Von den 179 Kardinälen sind derzeit lediglich 103 wahlberechtigt in einem künftigen Konklave. Bis 14. November wird diese Zahl sogar auf 101 Eminenzen sinken. Für eine Papstwahl ist die Apostolische Konstitution "Universi Dominici Gregis" von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1996 gültig und anzuwenden. In ihr ist eine Höchstgrenze von 120 Kardinälen (im Lebensalter unter 80 Jahren) für diese Wahl festgelegt. Papst Johannes Paul II. hat diese Größe von 120 wahlberechtigten Kardinälen mehrmals bei den Kardinalskreierungen überschritten. Sein Nachfolger, Benedikt XVI., hat bei seinen beiden Kardinalserhebungen 2006 und 2007 die Höchstzahl jedoch eingehalten. Man darf annehmen, dass er beim nächsten Kardinalskonsistorium ebenso verfahren wird. Somit ergibt sich eine rein rechnerische Zahl von 19 Kardinälen, um der Wahlordnung gerecht zu werden.
Zählt man alle zum Kardinal heranstehenden Kirchenfürsten zusammen, so ergibt sich derzeit eine Zahl von über 40 Anwärtern auf den Roten Hut. In dieser hohen Zahl sind Leiter der vatikanischen Dikasterien und Erzbischöfe aus allen Kontinenten vertreten, deren Amt in der Kardinalstradition steht (siehe hierzu in VH >>Kardinalstradition). Erfahrungsgemäß erfolgen auch einige Ernennungen von verdienten Kirchenleuten, die das 80. Lebensjahr bereits überschritten haben oder kurz davor stehen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist eine Anzahl von 20-25 Kardinalsernennungen sicher realistisch.
Da die Zeit drängt, darf man wohl davon ausgehen, dass Papst Benedikt XVI. während der zur Zeit laufenden Bischofssynode in den nächsten Tagen ein Kardinalskonsistorium ankündigen und somit seine Kardinalskreierungen bekannt geben wird. Das Konsistorium selbst wird sicherlich im November stattfinden. Erfahrungsgemäß erfolgt einen Monat nach der Bekanntgabe der Namen die Kardinalserhebung mit dem Purpur. (vh)
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