Informationen auf Webseiten zu veröffentlichen, die Frauen von einer Abtreibung abhalten sollen, ist in Frankreich nun strafbar. Das Parlament hat am Donnerstag einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Das neue Gesetz wird von verschiedenen Seiten als ein Angriff auf die Meinungsfreiheit bewertet. Wer dennoch eine Webseite gegen Abtreibung betreibt, kann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Von einem „dunklen Tag für das Recht auf Leben“ und einem „schwarzen Tag für die Meinungsfreiheit“ sprachen die Vereinigung katholischer Familien in Frankreich. Die als linksliberal geltende Tageszeitung „Le Monde“ schrieb, das Gesetz schränke die Freiheit ein und sei eine Maulkorb-Maßnahme.
Schon seit 1993 gilt dieser Straftatbestand für nicht-digitale Veröffentlichungen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat in einem Urteil klargestellt, dass Betreiber von Internetseiten gegen Abtreibung nur dann bestraft werden können, wenn sie zu Gewalt aufrufen oder Pflegepersonal beleidigen. Die französischen Bischöfe hatten sich in einem Brief an Staatspräsident Hollande gegen den Gesetzentwurf gewandt. Auch Papst Franziskus unterstütze den „Marsch für das Leben“ in Frankreich. Jährlich werden in Frankreich 200.000 Abtreibungen durchgeführt. (rv)
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