VATIKANSTADT – In der Debatte um die richtige Interpretation von Magnum Principium, des neuen Schreibens zur Übersetzung liturgischer Texte, hat sich Papst Franziskus an Kardinal Robert Sarah gewandt, den Präfekten der zuständigen Kongregation für den Gottesdienste und die Sakramentenordnung.
Der auf den 15. Oktober datierte Brief ist in Antwort auf ein Schreiben von Kardinal Sarah. Dieser hatte dem Papst Ende September für das neue Motu Proprio gedankt. Dieses betrifft die Handhabung von Übersetzungen aus dem lateinischen Original in die jeweilige Landessprache.
Der Kardinalpräfekt hatte dessen Interpretation kommentiert, vor allem die wesentliche Änderung zur bisherigen Regelung aus dem Jahr 2001, Liturgiam Authenticam (LA).
Im Gegensatz dazu gibt das neue Schreiben den Ortsbischöfen mehr Autorität, und räumt der zuständigen Behörde in Rom die Rolle ein, nicht mehr eine „Recognitio“ zu erteilen, sondern eine Confirmatio.
Kardinal Sarah hatte kommentiert, Magnum Principium erleichtere die Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischofskonferenzen. Dabei sei zu beachten, dass die Confirmatio weiterhin keineswegs eine Formalität sei: Rom müsse alle neuen Übersetzungen prüfen und absegnen. Die Kongregation habe das Recht, ein Veto einzulegen, wenn Übersetzungen nicht dem lateinischen Original treu geblieben sind.
Papst Franziskus dankt in seinem Brief dem Kardinal für sein Engagement und den Kommentar. Gleichzeitig steuere er einige simple „Beobachtungen“ bei, so der Pontifex, „die ich für wichtig halte, besonders für die rechte Anwendung und das Verständnis des Motu Propio, und um jedes Missverständnis zu vermeiden.“
Der erste Punkt des Papsts: Magnum Principium habe den bisherigen, seit 2001 angewendeten Prozess „abgeschafft“.
Die Neuregelung betreffe auch die Begriffe „recognitio“ und „confirmatio“. Diese seien keineswegs synonym zu verwenden, so Franziskus. Die Unterscheidung betone „die unterschiedliche Verantwortung“ des Heiligen Stuhls und der verschiedenen Bischofskonferenzen.
„Magnum Principium erfordert nicht mehr, dass Übersetzungen in allen Punkten den Anforderungen von LA entsprechen, wie es früher der Fall war“, so Franziskus.
Stattdessen müssten einzelne Paragraphen in LA nun „sorgfältig neu-verstanden“ werden. Das gelte auch für Paragraphen 79 bis 84, die bislang eine Genehmigung in Form einer „Confirmatio“ durch Rom erforderten. Diese Paragraphen seien „außer Kraft gesetzt“ und neu formuliert worden mit Magnum Principium.
Weiter betonte Franziskus, dass in der Übersetzung die Bischofskonferenzen sich nicht von der liturgischen Behörde in Rom zu etwas gezwungen fühlen sollten.
Letztlich sei jedoch auch die Confirmatio keineswegs ein rein formaler Akt, sondern notwendig für die Ausgabe der übersetzten liturgischen Bücher.
Abschließend schreibt Franziskus in seinem Brief, dass Kardinal Sarahs Kommentar mehrfach publiziert worden sei, und dass er den Kardinal bitte, seine Antwort an diese Medien weiterzuleiten, wie auch an die Mitglieder und Konsultoren der Kongregation für den Gottesdienst. (CNA Deutsch)
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