Wenn ein Schweizer Bistum einen neuen Bischof braucht, dann ist das komplizierter als in anderen Diözesen der Weltkirche. Und das liegt nicht nur an der an sich schwierigen Personensuche. Nach der Ernennung von Bischof Kurt Koch zum neuen vatikanischen Ökumene-Verantwortlichen, muss nun der Basler Bischofsstuhl neu besetzt werden. Das Wahlverfahren im Bistum Basel ist weltweit beinahe einzigartig, denn der Staat hat ein Mitspracherecht.
Mehr von unserem Schweizkenner Mario Galgano:
Bistum Basel
Eines kennzeichnet die Schweiz seit jeher: sie ist in vielen Bereichen ein Sonderfall. Dies gilt auch in kirchlichen Angelegenheiten und das nicht nur, weil die katholische und die reformierten Kirchen miteinander auskommen müssen. Im größten Schweizer Bistum – also der Diözese Basel mit Sitz in Solothurn – wählt das Domkapitel den Bischof. Doch auch der Staat kann ein Wörtchen mitreden. Gemäß historischem Abkommen wird nämlich den staatlichen Behörden zugesichert, dass nur ein Bischof gewählt wird, welcher „den Bistumskantonen genehm" ist. Für das Bistum Basel heißt das konkret: Zehn Schweizer Kantone haben die Möglichkeit, einen ihnen „unpassend erscheinenden Kandidaten" abzulehnen. Ist dann ein „passender Anwärter" gefunden, so muss der Gewählte nur noch vom Papst bestätigt werden, bevor sein Name öffentlich bekannt gegeben wird. Das Bischofswahlrecht des Bistums Basel stützt sich auf das 1828 zwischen dem Heiligen Stuhl und den – anfänglich vier, heute zehn – Konkordatskantonen geschlossene Konkordat. Diese Bischofswahl ist weltweit nahezu einzigartig und nur noch im Bistum St. Gallen zu finden.
Bistum Chur
Auch das Bistum Chur hat ein Privileg: Papst Pius XII. gewährte dem Bistum mit dem päpstlichen Dekret „Etsi salva" vom 28. Juni 1948 das Recht, den eigenen Bischof aus drei Priestern zu wählen, die ihm aber vom Apostolischen Stuhl vorgeschlagen werden. Der Apostolische Nuntius erkundigt sich im Bistum nach Namen wohlgefälliger Kandidaten und meldet diese der Kongregation für die Bischöfe. Diese trifft eine erste Vorauswahl mit Namen, zu denen der Nuntius im so genannten Informativprozess Referenzen einholt. Anschließend reicht er bei der Kongregation für die Bischöfe die Dossiers über die einzelnen Kandidaten zusammen mit seinem eigenen Votum ein. Die Kongregation erstellt darauf eine Liste mit drei Kandidaten, welche im Falle der Gutheißung durch den Papst über den Apostolischen Nuntius dem 24-köpfigen Domkapitel zur Wahl vorgelegt wird.
Bistum St. Gallen
Der Bischof von St. Gallen wird nach dem folgenden Prozedere gewählt: Das Domkapitel erstellt eine Kandidatenliste und gibt sie dem Katholischen Kollegium, in dem auch staatliche Würdenträger vertreten sind. Danach findet die Wahl statt. Früher wurde der Name des gewählten Bischofs in der Kathedrale feierlich bekanntgegeben und erst danach die päpstliche Bestätigung eingeholt. Heute muss die Kandidatenliste vor der Wahl dem Papst vorgelegt werden, vor Bekanntgabe des Gewählten muss die päpstliche Bestätigung eingeholt werden. Dieses spezielle Verfahren beruht auf dem Text eines Konkordats von 1845, das allerdings nie ratifiziert wurde.
In den übrigen Schweizer Bistümern gilt dieselbe Regelung wie in anderen Diözesen der Weltkirche. Der Oberhirte der Diözesen Lausanne-Genf-Freiburg, Sitten und Lugano wird vom Papst direkt ernannt. (rv)
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