Papst Franziskus verbietet die Veröffentlichung der „pastoralen Handreichung“ zum Thema Interkommunion der Deutschen Bischofskonferenz (DBK).
Vaticanhistory – Martin Marker
Am Montag hat Papst Franziskus durch seinen Pro-Präfekten der Glaubenskongregation, den designierten Kardinal Ladaria Ferrer S. J., dem Leiter der DBK, Kardinal Reinhard Marx unmissverständlich mitteilen lassen, das die „pastorale Handreichung“ zum Kommunionempfang evangelischer Christen in deutschen Bistümern nicht veröffentlicht werden darf.
Diese Verlautbarung aus Rom ist somit, um es bayerisch auszudrücken, die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx. Sie ist mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes gefertigt worden und verwirft die ökumenischen Bemühungen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland durch die DBK. In ihr heißt es:
„Die geplante “pastorale Handreichung” wirft “Probleme von erheblicher Bedeutung” auf und sei nicht reif für eine Veröffentlichung. Dies liege vor allem daran, dass die Frage der Gemeinschaft mit evangelischen Christen in gemischt konfessionellen Ehen ein Thema sei, welche den Glauben der Kirche berühre und Relevanz für die universale Kirche habe. Dies habe wiederum Auswirkungen auf die ökumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen und Gemeinschaften, “die nicht unterschätzt werden sollten”.
„Außerdem gebe es bezüglich der Interpretation des relevanten kirchenrechtlichen Paragraphen – Canon 844 CIC – offene Fragen, die auf weltkirchlicher Ebene zu klären seien“.
Entgegen dem Krisengespräch der deutschen Delegation mit zwei Dikasterien der römischen Kurie am 03. Mai in Rom hat nun Papst Franziskus in Sachen „Interkommunion“ die Notbremse gezogen und das Zepter selbst in die Hand genommen. Hieß es nach dem Krisengespräch am 03. Mai noch:
„Das deutsche Episkopat solle im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung’ finden“
so klingt das mit der Verlautbarung vom Montag deutlich anders.
Die Deutsche Bischofskonferenz und Kardinal Marx als dessen Vorsitzender, hat in Sachen „Interkommunion“ vorerst keine Entscheidungsbefugnis mehr. Das Thema ist nun in der Hand des Papstes und seiner verantwortlichen Dikasterien der römischen Kurie.
Da nützt es auch wenig, wenn der Pressesprecher der DBK, Matthias Kopp die folgende Presseerklärung am gestrigen Abend herausgibt:
„Der Brief des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre vom 25. Mai 2018 hat den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, heute Abend (4. Juni 2018) erreicht.
Beim Gespräch am 3. Mai 2018 in Rom wurde den dort teilnehmenden Bischöfen gesagt, dass sie ‚im Geist kirchlicher Gemeinschaft eine möglichst einmütige Regelung‘ finden sollten. Der Vorsitzende ist deshalb überrascht, dass noch vor dem Finden einer solchen einmütigen Regelung jetzt dieses Schreiben aus Rom eingegangen ist.
Der Vorsitzende sieht auch nach dem Brief weiteren Gesprächsbedarf innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz, vor allem auch im Ständigen Rat und in der Herbst-Vollversammlung, aber auch mit den entsprechenden römischen Dikasterien und dem Heiligen Vater selbst.“
Die Angelegenheit ist für Kardinal Marx eine weitere Schlappe. Die erste „Watsche“ erhielt Marx, als neben Kardinal Woelki sechs weitere Bischöfe eine klärende Anfrage zum Thema „Interkommunion“ an den Vatikan richteten. Von diesen sechs Episkopaten stammten fünf aus dem bayerischen Bereich, also aus der kirchlichen Heimat von Kardinal Marx. Ihm verweigerten die Obedienz
- Erzbischof Ludwig Schick (Bamberg)
- Bischof Gregor Hanke (Eichstätt)
- Bischof Konrad Zdarsa (Augsburg)
- Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg)
- Bischof Stefan Oster (Passau)
- Bischof Wolfgang Ipolt (Görlitz)
Die zweite „Watsche“ folgte umgehend aus Rom. Der Papst hatte zu einem Gespräch an die Römische Kurie geladen. An diesem Krisengespräch nahmen teil:
Für die DBK:
- Kardinal Reinhard Marx (Erzbistum München und Freising)
- Bischof Gerhard Feige (Bistum Magdeburg)
- Bischof Karl-Heinz Wiesemann (Bistum Speyer)
- Pater Hans Langendörfer S.J. (Generalsekretär der DBK)
Für die sieben Bischöfe:
- Kardinal Rainer Woelki (Erzbistum Köln)
- Bischof Rudolf Voderholzer (Bistum Regensburg)
Für den Vatikan:
- Erzbischof Luis Ladaria Ferrer S.J. (Pro-Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre)
- Kardinal Kurt Koch (Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen)
- Msgr. Markus Graulich S.D.B. (Untersekretär des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte)
- Pater Hermann Geissler F.S.O. (Leiter der Lehrabteilung der Kongregation für die Glaubenslehre)
Als Konsens aus diesem Gespräch sollte die DBK eine einmütige Regelung in den eigenen Reihen zum Thema finden.
Nachdem der designierte Kardinal Ladaria Ferrer S.J. infolge des Krisengespräches mehrere Gespräche mit Papst Franziskus geführt hatte, erfolgte nun gestern das vorläufige Ende für die „pastorale Handreichung“ der DBK und somit die dritte „Watsche“ für Kardinal Marx.
Die päpstliche Entscheidung zu dem leidlichen Thema „Interkommunion“ in den deutschen Kirchenprovinzen beruht sicherlich auch auf der weltweiten Reaktion von Kardinälen und Bischöfen zu diesem Thema. (vh – mm)
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