Franziskus hat in einem Brief an Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin die Kurie zu mehr Sorgfalt in der Personalpolitik aufgefordert. „Auch wenn die Kurienreform eine Übergangszeit ist, bedeutet das nicht, dass bestimmte Gesetze nicht gelten“, so der Papst wörtlich in dem Schreiben. Es gelte, insbesondere die Regulierungen für das Laienpersonal zu befolgen, um eine geordnete Arbeit der römischen Kurie und Institutionen und die auch wirtschaftlich gerechte Behandlung der Mitarbeiter sicherzustellen. Die Anstellung und Verlegung von Personal habe ausschließlich gemäß der zu vergebenden Stellen zu geschehen, mit der Erlaubnis des Staatssekretariats und unter Beachtung der vorgesehenen Abläufe und entsprechenden Gehaltsmaßstäbe.
Franziskus erinnerte daran, dass sowohl die Apostolische Konstitution „Pastor Bonus“ als auch die Allgemeine Regelung der römischen Kurie nach wie vor gälten. Sofern diese mit den eigenen Verordnungen vereinbar seien, gälten diese Regeln auch für das Governatorat des Vatikanstaats und die Institutionen des Heiligen Stuhls, auch wenn diese in Pastor Bonus nicht direkt erwähnt seien, mit Ausnahme des Instituts für die religiösen Werke.
Die Leiter der Dikasterien, der Büros und Einrichtungen der römischen Kurie, der Kommissionen und Ausschüsse der damit verbundenen Institutionen sowie des Governatorats, sollten darüber in Kenntnis gesetzt werden, so Franziskus. Der Papst forderte den Kardinalstaatssekretär dazu auf, darauf zu achten, dass die genannten Regeln eingehalten würden. (rv)
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