Wie kann man dafür sorgen, dass die Römische Kurie noch mehr im Dienst der Ortskirchen steht? Mit dieser Frage hat sich der Kardinalsrat, der sogenannte K-9, von Montag bis Mittwoch beschäftigt – fast die ganze Zeit in der Anwesenheit des Papstes.
An diesem Mittwoch gab der Vatikan ein paar Einzelheiten aus der mittlerweile 20. Runde des K-9 bekannt. Da sei etwa darüber gesprochen worden, ob vor einer Bischofsernennung nicht ein breiterer Konsultationsprozess stattfinden sollte; auch Ordensleute oder Laien könnten doch zu ihrer Meinung befragt werden.
Ein weiterer Vorschlag habe „im Geist einer gesunden Dezentralisierung“ auf die Übertragung einzelner Kompetenzen aus dem Vatikan auf Ortsbischöfe oder Bischofskonferenzen gezielt. Ganz konkret könnte das bedeuten, dass künftig über die Priesterweihe eines (unverheirateten) Diakons oder über die Neu-Verheiratung eines verwitweten Diakons nicht mehr in der Kleruskongregation entschieden wird, sondern in einer Bischofskonferenz. Dasselbe könnte nach Vatikan-Angaben auch für den Fall gelten, dass ein Diakon, dessen Frau gestorben ist, um die Priesterweihe nachsucht.
Ansonsten kreisten die K-9-Beratungen mit Papst Franziskus um eine Reihe von Vatikan-Einrichtungen, „vor allem um die Missionskongregation“. Kardinal George Pell informierte über die Arbeit des Wirtschaftssekretariats, das er leitet, und sprach mit seinen Mitbrüdern im Kardinalsrang über einzelne Posten in den Haushaltsplänen des Vatikans. Der Präfekt des Kommunikationssekretariats, Dario Edoardo Viganò, präsentierte einen Bericht über den Stand der Reform der Vatikanmedien, in dem von „positiven Resultaten“ die Rede war.
Das nächste Mal will sich der Papst in der ersten Septemberhälfte wieder mit seinem Kardinalsrat treffen. (rv)
Eine Übertragung weiterer Kompetenzen auf Ortsbischöfe ist womöglich ein zweischneidiges Schwert. Zum Einen können Entscheidungen vor Ort zwar schneller und personalisiert getroffen werden, doch zum Anderen ist es aber unbedingt notwendig, dass die Bischöfe auf dem Boden des Evangeliums stehen. Dies scheint mir nicht in allen Fällen gegeben zu sein. Lügen und Mobbing sind in einigen Diözesen durchaus bekannt. Ebenfalls dürfen nicht die eigenen Verwaltungsrichtlinien über das Evangelium gestellt werden.