Im Vatileaks-2-Prozess hat an diesem Montag erneut das Vatikantribunal getagt. Dabei wiesen die Richter zwei Anträge der Angeklagten Francesca Immacolata Chaouqui zurück. Die PR-Expertin hatte die Kompetenz des Gerichts bestritten und versucht, den Prozess an ein italienisches Gericht überweisen zu lassen. Chaouqui und weiteren Angeklagten, darunter zwei italienische Journalisten und ein spanischer Priester, wird der Diebstahl und die Veröffentlichung vertraulicher Vatikan-Unterlagen vorgeworfen.
Zugleich machte das Vatikantribunal den Weg zu einer Aussage der Kardinäle Pietro Parolin und Abril y Castellò frei. Die beiden italienischen Kardinäle gehören zu den Zeugen, deren Anhörung die Verteidigung Chaouquis beantragt hat. Parolin ist Kardinalstaatssekretär und einer der engsten Mitarbeiter des Papstes. Auch der Päpstliche Almosenverantwortliche, Erzbischof Konrad Krajewski, soll auf Wunsch ihrer Verteidiger aussagen. Der Skandaljournalist Gianluigi Nuzzi will zu seiner Verteidigung zwei bekannte italienische Journalisten in den vatikanischen Zeugenstand laden lassen.
„Kein Verbot von investigativem Journalismus“
Der Vatikan weist Befürchtungen u.a. aus der OSZE zurück, dass die Anklage gegen zwei Journalisten die Pressefreiheit gefährden könne. Das Tribunal wolle nur feststellen, ob die von den beiden Journalisten veröffentlichten Vatikan-Dokumente „auf korrekte Weise erworben“ worden seien, sagte der frühere Präsident des italienischen Verfassungsgerichts, Cesare Mirabelli, gegenüber Radio Vatikan. Wenn die Dokumente hingegen durch eine Straftat erworben wurden, dann könne das auch bestraft werden. „Das ist kein Verbot und keine Einschränkung der Recherche-Freiheit, weil auch investigativer Journalismus nicht einfach durch Straftaten an Dokumente herankommen darf“, so Mirabelli.
Papstsprecher Federico Lombardi bekräftigte, das vatikanische Strafjustizsystem garantiere „alle prozessualen Elemente“, die es in diesem Bereich gebe. Unschuldvermutung, Verteidigung und Begründung von Urteilen seien auch im Vatikan Standard. Allerdings sei es normal, dass im Vatikan tätige Anwälte auch in ein entsprechendes Register eingetragen werden müssten. „Es kann nicht überraschen, dass ein in Italien praktizierender Anwalt nicht automatisch auch im Vatikanstaat tätig werden kann, wie er das ja auch in Deutschland, Frankreich usw. nicht könnte“, so Pater Lombardi. (rv)
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