VATIKANSTADT – Nachdem bekannt geworden ist, dass der selige Papst Paul VI. zwei Rücktrittschreiben verfasste für den Fall, dass er langfristig sein Amt nicht ausüben kann, ist eine Debatte darüber entbrannt, ob dies überhaupt kirchenrechtlich gültig wäre.
Der italienische Kardinal Giovanni Battista Re (83) bestätigte, dass der heilige Papst Johannes Paul II. ihm zwei Rücktrittschreiben von Paul VI. zeigte. Diese sollten verhindern, dass die Kirche durch einen amtsunfähigen Papst gelähmt würde.
Re ist unter anderem emeritierter Präfekt der Kongregation für die Bischöfe.
„Paul VI. war besorgt, dass eine zukünftige Behinderung ihn daran hindern könnte, sein Amt auszuüben“, bestätigte der Kardinal.
Im Gespräch mit der Zeitung La Stampa erklärte der italienische Kardinal, dass „beide Briefe mit der Hand geschrieben waren. Ich erinnere mich nicht mehr mit welchem Datum, aber es handelte sich um die letzte Lebensjahre Papst . Ich glaube, sie waren vom Ende der 60er Jahre oder von 1970.“
Paul VI., mit bürgerlichem Namen Giovanni Battista Enrico Antonio Maria Montini, war Papst von 1963 bis 1978, dem Jahr seines Todes.
Der Vatikanist Andrea Tornielli erinnert daran, dass Paul VI. auf die Möglichkeit eines Verlustes seiner geistigen Fähigkeiten vorbereitet sein wollte vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Papst im November 1967 unter Vollnarkose in einem improvisierten Operationssaal in den päpstlichen Gemächern an der Prostata operiert worden war.
„Was wäre passiert, wenn er zum Beispiel nicht mehr aufgewacht oder längere Zeit im Koma geblieben wäre? Um dieses Dilemma angesichts der größeren Langlebigkeit der Menschen aufgrund der medizinischen Entdeckungen lösen zu können, entschied der Papst durch zwei handschriftliche Erklärungen vorzusorgen“, kommentierte Tornielli.
„Wir befinden uns hier vor einem historisch gesehen sehr verschiedenen Fall als dem des Verzichts aufgrund von Alter oder Kräftemangel, wie es in der Kirchengeschichte erstmals im Februar 2013 mit der Geste Benedikts XVI. geschehen war“.
Der Rücktritt des römischen Papstes wurde 1917 in den Codex des Kanonischen Rechts aufgenommen und besteht im aktuell gültigen von 1983 weiter.
Der erste Briefe Pauls VI. hatte den Zweck, seinen Verzicht zu erklären, während er im zweiten den Kardinalstaatssekretär „pro tempore“ – seinen vorrangigen Mitarbeiter – bat, die Kardinäle zu drängen, den ersten zu akzeptieren.
Beide Schreiben sollten im Archiv des Staatssekretariats aufbewahrt werden, aber der Privatsekretär Pauls VI., Pasquale Macchi, der 2006 starb, hatte eine Kopie.
Tatsächlich enthüllte Bischof Macchi bereits 2001 in seinem Buch „Paul VI. in seinem eigenen Worten“, dass der Papst eine solches Dokument in seinem Schreibtisch aufbewahre.
Monsignore Ettore Malnati, ein Freund Don Macchis, bestätigte ebenfalls die Existenz der Dokumente und sagte, der damalige Kardinal Joseph Ratzinger wusste um sie.
Monsignore Malnati berichtete, dass sich dies im Oktober 2003 zugetragen hatte und teilte die Reaktion dessen mit, der im Jahr 2005 Papst Benedikt XVI werden würde.
„Ich erinnere mich, dass Kardinal Ratzinger in etwa sagte: „Das ist eine sehr weise Sache, die jeder Papst tun sollte.“
Die Überlegungen anderer Päpste
Vor Papst Paul VI. hatten bereits andere Päpste die Option eines Rücktritts in Betracht gezogen: „Pius XI. dachte über die Möglichkeit nach, seinen Dienst im Krankheitsfall aufzugeben, während Pius XII. für den Fall einer Deportation durch die Nazis etwas Ähnliches prädisponierte: ´Sollten sie mich entführen, dann werden sie den Kardinal Pacelli haben, nicht den Papst´“ schrieb Tornielli.
Auch ist bedeutsam, betonte der Vatikanist, „dass Johannes Paul II. diese Dokumente Kardinal Re gezeigt hat, weil der polnische Papst an Parkinson litt und aufgrund der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes die Möglichkeit eines Rücktritts ebenfalls erwogen hatte.“
Papst Franziskus verwies ebenso mehrfach auf die Möglichkeit, auf das Papstamt zu verzichten und dankte sogar Benedikt XVI. dafür, diesen Weg der emeritierten Päpste geöffnet zu haben.“
Franziskus sagte im Juni diesen Jahres beim Ad-limina-Besuch der Bischöfen Panamas, mit denen er über verschiedene Themen – wie den Weltjugendtag im Januar 2019 – sprach, dass „der Papst kommen wird. Ich werde kommen oder ein anderer, aber der Papst wird kommen.“ (CNA Deutsch)
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