FATIMA – Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums der Erscheinungen Unserer Lieben Frau von Fatima in Portugal hat Papst Franziskus beschlossen, während des gesamten Jubiläumsjahres, das am 27. November 2016 begann und am 26. November 2017 enden wird, einen vollkommenen Ablass zu gewähren.
Was ein Ablass ist? Im Codex des kanonischen Rechtes (can. 992) und im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1471) folgendermaßen definiert:
Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt.
Das Heiligtum in Fatima gab jetzt bekannt, dass die Gläubigen zur Erlangung des Ablasses zuerst die gewöhnlichen Bedingungen erfüllen müssen: Beichte, Kommunion und Gebet für die Intentionen des Heiligen Vaters.
In einer Erläuterung an CNA erklärte der Sekretär des Rektorats des Heiligtums in Fatima, André Pereira, dass der Ablass das ganze Jubiläumsjahr über gewonnen werden kann. Es gibt dafür drei Möglichkeiten, die in einer Veröffentlichung auf der Website des Heiligtums näher dargestellt werden.
Erstens: Eine Wallfahrt zum Heiligtum
Die erste Form ist, dass „die Gläubigen zum Heiligtum von Fatima in Portugal pilgern und dort an einer Zelebration oder einem der heiligen Jungfrau geweihten Gebet teilnehmen.“
Darüber hinaus müssen die Gläubigen das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis beten, sowie die Gottesmutter anrufen.
Zweitens: Vor jedem Bild der allerseligsten von Jungfrau Fatima in aller Welt
Die zweite Form betrifft „die frommen Gläubigen, die mit Andacht ein Bild Unserer Lieben Frau von Fatima besuchen, das in irgendeiner Kirche, Oratorium oder angemessenen Ort an den Jahrestagen der Erscheinung (am 13. eines jeden Monats, von Mai bis Oktober 2017) feierlich zur öffentlichen Verehrung aufgestellt ist und dort andächtig an einer Zelebration oder einem Gebet zu Ehren der Jungfrau Maria teilnehmen.
Auch in diesem Fall muss ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis gebetet, sowie die Jungfrau von Fatima angerufen werden.
Drittens: Alte und Kranke
Die dritte Form, um den Ablass zu gewinnen, trifft auf Personen zu, die aufgrund von Alter, Krankheit oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht mobil sind.
Sie können vor dem Bild Unserer Lieben Frau von Fatima beten und müssen sich an den Tagen der Erscheinung, am 13. jeden Monats zwischen Mai und Oktober 2017, geistlich mit den Jubiläumsfeiern vereinen.
Des weiteren sollen sie „vertrauensvoll dem barmherzigen Gott durch Maria ihre Gebete, Schmerzen und Opfer ihres eigenen Lebens aufopfern. (CNA Deutsch)
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