D: Entschädigung für Opfer

Die katholische Kirche hat ein Konzept zur Entschädigung der Opfer von sexuellem  Missbrauch vorgelegt. Der Entwurf sieht vier Säulen möglicher Leistungen vor, wie aus einer Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz hervorgeht. Eine Säule besteht aus der einmaligen Zahlung eines Geldbetrags, der als „finanzielle Anerkennung" des zugefügten Leids gelten soll. Als weitere Leistung soll es Opfern ermöglicht werden, therapeutische Hilfe oder therapeutische Paarberatung in Anspruch zu nehmen. Zum dritten soll es Regelungen für individuelle Härtefälle geben. Schließlich wollen die Bischöfe sich für einen „Präventionsfonds" stark machen, der beispielhafte Projekte zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch fördert.
Konkrete Summen für Entschädigungen nennt der Entwurf, der laut Bischofskonferenz auch mit den katholischen Orden abgesprochen ist, erneut nicht. Es sei Sache des Runden Tisches, eine gemeinsame Regelung für alle betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu finden, also auch für Sportvereine oder Schulen, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Es dürfe nicht dazu kommen, dass durch unterschiedliche Entschädigungssummen bestimmte Opfergruppen herausgehoben oder benachteiligt würden. Ackermann sagte, die katholische Kirche lege damit als erste der am Runden Tisch beteiligten Gruppen einen Vorschlag zur Entschädigung vor. (rv)

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