Sexuelle Vergehen an Kindern durch Kleriker müssen nicht nur innerkirchlich angezeigt werden, sondern auch den zuständigen staatlichen Autoritäten gemeldet werden. Das hat an diesem Dienstag Kardinal Sean O´ Malley, Präsident der von Papst Franziskus eingerichteten päpstlichen Kinderschutzkommission, in einer Aussendung nochmals unterstrichen.
Wörtlich betont Kardinal O´Malley: „Wie Papst Franziskus so klar gesagt hat: ,Die Verbrechen und Sünden des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen dürfen nicht länger geheim gehalten werden.`Wir, Präsident und Mitglieder der Kinderschutzkommission, möchten nochmals darauf hinweisen, dass wir unseren durchs Zivilgesetz geregelten Pflichten nachkommen müssen, doch über diese Verpflichtungen hinaus tragen wir die moralische und ethische Verantwortung dafür, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch den zivilen Behörden zu melden, die mit dem Schutz unserer Gesellschaft betraut sind.“
Im weiteren Verlauf des Statements weist der Kardinal darauf hin, dass es in den Vereinigten Staaten bereits seit geraumer Zeit zur Vorbereitung der neuen Bischöfe gehöre, zu lernen, wie mit derartigen Verdachtsfällen umzugehen sei. Auch in den lokalen Kirchen weltweit sowie insbesondere in Rom bei jährlichen Fortbildungen für neue Bischöfe und Mitglieder der römischen Kurie habe die Kommission mit ihren Trainingsprogrammen innerhalb der vergangenen beiden Jahre große Fortschritte gemacht. (rv)
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