Das neue Euthanasiegesetz in Kolumbien ist „ein schwerwiegender Fehler“, umso mehr, weil damit auch Minderjährige Suizidbeihilfe erhalten dürften. Darauf weist der Generalsekretär der kolumbianischen Bischofskonferenz, Bischof Elkin Fernando Álvarez Botero, im Gespräch mit Radio Vatikan hin. Das Verfassungsgericht hatte dem Gesundheitsministerium den Auftrag gegeben, Richtlinien für den Zugang Minderjähriger zur Euthanasie zu erarbeiten. Álvarez Botero sieht darin eine Ausweitung der Praxis auf die verletzlichsten Glieder der Gesellschaft.
„Eigentlich sieht die kolumbianische Verfassung vor, wie es im Artikel 11 heißt, dass der Staat das Leben eines jeden Menschen in all seinen Formen schützt. Deshalb ist der Beschluss des Verfassungsgerichts unserer Meinung nach ein klarer Bruch der Verfassung. Wir haben den Eindruck, dass es einfach darum geht, der Euthanasie keine Grenzen mehr zu setzen. Da will man die Beseitigung von Menschen gesetzlich festlegen , und darunter würden vor allem die Schwächsten und Bedürftigsten unserer Gesellschaft leiden.“
Weihbischof Álvarez Botero spricht in diesem Zusammenhang von einem „Angriff auf das Leben“. Einen solchen Angriff stellt seiner Meinung nach auch das im lateinamerikanischen Kontext sehr liberale Abtreibungsgesetz dar.
„Stattdessen müsste die Politik doch stärker die Gesundheit ihrer Bürger fördern“, findet der Bischof: „Die Politik müsste doch das Leben verteidigen und jegliche Möglichkeiten finden, um Menschen diesbezüglich zu helfen.“
Zudem sei es in Kolumbien „eine Tatsache, dass es Schwierigkeiten gibt, Ärzte oder geeignete medizinische Hilfe zu finden“, um zu Euthanasie und Abtreibung alternative Wege zu beschreiten.
Deshalb habe die Bischofskonferenz auch allen kolumbianischen Ärzten ein Schreiben des Papstes von 2015 zum Lebensschutz geschickt, ergänzt er. Es sei wichtig, dass gerade katholische Ärzte sich in diesen essentiellen Fragen nicht „äußerem Druck“ unterwürfen, so der Weihbischof von Medellín. (rv)
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