Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller fordert Kritiker von Papst Franziskus zum Gehorsam auf. Nachdem der Papst mit lehramtlicher Autorität festgelegt hat, wie Seelsorger mit wiederverheirateten Geschiedenen umgehen sollen, sei mittlerweile „völlig klar, was der Papst meint“. Das sagte Schüller dem Online-Portal „Kirche und Leben“.
„Die Kardinäle und Bischöfe müssen nun endgültig diese Sicht der Dinge annehmen und sie gegenüber ihren Gläubigen so vermitteln. Jetzt ist endgültig geklärt, was 99 Prozent der Katholiken ja ohnehin schon verstanden haben.“
Schüller bezog sich darauf, dass das Amtsblatt des Vatikans für 2016 Dokumente veröffentlicht hat, die sich auf den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen beziehen. Der Streit um eine entsprechende Fußnote im Papstschreiben Amoris Laetitia hatte zu einem Dubia-Brief von Kardinälen geführt (dubia, lat.: Zweifel).
Dann hat man gegenüber Dritten zu schweigen
„Die »Acta Apostolicae Sedis« sind das offizielle Publikationsorgan des Heiligen Stuhls, in dem kirchenamtlich veröffentlicht wird, was verbindlich für die Kirche lehramtlich und kirchenrechtlich festgelegt ist“, so Schüller. Franziskus habe sich damit „mit lehramtlicher Verbindlichkeit“ geäußert. „Damit ist klar: Dies hat jeder katholische Gläubige mit religiösem Verstandes- und Willensgehorsam (c. 752 CIC) anzunehmen.“
Das gilt, wie der Kirchenrechtler betont, auch für Kardinäle. Zwar sei es in der Kirchengeschichte immer wieder mal vorgekommen, dass Kardinäle mit der Entscheidung eines Papstes „nicht zurecht“ kämen. Doch „dann hat man gegenüber Dritten im Gehorsam gegenüber dem Papst zu schweigen und keine Gegenpolitik zu leisten – und Bischöfe und Kardinäle schon mal gar nicht“.
Kardinäle hätten sich „zu besonderer Treue gegenüber dem Papst verpflichtet“, mahnt Schüller. „Sie haben dann schlichtweg zu schweigen und dem Papst bedingungslos zu gehorchen und jedwede öffentliche Äußerungen zu unterlassen, die den Eindruck erwecken könnten, dass sie eine andere Sicht der Dinge haben.“ (rv)
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