Franziskus hat die Kompetenzen des Päpstlichen Rats für Neuevangelisierung erweitert. Künftig ist die von Erzbischof Rino Fisichella geleitete Einrichtung auch für Wallfahrtsorte zuständig. Die bisher bei der Kleruskongregation liegende Zuständigkeit wurde vom Papst auf den Neuevangelisierungs-Rat übertragen. In einem „Motu Proprio“ mit dem Datum 11. Februar, das an diesem Samstag veröffentlicht wurde, begründet Franziskus seine Entscheidung. Trotz der derzeitigen „Glaubenskrise“ übten Wallfahrtsorte eine ungebrochene Anziehungskraft aus. Er wolle „die Seelsorge an den Wallfahrtsorten fördern“.
Der Rat für die Neuevangelisierung wurde von Papst Benedikt XVI. eingerichtet. Er war federführend bei der Organisation des von Franziskus ausgerufenen Heiligen Jahres der Barmherzigkeit, das im letzten Herbst zu Ende ging. (rv)
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