Die deutschen Bischöfe begrüßen die neuen „Nihil-obstat-Normen“ der vatikanischen Bildungskongregation. Damit werde erstmals für alle theologischen Fakultäten und Hochschulen in Deutschland die kirchliche Mitwirkung bei der Berufung von Theologieprofessoren geregelt. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Freitag mit. Mit der neuen Regelung werde ein für alle Beteiligten transparentes Verfahren gewährleistet, so der Konferenzvorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch. Das lateinische „Nihil obstat“ bedeutet wörtlich: „Es steht nichts entgegen.“ Der Ausdruck bezeichnet die kirchliche Unbedenklichkeitserklärung, die für einen katholischen Theologen notwendig ist, um an einer Universität lehren zu können. Andere gebräuchliche Begriffe sind Lehrerlaubnis oder -befugnis. Nach dem Staatskirchenrecht wird sie vom jeweiligen Ortsbischof erteilt. Ohne dessen Zustimmung darf der Staat keinen theologischen Lehrstuhl besetzen. Die neuen Normen sind mit Dekret vom 25. März 2010 für fünf Jahre probehalber in Kraft gesetzt worden. Sie gelten sinngemäß auch für die Fakultäten und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft. (rv)
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