Der Vatikan stellt genauere Regeln für den Umgang mit Reliquien auf. Eine entsprechende Instruktion der Heilig- und Seligsprechungskongregation an die Bischöfe der Weltkirche wurde an diesem Samstag veröffentlicht. Das 12 Seiten starke Regelwerk erklärt, wie Bischöfe kirchenrechtlich korrekt bei der Bitte um Anerkennung von Reliquien vorgehen und was bei der Aufbewahrung, Entnahme und Überstellung von Reliquien zu beachten ist.
Betroffen sind auch die sterblichen Überreste solcher katholischer Gläubiger, die im Ruf der Heiligkeit verstarben und daher für eine Seligsprechung in Frage kommen. Der Bischof möge die Erben darum bitten, der Diözese den Leichnam per Schenkung zu überlassen, heißt es in dem Dokument. Auf das strengste verbietet der Vatikan den Handel und den Verkauf von Reliquien. Verantwortlich für das Vorgehen ist in allen Fällen der jeweilige Diözesanbischof, der stets in Absprache mit der vatikanischen Heilig- und Seligsprechungskongregation handelt, wie die Instruktion festhält. (rv)
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