VATIKANSTADT – Zum Abschluss der jüngsten Verhöre im Verfahren um die Entwendung und Verbreitung vertraulicher Dokumente des Heiligen Stuhls hat Pater Federico Lombardi von der nichtöffentlichen Sitzung erzählt. Der Sprecher des Presse-Amtes teilte mit, dass „nach Eröffnung der Verhandlung und gemäß Anordnung des Gerichtes, wie in der letzten Verhandlung vom 17. Mai verlesen, die Forderungen der Verteidiger der Angeklagten Chaouqui und Fittipaldi angehört wurden“. Dabei ging es um die „Tatbestände, die aus der Zeugenaussage des stellvertretenden Kommissars Gianluca Gauzzi Broccoletti in der Verhandlung vom 16. Mai 2016 zutage gekommen waren“, so Pater Lombardi, sowie die Stellungnahme des Kirchenanwalts bezüglich dieser Forderungen.
Der richterliche Senat hat sich somit für circa 20 Minuten zu einer nichtöffentlichen Sitzung versammelt; nach deren Beendigung hat er eine Anordnung erlassen mit der das Gericht: Einmal den Erwerb der von den Anwälten Sgrò und Musso erstellten Dokumentation beschlossen hat und zweitens der Forderung, erneut die Angeklagten Chaouqui und Fittipaldi anzuhören, stattgegeben hat, wiederum aufgrund der besagten Zeugenaussage. Er behielt sich vor, die Forderung nach einer Ergänzung zu einem Gutachten zu bewerten und hat die Fortsetzung der Gerichtsverhandlung angeordnet. Es wurde also, mit den Fragen des Kirchenanwalts und der anderen Anwälte, die Anhörung des Zeugen Gianluca Gauzi Broccoletti wieder aufgenommen und beendet; ebenso wurden die Erklärungen von Francesca Immacolata Chaouqui angehört; des weiteren ein neuer Zeuge, der vom Kirchenanwalt Stefano De Santis aus dem Korps der Gendarmerie verlangt worden war; am Ende wurde Emiliano Fittipaldi angehört.
Nach jeder Zeugenaussage oder Erklärung wurde das diesbezügliche Protokoll verlesen und ihm stattgegeben. Die Verhandlung endete gegen 19.45 Uhr. (CNA Deutsch)
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