Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz tagte heute in Würzburg.
Vaticanhistory – Martin Marker.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) veröffentlichte heute einige wenige Details zur Aussprache der stattgefundenen Sitzung auf ihrer Website. Die Bischöfe befassten sich mit der seit einigen Tagen öffentlich geführten Debatte um die pastorale Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie im Einzelfall.
Die Bischöfe hatten den Text der Handreichung in ihrer Frühjahrsversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen. Bis zur heutigen Sitzung konnten die Mitglieder Änderungsvorschläge („Modi“) einreichen. Auf der Website der DBK heißt es hierzu am 23. April:
„Diese (Modi, d. Red.) wurden in das Dokument eingearbeitet. Dessen finale Fassung wurde gemäß Beschlussfassung der Vollversammlung von den Vorsitzenden der Glaubenskommission und der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz festgestellt. Kardinal Reinhard Marx wird die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz und die zuständigen Einrichtungen in der Römischen Kurie informieren.
Der Ständige Rat begrüßt die Möglichkeit zu einem vertiefenden und klärenden Gespräch in Rom. An diesem werden nach jetzigem Stand auf Einladung der Kongregation für die Glaubenslehre neben dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, auch der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki und der Bischof von Münster, Bischof Dr. Felix Genn, teilnehmen. Ziel des Gesprächs aus Sicht des Ständigen Rates ist es, die pastoralen Aspekte und den rechtlichen Kontext auch aus weltkirchlicher Sicht zu erörtern und abzuwägen.“
Nachdem die Handreichung von sieben Bischöfen der Vollversammlung, unter Leitung von Kardinal Woelki, an die zuständigen Einrichtungen in der Römischen Kurie weitergeleitet wurden, gab es mit Sicherheit eine Menge Gesprächsbedarf.
Unverständlich ist allerdings, warum der Ständige Rat am heutigen Tag eine finale Fassung der Handreichung beschlossen hat. Nach der öffentlichen Kritik und dem Ansinnen des Päpstlichen Einheitsrates, es bestehe „Erklärungsbedarf“ vonseiten des Leiters der DBK, ist der Beschluss einer finalen Fassung noch kritischer zu bewerten. Dieser Umstand lässt durchaus darauf schließen, dass man sich auf einen Konfrontationskurs mit Rom einlassen will, anstatt die Gespräche in Rom in Ruhe abzuwarten. (vh – mm)
Interkommunion verbietet sich m.E. immer. Wer so großes Verlangen nach dem eucharistischen Christus hat, möge katholisch werden. Abgesehen davon wird man (wie bei Klerikern oftmals) von Profilierung und internen Rangeleien ausgehen müssen, da werden Sie Recht haben.
Für eine Konfrontation gibt es – nüchtern betrachtet – keinen Anlaß. Rom gibt gerade bei Fragen der Eucharistiereichung den Bischofskonferenzen beinahe jedweden Spielraum, welchen die DBK nun eben nutzt. Es wird sich ausgehen wie immer: Man bespricht im brüderlich-kollegialen Rahmen „verschiedene Aspekte“ der Thematik, betrachtet alles gemeinsam „im richtigen Kontext“ und wird, so erforderlich, „unklare Textstellen vertieft prüfen“. Das Ergebnis wird vermutlich der Papst dann an Bord irgendeines Fliegers in einem Nebensatz dahinnuscheln, dem Vernehmen nach hat man dafür bereits den Festtag des St. Nimmerlein im Auge…
Diese Einschätzung teile ich nur bedingt. Kardinal Marx und der Ständige Rat hätten gut daran getan, zum derzeitigen Zeitpunkt von einer finalen Fassung der „Handreichung“ Abstand zu nehmen. Liest man den letzten Bericht von Vatican News zu diesem Thema, so scheint der Vatikan eben genau davon ausgegangen zu sein. Kardinal Marx will mit aller Gewalt seine Vorstellungen zur Interkommunion gegenüber dem Heiligen Stuhl durchsetzen. Hier spielt sicherlich auch die Tatsache eine Rolle, dass Marx einen großen Ansehensverlust in Bayern erlitten hat.