Papst Franziskus richtet am Heiligen Stuhl eine neue Behörde für Gerechtigkeit und Frieden ein. Das „Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen“ – so der offizielle Titel – ist für ein dichtes Bündel an Menschenrechts- und sozialen Fragen zuständig: Migration, Umwelt, Armut, Kranke und Ausgeschlossene, Gefangene, Arbeitslose, Opfer von Kriegen und Naturkatastrophen, von Sklaverei, Menschenhandel und Folter. Die neue Behörde nimmt am 1. Januar 2017 ihre Tätigkeit auf. Zu ihrem Präfekten ernannte Franziskus den aus Ghana stammenden Kurienkardinal Peter Kodwo Appiah Turkson, der bisher als Präsident des päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden wirkte.
Die neue Institution entsteht in Zug der Kurienreform als Zusammenlegung von vier Räten, die damit aufgelöst werden, heißt es in dem päpstlichen Schreiben „Humanam progressionem“ in Form eines Motu Proprio, mit dem der Papst die Behörde gründet; der Vatikan veröffentlichte den auf 17. August datierten Erlass an diesem Mittwoch. Die Räte, die zum Jahreswechsel in dem neuen Dikasterium aufgehen, sind jene für Gerechtigkeit und Frieden, für die Pastoral im Krankendienst, für die Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs sowie der päpstliche Caritas-Rat „Cor Unum“.
Das Thema Migration untersteht direkt dem Papst
Ebenfalls am Mittwoch veröffentlichte der Vatikan die Statuten der neuen Behörde, die der Papst zunächst vorläufig – „ad experimentum“ – genehmigte. Aus ihnen geht hervor, dass die Abteilung für Flüchtlinge und Migranten des Dikasteriums vorübergehend unter der direkten Leitung des Papstes steht. „Tatsächlich kann es heute keinen Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen ohne besonders Aufmerksamkeit für das Phänomen der Migration geben“, heißt es in einer begleitenden Erklärung des vatikanischen Pressesaals.
Dass an der Kurie eine neue Behörde für Gerechtigkeit, Migration und Umwelt entstehen soll, war bereits länger bekannt. Der Rat der neun Kardinäle („K9“), der den Papst bei der Kurienreform unterstützt, hatte ein entsprechendes Votum abgegeben. Wie schon bei der neuen Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben benennen die vorläufigen Statuten nicht den genauen Status des Dikasteriums. Kongregationen und päpstliche Räte, neben den Gerichten die Hauptkategorien an der römischen Kurie und damit an der Verwaltung der Weltkirche, unterscheiden sich nicht nur historisch, sondern auch strukturell voneinander. Die Räte entstanden erst nach dem II. Vatikanischen Konzil und haben weniger weit reichende Kompetenzen.
Sekretär und Untersekretär können Laien sein
Offen bleibt vorerst auch die personelle Besetzung der neuen Behörde unterhalb der Ebene des Präfekten. Aus den Statuten geht hervor, dass Sekretär und Untersekretär „auch Laien sein können“. Einen Sekretär im Laienstand gibt es bisher nicht an der römischen Kurie, auch die Untersekretäre sind bis auf wenige Ausnahmen Priester. Das meist dreiköpfige Leitungsteam einer päpstlichen Behörde besteht aus Präfekt oder Präsident, Sekretär und Untersekretär, wobei das Dikasterium für die ganzheitlichen Entwicklung des Menschen „mindestens einen Untersekretär“ haben wird. Ausdrücklich schreiben die Statuten vor, dass die Mitarbeiter und die Berater aus verschiedenen Kontinenten kommen müssen, „damit sie den universalen Charakter der Kirche spiegeln“.
Die neue Behörde wird eng mit dem päpstlichen Staatssekretariat zusammenarbeiten, besonders wenn es um Dokumente oder Erklärungen geht, die die Beziehungen zu den Staaten betreffen. Wenn Delegationen des Heiligen Stuhles zu Meetings reisen, die in die Zuständigkeit des Dikasteriums für ganzheitliche Entwicklung fallen, werden Mitarbeiter desselben daran teilnehmen. Der neuen Behörde sind drei Kommissionen angegliedert: eine für Caritas, eine für Ökologie und eine für die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Darüber hinaus ist das Dikasterium zuständig für die Einrichtung und die Überwachung internationaler katholischer Hilfswerke. (rv)
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