VATIKANSTADT – Papst Franziskus hat die Apostolische Konstitution Episcopalis Communio über die Struktur der Bischofssynode veröffentlicht. Die Entscheidungen des Papstes kommen wenige Tage vor der Eröffnung der XV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode, die für den 3. Oktober geplant ist.
Der Papst hat – in Anlehnung an die Konstitution Apostolica Sollicitudo von Paul VI. und an die Änderungen der Synodenordnung durch Benedikt XVI. – einige Elemente modifiziert.
Die Apostolische Konstitution besteht aus 27 Artikeln. Der erste Teil ist der Synodenversammlung gewidmet. Bereits in Artikel 2 legt der Papst dar, dass „je nach Thema und Umständen auch einige andere zur Versammlung der Synode gerufen werden können, die nicht mit dem bischöflichen munus ausgezeichnet sind und deren Rolle von Mal zu Mal vom römischen Pontifex bestimmt wird.“
Auf der Liste der Synodenteilnehmer steht beispielsweise in diesem Jahr in der Tat ein Laie: Paolo Ruffini, Präfekt des Dikasteriums für die Kommunikation, als Leiter der Kommission für die Information.
Im Text institutionalisiert der Papst zudem die Vorbereitungsphase der Synodenversammlung. Diese Zeit „hat die Konsultation des Gottesvolkes zum Thema der Synodenversammlung als Zweck. Die Konsultation des Gottesvolkes wird in den Teilkirchen durch die Bischofssynode der Patriarchate und der großerzbischöflichen Kirchen, die Hierarchen der Kirchen sui iuris und die Bischofskonferenzen durchgeführt. In jeder Teilkirche führen die Bischöfe eine Befragung des Gottesvolkes durch und bedienen sich dabei der vom Recht vorgesehenen Organismen, ohne jedwede andere Modalität auszuschließen, die sie für angemessen erachten.“
Darauf folgt die Übertragung der vorbereitenden Beiträge auf das Generalsekretariat der Synode, die Einberufung einer vorsynodalen Versammlung und die Errichtung einer vorbereitenden Kommission, die vom Generalsekretär der Bischofssynode ernannt wird und unter dessen Vorsitz steht.
Papst Franziskus beschreibt dann ausführlich die Phase der Durchführung der Synodenversammlung, deren Beschlüsse in einem Abschlussdokument gesammelt werden, das von einer eigens dafür vorgesehenen Kommission verfasst wird, die „aus einem Generalreferenten, der ihr vorsteht, dem Generalsekretär, dem Fachsekretär und einigen von der Synodenversammlung gewählten Mitgliedern besteht.“
Sobald das Dokument verabschiedet ist, wird es dem Papst überreicht.
„Wenn es die Zustimmung der Mitglieder erhalten hat, wird das Abschlussdokument der Versammlung dem römischen Pontifex überreicht, der über seine Veröffentlichung entscheidet. Wenn es ausdrücklich vom römischen Pontifex verabschiedet wird, gehört das Abschlussdokumentzum ordentlichen Lehramt des Nachfolgers Petri.“
Der letzte Teil der Apostolischen Konstitution betrifft die Umsetzungsphase. „Das Generalsekretariat des Synode kann sich für die Ausführung einer Kommission bedienen, die aus Experten gebildet ist.“ Auch diese ist direkt dem Papst unterstellt.
Übersetzt aus dem Italienischen von Susanne Finner. (CNA Deutsch)
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